Thomas Flierl

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Sehr verehrter Herr Parlamentspräsident! Sehr geehrte Frau Ströver! Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, da die Kulturverwaltung an der Erstellung dieser Liste nicht mitgewirkt hat. Der Fehler ist inzwischen korrigiert worden.
Der Vorgang ist zwischen den Koalitionen noch nicht abgestimmt und deswegen noch im Geschäftsgang.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Berliner Senat betrachtet das Gedenken an die Opfer der Berliner Mauer und der deutschen Teilung als eine fortwährende geschichtspolitische Aufgabe bei der Bewältigung der Folgen der SED-Diktatur und bei der Gestaltung der inneren Einheit Deutschlands. Dies gilt auch für die breite öffentliche Auseinandersetzung mit den Ursachen und Formen der politischen Unterdrückung in der SBZ und der DDR, mit den Formen kritischer Distanz, zivilen Ungehorsams und politischen Widerstands in der DDRGesellschaft sowie mit der jahrzehntelangen Fluchtbewegung in den Westen.
Der Bau der Mauer durch Berlin, die Abriegelung Westberlins vom Umland, die Trennung von Ost und West, die ständige Perfektionierung von Grenzanlagen und das brutale Grenzregime haben unendliches Leid über die Menschen in Ost und West gebracht. Hunderte von Flüchtlingen sind an der Berliner Mauer getötet oder verletzt worden. Die Berliner Mauer war keine Grenze im üblichen Sinn zur Außensicherung eines Staates. Ihrer Entstehung, Struktur und Wirkung nach war die Berliner Mauer vor allem eine nach innen gerichtete Grenze. Sie sollte die Flucht von DDR-Bürgern in den Westen verhindern und damit zugleich die Herrschaft der SED in der gesamten DDR sichern. Mit der Grenzschließung 1961 war die bis dahin mögliche Alternative zur Existenz als Bürger der DDR scheinbar für immer weggefallen. Die Mauer in Berlin war das sichtbarste Zeichen des Eisernen Vorhangs im Kalten Krieg. Sie war und bleibt damit das Symbol der Verweigerung elementarer Menschenrechte in der DDR, das Symbol politischer Unterdrückung und struktureller Schwäche des staatssozialistischen Systems insgesamt. Grenzregime und SED-Diktatur bedingten einander. Ohne die Mauer war die DDR nicht existenzfähig. Das sind einleitende tragende Sätze des Gesamtkonzeptes zur Erinnerung an die Berliner Mauer.
Ich bin auch froh, dass wir uns im Rahmen der mehrmonatigen, eineinhalbjährigen Ausarbeitung und verschiedenen Vorstufen, sehr geehrte Frau Meister – auch wenn ich mich für Ihr Lob besonders bedanke, dass Sie die Vorstufen als erfolgreich überwunden ansehen –, ohne die historisch-kritische Analyse, was die 90er Jahre an Defiziten von Erinnerungspolitik gebracht haben – dies gilt für alle, die heute gesprochen haben –, sich genau dieser Dialektik gestellt haben: Die Freude und der Wunsch, die Mauer zu überwinden, sie abzuräumen, haben genau das Dilemma mitproduziert, dass Spuren und Anhaltspunkte der Erinnerung damit auch getilgt wurden und dass notwendigerweise – so kann man es im historischen Verlauf darstellen – nach einer halben Generation – das sind genau diese 15 bis 20 Jahre – genau ein Innehalten stattfindet und wir mit dem Konzept dies auch zum richtigen Zeitpunkt gemacht haben.
Wenn Sie sich an die Debatte des Jahres 2004 erinnern, war es im übrigen keineswegs klar, durch wen und auf welche Initiative hin ein Senatskonzept entwickelt wird. Es gibt durchaus verschiedene Ansprechpartner. Es war meine Initiative, zu sagen, dass sich der Kultursenator – es wird hier mehrfach betont: der Linkspartei.PDS-Kultursenator – dieser Aufgabe stellen wird. Wenn es gewünscht wird, führe ich es gern noch aus. Ich habe das immer als eine persönliche Herausforderung verstanden –
)
Zur Erweiterung der Gedenkstätte Bernauer Straße ist bereits vieles gesagt worden. Ich glaube, dass Sie, Herr Zimmer, mit Ihrer Argumentation vollständig danebengreifen, wenn Sie sagen, dass dieser Ort abstrakt ist. Sie machen sich zur Geißel Ihrer damals nicht von Ihnen persönlich, aber von Ihrer Fraktion politisch getragenen Entscheidung, den Checkpoint zu verkaufen und die Bernauer Straße mit einem von der Öffentlichkeit als abstrakt wahrgenommenen Denkmal zu kennzeichnen. Es ist genau Gegenstand dieses Konzepts, diesen Ort durch ergänzende Gestaltung informativer, inhaltsreicher, emotionaler und sinnlicher zu machen, z. B. durch die Erweiterung hin zum Nordbahnhofgelände, wenn die Grenzsituation in einem Eisenbahngelände deutlich gemacht wird, oder indem auf individuelle Schicksale auf der Basis eines historischen Forschungsprojekts verwiesen wird und damit die Biographien der an der Berliner Mauer Umgekommenen tatsächlich erzählt werden können. Kreuze verweisen eben aus sich heraus noch nicht auf Schicksale.
(D
Das sind reduzierte Symbolismen, die in der Gedenkstättendebatte und in der geschichtspolitischen Auseinandersetzung zu einer Ritualisierung führen, die nicht weiterbringt. Deswegen bedauere ich es sehr, dass Sie nicht die Gelegenheit nutzen, mit uns zusammen zu überlegen, was die öffentliche Hand nach dem fehlerhaften Verkauf des Geländes am ehemaligen Grenzübergang tun kann, wie private Initiative, die ich auch für notwendig und unterstützenswert halte, mit öffentlichen Informationsangeboten ergänzt werden und in Dialog treten kann. Die Argumentation, dass ein Museum des Kalten Krieges eine Relativierung bedeute, ist falsch, weil Sie Etwas-in-RelationSetzen als Gleichsetzen, als Verharmlosen, als Vertuschen, als Grau-in-Grau-verschwinden-Machen betrachten. Etwas Perspektive, auch unterschiedliche Perspektiven, zu geben, heißt nicht, eine Äquidistanz herzustellen, sondern muss auf der Basis von Wertungen der Demokratie, für die wir gemeinsam stehen, geschehen. Insofern sind Hinzuziehungen weiterer Relationen oder Perspektiven überhaupt nicht schädlich, sondern im Gegenteil aufklärerisch.
und ich glaube auch bewältigt. Dass meine Stärken eher im Konzeptionell-Diskursiven liegen als in einer von Landsmannschaften, Obristen alter Art geprägten kontroversen und von der Moderation schwer zu bewältigenden Diskussion, habe ich hier eingeräumt. Insofern glaube ich, dass ich mit dieser Konzeption, an der ich persönlich einen großen Anteil habe, das Haus hier – zumindest die Mehrheit in diesem Haus – und eine breite Öffentlichkeit überzeuge und damit einen Betrag zur inneren Versöhnung dieser Stadt leiste.
