Protokoll der Sitzung vom 04.03.2004

Hierzu liegt ein Änderungsantrag aller fünf Fraktionen in der Drucksache 15/2554-1 vor. Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen, und somit lasse ich abstimmen. Wer dem Änderungsantrag aller fünf Fraktionen seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das war einstimmig, damit ist das so beschlossen.

Vizepräsidentin Michels

Parallel hat bereits 2002 das Landesjugendamt Qualitätsstandards für die Medienbildung in der Jugendhilfe

erarbeitet. Gemeinsam mit dem Landesjugendhilfeausschuss formuliert das Landesjugendamt eindeutig – ich zitiere:

Medienkompetenz ist eine zentrale Aufgabe. (...) Medienbildung als Vermittlung und Förderung von Medienkompetenz muss als Querschnittsaufgabe des gesamten Bildungswesens umgesetzt werden.

Nun müssen wir fragen: Was hat der Senat seit dem Inkrafttreten des Jugendmedienstaatsvertrags und dem Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses getan? – Leider kommen wir zu dem Ergebnis: nicht viel. Am deutlichsten wird das bei der geplanten Abwicklung des Projekts „Jugendnetz Berlin“. Das ist ein Projekt, das zum Ziel hat, in Berliner Jugendeinrichtungen das Internet für Kinder und Jugendliche nutzbar zu machen und pädagogisch zu betreuen sowie gemeinsame Projekte zwischen Jugendarbeit und Schule zu fördern. Der Jugendsenator wollte dafür keine Mittel für die Jahre 2004 und 2005 bereitstellen. Letztlich hat der Hauptausschuss dann beschlossen, für das laufende Jahr Mittel bereitzustellen. Für das nächste Jahr muss das Projekt „Jugendnetz Berlin“ allerdings darauf verzichten. Die Zukunft dieses Projekts ist damit ungewiss. Dies ist nur ein Beispiel für die unzulängliche Ausfüllung des Handlungsauftrags durch den Senat. Immerhin hat der Senator vor 14 Tagen den Lehrern der Berliner Schulen eine Broschüre zur Medienkompetenz zugeschickt. Diese Broschüre ist wenigstens ein Anfang, aber mit Sicherheit nur das.

Der ursprünglich zu diesem Tagesordnungspunkt gehörende Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/2566 über Die Gedenkstättenfinanzierung ist die gemeinsame Aufgabe vom Bund und allen Ländern ist zurückgezogen worden.

Die lfd. Nrn. 16 und 17 sind ebenfalls durch die Konsensliste erledigt.

Wir kommen nun zur

lfd. Nr. 18:

Zusammenstellung

Vorlagen – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 VvB

Drs 15/2557

Mir liegen keine Überweisungswünsche vor. Damit stelle ich fest, dass das Haus von den Verordnungen Kenntnis genommen hat.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 19:

Installierung eines umfassenden Medienschutzprogramms für Kinder und Jugendliche im Land Berlin

Antrag der CDU Drs 15/2556

Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu fünf Minuten pro Fraktion zur Verfügung, und wir beginnen mit der antragstellenden Fraktion der CDU. – Aus gegebenem Anlass bitte ich alle Handybesitzer darauf zu achten, dass die Inbetriebnahme von Handys in diesem Saal nicht zulässig ist. – Bitte, Herr Steuer, Sie haben das Wort!

Danke schön, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Vor über einem Jahr haben die Bundesländer den Jugendmedienstaatsvertrag verabschiedet. Sein Ziel ist es, jugendgefährdende Inhalte aus den Medien herauszuhalten und Kinder und Jugendliche fit für den Umgang mit Medien zu machen. Jugendgefährdend und jugendbeeinträchtigend sind nach dem Staatsvertrag das Zeigen von Gewalt verherrlichenden oder pornographischen Medieninhalten oder der unbegrenzte Zugang zu solchem Material, auch im Internet. Damit kam der Staat im Rahmen seiner Gesamtverantwortung einer Herausforderung der Bluttat von Erfurt nach, die offensichtlich auch Gewalt verherrlichende Hintergründe hatte. Zukünftig ist der Bund für die Kontrolle der Trägermedien wie Videos verantwortlich, und die Bundesländer sind für die elektronischen Medien verantwortlich. Die konkrete Ausgestaltung des Jugendmedienschutzes bleibt jedoch den Bundesländern überlassen.

Die Schülersprecherin des Erfurter GutenbergGymnasiums hatte eindrucksvoll festgestellt:

Die Ereignisse dürfen nicht zu Aktionismus führen, sie dürfen aber auch keine Lähmung verursachen.

