Protokoll der Sitzung vom 13.11.2003

Ja, ich stelle die Frage. Angesichts der aus dem Beteiligungsbericht des Landes Berlin 2001 bekannten 1,5 Milliarden € Vermögen und 1,6 Milliarden € Verbindlichkeiten der DEGEWO erfahren wir, dass 41 Millionen € Verluste in 2000 gemacht wurden. Wie sehen Sie diese Geschäfte in diesem Licht – des Kaufs vom Bundesvermögensamt, 28 Millionen €, und die Geschäfte der DEGEWO betreffend die sog. „Banane“ am Alexanderplatz?

Herr Senator Strieder, bitte!

Herr von Lüdeke, zum einen muss man sagen, dass ein Großteil der Verluste der DEGEWO durch die WBG Marzahn entstanden ist. Wir haben ganz bewusst die WBG Marzahn in diesen Konzern eingegliedert, um über das Know-how, aber auch über Kostensenkung durch Synergien die Kosten bei der WBG Marzahn zu senken und diesen Verlustbringer des Landes Berlin zu sanieren. Das ist ein schwieriger und langwieriger Weg. Das wird auch noch viel Anstrengung kosten. Aber es ist notwendig. Das hat etwas damit zu tun, wie die demographische Entwicklung in Marzahn ist. Es hat etwas mit dem Leerstand zu tun und den hohen Aufwendungen, die für die Sanierung der Plattenbauwohnungen notwendig waren. Das hat aber nichts damit zu tun, dass man doch kaufen kann, wenn man sich überlegt, ob man mit diesem Geschäft Gewinne generieren kann oder nicht. Die DEGEWO hat für diesen Kauf von Wohnungen in Zehlendorf einen Plan erarbeitet, der darin besteht, dass sie die Wohnungen, die sie jetzt gekauft hat, auch noch saniert, dann in den nächsten drei Jahren ungefähr ein Drittel dieser Wohnungen verkaufen wird. Mit diesem Verkauf der Wohnungen sollen der Kaufpreis und die Finanzierungskosten im Wesentlichen refinanziert werden, so dass damit das Vermögen der DEGEWO erhöht worden ist. Das ist eine Strategie, die von den Banken überprüft worden ist.

[Niedergesäß (CDU): Welche Bank war das denn?]

Wie Sie gut wissen, sind die Banken in diesen Zeiten überhaupt nicht bereit, etwas jemandem freiwillig zu geben, sondern es werden hohe Bonitäten verlangt. Also nur, wenn ein solches geschäftliches Konzept auch nach Vorstellung der Bank aufgeht, ist man überhaupt bereit, dafür einen Kredit zur Verfügung zu stellen. Insofern bin

ich sehr optimistisch, dass die Kalkulation der DEGEWO an dieser Stelle auch aufgehen wird.

Danke schön, Herr Senator!

Ich rufe auf zu einer

Spontanen Fragestunde

Danke schön, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an Bildungssenator Böger. Ich möchte von Ihnen wissen, Herr Böger, was Sie von den Ergebnissen der neuen Expertenstudie halten, die heute veröffentlicht wurde. Sie schlägt unter anderem ein neues, flexibles Einschulungsalter vor, mit der Möglichkeit, die Kinder schon ab vier Jahren einzuschulen.

Bitte schön, Herr Bildungssenator Böger! Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Tesch! Über diese neue Bildungsstudie wird in zwei großen Berliner Tageszeitungen berichtet. Zu meiner Überraschung – aber man freut sich im Prinzip immer, wenn man ganz vorn in den Zeitungen steht – stand dort auch mein Name. Diese von den Bayrischen Wirtschaftsverbänden beauftragte Studie sagt: Wir müssen in Deutschland mit der Einschulung früher beginnen. Ja, das tun wir; das haben wir sogar schon im Berliner Schulgesetz festgelegt. Wir wollen – übrigens gemeinsam mit Bayern – mit fünfeinhalb Jahren einschulen. Das begrüße ich außerordentlich, das ist unsere Linie.

Zweitens wird in der Studie gesagt, man müsse früher beginnen, bei den Kindern systematisch den Bildungsprozess anzulegen. Wie Sie wissen, haben wir in Berlin ein Bildungsprogramm für die Kitas vorgeschlagen. Ich glaube, dass die Kindertagesstätten, beginnend mit drei Jahren bis zu fünfeinhalb Jahren, diesen Bildungsprozess bei Kindern energisch vorantreiben müssen. Auch das unterstütze ich.