Es kommt weiterhin darauf an, dass die unterschiedlichen Perspektiven und Interessen, die mit der Geschichte verbunden sind, miteinander vermittelt werden, nicht indem sie sich wechselseitig dominieren, sondern indem sie ausgeglichen werden, indem sie Formen der Vermittlung finden. Da gibt es zum einen das mitunter elitäre Verständnis der Historiker und Denkmalpfleger, dem sich die Grünen – und auch ich – immer gerne verbunden fühlten in dem Sinn, dass man dem allgegenwärtigen Druck, alles abzuräumen, gegensteuert. Wir können gerne in Wettstreit treten. Da haben die Grünen vieles aufzuweisen, wie in den 90er Jahren mit den Geschichtsresten umgegangen werden solle. Ich selbst kann auf eine Formulierung aus dem Regionalausschuss Kultur der Wendezeit verweisen, in der es eine erste Formulierung aus meiner Feder etwa für den Erhalt des Mauerstücks an der Niederkirchnerstraße vor dem Haus gab.
Es gilt, verschiedene Interessen miteinander zu verbinden. Das sind die Interessen der Historiker und Denkmalpfleger, auch und besonders wichtig die der Opfer und deren Verbände, da ist aber auch das Interesse der geschichtsinteressierten Öffentlichkeit, das sich in weiten Teilen auch als touristisches Interesse darstellt. Diese unterschiedlichen Perspektiven zunächst einmal wahrzunehmen und sie gelten zu lassen, sie aber nicht gegenseitig zu instrumentalisieren, scheint eine besonders wichtige Aufgabe zu sein, von der ich meine, dass sie in diesem Konzept gelungen ist.
Ein weiterer Punkt ist – das wurde hier schon betont, wurde aber von den Kritikern immer wieder missverstanden –, dass es um Dezentralität, um Auseinandersetzung mit der Mauer als topographischer Struktur geht. Die Mauer ist eben kein auf einen bestimmten Ort isolierbares Phänomen. Die Berliner Mauer teilte die ganze Stadt, schnitt den Westteil von seinem Umland ab und verwehrte den Zugang aus Ostberlin und der Umgebung. Deswegen hatte sich in den 90er Jahren bürgerschaftliches Engagement in Anlehnung an die historischen Erfahrungen auf dezentrale Orte konzentriert. Es ist genau diese, die Berliner Erfahrung, mit der Mauer leben zu müssen, die eine einseitige geschichtspolitische oder touristische Konzentration des Themas Berliner Mauer auf einen Ort ausschließt. Deswegen braucht es genau die thematische Balance und die Spannung verschiedener Schwerpunkte, verschiedener Orte. Das ist der Vorzug dieses Konzepts, dass wir die Orte miteinander vernetzen, auf sie verweisen und sie thematisch akzentuieren können.
Der Checkpoint Charlie hat international die Chance, dass alle Menschen, die die Erfahrung der Teilung der Welt mit der Blockkonfrontation auf die eine oder andere Weise teilen können, dort auch ihr Leben reflektieren können. Das ist eine Situation, die sich von der an der Bernauer Straße wesentlich unterscheidet.
Was den Aufruf zum Dialog mit Frau Hildebrandt angeht, will ich hier noch einmal in aller Form sagen, dass die Einbeziehung des Arbeitskreises 2 der Gedenkstätten und Opferverbände für die Zeit nach 1945 regelmäßig stattgefunden hat und dass auch das Museum am Checkpoint Charlie und Frau Hildebrandt regelmäßig eingeladen wurden und den Einladungen nicht gefolgt sind.
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Ich glaube, dass der rot-rote Senat hier einen Punkt seiner Koalitionsvereinbarung realisiert hat, dass die Mitwirkung der Linkspartei.PDS in der Regierung einen wesentlichen Beitrag geleistet hat und dass es auch eine besondere Herausforderung und Chance war, dass es jemand war, der sich in besonderer Weise sensibel mit dieser Geschichte auseinander zu setzen hat. Gedenkroutine, Zurückgreifen auf gewachsene Lobby- oder Gedenkstättenstrukturen war nicht möglich. Insofern kam es in einer offenen Situation darauf an, hier eine Lösung zu bringen. Auch ich meine, dass die Debatte des Jahres 2004 förderlich war und es richtig war, sich diese Zeit zu nehmen, um nun die Debatte mit diesem Resultat abzuschließen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich alles in meiner Kraft Stehende tun werde, um die Umsetzung dieses Konzepts weiter – so oder so – zu begleiten. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Schmidt! Der Senat hat am 30. Mai beschlossen, im Rahmen der Neustrukturierung der Charité die vorklinische Ausbildung von Studierenden der Medizin künftig am Standort Charité Mitte zu konzentrieren. Er ist der Auffassung, dass mit dieser Lösung vor dem Hintergrund der Haushaltsnotlage des Landes und der bereits festgelegten Absenkung der Landeszuschüsse für Forschung und Lehre bis zum Jahr 2010 eine fachlich angemessene und gleichzeitig wirtschaftliche Struktur gewährleistet wird. Eine Zwei-Standorte-Lösung würde nicht nur höhere Investitionskosten fordern, sondern auch höhere Betriebskosten nach sich ziehen. Das wäre mit der festgelegten Absenkung der Landeszuschüsse und dem Konsolidierungskurs der Charité nicht vereinbar. Mit der vom Senat festlegten Lösung sollen langfristig Einsparungen von mindestens 7,3 Millionen € gegenüber dem Zwei-Standorte-Modell erreicht werden. Darüber hinaus werden weitere Einspareffekte durch eine verbesserte Arbeitsorganisation erwartet.
