Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Steuer! Sie zitieren sehr kurz; also: Der Senat macht gar nichts – so etwas habe ich nie gesagt. Sondern der Senat macht sehr viel; er hat aber nur in diesem Fall nicht dieses Heim geschlossen. Das ist richtig.
Nun haben Sie wohl Recht, das bestreite ich nicht, dass wir die Bezirkshaushalte vorgeben und insbesondere im Bereich Hilfen zur Erziehung gemeinsam mit den Jugendstadträten im Land Berlin ein Konsolidierungsprogramm beschlossen haben, das auch angesichts der finanziellen Zwänge notwendig ist. Es ist richtig, dass dann die Bezirke gezwungen sind, exakt zu sehen, wo sie für einen Jugendlichen die preisgünstigste und zugleich optimale Maßnahme bekommen. Wenn das zur Folge hat, dass bestimmte Ausbildungsstätten nicht mehr bedient werden können, dann ist das zwar bedauerlich, aber solange die Jugendlichen versorgt werden, halte ich das am Ende für hinnehmbar, weil wir alle insgesamt darauf schauen müssen, dass Steuergelder möglichst effizient ausgegeben werden.
Ich bin es wirklich leid, dass dem Land Berlin, das außerordentlich viel leistet – Kollege Wolf aus seinem Etat, ich aus meinem Etat –, ständig vorgehalten wird, wir würden nicht genügend leisten. Und für die Jugendlichen, die Sie jetzt angesprochen haben, also benachteiligte Jugendliche, wird besonders viel getan. Wir werden uns auch gemeinsam mit dem Arbeitsamt bemühen. Aber ich kann nun wirklich nicht hier im Haus sagen: Jeder Jugendliche bekommt automatisch den Ausbildungsplatz, den er sich
Danke schön! – Sie sagten gerade: Solange sichergestellt ist, dass alle Jugendlichen versorgt werden. – Heißt das, dass auch durch den nächsten Doppelhaushalt und die Einsparung von rund 200 Millionen € genauso viele Jugendliche versorgt werden und dass es keine Jugendlichen gibt, die nach diesen Kürzungen keine Plätze in solchen bewährten Einrichtungen erhalten werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Steuer! Den Haushalt 2004/2005 verabschieden Sie, das Parlament. Ich gehe davon aus, dass er verabschiedet wird. Des weiteren gehe ich davon aus, dass dann auch in dem Bereich Hilfen zur Erziehung die Maßnahmen nach wie vor sachgerecht angesetzt werden, dass allerdings von dem einzelnen Sachbearbeiter sorgfältiger als bisher geprüft wird, ob alles benötigt wird, und dann auch im Rahmen von Wettbewerb geschaut wird, wo die preisgünstigste Maßnahme liegt. Insofern denke ich, dass das in den Bezirken so umgesetzt werden kann, ohne dass die Jugendlichen, die wir beide im Blick haben, Schaden nehmen müssen.
Herr Senator! Ich frage Sie vor dem Hintergrund der desolaten Ausbildungslage in der Stadt – immerhin suchen noch über 3 000 Jugendliche einen Ausbildungsplatz –, wie Sie verantworten können, dass in der Jugendberufshilfe ein massiver Abbau von Ausbildungsplätzen stattfindet, und warum Sie nichts dagegen unternehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist vollkommen falsch, dass wir nichts dagegen unternehmen. Sehr häufig werden hohe Staatsquoten beklagt. Das Land Berlin leistet für die Ausbildung außerordentlich viel. Und zwar ist im Vergleich mit dem privaten Bereich die Staatsquote viel zu hoch. Es müsste viel mehr privat von der freien Wirtschaft getragen werden.
Sehe ich es richtig, dass Sie damit von der allgemeinen Senatslinie – jeder Jugendliche, der will, bekommt einen Ausbildungsplatz – abgerückt sind?
