Ich bin doch aber recht informiert, dass auch schon im Jahr vor 2001 die Kulturverwaltung über den Abteilungsleiter Kultur im Stiftungsrat vertreten war?
Frau Senatorin! Wie würden Sie es politisch und moralisch bewerten, wenn Pressemeldungen zuträfen, dass das Gehalt bei 8 000 € monatlich gelegen hat und nun das Land Berlin gefordert wäre, die Defizite der Stiftung mit einer 10 Millionen €-Bürgschaft aus Landesmitteln auszugleichen?
Frau Senatorin! Sehen Sie denn das Land Berlin vor der Auszahlung der Bürgschaftssumme von 10 Millionen € in der Pflicht zu prüfen, ob eventuell über solche Gehälter Vermögenswerte entstanden sind, die man dann auch heranziehen könnte?
Herr Schruoffeneger! Ich muss es noch einmal sagen: Wir haben hier einen privatrechtlichen Vertrag, der zwischen Privaten geschlossen worden ist. Diese privatrechtlichen Verträge sind politisch nicht zu überprüfen.
Der Verwaltungsdirektor der ehemaligen Charité war vom Senat von Berlin gemäß § 79a des Berliner Hochschulgesetzes für 8 Jahre bestellt worden. Der entsprechende Dienstvertrag war befristet bis zum 31. Dezember 2005. Durch das Vorschaltgesetz zum Gesetz über die Umstrukturierung der Hochschulmedizin im Land Berlin vom 27. Mai 2003 wurden die beiden hochschulmedizinischen Einrichtungen des Landes, die ehemalige Charité und das UKBF, zu einer neuen hochschulmedizinischen Einrichtung der Charité Universitätsmedizin Berlin als Gliedkörperschaft der Freien Universität und der Humboldt Universität zu Berlin fusioniert.
Durch Artikel III § 2 Abs. 2 dieses Vorschaltgesetzes wurden die Befugnisse der Verwaltungsdirektoren auf den Vorsitzenden oder die Vorsitzende der gemeinsam tagenden Klinikumsvorstände als zusätzliches Mitglied derselben übertragen. Mit Inkrafttreten dieser gesetzlichen Regelung zum 1. Juni 2003 war dem Verwaltungsdirektor der ehemaligen Charité der eigene Geschäftsbereich mit den originären Kompetenzen und Aufgaben – auch die Funktion als Beauftragter des Haushaltes – gesetzlich entzogen. Die Tätigkeit als Verwaltungsdirektor der ehemaligen Charité endete somit zum 31. Mai 2003.
Gleichwohl bestanden auf Grund des befristeten Dienstvertrages privatrechtliche Ansprüche auf Zahlung der vereinbarten Vergütung und vertraglicher Nebenleistung. In Anerkennung dieser Sach- und Rechtslage wurde mit dem Verwaltungsdirektor der ehemaligen Charité eine Änderung des Dienstvertrages vereinbart, die beinhaltet, dass der Beschäftigte bis zum Ablauf der regulären Dienstzeit zum 31. Dezember 2005 für Sonderaufgaben der Charité weisungsgemäß zur Verfügung steht.
schaft als Bürgermeisterin dieser Stadt? Die Frage lautete, wie Sie es beurteilten, wenn Pressemeldungen zuträfen, dass Gehälter in Höhe von 8 000 € gezahlt worden seien und diese nun durch Nachschusspflichten des Landes Berlin wieder ausgeglichen werden müssten. Wie bewerten Sie diesen Vorgang ausdrücklich in Ihrer Eigenschaft als Bürgermeisterin und nicht als aufsichtsführende Person über das Stiftungswesen?
Herr Abgeordneter Ratzmann! Herr Präsident! Als Bürgermeisterin habe ich mir natürlich Gedanken zu machen. Das sehe ich genauso wie Sie. Aber auch als Bürgermeisterin komme ich an den Inhalt privatrechtlicher Verträge nicht heran. Sie haben in der letzten Abgeordnetenhaussitzung den Untersuchungsausschuss eingesetzt. Fragen dieser Art sollten Sie dort stellen. Dann muss der Untersuchungsausschuss seine Schlüsse ziehen.
Verantwortliche der Charité für Millionendefizit nicht mit Beraterverträgen versorgen, sondern zur Rechenschaft ziehen!
Hoffentlich kommen wir hierbei mit der Antwort weiter, weil es wieder um einen Personenvertrag geht.
1. Warum hat der am 31. Dezember 2003 aus dem Amt geschiedene Verwaltungsdirektor der Charité – Charité in Mitte, Virchowklinikum und Klinik in Buch –, Herr M., einen lukrativen Beratervertrag bis Ende 2005 erhalten, obwohl er die Verantwortung für ein 40-Millionen-Euro-Defizit der „alten Charité“ aus den letzten beiden Jahren trägt?