Sie kennen auch die Situation der Pressekonferenz anlässlich des M-4-Gipfels in Berlin, bei dem die Äußerungen des Kollegen Luschkow ziemlich eindeutig waren. Der Kollege Delanoe hat auch in meinem Namen kräftig dagegen gehalten und protestiert. Wir haben es auch deutlich gemacht. Unsere Einflussmöglichkeiten sind aber begrenzt. Es gibt immer die Abwägung auch im Rahmen der Teilnahme an Veranstaltungen, ob man der Bewegung im jeweiligen Land nutzt oder eher schadet. Die Abwägung muss jeder auch für sich selbst treffen.
Der Vorstand der Charité hat uns eindeutig bestätigt, dass es in der Frage der finanziellen und zahlenmäßigen Grundlagen dieser Entscheidung keinerlei Dissens
punkte gibt. Die Zahlendiskussion erübrigt sich deswegen. Ich bin sehr verwundert, dass die Freie Universität jetzt andere Zahlen in die Diskussion einbringt – sie sind mir auch nicht bekannt –, als im Rahmen der Auseinandersetzung im Aufsichtsrat der Charité bereits vorlagen.
Die Zahlengrundlage der von Ihnen genannten Expertenkommission ist mehr als ein Jahr alt, sie bezieht sich nämlich auf die Expertenkommission, die die Entscheidung zur Fusion der beiden Universitätsklinika vorbereitet hat. Seitdem ist eine Menge Arbeit geleistet worden, und die damalige Zahlengrundlage kann keineswegs als Grundlage herangezogen werden.
Es war das Verdienst der Finanz- und der Wissenschaftsverwaltung, mit der Charité überhaupt eine geordnete Datenlage hergestellt zu haben. Insofern ist Ihre kritische Nachfrage, ob der Senat es besser wisse, nur mit einem eindeutigen Ja zu beantworten, weil wir zusammen mit der Charité diese Daten überhaupt erhoben und auf dieser Grundlage Einvernehmen erzielt haben. Das gibt keine Zustandsbeschreibung der Situation im Senat, sondern eher eine Zustandbeschreibung der Charité. Deswegen war es wichtig, dass wir diese Entscheidung getroffen haben, um deutlich zu machen, dass wir mit der Charité gewillt sind, die wirtschaftlichste Lösung für das Unternehmen zu finden. Insofern ist es gut, dass es dieses gekoppelte System von Checks-and-Balances gibt. Es ist eine Ausnahmeentscheidung, wohldurchdacht vom Senat und keineswegs wirr abgewogen, wie Sie es darzustellen versuchen. Der Senat hat genau auf der Basis, die ich Ihnen zugänglich gemacht habe, diese Entscheidung getroffen, und zwar einmütig.
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Henkel! Die neuere Diskussion um die Buddy-Bären auf dem Bebelplatz wurde durch eine Anfrage im Kulturausschuss initiiert. Fraktionsübergreifend wurde dort die Auffassung vertreten, dass die kreisförmige Aufstellung der Buddy-Bären um das Denkmal von Micha Ullman herum problematisch sei.
In Aufnahme dieser Diskussion habe ich daher den Bürgermeister von Mitte gebeten, die erteilte Genehmigung zu überdenken. Der Bezirk hat mittlerweile erklärt, dass er die Genehmigung nicht zurücknehmen will und kann. Wie die öffentliche Resonanz gezeigt hat, ist die vorgesehene Gestaltung auf dem Bebelplatz durchaus umstritten. Ich darf darauf verweisen, dass die Kommission für Kunst im öffentlichen Raum im Bezirk Mitte, der Verein Aktives Museum, der Beratungsausschuss Kunst bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, der Förderverein für das Mahnmal für die ermordeten Juden Europas sowie mehrere Kommentatoren der Berliner Tageszeitungen diese Position teilen.
Stellvertretend darf ich den kulturpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion zitieren, der davon sprach, dass Berlin seine wenigen verbliebenen Metropolenplätze schützen muss, und in Bezug auf die Bären die allgemeine Rummelplatzmentalität, die sich auf Berlins Plätzen abspielt, kritisierte. – Wie immer, kann man auch hierbei sehr unterschiedlicher Position sein, und dies kann möglicherweise auch im Senat der Fall sein.
Keine Differenz sollte es aber in der Frage geben, dass, obgleich der Kulturausschuss und der Kultursenator nicht am Genehmigungsverfahren für Sondernutzung im Bezirk Mitte beteiligt sind, sie gleichwohl das Recht haben, sich zu diesen Genehmigungen zu äußern, selbst dann, wenn die Nutzung bereits genehmigt wurde.
In der Tat: Die Buddy-Bären sollen eine Friedensbotschaft verkünden, und ich bin irritiert, mit welcher Intoleranz, ja Vehemenz und Unduldsamkeit diese Debatte geführt wird. Ich denke, dass wir diese Friedensbotschaft auf Toleranz gründen sollten. Dies zeigt sich unter anderem auch daran, dass wir akzeptieren, dass nicht allen Menschen dieser Stadt – zum Beispiel auch mir persönlich –, die Buddy-Bären auf Dauer Freude machen. Es gibt viele andere, die das auch so sehen, andere sehen es wiederum anders.
Die Stadt sollte sich überlegen, wie sie sich präsentiert. Dazu sollte man unterschiedliche Positionen einnehmen und von Zeit zu Zeit auch die Überlegung anstellen, ob man sich auf neue Weise präsentieren sollte. Die massenhafte Rückkehr der Buddy-Bären wird in dieser Stadt jedenfalls nicht von allen unterstützt. Das ändert aber nichts daran, dass wir uns auf die FußballWeltmeisterschaft freuen, dass wir uns als streitbare Stadt, die ein vielfältiges Leben widerspiegelt, auf dieses Fest freuen und auch die Debatte um die Buddy-Bären aushalten. Viele Leute müssen die Buddy-Bären aushalten. Manche sollten auch die Kritik daran aushalten.
Dazu benötigt man nicht unbedingt einen kunsthistorischen Exkurs. Dass bestimmte Gebrauchswerte sowohl physisch wie auch moralisch verschlissen sein können, heißt einfach nur, dass sie aus der Mode gekommen sein können.
Es bedeutet also z. B., dass sie durch den vielen Gebrauch möglicherweise nicht mehr genutzt werden können, aber dass man sie durchaus als Historisierung anschauen kann. Dass halten wir auch wechselseitig so, dass wir uns z. B. gegenseitig für verschlissen halten. Man kann sich übrigens auch erneuern.