Im Übrigen planen wir in Berlin bei den Kindern ab dem Jahre 5, wenn sie sich zur Einschulung anmelden, schon einmal festzustellen, wie der Sprachstand entwickelt ist, so dass wir bei den Kindern, bei denen der Sprachstand deutlich unterentwickelt ist, schon frühzeitig intervenieren können.

Das sind richtige Maßnahmen. Man kann also sagen, dass wir vieles, was in dieser Studie als weites Zukunfts

miteinander über andere Formen von Sozialtarifen zu

Sen Böger

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Hoffmann! Diese Frage wurde als Mündliche Anfrage bereits schriftlich von Frau Jantzen von der Fraktion der Grünen gestellt. Eine Beantwortung wird ebenfalls schriftlich vorliegen. Ich werde Ihre Frage trotzdem jetzt beantworten. – Sie kennen den Hintergrund der aktuellen Situation. Der Senat hat mit den Haushaltsberatungen im Juni entschieden, künftig den Zuschuss an BVG und S-Bahn zu streichen, so dass es das verbilligte Ticket für Sozialhilfeberechtigte für eine Eigenbeteiligung von 20,40 € zunächst nicht geben wird. Wir haben sofort die Verhandlungen mit BVG und S-Bahn aufgenommen, um

von Sozialtarifen zu diskutieren. Wir kamen noch zu keinem Ergebnis, weil die BVG ein Interesse hat, das Ticket in ihre Gesamttarifstruktur mit einzubinden.

Nach unseren Berechnungen kann ein Sozialhilfeberechtigter mit dem Mobilitätsbeitrag, den er selbst erbringen muss, zehn Fahrten im Monat machen. Aber – so ist es auch im Gesetz geregelt – Sozialhilfeberechtigte, die zum Beispiel erwerbstätig sind oder die chronisch krank sind, also regelmäßige Arztbesuche machen müssen, bekommen diese Fahrten vom Sozialamt erstattet.

Eine Nachfrage des Kollegen Hoffmann – bitte!

projekt angelegt ist, schon in kleinen, vernünftigen Schritten im Berliner Schulgesetz, das wir hoffentlich bald verabschieden werden, vollzogen haben.

Danke schön! – Eine Nachfrage der Frau Abgeordneten Tesch? – Dann haben Sie das Wort, bitte!

Herr Schulsenator! Sind Sie mit mir der Meinung, dass auch die im noch zu verabschiedenden Schulgesetz vorgesehene Schulanfangsphase in den ersten beiden Jahren, die die Kinder flexibel in einem Jahr oder in zwei, drei Jahren durchlaufen können, den Ergebnissen dieser neuen Expertenstudie Rechnung trägt?

Herr Senator Böger – bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Tesch! Auch für diese Frage danke ich Ihnen, weil sie mir die Gelegenheit gibt, auf etwas hinzuweisen. – Es ist richtig, dass die flexible Schulanfangsphase auch im Berliner Schulgesetz formuliert ist. Sie wird erneut von diesen Bildungsexperten begrüßt. Das zeigt uns einmal wieder, dass wir mit unseren Strukturentscheidungen auf dem richtigen Bildungsreformweg sind. Ich wäre glücklich, wenn wir sie nun endlich in Gesetzesform gießen könnten.

[Beifall des Abg. Wieland (SPD)]

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt hat der Kollege Hoffmann von der Fraktion der CDU das Wort zu einer spontanen Frage. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Sozialsenatorin: Wie viele Fahrten stehen nach der rot-roten Entscheidung, das Sozialticket wegfallen zu lassen, einem Sozialhilfeempfänger noch zu, und welche Kosten entstehen nach Ihren Berechnungen für die Tickets und den jetzt neu hinzugekommenen Verwaltungsaufwand der Sozialverwaltung insgesamt in Berlin, also einschließlich der Bezirke?

Frau Senatorin Dr. KnakeWerner – bitte!

Haben Sie errechnet, Frau Senatorin, wie hoch die Kosten insgesamt sein werden? Könnten Sie diese Frage zumindest schriftlich beantworten? Und wurde in den Verhandlungen mit der BVG erwogen, wie wir es vorgeschlagen haben, ein Sozialticket für bestimmte Zeiten einzuführen, zu denen die BVG nicht ausgelastet ist?

Frau Senatorin Dr. KnakeWerner – bitte!

Vielen Dank! – Ja, Herr Hoffmann, Sie können sich darauf verlassen, wir haben alle Varianten eines möglichen Sozialtickets mit der BVG und der S-Bahn besprochen. Sie haben uns auch verschiedene Vorschläge gemacht. Das Problem bei fast allen Vorschlägen ist, dass es der Zuzahlung durch das Land Berlin bedarf. Sie wissen, dass das Land Berlin dazu freiwillige Leistungen aufbringen müsste. – Wir werden weiter verhandeln. Ich hoffe, dass wir noch ein Sozialticket miteinander aushandeln können. Das wird ein bisschen davon abhängen, wie die Gesamttarifstruktur der BVG und der S-Bahn zukünftig aussehen wird.