Recht hatte sie! Wir brauchen Jugendliche, die mit den immer größer werdenden Medienangeboten umgehen können. Die Jugendlichen müssen bei ihrer selbstbestimmten Arbeit mit den Medien unterstützt und gebildet werden, und dafür muss auch das Umfeld der Jugendlichen fit sein im Umgang mit alten und neuen Medien. Es kann nicht sein, dass es noch immer Lehrer an den Berliner Schulen gibt, die nicht wissen, wie ein WordDokument geöffnet wird oder was ein Browser ist und somit auch nicht die wertvollen täglichen Presseerklärungen ihres Bildungssenators herunterladen können. Im Bereich des privaten Fernsehens hat sich die freiwillige Selbstkontrolle gegründet, im Internetbereich vermissen wir so eine Institution leider noch. Deshalb müssen wir ein besonderes Augenmerk auf das nicht mehr so ganz neue Medium Internet richten, zumal es auch in öffentlichen Einrichtungen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung steht. Hier reicht es nicht, jugendgefährdende Angebote in einer Einrichtung einfach abzuschalten, damit die Jugendlichen dann außerhalb der Einrichtung die gleichen Inhalte konsumieren. Vielmehr muss die Chance genutzt werden, die Jugendlichen in der Schule und in der Jugendeinrichtung zu selbstbestimmtem Umgang mit den Medien anzuleiten. Schulen und Jugendeinrichtungen müssen dahin entwickelt werden, dass sie als medien

Nun fordern Sie ein umfassendes technisches Filtersystem für jugendgefährdende Inhalte. Wir müssen Wunsch und Wirklichkeit in Einklang bringen. Zu wünschen wäre es, dass man einen Schalter betätigt und alle jugendgefährdenden Angebote im Internet ausgeschlossen werden. Praktisch ist das aber nicht möglich. Wir sind auch dafür, dass alle bestehenden Filtersysteme für Schulen und Jugendeinrichtungen benutzt werden. Hier ist es

übrigens anders, als Sie es dargestellt haben: Der Berliner Bildungsserver ist mit einer entsprechenden Firewall ausgestattet, so dass die Gefahr, die Sie benannt haben, dass in Schulen und Jugendeinrichtungen jugendgefährdende Angebote angesehen werden können, ausgeschlossen ist.

Wir sind – wie Sie – der Meinung, dass die Aufklärung von Kindern, Jugendlichen und Eltern vorangebracht werden muss. Aber auch hier sind wir auf einem guten Wege, Sie haben es selber erwähnt. Am 1. März, also vor wenigen Tagen, ist nicht nur die Broschüre zur Medienerziehung in der Berliner Schule herausgegeben worden, sondern es sind auch Regelungen für die rechtssichere Nutzung des Internets an Schulen in Kraft getreten. Die Medienerziehung ist weiterhin ein wesentlicher Bestandteil der Lehrerfortbildung des Landesinstituts für Unterricht und Medien. Insofern hat Berlin schon eine Menge gemacht, aber es gibt nichts, was es nicht noch zu verbessern gäbe. Einig sind wir uns darin, dass – neben der Vermittlung der technischen Möglichkeiten – die Erziehung der Kinder in Medienkompetenz sowie die Medienerziehung als Gegenstand in Schulen und Jugendeinrichtungen ebenso wichtig ist, denn Medienkompetenz ist eine wichtige Präventionsmaßnahme. Selbst wenn man in Schulen und Jugendklubs die jugendgefährdenden Angebote verhindern kann, treffen sie außerhalb dieser Einrichtungen auf die Jugendlichen. Wenn diese dann nicht durch eine Medienerziehung gegen diese Angebote gewappnet sind, ist mit ihrer Verhinderung in Schulen und Jugendklubs nur sehr wenig erreicht.

kompetente Systeme funktionieren. Deshalb müssen Lehrer und Pädagogen geschult und auch die Eltern in die Maßnahmen integriert werden.

Neben der Anleitung zu selbstbestimmtem Handeln muss es auch einen Schutz für die Kinder geben, die noch nicht ausreichend mit den Medien umgehen können. Es kann nicht sein, dass in Medien einer öffentlichen Schule Kinder pornographisches Material herunterladen können. Deshalb beantragen wir auch, auf allen Schul-PCs und PCs in staatlichen Jugendeinrichtungen ein Jugendschutzcomputerprogramm zu installieren. Jugendeinrichtungen freier Träger sind natürlich genauso schlecht zu kontrollieren. Deshalb schlagen wir vor, eine Art Gütesiegel zur Unbedenklichkeit bestimmter Einrichtungen einzuführen. Das sind nur einige Aufträge, die wir dem Senat geben wollen, um den Standards des Jugendmedienstaatsvertrages gerecht zu werden. Helfen Sie den Kindern und Jugendlichen, die Chancen der Medien zu nutzen und die Gefahren abzuwehren.