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin Spranger! Ich beantworte Ihre Fragen wie folgt: Der Senat unterstützt nachdrücklich das von der Gedenkstätte Hohenschönhausen angeregte und von der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg beschlossene Projekt der stadträumlichen Markierung des früheren StasiSperrbezirks in Hohenschönhausen. Mit diesem Projekt wird die Arbeit der Gedenkstätte Hohenschönhausen in den öffentlichen Raum hinein ausgeweitet und somit zusätzlich unterstützt.
Der Senat nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass frühere Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit – offensichtlich organisiert und in großer Zahl – an der Auftaktveranstaltung zur stadträumlichen Markierung teilnahmen. Die von Bezirk und Senat vorbereitete und getragene Veranstaltung wurde durch mehrere Vorträge – darunter eines wissenschaftlichen Mitarbeiters der Gedenkstätte – eingeleitet. Die anschließende Podiumsdiskussion wurde von Frau Dr. Camphausen – wissenschaftliche Mitarbeiterin der Bundesbeauftragten für die StasiUnterlagen und Vorsitzende des Trägervereins des Dokumentationszentrums Berliner Mauer – geleite
Der Senat verurteilt das demagogische Auftreten früherer leitender Stasi-Funktionäre während der Podiumsdiskussion.
Zu Ihrer zweiten Frage: Der Senat wird sich weiterhin für den Ausbau der Gedenkstätte Hohenschönhausen engagieren. Mit dem Bezirk Lichtenberg und der Gedenkstätte werden in Kürze die nächsten Schritte zur Realisierung des Markierungsprojektes verabredet.
Frau Spranger! Ich habe Ihnen die Position des Senats – die ich formuliert und vorher mit dem Senat nicht abgestimmt habe – und insofern meine Position vorgetragen. Sie haben also in meinem Vortrag genau meine Haltung wiedergefunden.
Wenn Sie nach meiner persönlichen Rolle und meiner heutigen Bewertung fragen, so verweise ich darauf, dass sowohl die Unterstützung des Senats für das Projekt des Bezirks Lichtenberg wie auch die Durchführung und Vorbereitung dieser Veranstaltung mit meiner Mitwirkung geschah. Die Auswahl des Programms und der Podiumsteilnehmer erfolgte durch mich, und die Botschaft dieser Veranstaltung war völlig eindeutig. Ich sage es in diesem Hause ganz deutlich – vor allem gegen die Vor
Sinn und Zweck dieser Veranstaltung war es, das Markierungsprojekt durch eine öffentliche Auftaktveranstaltung bekannt zu machen, die Reichweite der Unternehmung deutlich zu machen und dieses als ein Projekt des Bezirks bekannt zu machen. Es gibt hierzu einen Beschluss der örtlichen BVV, und in Abstimmung mit der Gedenkstätte sollte dieses Projekt vorgestellt werden. Das unmittelbare Ziel der Veranstaltung – die Markierung als eine geschichtspolitische Initiative des Bezirks mit Unterstützung des Senats und in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte vorzustellen – ist geglückt und konnte durch die Stasi-Leute und deren Auftreten nicht in Frage gestellt werden.
würfe der CDU-Fraktion –: Ich habe keine Opfer beleidigt, verhöhnt oder gedemütigt. Ich verwehre mich entschieden gegen die infame Unterstellung,
ich hätte mich für die Veranstaltung engagiert, um Ewiggestrigen Gehör und Anerkennung zu verschaffen.
Auch die Behauptung der CDU-Fraktion, ich hätte während der Veranstaltung die Opfer aufgefordert, den SEDTerror zu beweisen, ist eine dreiste Lüge.
Die massive Präsenz der Stasi-Leute war allerdings nicht vorauszusehen. Im Rahmen einer streng strukturierten Podiumsdiskussion habe ich mich – wie alle anderen Podiumsteilnehmer auch – in dieser angespannten, aufgeladenen Atmosphäre durchaus adäquat verhalten. Es ist den Stasi-Leuten nicht gelungen, die Veranstaltung zu kippen. Ich sehe aber, dass die anwesenden Opfer ein rabiateres Dazwischengehen – –
Ich kann Ihnen gerne die Einschätzung der Moderatorin zum Verlauf dieser Veranstaltung vortragen. – Ich will deutlich zum Ausdruck bringen, dass ich die Situation der anwesenden Opfer nachvollziehen kann,
dass diese Veranstaltung anders hätte vorbereitet und durchgeführt werden sollen. Daraus sind für die Zukunft Konsequenzen zu ziehen, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Präsenz organisierter Gruppen ausgeschlossen werden sollte und dass ein Veranstaltungsprogramm konzipiert werden muss, das einem Landesvertreter ermöglicht, zusammenhängender und offensiver aufzutreten. Insofern meine ich, dass ich in der Veranstaltung den Rahmen hätte sprengen sollen und mich in der Diskussion – über mein erbetenes Statement in der Podiumsdiskussion hinaus – hätte äußern sollen.
Was den Inhalt meiner Äußerungen angeht und was das politische Grundverständnis dieser Veranstaltung und der historischen Auseinandersetzung mit der Staatssicherheit angeht, habe ich mir nichts vorzuwerfen. Ich bedauere in besonderer Weise, dass der Beginn einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Opferverbänden, die wir auch in anderen Zusammenhängen brauchen und um die ich mich bemüht habe – insbesondere im Zusammenhang mit dem Gedenkkonzept Berliner Mauer –, durch das Auftreten der Stasi-Leute im Verlauf der Veranstaltung Schaden genommen hat. Dies bedauere ich in besonderer Weise, und ich werde mich bemühen, dieses auf einer konstruktiven und sachlichen Grundlage wiederherzustellen.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Liebich! Ich begrüße diese Initiative außerordentlich. Der Kollege Zöllner hat zusammen mit der Kollegin aus Sachsen jetzt einen Vorschlag vorgestellt und durchgerechnet, der ungefähr seit zwei Jahren in einer Arbeitsgruppe der KMK diskutiert wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Senat und ich als Kultursenator haben in kurzer Zeit mehr für das Gedenken an die Geschichte von SBZ und DDR, an die deutsche Teilung und für die Erinnerung an die Opfer dieser Teilung und des SED-Regimes getan als viele unserer Vorgänger.
