Die Bäderbetriebe befinden sich als Anstalt des öffentlichen Rechts in ihrer gegenwärtigen Verfassung in der bedauerlichen und absurden Situation, dass sie ihre wirtschaftlichen Kriterien, nämlich mit den Zuwendungen des Landes Berlin wirtschaftlich umzugehen, nur dann erfüllen können, wenn sie entweder Personal entlassen oder Bäder schließen. Wir wollen nicht, dass das Personal entlassen wird, das können wir zum großen Teil gar nicht, das ist auch gar nicht die Frage, da gibt es tarifrechtliche Bestimmungen. Also bleibt den Bäderbetrieben im Prinzip als Regulierungsinstrument nichts anderes, als vermehrt Bäder zu schließen, entweder in Gänze, wie wir das vor zwei Jahren bereits erleben mussten, oder aber die sommerlichen Schließzeiten zu verkürzen, um Personal einzusparen und kein Aushilfspersonal einzustellen und damit die haushalterischen Vorgaben dieses Hauses hier zu erfüllen. Es ist abzusehen bei den zu erwartenden weiteren Absenkungen, dass, wenn wir nicht in großer Eile, mit großer Präzision an der Veränderung dieses Zustandes arbeiten, weitere Bäderschließungen nicht ausbleiben. Ich muss das einfach so sagen. Das ist eine Wahrheit, die wir zur Kenntnis nehmen und damit auch umgehen müssen. Da sind auch Ihre Ideen und Vorstellungen und Vorschläge gefragt, Herr Rabbach, die Sie dort mit einbringen können.
Wir haben mit der Privatisierung des SEZ bereits Beispiele, die in diese Richtung zeigen. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass der neue Betreiber sich seit Oktober bereits in einer derartigen wirtschaftlichen Verfassung befindet, dass er mit den Einnahmen aus zwei oder drei Einrichtungen bereits sämtliche Personal- und Betriebskosten in allen Betriebsteilen aufbringen und die erforderlichen Gelder für weitere Sanierungsmaßnahmen, die das Land Berlin nicht durchführen konnte, finanzieren kann.
Danke schön! – Zunächst hat jetzt der Abgeordnete Rabbach das Wort. Er möchte kurz intervenieren, ist mir gesagt worden. – Bitte sehr, Sie haben das Wort!
Wenn Sie, Frau Seidel-Kalmutzki und Frau Senftleben von einem Kompromiss reden, der sich nur auf die Vereine und nicht auf das Schulschwimmen und die Kindertagesstätten bezieht, so sehen die Schwimmvereine und der Landessportbund das nicht als Kompromiss, sondern als Diktat. Das ist ihnen diktiert worden, das müssen sie machen, eine andere Lösung gibt es nicht. Das, was diktiert wurde, was Sie Kompromiss nennen, ist immer noch nicht verwirklicht. Ich habe mich gestern erkundigt: Es wird durch die regionalen Beiräte nicht sichergestellt, dass diese Lösung umgesetzt werden kann.
Noch ein Wort: Frau Seidel-Kalmutzki sagt, die Mittel seien gekürzt worden. – Wir haben im Ausschuss gehört, was der Vorstandsvorsitzende der Bäderbetriebe gesagt hat. Es ist nirgendwo etwas gekürzt worden, nur die Schwimm- und Sportvereine sind für vier Monate aus den Hallenbädern geworfen worden. Nichts ist weiter vorgestellt worden, was auf Grund dieser Sparmaßnahmen gemacht wurde. Das kritisieren wir nachdrücklich. Man vergreift sich hier an über 10 000 Kindern und Jugendlichen, indem man sie für vier Monate aus den Bädern wirft. Das ist das, was Sie als normale Folge für die Berliner Schwimmvereine und den Schwimmsport ansehen. Das geht nicht!
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Ihre Aussage im Ausschuss – nun beraten Sie sich mal schön, wie Sie das widerlegen und jetzt alles wieder vernebeln und gut färben –, das Parlament habe nichts mit den Berliner
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die einzige Antwort des Senats und der Bäderbetriebe auf die Finanzprobleme der Bäder ist immer die Schließung, mal temporär und manchmal für immer. Aber immer sind es einsame Entscheidungen des Senats und der Bäderbetriebe, und die Akteure, die Betroffenen, sind in der Regel nicht beteiligt. So ist es auch wieder bei dieser viermonatigen Schließung im Sommer. Da wird von den Bäderbetrieben mit Zustimmung des Senats die Entscheidung getroffen, und die Betroffenen – der Landessportbund, die Schwimmvereine, die regionalen Beiräte – sind nicht informiert, kommen in den Ausschuss, und es kommt zu unnötigen Diskussionen im Zusammenhang mit solchen Schließungen. Warum kann eine solche Absprache nicht stattfinden? Man kann darüber diskutieren, wie sinnvoll solche Schließungen sind und wie lang sie sein müssen. Wir sehen jetzt, es wurde ein Kompromiss gefunden. Warum kann man nicht vorab mit denen, die unmittelbar davon betroffen sind, Absprachen treffen? Man hat Verbandsstrukturen, regionale Beiräte, und sie müssen dann in den Ausschuss kommen, um sich darüber zu informieren, was passiert.