[Beifall bei der CDU]

Danke schön! – Für die Fraktion der SPD erhält das Wort der Abgeordnete Herr Nolte. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt bei diesem Thema im Grunde keine großen Unterschiede zwischen den Fraktionen. Es ist ein Thema, das man in offenen Gesellschaften diskutieren muss, in Diktaturen braucht man das nicht, aber in offenen Gesellschaften muss man es. In einer Gesellschaft, wie wir sie haben, wollen wir zweierlei miteinander verbinden: Einerseits wollen wir den ungehinderten Zugang zu allen Informationen haben, andererseits wollen wir verhindern, dass pornographische, Gewalt verherrlichende, Menschen verachtende Informationen angeboten werden können. Das gilt nicht nur für das Internet, sondern auch für Druckerzeugnisse, Musik-CDs etc. Deshalb ist es richtig, Herr Steuer, und darin sind wir uns einig, dass das Thema ein Thema des Jugendschutzes ist, weil viele Anbieter gerade auf die sich entwickelnden Kinder und Jugendlichen setzen und ihre Angebote dort wirksam werden lassen. Sie haben schon erwähnt, dass zu diesem Zweck der Jugendmedienstaatsvertrag vereinbart worden und zum 1. April 2003 in Kraft getreten ist. Es ist auch gut, dass es eine länderübergreifende Kommission für den Medienschutz gibt, denn das, was Sie für das Land Berlin fordern, ist keine isoliert auf Länderebene zu verwirklichende Angelegenheit, sondern es funktioniert nur, wenn man es mindestens in allen Bundesländern und besser noch darüber hinaus realisiert.

[Beifall des Abg. Cramer (Grüne)]

Wir haben in Berlin nicht nur bei Jugendnetz-Berlin.de, das Sie erwähnt haben, sondern auch im Rahmen des Programms CidS, also Computer in die Schulen, Internetportale für jugendfreie Materialien für die schulische und außerschulische Jugendarbeit und Jugendbildung. Diese Programme bleiben selbstverständlich ein Schwerpunkt des Senats und der Fraktionen und werden nicht eingestellt, auch wenn man über die Finanzierung noch einmal reden muss.

Lassen Sie mich abschließend feststellen: Die CDU hat ein wichtiges Thema angesprochen, es aber nicht erfunden. Der Senat ist sich vielmehr der Probleme bewusst und hat auch bereits viel getan. Dennoch ist es richtig, das Thema in den Ausschüssen noch einmal fundiert zu besprechen. Insbesondere die Fragen der stärkeren Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit sind noch einmal zu klären, weil dies zum Teil noch nebeneinanderher läuft. Es ist auch der Frage nachzugehen, wie man die bisherigen Programme – das sind CidS, Jugendnetz-Berlin.de, aber auch die seit 6 Jahren stattfindenden Net-days – verzahnen, noch stärker nutzbar machen sowie in ihrer Wirksamkeit erhöhen kann. Auch das neue Schulgesetz gibt Einstiege in die Diskussion und in die Weiterentwicklung der präventiven Arbeit. Wir werden uns in den Ausschüssen noch einmal ausgiebig darüber unterhalten.

Es gibt seit dem 1. April 2003 ein neues Jugendschutzgesetz. Sie wiesen darauf hin, Herr Steuer! Es gibt

dazu weitere Verordnungen. Ich habe einige mitgebracht: Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien oder das Rundschreiben der Senatsverwaltung über die Regelung für die rechtssichere Nutzung des Internets in Schulen. – Diese Verordnungen könnten ausreichen, um den Jugendschutz in Berliner Schulen zu befördern und zu garantieren.

Es bereitet mir ein wenig Sorge, mit welchem Drang die CDU-Fraktion versucht, Regulierungen und Reglementierungen in Schulen und Jugendeinrichtungen vorzunehmen. Gerade mit dem neuen Schulgesetz in Berlin ist die Forderung nach größerer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Schulen verbunden. Dieses schließt auch Eigenverantwortlichkeit der Lehrer für ihren Unterricht und für den Umgang mit Medien in ihrem Unterricht mit ein. Es gibt ausreichend viele Unterrichtsfächer, in denen man das üben kann. Dass es da Mängel gibt - abhängig davon, wie kompetent Lehrer sind –, darin sind wir uns sicherlich einig. Aber dieses regelt man auch nicht mit einem solchen Antrag, wie ihn die CDUFraktion vorbringt.