Auf meine Initiative hin hat der Senat erstmals seit Maueröffnung und Wiedervereinigung ein Gedenkkonzept Berliner Mauer erörtert
und im ersten Entwurf zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung dieses Konzeptes wird von mir nicht verzögert oder verschleppt, wie die Grünen behaupten, sondern persönlich vorangetrieben. Dieses Konzept verweist nicht nur auf die verschiedenen Orte des früheren Mauerverlaufs und ordnet ihnen jeweils zentrale Themen zu, sondern verweist ausdrücklich auch auf andere Orte des Gedenkens und Erinnerns, an politische Verfolgung und Unterdrückung – NS, SBZ bzw. spätere DDR. Dazu gehören beispielsweise das Haus 1 in der Normannenstraße, ein Ort, der endlich vom Bund verantwortlich übernommen, als Gedenkstätte entwickelt und finanziert werden muss. Dazu gehört die Gedenkstätte Hohenschönhausen – viele missglückte Fluchtversuche endeten in der Stasiuntersuchungshaftanstalt. Dazu gehört die Gedenkstätte Notaufnahmelager Marienfelde und das Dokumentationszentrum Berliner Mauer an der Bernauer Straße, für die wir erstmals eine sachgerechte Finanzierung gefunden haben. Auch hier erwarten wir, dass der Bund mindestens hälftig mitfinanziert, schließlich handelt es sich unstrittig um Orte von nationaler Bedeutung. Auch die vom Abgeordnetenhaus angeregte Ehrung für Chris Gueffroy, dem letzten erschossenen DDR-Flüchtling, wurde in meiner Amtszeit realisiert – wie Sie wissen, in gestalterischer Anlehnung an die Gedenksäule für das erste Maueropfer Peter Fechter. Das Denkzeichen in Erinnerung an NKWD- und Stasi-Haftort in der Prenzlauer Allee wurde von einer Bürgerinitiative am Kollwitzplatz initiiert, der Bezirk Pankow fasste einen entsprechenden Beschluss, meine Verwaltung betreute das Wettbewerbsverfahren und finanzierte die Realisierung des überzeugenden Entwurfs von Karla Sachse.
Ich weiß, dass einige von Ihnen noch immer schwer akzeptieren können, dass ein PDS-Politiker ausgerechnet für diesen Teil der Erinnerungskultur politische Verantwortung trägt. Ich habe diesen Teil meiner Verantwortung als zuständiger Senator aber nicht nur einfach angenommen, ich stelle mich dieser Aufgabe mit Engagement, mit Ernsthaftigkeit und auch mit Leidenschaft. Ich musste dabei nicht bei Null beginnen und mich schon gar nicht verbiegen. Wer mich und meine politische Biographie kennt, weiß, dass ich zu jenen auch innerhalb der PDS gehöre, die für eine öffentliche, ehrliche und schonungslose Aufarbeitung der Geschichte der SED-Diktatur stehen,
und zwar lange bevor die PDS in Berlin Regierungsverantwortung mitübernommen hat und zu einer Zeit, da dies in der PDS durchaus noch umstritten war. Ich kenne aus eigenem Erleben die Versuche, die Unterdrückungsgeschichte der DDR auszublenden, und ich habe mich stets gegen eine solche falsche und beschönigende Sicht gewandt.
Das war auch auf jener Veranstaltung in Hohenschönhausen so, und ich zitiere einen meiner nicht abgedruckten und in Richtung der ehemaligen Stasi-Mitarbeiter gesprochenen Satz:
Dieses System war eben nicht gut gedacht, aber nur schlecht gemacht, sondern es gab eine historisch-strukturelle Dimension in diesem System, sich elementar zu weigern, die Menschenrechte anzuerkennen. Selbst bei Berücksichtigung konfrontativer Strategien dieser Stadt sollten wir dies heute endlich gemeinsam so sehen.
Nein, jetzt nicht! Jetzt möchte ich erst einmal meine Sicht darstellen.
Sie erwarten klare Worte von mir, und die will ich Ihnen auch geben.
Die Staatssicherheit stand und steht für die systematische Unterdrückung von Demokratie und Menschenrechten in der DDR. Wo aber Menschenrechte verletzt, Demokratie mit Füßen getreten, Menschen bespitzelt, drangsaliert und inhaftiert, wo Flüchtlinge erschossen wurden, darf es kein Leugnen oder Verdrängen geben. Daran muss und soll mahnend erinnert werden und zwar im öffentlichen Raum. Dies bietet die beste Gewähr gegen jede Art von historischer Relativierung und historischem Revisionismus, wie wir sie auf dieser Veranstaltung erlebt haben.
Das ist ein Teil meiner Ausführung im Kulturausschuss. – Ich komme noch einmal darauf zurück, Frau Klotz, Sie werden ihn wiedererkennen in dem Antrag der Koalitionsfraktion.
Das von der Gedenkstätte Hohenschönhausen angeregte und vom Bezirk beschlossene Projekt der stadträumlichen Markierung des Sperrgebietes um die einstige Untersuchungshaftanstalt des MfS ordnet sich in diese Geschichtsarbeit zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit ein.
Wie sich schon bei der Übergabe des Denkzeichens im Prenzlauer Berg gezeigt hat, treffen diese Projekte auf den anhaltenden Widerspruch von ehemaligen Stasimitarbeitern und anderen Rückwärtsgewandten. Als ich im vergangenen Jahr zusammen mit Bezirks-, Landes- und Bundespolitikern das Denkzeichen für den Haftort in der Prenzlauer Allee der Öffentlichkeit übergab, haben dieselben Leute auch bei meiner Rede protestiert. Allerdings hielten wir damals Reden, und die Stasileute protestierten mehr oder weniger stumm. Auch für mich war die massi
Die Verharmlosung der Stasi-Haftanstalt Hohenschönhausen und die Relativierung der systematischen Menschenrechtsverletzungen provozierten auf unerträgliche Weise die Vertreter der Opferverbände, die Podiumsteilnehmer und andere Gäste der Veranstaltung. Flierl bedauerte, dass das Verhältnis mit den Opferverbänden dadurch Schaden genommen habe.