Bäderbetrieben zu tun, das sei eine Anstalt öffentlichen Rechts, nicht zutrifft. So ein Unfug! Nehmen Sie es mir nicht übel, das ist nicht unsachlich gesprochen. Im Sportförderungsgesetz können Sie nachlesen, dass die juristischen Personen des öffentlichen Rechts vom Sportförderungsgesetz erfasst werden. Das ist da nachzulesen, und deswegen können Sie nicht sagen – wie das in der Ausschusssitzung leider geschehen ist, und so wollen Sie diesen Antrag wegbekommen –, das Parlament habe nichts mit dem Bäderwesen in Berlin zu tun. Das trifft so nicht zu. Ihre Bemühungen, das alles herunterzukochen und als feinen Kompromiss darzustellen, sind verfehlt.
Ich gebe Ihnen in einer Sache Recht, Herr Dr. Kaczmarczyk, die Fata Morgana der FDP ist: Wir können alle städtischen Bäder in Berlin privatisieren, und damit ist das Problem gelöst. – Das wird so nicht kommen können. Das ist eine Fata Morgana. In dem Punkt können wir uns ruhig mal einig sein.
Herr Abgeordneter! Eine Kurzintervention hat die Vorsilbe „kurz“. Die drei Minuten sind jetzt herum. Einen letzten Satz, bitte!
Gut! Dann will ich auch schließen und will Sie, Herr Dr. Kaczmarczyk, eher zu einer sachlichen Betrachtung des Themas zu Gunsten des Schwimmsports anregen, obwohl Sie ja Segler sind und Segler häufig mit Schwimmern nicht so viel am Hut haben, wie erzählt wird.
Jetzt hat Herr Abgeordneter Kaczmarczyk das Wort für eine Erwiderung, und dann haben wir noch eine zweite Kurzintervention von Herrn Borgis, die wir nicht vergessen haben. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Rabbach! Es wäre gut, wenn Sie in Ihren Darstellungen immer redlich bleiben würden. Das können Sie wahrscheinlich nicht, das muss ich zur Kenntnis nehmen, denn Sie argumentieren an der Sache vorbei. Ich finde besonders empörend, dass Sie die Kinder und Jugendlichen für Ihre Vorstellungen in Geiselhaft nehmen, die so nicht richtig sind. Sie sprechen immer von den Bädern. Die Aufstellung haben Sie auch in den Materialien unseres Ausschusses, des Unterausschusses Sport. Dort steht: 10 Hallenbäder sind während der gesamten Sommersaison, geöffnet, 12 Hallenbäder werden vom 11. Juni bis 16. August geschlossen und 15 Bäder in der Zeit von Anfang Mai bis August 2004. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, Herr Rabbach, dass es Vereine und Verbände gibt, die daran arbeiten, auch bei der letzten Kategorie von Bädern, die hier aufgeführt sind, gemeinsam mit dem Bäderbetrieben in einem Partnerschaftsmodell zu erreichen, die Schließzeiten noch zu verändern. Das ist tätige Arbeit und nicht diese Maulfeilscherei, mit der Sie hier zu Werke gehen und den Menschen etwas ganz anderes erzählen, als es sich tatsächlich abspielt. Ich muss Sie bitten, redlich zu sein, Herr Rabbach.
Danke schön! – Herr Borgis verzichtet. Jetzt hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kubala das Wort. – Bitte sehr!
Die Auswirkungen solcher Maßnahmen werden in der Regel von Senat und Bäderbetrieben erst nachträglich bedacht: Folgen für das Vereinsschwimmen, Ausfall von Kita- und Schulschwimmen, ebenso die Frage, ob man es einem Grundschulkind zumuten darf, am 1. Mai im Freibad seinen Schwimmunterricht abzuhalten. Solche Auswirkungen müssten vorab bedacht und bei der Entscheidung abgewogen werden.
Nicht berücksichtigt wird auch, dass solche Schließungen in die Sommerferien fallen und genau die Zeit betroffen ist, in der diese Sommerbäder hoch frequentiert sind. In der Vergangenheit wurden bereits Bäder geschlossen, und es fand eine Verdichtung statt. Es sind immer die betroffen, für die der Schwimmbadbesuch die einzige Form der Freizeiterholung ist.