Warum sollten auf einem Gebiet, das sowieso schwer kontrollierbar ist, durch weitere unnütze Verordnungen Einschränkungen vorgenommen werden, die nachher sowieso nicht kontrolliert werden? Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass technische Maßnahmen und technische Barrieren wie Passwörter sich bisher als ungeeignet für die Nutzung in Schulen und Jugendeinrichtungen erwiesen haben und deshalb sicherlich auch im Land Berlin nicht in dem Maße eingesetzt werden können, wie Sie es wünschen.

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Danke schön! – Für die Fraktion der FDP hat Herr Dr. Augstin das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema „Installation eines umfassenden Medienschutzprogramms für Kinder und Jugendliche“ ist schon eine ungeeignete, technokratische Überschrift für einen Sachverhalt, der sich auf den Bereich der Verantwortung gegenüber unseren Kindern und Jugendlichen bezieht. Statt in die Richtung der Medienverantwortung und Medienerziehung zu gehen, setzt der Antrag der CDU-Fraktion auf technologische Methoden wie technische Filtersysteme für Schulen, kommunale und kommerzielle Bereiche, eigene Suchmaschinen, spezielle Internetportale. Unbeachtet bleibt, dass es selbst die Volksrepublik China nicht geschafft hat – auch mit drastischen Strafen nicht –, das Internet gegen unerwünschte Inhalte abzuschotten. Welcher Aufwand soll in Deutschland technischer und restriktiver Art betrieben werden, und wer soll die immensen Kosten tragen? Muss nicht die Aufklärung der Erwachsenen im Vordergrund stehen?

Wir brauchen Medienangebote für Jugendliche und Kinder, die diese auch ansprechen. Wir brauchen mehr Verantwortung und kritisches Bewusstsein bei Eltern, Erziehern und Lehrern gegenüber jugendgefährdenden Inhalten im Internet, aber auch gegenüber dem hemmungslosen Herunterladen von Software bzw. urheberrechtlich geschützten Inhalten, insofern dadurch Straftatbestände betroffen sind. Hierauf geht der Antrag nicht ein. Stattdessen sollen sich die Eltern durch Unterschrift in Nutzungsordnungen ihrer Verantwortung in der Weise entledigen, indem anschließend Erziehungsmaßnahmen ergriffen werden. Kurzum: Ein gut gemeinter aber ungeeigneter Antrag, dem Problem der jugendgefährdenden Inhalte im Internet zu begegnen. – Danke schön!

[Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr Dr. Augstin! – Das Wort hat nunmehr für die Fraktion der PDS die Frau Abgeordnete Dr. Hiller. – Bitte schön, Frau Hiller!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der CDU-Antrag greift ein viel und kontrovers diskutiertes, ein umstritten behandeltes Thema auf, und zwar nach dem Motto: Wir sollten wieder einmal darüber sprechen! – Dieses tun wir nun. Der Antrag selbst ist aber nicht geeignet, Verwaltungshandeln anzuregen. Ich meine vielmehr, dass sich bereits vieles im Land Berlin tut. Darauf wurde auch bereits hingewiesen. Gerade die Forderungen, die die CDU-Fraktion in ihrem Antrag stellt, sind nicht geeignet, den Medienschutz für Kinder und Jugendliche im Land Berlin zu fördern.

[Niedergesäß (CDU): Nun ist es aber gut!]

Nichts ist hundertprozentig sicher. Wichtig allein ist das Erarbeiten von Medienkompetenz für Kinder und Jugendliche. In diesem Sinne wäre ein offenerer Umgang und ein offenes Behandeln des Themas auch in der Gesellschaft zu wünschen. Das kann nicht nur über die Schulen geleistet werden. Gerade die Eltern müssen viel mehr kontrollieren, was ihre Kinder in der Freizeit im Internet betreiben. Es gibt Studien, wonach 70 % der Eltern nicht wissen, was ihre Kinder im Internet eigentlich tun. Wir müssen als Multiplikatoren die Eltern auffordern, sich die Zeit zu nehmen, mit den Kindern gemeinsam im Internet zu surfen und darüber zu sprechen, was alles vorkommt und was es an jugendgefährdenden Inhalten im Internet gibt. Nur so ist es möglich, einen bewussten Umgang der Kinder mit den neuen, modernen Medien zu befördern.

Ich verweise noch einmal auf das Rundschreiben, das die Schulverwaltung herausgegeben hat. Das sind 18 Seiten Regelungsinhalt. Für mich ist das wieder ein Ausdruck dafür, wie viel die Schulverwaltung für Schulen vorschreiben und wie viel Eigenständigkeit man den Schulen an dieser Stelle nehmen will. Das ist auch im Sinne der Verwaltungsreform fragwürdig.