Das Gedenkkonzept Berliner Mauer ist gemeinsam mit vielen Experten entwickelt worden. Ich habe mich darum bemüht, die Opferverbände in diesen Prozess einzubeziehen und zu konsultieren. Viele der Anregungen und Hinweise, die von diesen Verbänden kamen, sind in das Mauerkonzept eingeflossen. Wenn ich eines an den Vorgängen der letzten Tagen besonders bedauere, dann ist es genau dieser Umstand, dass das Auftreten der StasiMitarbeiter auf der Podiumsdiskussion in Hohenschönhausen diesen begonnenen Diskussionsprozess zwischen mir und Vertretern der Opferverbände beschädigt hat.
ve und militante Präsenz der ehemaligen Stasifunktionäre auf der Veranstaltung in Hohenschönhausen neu, unerwartet und schwer erträglich. Eins ist aber auch klar: Wenn wir eine öffentliche Auseinandersetzung und eine demokratische Erinnerungskultur wollen, können wir solche Auftritte nicht verbieten oder verhindern.
Offensichtlich suchen diese Leute nun verstärkt die Öffentlichkeit und die Konfrontation auch durch Zweifel an historischen Sachverhalten und Gegendarstellung dazu.
Darauf haben wir uns bei öffentlichen Veranstaltungen besser einzustellen.
Jetzt zu der Bemerkung, dass meine Antwort auf die Frage von Frau Spranger vorhin in irgendeinem Widerspruch zu meinen Äußerungen im Kulturausschuss stünde. Ich möchte diese Äußerungen aus dem Ausschuss deshalb hier ausdrücklich zitieren:
Ich bedauere, dass mit der Veranstaltung und auch mit meinem Beitrag der Eindruck entstanden ist, ich würde diese Auseinandersetzung nicht genügend offensiv führen. Ich sage auch heute, die Veranstaltung hätte anders konzipiert werden müssen, ich hätte mich nicht in das Raster der Podiumsdiskussion sperren lassen sollen, sondern Gelegenheit nehmen sollen, meine Grundüberzeugung deutlich zu machen.
Ich habe zu keinem Zeitpunkt die systematischen Menschenrechtsverletzungen der Staatssicherheit und die strukturellen Demokratiedefizite der DDR geleugnet, die genau wegen dieser Systemfehler von der eigenen Bevölkerung aufgegeben wurde, sondern ich habe mich stets für die historisch genaue Aufarbeitung dieser Zusammenhänge eingesetzt.
Meine Solidarität gilt den Opfern des Repressionsapparats, meine Unterstützung gilt der Gedenkstätte und dem Projekt der stadträumlichen Markierung.
Das ist mein Statement im Kulturausschuss gewesen, Frau Klotz. Das wiederhole ich hier ausdrücklich.
Ich bin sehr enttäuscht, dass meine Antwort auf Frau Sprangers Frage bei der Kollegin Seidel-Kalmutzki den Eindruck erweckt hat, ich hätte keine Fehler eingeräumt. Ich kann Ihnen die Agenturmeldungen vorlesen, die dies anders gesehen haben.
Flierl räumt erneut Fehler in Stasi-Debatte ein: Er hätte sich zu den Ausfällen ehemaliger StasiMitarbeiter deutlicher äußern müssen, räumte Flierl am Donnerstag im Abgeordnetenhaus ein.
Ja, heute, das ist die Pressemeldung von heute.
Das habe ich übrigens vorhin bereits gesagt.
Ich hoffe sehr, dass wir im Zuge der weiteren Umsetzung des Gedenkkonzeptes zu diesem Dialog zurückfinden.
Wir haben nicht nur das Gedenkkonzept Berliner Mauer entwickelt, wir haben darüber hinaus bereits eine Reihe konkreter Projekte und Maßnahmen auf den Weg gebracht. So liegt mittlerweile eine Bestandsaufnahme aller Gedenkorte, Informationstafeln und Spuren zur Berliner Mauer vor. Der Senat hat in kürzester Zeit das Planungsverfahren für die Bernauer Straße, den zentralen Ort des Gedenkens an die Opfer der Teilung, an sich gezogen und so die Voraussetzungen geschaffen, um hier eine komplexe Erinnerungslandschaft zu realisieren. Der Senat hat in diesem Zusammenhang den Ankauf eines ersten Grundstücks beschlossen sowie Gespräche mit dem Bund und privaten Eigentümern aufgenommen. Wir finanzieren ein wissenschaftliches Forschungsprojekt, um die Biographien der Mauertoten zu ermitteln und ein Gedenkbuch erstellen zu können. Wir werden in Kürze ein Internetangebot zur Geschichte und zur Topographie der Berliner Mauer freischalten.
Seit ca. einem Jahr verhandele ich mit der Bank AG Hamm, damit wir am Checkpoint Charlie eine Bauzaunausstellung mit Informationen zum Ort und mit Verweisen auf andere Mauergedenkorte realisieren können. Ich kann Ihnen sagen, wir haben uns gestern geeinigt, die Ausstellung ist konzipiert. Die Grundstückseigentümer sind einverstanden, dass die Ausstellung auf die Grund
Ja, ich nutze sie, indem wir gemeinsam darüber nachdenken, wie in Zukunft Veranstaltungen vorbereitet werden sollen, wie wir zivilgesellschaftliche Formen entwickeln, mit solchen Situationen umzugehen. Außer, dass Sie gesagt haben, dass ich mich aus dem Raster einer Podiumsdiskussion heraus vor irgendjemand hätte stellen sollen, ist nicht klar geworden, auf welche Weise man diese Situation beherrschen könnte. Ich sage hier noch einmal deutlich: Alle Mitglieder des Podiums haben nach der Diskussion gesagt: Ja, es war eine belastende schwierige Situation.
stücksgrenze gestellt wird. Wir werden sie öffentlich und privat finanzieren. Sie soll bis zur Fußballweltmeisterschaft fertig sein. – Ich könnte jetzt noch Weiteres berichten über die Vorbereitungen. Sie lesen heute einiges in der „Morgenpost“ über die Vorbereitung eines Informationsorts im künftigen Bahnhof Brandenburger Tor.
Wir haben also weitaus mehr getan, als nur ein Konzept entwickelt, obwohl auch das keine Vorgängerregierung zustande gebracht hat. Wir sind dabei, dieses Konzept Schritt für Schritt umzusetzen. Natürlich geht das nicht von heute auf morgen. Davor steht schon das Baugesetzbuch. Zu Recht will auch der Finanzsenator befragt werden. Aber es geht voran, und zwar schneller und deutlicher als in den vergangenen 15 Jahren.