2. Welche besonderen Fähigkeiten qualifizieren Herrn M. für die Beratertätigkeit, und welche Aufgaben sind damit verbunden?
Danke schön, Herr Schruoffeneger! – Der Senator für Wissenschaft, Herr Dr. Flierl, hat das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Schruoffeneger! Im Namen des Senats beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Weitere Einzelheiten des Änderungsvertrages können hier nicht dargestellt werden. Die Vertragsverhandlungen wurden von der damaligen Vorsitzenden der gemeinsam tagenden Klinikumsvorstände als zuständige Dienstbehörde geführt. Der Aufsichtsrat der Charité wurde informiert und hat dem Vertragsabschluss zugestimmt. Einen gesonderten Beratervertrag hat der ehemalige Verwaltungsdirektor von der Charité Universitätsmedizin Berlin damit nicht erhalten.
Herr Senator Flierl! Wie beurteilen Sie das Abschiedsschreiben des Herrn M. an die Mitarbeiter aus dem Dezember des letzten Jahres, in dem er sagt, dass er heute seinen Nachfolgern ein gesundes Wirtschaftsunternehmen übergibt, angesichts der jetzt bekannt gewordenen vorläufigen Bilanz mit einem Defizit von 40 Millionen € in der Amtszeit des Herrn M.?
1. Gibt es mittlerweile Erkenntnisse über die Ursachen der Verkeimung, die dazu führte, dass das Trinkwasser in Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg kurzzeitig gechlort werden musste, und besteht ein Risiko der Verkeimung des Trinkwassers auch in anderen Bezirken?
17. November sowohl den Jahresabschluss für das Universitätsklinikum Charité für das Jahr 2002 als auch den Abschluss für die Zeit vom 1. Januar 2003 bis 31. Mai 2003 nach Erörterung zugestimmt – übrigens unter Hinzuziehung von Wirtschaftsprüfern. Eine ursächliche Verantwortlichkeit des ehemaligen Verwaltungsdirektors für etwaige Verluste wurde nicht festgestellt. Verluste sind auch nach dem 31. Mai 2003 eingetreten, das heißt, es muss auch die Bewertung der Verantwortlichkeit in diesem Zeitraum berücksichtigt werden.
Wenn Sie dazwischenbrüllen, kann ich Sie nicht verstehen. Das heißt, das Abschiedsschreiben von Herrn M. gibt den Bilanzstand nach heutigen Erkenntnissen nicht sachgerecht wieder, dennoch gibt es eine Entlastung von Seiten des Aufsichtsrates. Wir werden uns sicher ausführlich mit dem Finanzstatus der Charité beschäftigen. Ihre Frage, dass hier ein Berater zusätzlich beschäftigt wurde, greift aber ins Leere.
Herr Senator! Glauben Sie nicht, dass es für die Neustrukturierung eines Unternehmens nach solch erheblichen Defiziten besser ist, wenn die bisher Verantwortlichen auch wirklich aus dem Geschäft herausgenommen werden, als wenn sie weiterhin in dem Unternehmen mitmischen, und sei es in Form einer weisungsgebundenen Beratertätigkeit?
In den Verhandlungen zur Gestaltung der Diensttätigkeit von Herrn M. bis zum Ablauf seiner Dienstzeit war abzuwägen, inwiefern die vertraglich zu leistende Vergütung auch in einem gewissen Verhältnis zu möglichen zu übertragenden Sonderaufgaben steht. Genau das wurde getan. Die Verantwortlichkeit des ehemaligen Verwaltungsdirektors ist mit dem Vorschaltgesetz beendet gewesen. Insofern greift auch hier Ihre Frage ins Leere. Es obliegt nun dem Vorstandsvorsitzenden der Charité, die Frage zu entscheiden, auf welche Weise der ehemalige Verwaltungsdirektor der Charité im Rahmen des Dienstrechtsvertrages bis Ende 2005 noch mit Dienstaufträgen beauftragt werden kann.
Herr Senator! Würden Sie mir zustimmen, dass mit der Verabschiedung des Vorschaltgesetzes zur Universitätsmedizin und der Schaffung eines Aufsichtsrates schon der Versuch unternommen wurde, im Universitätsklinikum neue Verantwortlichkeiten zu realisieren, und dass mit den derzeit laufenden Ausschreibungen im Universitätsklinikum neue Verantwortlichkeiten
geschaffen werden, so dass gar nicht die Rede davon sein kann – wie es der Kollege Schruoffeneger suggerierte –, dass hier die ewig gleichen Verantwortlichen an der ewig gleichen Stelle sitzen?