Nicht berücksichtigt wird bei solchen Verfahren auch, dass es bei den Verbänden und Vereinen zu einem Vertrauensverlust kommt. Die Vereine und Verbände sind darauf angewiesen – entsprechend ihren Nutzungsverträgen und den verbindlichen Vereinbarungen zwischen Bäderbetrieben und Vereinen –, dass beide Seiten sich an solche Nutzungsverträge halten, dass solche verbindlichen Regelungen nicht jederzeit aufgekündigt werden können und dass die Betroffenen beteiligt werden. Dieses Recht muss man ihnen zugestehen, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Nutzungsverträge dürfen nicht ohne Not geändert werden und schon gar nicht so spontan, wie es Bäderbetriebe und Senat in einem fort tun.
Danke schön! – Verbunden mit einer Bitte an die Damen und Herren Geschäftsführer möchte ich auf Folgendes hinweisen: Wir werden hier vorne am Tisch laufend dadurch abgelenkt und massiv gestört, dass es geschäftsordnungsmäßige Interventionen gibt oder wir auf Grund von Bemerkungen zu einem Eingriff, den wir noch machen sollen, aufgefordert werden. Ich habe diese Bemerkung nicht mitbekommen, weil sie untergegangen ist. Ich bitte Sie, uns hier vorne in Ruhe unseren Dienst tun zu lassen und nur in Ausnahmefällen, wenn es dringend ist, an unseren Tisch zu treten, um uns zu stören, da das unsere Arbeit erschwert. – Vielleicht lässt sich das eine oder andere zuvor auch untereinander klären.
Zuletzt hat man einen Kompromiss gefunden, nämlich 10 Schwimmbäder offen zu lassen, 12 Bäder für drei Monate und 15 Bäder für vier Monate zu schließen. Ich frage mich: Warum konnte man sich vorher nicht zusammen an den Tisch setzen und genau solche Kompromisse erarbeiten? Warum muss man so viel Staub und heiße Luft aufwirbeln, bevor es zu solchen Kompromissen kommt?
Ich meine, dass das kein Umgang mit den Menschen ist, die sich überwiegend ehrenamtlich in den Vereinen engagieren und darauf angewiesen sind, dass die Regelungen, die sie mit Senat und Bäderbetrieben getroffen haben, auch in Zukunft verbindlich sind.
Die Aktiven im Sport sowie die Öffentlichkeit haben ein Recht auf verlässliche, tragfähige Betriebs- und Sanierungskonzepte. Ich fordere die Bäderbetriebe und den Senat auf, das sicherzustellen.
Danke schön! – Mir liegen jetzt zwei Begehren auf persönliche Bemerkungen nach § 65 der Geschäftsordnung vor. Das ist statthaft, jedoch weise ich darauf hin, dass persönliche Bemerkungen nur Zurückweisungen von persönlichen Angriffen oder eigene Berichtigungen zum Inhalt haben dürfen. – Bitte, zuerst Frau Senftleben! Und dann Frau Seidel-Kalmutzki!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Geschätzter Kollege Rabbach! Ich lehne es ab, dass Sie hier sagen, dass wir uns an den Kindern vergreifen. Dieses Wort haben Sie benutzt, und ich finde, dass das Wort „vergreifen“ überhaupt nichts damit zu tun hat, das ist eine Überhöhung dieser Angelegenheit. Ich muss gestehen: Wenn Sie bei einer Kurzintervention einen Rundumschlag machen und sich nicht ausschließlich auf den Vorredner beziehen, dann kann ich damit nicht so richtig gut umgehen. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich der Frau Senftleben sofort anschließen. Auch ich verwahre mich ausdrücklich gegen den Begriff, dass wir uns an Kindern und Jugendlichen „vergreifen“. Ich kann mit allen sachlich diskutieren, und wir wissen, wie sich parlamentarische Abläufe manchmal gestalten, aber das ist ein Begriff, den man hier so nicht dulden kann und den ich auf meine Person auch nicht bezogen haben möchte. – Danke!
In Bezug auf den gleichen Paragraphen möchte jetzt Herr Kaczmarczyk eine Erklärung abgeben. – Bitte sehr!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Ich verwahre mich ausdrücklich gegen die Unterstellung von Herrn Rabbach, dass wir uns an den Kindern und Jugendlichen „vergreifen“.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die Stimmen von CDU und Grünen, bei Enthaltung der FDP – die Ablehnung. Der Antrag wurde auch in der veränderten Fassung abgelehnt. – Wer dem Antrag in der Drucksache 15/2395 jedoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön, das ist die CDU.
Wer ist dagegen? – Danke schön, das ist die Regierungskoalition. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP, und damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag aller fünf Fraktionen in der Drucksache 15/2554-1 vor. Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen, und somit lasse ich abstimmen. Wer dem Änderungsantrag aller fünf Fraktionen seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das war einstimmig, damit ist das so beschlossen.