Diese beeindruckende Liste von Geschichtsprojekten zur Aufarbeitung der DDR- und Teilungsgeschichte steht im krassen Widerspruch zum Vorwurf der Opposition, der Senat und der Kultursenator würden DDR-Unrecht verschweigen, verharmlosen und verdrängen oder das Gedenken an die Teilung Berlins verschleppen.
Ich will hier noch einmal in aller Deutlichkeit klarmachen, dass ich Fehler einräume hinsichtlich der Frage, auf welche Weise ich mich im Rahmen der Podiumsdiskussion verhalten habe. An meiner politischen Grundüberzeugung, an den Klarstellungen, die Ihnen heute hier – und bereits im Kulturausschuss – gegeben habe, die meine gesamte politische Entwicklung charakterisieren, kann überhaupt kein Zweifel sein. Frau Klotz, wenn Sie mich in Haft nehmen wollen für Wählerinnen und Wähler, dann wissen Sie wie absurd das ist!
Wenn Sie mich in Haft nehmen wollen für die Entwicklung von politischen Positionen meiner Partei, der ich übrigens Mitte der 90er Jahre nicht angehört habe, dann will ich Ihnen nur sagen, dass ich wesentlich mitgewirkt habe an den Erklärungen des Bundesvorstandes zum Mauerbau, die ich zusammen mit Gregor Gysi im Jahr 2001 verfasst habe, die eine wesentliche Position meiner Partei charakterisieren. Wenn Sie mich dafür haftbar machen wollen, dass der Vorstand der Charité eine Personalentscheidung getroffen hat, an der ich nicht mitgewirkt habe, dann weise ich das mit aller Entschiedenheit zurück.
Ich weise genauso zurück, Herr Lindner, dass Sie die Mitarbeiter der Staatssicherheit, die sich auf groteske Weise dort verhalten haben, in irgendeiner Weise als zu berücksichtigende politische Klientel für mich betrachten. Ich weise das mit aller Entschiedenheit zurück! – Ich glaube, dass wir gut daran tun, diese Diskussion zu nutzen, um darüber nachzudenken, wie künftig auch neue Formen von – –
Wir haben diese Diskussion zu Ende geführt. Ich sehe mit großem Bedauern, dass die Opferverbände den Eindruck haben mussten, dass sie nicht ausreichend geschützt waren. Dieses werde ich in Zukunft deutlich machen,
und auch in meiner Funktion als Stiftungsratsvorsitzender der Gedenkstätte wahrnehmen.
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die erste Beantwortung kann schnell erfolgen. Interessanter wird sicherlich die Nachfrage, die Sie sicher stellen wollen, ausfallen. Deswegen können wir das schnell abhandeln. Ich schätze den Kunsterziehungsunterricht, in welchen Genre auch immer, als außerordentlich bedeutsam ein. Er wird im Rahmen der vom Parlament erbetenen Berichterstattung über ein Gesamtkonzept kultureller Bildung auch eine entsprechende Wertschätzung und eine Bewertung ressortübergreifend erfahren.
Mir ist ein solches Vorhaben nicht bekannt. Allgemeine Bekenntnisoffenbarungen scheinen mir hier nicht besonders sinnvoll zu sein. Wir werden diese Frage im Senat ressortübergreifend vor allem im Hinblick auf das von mir schon angesprochene Gesamtkonzept diskutieren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute einen bemerkenswerten Erfolg der Berliner Hochschulen zu erörtern. Es ist schon erstaunlich, wie sehr die Lust zum Vorwahlkampf manche Diskussionsrede beeinflusst.
Ich möchte einen Punkt daraus aufgreifen, den überregionalen Vergleich herbeiführen. Er muss mit dem sehr klaren Urteil beginnen: Berlin ist nach München die erfolgreichste Stadt bzw. Metropolregion in Deutschland.
Auf Vergleiche aus dem Sport möchte ich verzichten, weil ich da nur dilettieren kann, aber so viel kann man wohl sagen: Berlin spielt nicht gegen den Abstieg, sondern wir spielen ganz oben mit.
Ich möchte noch auf eine Rahmenbedingung aufmerksam machen, die in den medialen Betrachtungen bisher keine Rolle gespielt hat. Der Erfolg in der Exzellenzinitiative ist auch auf das überaus vielfältige Angebot an außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der gesamten Wissenschaftslandschaft Berlins zurückzuführen. Bundesweit sind das eben Max-Planck-Institute, Fraunhofer-Institute, Helmholtz-Forschungszentren und die Leibniz-Institute, denn sie haben sich überdurchschnittlich an den Exzellenzclustern und den Graduiertenschulen beteiligen können. Das ist eben der zu Recht bereits genannte Erfolg der TU, dass sie durch die Verknüpfung mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen so viele Cluster und Graduiertenschulen hat unterbringen können. Das ist auch der Erfolg des Projekts Adlershof, das wahrlich nicht von Rot-Rot angefangen wurde, aber das von uns konsequent fortgeführt wurde. Auch das verdient, erwähnt zu werden.
Das ist eine Feststellung, die keineswegs erwartet werden konnte. Sicherlich reizt es auch mich, über das Verhältnis, wie sich wissenschaftspolitische Rahmenbedingungen und Leistungsfähigkeit der Hochschulen im Einzelnen gestalten, zu reden. Ich will jetzt nur so viel sagen: Die Verlässlichkeit durch den Abschluss der Hochschulverträge, die Ausgestaltung der Autonomie der Hochschulen und die gute Verflechtung mit den außeruniversitären Einrichtungen waren und sind Grundlagen erfolgreicher Wissenschaftspolitik.
Ich bin erstaunt, wie sehr sich die Oppositionsparteien doch in den einseitigen Akzentsetzungen vergangener Jahre oder den Ängsten umhertreiben und diese ahnungslos reproduzieren. Frau Paus, meinen Sie wirklich, behaupten zu können, dass ich eine Wissenschaftspolitik mache, die einseitig die Humboldt-Universität bevorzugt hätte? Haben Sie nicht gesehen, dass es mein besonderes Anliegen war, eine Orientierung der großen Koalition, des CDU-Wissenschaftssenators Erhardt, nach dem gerade gerufen wird, umzukehren und zu sagen: Nein, wir brauchen eine gesamtstädtische Sicht, eine gesamtstädtische Struktur der Hochschulen!? Deswegen muss die FU eine Chance erhalten. Und sie hat sie wahrgenommen. Nicht, weil ich das meine – ich glaube auch nicht, dass wir gut dastehen und sagen: Wir heften uns die Erfolge ans Revers! –, aber wir fragen doch genau, was wir wissenschaftspolitisch wollen.
