Protokoll der Sitzung vom 04.03.2004

Herr Senator Dr. Flierl – bitte!

[Beifall bei der PDS]

Weitere Nachfragen liegen nicht vor.

Dann hat die Frau Abgeordnete Hertlein von der Fraktion der SPD das Wort zum Thema

Gechlortes Trinkwasser in Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg

Bitte schön, Frau Hertlein!

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich frage den Senat:

2. Trat diese Verkeimung zum ersten Mal auf, oder gab es in der Vergangenheit schon ähnliche Fälle von Verunreinigungen, und, wenn ja, wie wurde bislang im Falle solcher Verkeimungen verfahren?

Danke schön, Frau Abgeordnete! – Frau Senatorin Knake-Werner – bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hertlein! Es gibt bisher noch keine gesicherten Erkenntnisse über die Ursachen der Verkeimung, weil diese sehr unterschiedlich sein können, etwa durch Niederschlag, Versickerungswasser oder Uferfiltrate des Vorfluters.

Zurzeit ist eine Arbeitsgruppe im Zuge des Risikomanagements dabei, diese Ursachen zu untersuchen. Sie setzt sich zusammen aus den zuständigen Senatsverwaltungen, der obersten Wasserbehörde und den Wasserbetrieben. Natürlich gibt es entsprechende Risiken, wie sie jetzt aufgetreten sind, auch in anderen Bezirken, wenn die Untersuchungen bei den Wasserversorgern ähnliche Ergebnisse zeigtigten.

Zu den Untersuchungszyklen und den Kontrollinhalten: In der Trinkwasserverordnung von 2001 – das ist die Grundlage – ist festgelegt worden, das Trinkwasser zwei- bis dreimal wöchentlich zu untersuchen. Damit ist im

Frau Sen Dr. Knake-Werner

Schönen Dank, Herr Präsident! – Frau Dr. Knake-Werner! Welche Maßnahmen müssen in Zukunft ergriffen werden, wenn das giftige Deponiesickerwasser unter der Deponie Wannsee, bei dem es sich nicht nur um Keime, sondern Arsen, Blei, Weichmacher oder Altölrückstände handelt, beim Wasserwerk Beelitzhof in Zehlendorf ankommt? – Hier wird einfaches Chlorieren nicht ausreichen, um die Bevölkerung zu schützen.

Bisher gibt es keine Erkenntnisse, dass bei dem von Beelitzhof kommenden Trinkwasser solche Stoffe angekommen sind. Diese Diskussion ist deshalb rein spekulativ.

Welche Maßnahmen gibt es überhaupt? – Es gibt die Maßnahme, einen der Wasserversorger vom Netz zu nehmen, wenn es zu gravierenden Belastungen des Trinkwassers von dort kommt. Das ist in dem vorliegenden Fall so nicht entschieden worden, sondern man hat sich zur Chlorierung entschieden, weil das Problem nicht so gravierend war, um Beelitzhof ganz abzuschalten und die Versorgung von den anderen Wasserwerken übernehmen zu lassen.

Land Berlin und im Bund eine EU-rechtliche Regelung umgesetzt worden. Anlässlich der beschriebenen Situation ist zurzeit ein weiteres engmaschiges Kontrollsystem veranlasst worden, das heißt, eine tägliche Kontrolle des Wassers.

Zweitens: Es gibt zu den Vorläufern einer solchen Situation keine Erkenntnisse, weil sich die Untersuchungsmethoden und die Grenzwerte seit dem 1. Januar 2003 verändert haben. Erst seitdem wird auf Enterokokken, die hier eine Rolle spielen, untersucht. Bei Enterokokken handelt es sich um Milchsäurebakterien, die bei Tieren und Menschen ganz natürlich vorkommen, aber auch in traditionellen Lebensmitteln wie Käse und Wurst. Wenn nun die Untersuchung ergibt, dass die Grenzwerte überschritten sind, taucht ein Problem auf. Das konnte bisher nicht festgestellt werden, weil hierauf noch nicht untersucht wurde.

Eine Nachfrage der Frau Kollegin Hertlein – bitte schön, Frau Hertlein!

Vielen Dank! – Wenn ich Sie richtig verstehe, Frau Senatorin, heißt dies, dass wir bis 2002 mit diesen Enterokokken problemlos gelebt haben, und jetzt wird plötzlich gechlort, wenn sie auftreten. Ist dem so?

Frau Senatorin Knake-Werner!

Ja, Frau Abgeordnete! Das haben Sie richtig verstanden. Genau so läuft dies jetzt!

[Heiterkeit]

Eine weitere Nachfrage von Frau Hertlein – bitte!

Abgesehen davon, dass in diesen Tagen Tee, Kaffee und selbst gemachtes Sprudelwasser nicht geschmeckt haben: Welche Kosten entstehen durch solche Chlorierung?

Frau Senatorin Dr. KnakeWerner! – Bitte!

Es ist sicher richtig, dass sich der Geschmack des Wassers für einen kurzen Zeitraum unangenehm verändert hat. Gott sei Dank ist dies inzwischen zu aller Zufriedenheit behoben worden. Kosten für das Land entstehen daraus überhaupt nicht, da die Wasserbetriebe für die Qualität zuständig sind. Sie sind auch zuständig für die Chlorierung, wenn die Qualität gefährdet ist, insofern liegt die Angelegenheit bei den Wasserbetrieben.

Eine weitere Nachfrage von Frau Kollegin Hämmerling – bitte schön, Frau Hämmerling!

Bitte schön, Frau KnakeWerner!