Danke schön, Frau Senatorin!

Nun ist Frau Breitenbach von der Fraktion der PDS mit einer Frage dran – und hat das Wort.

Vielen Dank! – Meine Frage richtet sich auch an die Sozialsenatorin Frau Dr. Knake-Werner. Es geht um die Seniorenkarte für die BVG und die S-Bahn. Es war mehrmals zu lesen und zu hören, dass diese Seniorenkarte in Gefahr sei. Ich habe allerdings bislang immer noch nicht verstanden, warum das so ist. Könnten Sie mir die Hintergründe erläutern?

Frau Senatorin Dr. KnakeWerner – bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Breitenbach! Dem liegt ein Tatbestand zu Grunde, den wir in diesem Fall nicht zu

Vielen Dank! Meine Frage richtet sich an Herrn Senator Wolf. Treffen Meldungen zu, wo

nach der Senat trotz vorhandener Interessen die KPM zurzeit nicht privatisieren will?

Sehr geehrter Herr von Lüdeke! Der IBB-Ausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung intensiv mit der Lage der KPM befasst. Wir sind zu der Auffassung gelangt, dass es eine Chance zur Sanierung der KPM gibt und dass diese Chance genutzt werden sollte. Das ist keine Aussage darüber, dass nicht auch weiter Verkaufsbemühungen stattfinden, und das ist keine Absage gegenüber einer Privatisierung.

Die ins Auge gefasste Sanierung der KPM wird voraussichtlich auch Haushaltsmittel in Anspruch nehmen. Sehen Sie diese Entscheidung, die Sie getroffen haben, im Einklang mit dem Urteil des Berliner Verfassungsgerichts zur Sanierung des Berliner Haushalts?

verantworten haben. Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das am 1. Januar 2004 in Kraft treten wird, fällt die so genannte Zuzahlungsbefreiungsgrenze weg. Bislang war es so, dass Menschen mit niedrigem Einkommen, also Bedürftige, in die Lage versetzt wurden, dass sie bei Medikamenten oder anderen medizinischen Leistungen von der Zuzahlung befreit waren. Diese Befreiungsgrenze entfällt. Das heißt, künftig müssen alle Versicherten, die medizinische Leistungen, Medikamente und dergleichen benötigen, in unterschiedlichen Höhen zuzahlen. In Berlin hat es die Praxis gegeben, dass die Bescheinigung über die Befreiung von der Zuzahlungspflicht, die die Versicherten bekommen haben, bei der BVG, bei der S-Bahn, bei Kultureinrichtungen und Schwimmbädern vorgelegt werden konnte und die entsprechenden Betriebe und Einrichtungen eine Ermäßigung gewährt haben. Wenn diese Zuzahlungsgrenze jetzt entfällt, gibt es zunächst keinen Maßstab für Vergünstigungen.

Danke schön, Frau Senatorin! – Frau Breitenbach hat noch eine Nachfrage. – Bitte!

Frau Senatorin! Das klingt alles nicht sehr schön. Besteht von Ihrer Seite ein Handlungsbedarf bezüglich der Seniorenkarte? Werden Sie in irgendeiner Weise aktiv? Haben Sie eine Idee?

Frau Senatorin Knake-Werner!

Vielen Dank! – Frau Abgeordnete! Natürlich werden wir aktiv. Es kann uns nicht gleichgültig sein, wie die Situation der Senioren zukünftig sein wird, was solche Vergünstigungen angeht. Wir haben zunächst einmal mit den Verkehrsbetrieben gesprochen. Die haben ihrerseits ihre Bereitschaft erklärt, mindestens bis Mitte des Jahres diese Zuzahlungsbefreiungsbescheinigung weiter zu akzeptieren und Vergünstigungen, in diesem Fall die Seniorenkarte, weiter zu gewähren.

Wir machen uns natürlich darüber hinaus Gedanken, welche andere Möglichkeit es geben könnte, um einen neuen Maßstab für bedürftige Menschen festzulegen. Bei uns gibt es die Idee, die Grenze für die Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren statt des bisherigen Maßstabs zu Grunde zu legen. Es wäre eine Möglichkeit. Ich muss aber gleich sagen, dass ich vermute, dass der Anteil der Begünstigten geringer sein wird.

Danke schön, Frau KnakeWerner!