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich entschuldige mich: Ich hatte einen Hustenanfall und musste schnell etwas trinken gehen. – Jetzt frage ich den Senat:
1. Kann der Senat den Eindruck vieler Berlinerinnen und Berliner bestätigen, dass die Zahl unerwünschter und damit illegaler Telefonanrufe zu Werbezwecken in Privathaushalten in letzter Zeit stark zunimmt?
Da antwortet der Senator für Wirtschaft, vertreten durch den Staatssekretär Volkmar Strauch. – Bitte schön, Herr Strauch, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hertlein! Ich kann den Eindruck, den viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt haben, bestätigen. Es kommt in der Tat in letzter Zeit zu vermehrten unzulässigen Telefonanrufen; unzulässig deshalb, weil sie nicht mit vorheriger Einwilligung erfolgen. Das geht durch relativ viele Branchen, insbesondere Geldanlagefragen, Tiefkühlkost, auch Umfragen verschiedener Art, die so unters Volk gebracht werden sollen.
Was kann man dagegen tun? – Schon jetzt ist nach § 1 UWG und nach der Rechtsprechung des BGH zu diesem Paragraphen das Anrufen zu geschäftlichen Zwecken ohne eine ausdrückliche vorherige Einwilligung des Betroffenen unzulässig. Es kann folglich im Wege der Unterlassungsklage oder Schadensersatzklage abgemahnt bzw. verfolgt werden. Es kommt nun darauf an, dass die
Ich muss Ihnen gestehen, dass ich selbst eigene Erfahrungen als Angerufener gesammelt habe und dass mich insbesondere Anrufe, die mich im Dienst erreichen und in denen mir eine Geldanlage empfohlen wird, außerordentlich empören und ich das auch in dieser Form zum Ausdruck bringe. Es wird sicherlich immer auf den Sachverhalt, die Umstände ankommen, wie man reagiert. Aber insbesondere in dem Fall, den ich eben geschildert habe, reagiere ich außerordentlich allergisch. In einem Fall ist es dann auch tatsächlich zu einer schriftlichen Entschuldigung des Unternehmens gekommen.
Herr Staatssekretär Strauch! Sie haben eben noch einmal ausgeführt, dass diese illegalen Telefonanrufe immer weiter zunehmen. Gibt es denn verstärkte Informationen durch den Senat oder die Verbraucherzentrale, um die Bürgerinnen und Bürger darüber aufzuklären, wie sie damit im konkreten Fall umzugehen haben?
Verbände, die klagebefugt sind, z. B. die Verbraucherzentrale, aber auch die Mitbewerber, diese Klagemöglichkeiten auch nutzen. Eine weitere Notwendigkeit scheint mir zu sein, dass man in Marketing- und Existenzgründerseminaren darauf hinweist, dass diese Form der Kundenanbahnung unzulässig ist. Ich selbst habe in verschiedenen Existenzgründerseminaren erlebt, dass Marketingexperten gesagt haben: Um einen Kundenkreis aufzubauen, ist das Einfachste, die Leute anzurufen. – Leute einfach anzurufen, geht nicht, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche vorherige Einwilligung vor. Um diese Rechtsprechung, die bisher aus dem § 1 UWG abgeleitet wird, etwas deutlicher zu machen, hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Novellierung des UWG vorgelegt. In diesem ist dieser Sachverhalt ausdrücklich geregelt: § 7 des Entwurfs untersagt unzumutbare Belästigungen, und ein Fall der unzumutbaren Belästigung ist der Telefonanruf zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung.
Herr Staatssekretär! Es gibt ja auch seriöse Anrufer, die das Telefon nutzen, um politische oder zu Konsumzwecken gedachte Anfragen zu stellen. Welche Möglichkeit hat eigentlich der Angerufene, zwischen seriösen und unseriösen zu unterscheiden?
Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Abgeordnete Hertlein! Der Verbraucher hat erst mal keine Möglichkeit, das zu unterscheiden, denn dazu muss er zunächst horchen, was der Anrufer will. In der Tat ist es aber so, dass auch seriöse Unternehmen, die ohne vorherige Einwilligung telefonisch Kontakt aufnehmen, dieses nicht dürfen. Da wird also nicht unterschieden, solange es zu Werbezwecken erfolgt. Eine Grauzone ist noch der Bereich, in dem ein Anruf nicht zu Werbezwecken geschieht. Bei Umfragen ist es häufig so, dass diese tatsächlich Werbezwecke vorbereiten. Sie fallen dann auch unter das Verbot der telefonischen Anfrage. Wenn das UWG nicht greift, dann wäre höchstens ein Anspruch denkbar aus § 823 Absatz 1 BGB, das ist der Schutz der Privatsphäre. Da könnte man dann eventuell auch solche Anrufe unterbinden. Aber Sie alle wissen, eventuell auch aus Ihren Wahlkampfzeiten, dass das möglicherweise auch Ihre eigenen Aktivitäten einschränken könnte.
Herr Staatssekretär! Sind Sie mit mir einig darin, dass diese Anrufer ihr Geld, wenn es nach ihnen ginge, oft gern mit etwas anderem verdienen würden und dass man deshalb, auch wenn man sie schnell und kurz „abwürgt“, höflich und korrekt bleiben sollte?
Ich habe gestern noch einmal mit der Verbraucherzentrale telefoniert. Die Verbraucherzentrale klärt dazu auf und mahnt auch ab. Sie ist einer der klagebefugten Verbände. In diesem Bereich wird sie nach Auskunft von Frau Franke, der Geschäftsführerin, dann auch klagend tätig. Es kommt natürlich auch darauf an, dass Konkurrenten, Wettbewerber, die sich dadurch ins Hintertreffen gesetzt fühlen, ihrerseits dagegen vorgehen.
Eine weitere Nachfrage des Kollegen Pewestorff von der Fraktion der PDS. Bitte schön, Herr Pewestorff!
Herr Staatssekretär! Solche Anrufe resultieren häufig aus dem ungehemmten Handel mit Adressen und Angaben über persönliche Daten der Angerufenen. Ist nicht auch ein möglicher Weg der Bekämpfung solcher Anrufe die Einschränkung des Datenhandels bei der werbenden Wirtschaft?
Soweit ich weiß, gibt es schon Einschränkungen des Datenhandels. Man kann auch selbst den Datenhandel durch entsprechende Vorbe
Ich freue mich, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin durch ein stellvertretendes Kommissionsmitglied auf der Landtagsbank vertreten ist. Das ist der Kollege Ratzmann von der Fraktion der Grünen als Vertreter des badenwürttembergischen Fraktionsvorsitzenden seiner Partei. Der Senat hat bereits in der zitierten Vorlage – ich wiederhole das gern – jede mögliche Zusammenarbeit im Interesse Berlins zugesagt. Die Senatskanzlei wird gern auf Sie zukommen, Herr Ratzmann. Ich wünsche uns im Interesse Berlins eine gute Zusammenarbeit in der gemeinsamen Föderalismuskommission.
Auf die weitere Frage nach der Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorarbeiten der Konferenz der Landtagspräsidentinnen und -präsidenten kann ich sagen: Selbstverständlich ist auch dies eine Grundlage der Kommissionsarbeit, zumal die Linie dieser Vorarbeiten und die Linie der Ländergemeinschaft zwischen der Ministerpräsidentenkonferenz im Kern identisch sind. Das stärkt die Landesinteressen insgesamt, so dass ich ganz fest von einer fruchtbaren Zusammenarbeit ausgehe.
Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister, für das Angebot; der Kollege Ratzmann steht dann in gewisser Hinsicht für das gesamte Parlament. – Im Zusammenhang mit der innerstaatlichen Kompetenzordnung sprechen wir über die Reföderalisierung von Aufgaben in den Ländern. Hier gibt es eine Differenz zwischen den exekutivischen Fachbruderschaften und den Parlamenten. Inwiefern führt die Reföderalisierung von Aufgaben dazu, dass die Landesparlamente und nicht nur die Senats- und Staatskanzleien mehr Kompetenzen erhalten?
halte einschränken. Ich kenne da die Regelungen im Einzelnen aber nicht so korrekt, Ich werde mich noch einmal darum kümmern.