Danke schön, Frau KnakeWerner! – Es gibt keine weiteren Nachfragen.

Dann hat der Abgeordnete Henkel von der CDUFraktion das Wort zum Thema

Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr – Warum bestellt der Senat personalfreie „Geisterbahnhöfe?“

Bitte schön, Herr Henkel!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Ist der jetzt angekündigte Rückzug des Aufsichtspersonals von den S-Bahnhöfen zwingende Folge des zwischen Senat und Deutscher Bahn ausgehandelten Verkehrsvertrages, und warum hat der Senat bei den Vertragsverhandlungen nicht personalbesetzte Schnellbahnhöfe durchgesetzt?

2. Hält der Senat personalfreie Bahnhöfe für attraktivitätssteigernd für den öffentlichen Personennahverkehr, oder teilt er die Sicherheitsbedenken von Kundinnen und Kunden des Berliner ÖPNV?

Der Senator für Stadtentwicklung hat das Wort. – Bitte sehr!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Wir schließen mit der S-Bahn einen so genannten Nettovertrag ab, d. h. die S-Bahn

Sen Strieder

Herr Senator! Ist Ihnen bekannt, dass in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und PDS vereinbart wurde, es solle keine personalfreien Bahnhöfe im öffentlichen Nahverkehr geben? – Diese Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag hat Eingang in die Regierungserklärung des Regierenden Bürgermeisters gefunden. Ist das alles Makulatur? Welche Bedeutung hat das, wenn Sie sich ohnehin nicht daran halten?

Herr Abgeordneter! Selbstverständlich ist mir die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und PDS bekannt – ich vermute, besser als Ihnen. Zudem reden wir nicht darüber, das Aufsichtspersonal auf allen Bahnhöfen abzuschaffen, sondern über die Frage, ob es videoüberwachte Bahnhöfe geben kann. Videoüberwachte Bahnhöfe bedeuten, dass es eine Sicherheitskontrolle gibt. Ich weiß, dass Sie gegen Videoüberwachung sind. Wir glauben aber, dass das für das Sicherheitsgefühl auf den Bahnhöfen sinnvoll sein kann.

Danke schön, Herr Senator! – Das Wort hat nun der Kollege Gaebler – bitte schön!

Vielen Dank! – Herr Kollege Strieder! Glauben Sie nicht auch, dass man dem erwähnten Passus in der Koalitionsvereinbarung dadurch Rechnung trägt, dass man mit einem mobilen Sicherheitskonzept – und damit auch mobilem Personal – wesentlich gezielter eingreifen kann als mit stationärem Aufsichtspersonal? – Deshalb kann hier wohl auch nicht von generell personalfreien Bahnhöfen die Rede sein.

erhält eine Zahlung des Landes Berlin und behält die Einnahmen, die die Kunden leisten. Daraus ergibt sich, dass die S-Bahn selbst an einer hohen Kundenfrequenz interessiert ist. Gerade angesichts der guten Verhandlungen, die der Senat geführt hat, muss die S-Bahn mehr Kunden werben. Deswegen wird die S-Bahn alles tun, was Kunden bindet, und alles unterlassen, was Kunden vertreibt. Zum anderen haben wir mit der S-Bahn vereinbart, dass es Zahlungskürzungen gibt, wenn die Kundenzufriedenheit abnimmt. Dafür gibt es ein Messsystem und eine Kundenbefragung. Insofern sehen wir darin kein Problem.

Selbstverständlich ist vertraglich vereinbart, dass es den Einsatz von Sicherheitskräften und S-Bahnpersonal auf den Stationen und in den Zügen gibt, wenn dies nach dem konkreten Lagebild mit dem Bundesgrenzschutz und der Landespolizei abgestimmt ist.

Hamburg wird bis Ende diesen Jahres die gesamte Umstellung auf Zugfahrerselbstabfertigung durchführen. Derzeit sind in Hamburg von insgesamt 59 S-Bahnhöfen nur noch sieben mit Personal besetzt. Ich habe nicht gehört, dass die CDU-Schill-Regierung, die das in den letzten Jahren gemacht hat, wegen ihrer Sicherheitspolitik besonders kritisiert worden wäre.

Danke schön, Herr Senator Strieder! – Herr Kollege Henkel, bitte, Sie haben eine Nachfrage!

Herr Senator! Die Zahlen aus Hamburg liegen mir nicht vor. Ich kann das demnach nicht beurteilen. Aber wie beurteilen Sie im Zusammenhang mit dem, was Sie sagten, die neuesten Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik, wonach wir im Bereich des ÖPNV bei Körperverletzungen, Raub, Sachbeschädigungen, Sexualdelikten und Taschendiebstählen eine deutliche Zunahme von fast 28 % zu verzeichnen haben? Teilen Sie meine Ansicht, dass man das Sicherheitsgefühl im ÖPNV für die Nutzer durch Personalpräsenz erhöhen kann?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter! Sie sollten wissen, dass gerade deshalb Sondereinsätze der Berliner Polizei auf den U-Bahnlinien 7 und 9 gefahren werden. Sie können nicht auf der einen Seite fordern, wir müssten den Haushalt reduzieren und hart mit der S-Bahn verhandeln, und auf der anderen Seite keine Rationalisierungen zulassen. Die Videoüberwachung von Bahnhöfen ist eine solche Rationalisierung gegenüber dem Personaleinsatz. Viele andere Städte, beispielsweise Hamburg, zeigen, dass das funktioniert. Wir sollten hier keinen Popanz aufbauen.

Herr Henkel hat keine weitere Nachfrage, wohl aber der Kollege Cramer. – Bitte schön!