Da finde ich es schon einigermaßen bedenklich und absurd, wenn Oppositionsvertreter regelmäßig davon reden, dass wir Hochschulverträge gebrochen hätten. Die Hochschulverträge wurden im Einvernehmen geändert, weil wir eine Haushaltskrise hatten, weil wir eine Verfassungsklage der Oppositionsparteien hatten und weil es auch bei den Vertragspartnern Einsicht in die Notwendigkeit der Änderung von Hochschulverträgen gab. Denn die Freiheit hatten die Hochschulen bereits, zu sagen, sie wollten die Verträge nicht ändern. Aber da ist die gesamtgesellschaftliche Vernunft so groß gewesen, mit uns gemeinsam diesen schwierigen Weg zu gehen. Wir sind ihn gegangen, weil wir die Substanz der Berliner Wissenschaftslandschaft nicht beschädigen wollten und sie auch nicht beschädigt haben.
Ganz sicher stünden die Berliner Universitäten noch besser da, wenn hinter ihnen die Wirtschaftskraft eines Landes wie Bayern oder Baden-Württemberg stünde. Anders gesagt: Bemühen wir uns doch um Objektivität und lassen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die finanzielle Lage der einzelnen Länder im Vergleich zu Berlin bei der Beurteilung nicht außen vor! Berücksichtigen wir, das wir in unserem Hochschulsystem für 60 % auswärtig Studierende Hochschulplätze vorhalten, dass wir im Saldo 40 000 Studienplätze mehr anbieten als andere Länder, als andere Länder bei uns studieren lassen und dass es gerade die südwestdeutschen Länder sind, die nicht diesen Überschuss haben! Das heißt, wir leisten für die gesamte Republik sehr viel mehr, und dennoch haben wir diese Erfolge zu verzeichnen.
Wir haben in Berlin alle diese Forschungseinrichtungen mit ihren Instituten und damit ein ideales Umfeld. Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang alle daran, dass die Landesfinanzierung für diese außeruniversitären Forschungseinrichtungen trotz Haushaltsnotlage nie in Frage stand. Das heißt im Klartext: Die Ausgaben für die außeruniversitären Forschungen steigen kontinuierlich und synchron zu denen des Bundes. Das ist ein Punkt, den Sie fair anerkennen sollten – was Sie nicht tun werden. Das ist übrigens ein Punkt, über den ich schon lange nicht mehr mit dem Finanzsenator streiten muss. Dieser Punkt ist im Senat von Anfang völlig unstrittig gewesen.
Da wir gerade bei der Finanzierung sind: Allen denjenigen – und Frau Paus muss ich dabei besonders ansprechen –, die immer wieder behaupten, es gebe eine Mogelpackung, sage ich jetzt zum wiederholten Mal deutlich: Die Hochschulverträge gelten, und die Kofinanzierung erfolgt zusätzlich aus dem Landeshaushalt.
Ich weiß nicht, auf welches Differenzierungsvermögen Sie anspielen, ich kann es bei Ihnen nicht mehr erkennen, wenn Sie nicht mehr unterscheiden können, dass zwischen der grundsätzlichen Absichtserklärung des Senats am 14. Dezember letzten Jahres, in der gesagt wird: Ja, wir beteiligen uns!, und der sehr klaren Äußerung aller Regierungsparteien und des Regierenden Bürgermeisters, dieses Geld komme zusätzlich aus dem Landhaushalt, jetzt immer noch „Mogelpackung“ schreien. – Ich kann auch nicht verstehen,
Insgesamt sind wir am Beginn einer gravierenden Umgestaltung des bundesdeutschen Hochschulsystems. Wenn ich jetzt höre, dass gesagt wird, das nächste Mal solle die Exzellenz der Lehre dienen, Frau Paus – oder wer dies sagte –, ist es eine Fehleinschätzung, wie weitreichend und langfristig dieser Exzellenzwettbewerb strategisch angelegt ist. Wir müssen also am Beginn der Umgestaltung der bundesdeutschen Hochschullandschaft sehr genau sehen, welche Auswirkungen für das Verhältnis von Forschung und Lehre sowie das Verhältnis von Spitzen- und Breitenausbildung in Deutschland damit verbunden sind. Wir haben auch einen bestimmten Standard von Hochschulausbildung zu verteidigen, der in der Einheit von Forschung und Lehre und einem spitzenorientierten, aber vor allem auch einer sehr qualifizierten Breitenausbildung liegt.
Deswegen haben sich erst gestern die Wissenschaftsminister der Länder mit der Bundesministerin darüber unterhalten, wie sich der auf Forschungsförderung zielende Exzellenzwettbewerb um ein ebenso weitreichendes Förderinstrument zur Förderung der Lehre – es geht hier um Erhalt und Ausbau der Anzahl der Studienplätze und der Verbesserung der Betreuungsrelation – kümmern kann, wie wir parallel zum Exzellenzwettbewerb im Forschungsbereich, der auf lange Zeit angelegt sein sollte, ein ähnlich qualifiziertes und wirksames Instrument für die Lehre bekommen.
Melden Sie sich doch! –, warum Sie ein befristetes Programm, das ausgelaufen ist, als Kofinanzierung für die Exzellenzinitiative anführen. Wie kann denn ein Professorenerneuerungsprogramm eine Kofinanzierung für ein Exzellenzprogramm sein? – Das sind doch strukturell völlig unterschiedliche Dinge. Auch ich bedauere mit Ihnen, dass wir das nicht mehr haben! Aber jetzt zu unterstellen, es sei weggespart worden, um dann die Exzellenzinitiative zu finanzieren, ist von der Programmstruktur völlig absurd. Ich setze darauf, dass wir mehr als 20 Millionen € benötigen werden, um die Kofinanzierung darzustellen.
Für die Wahlkampfstrategien kann ich hier erklären: Das Thema der Kofinanzierung der Exzellenzinitiative kann vom Streitzettel gestrichen werden. Wer es immer noch darauf schreibt, verbreitet wissentlich Verunsicherung.
Ich kann auch noch einem weiteren Vorurteil widersprechen. Hier und da ist die Sorge geäußert worden, die Berliner Universitäten hätten angesichts einer Debatte um die Einführung von mehr Mitbestimmungsrechten an den Universitäten und der gefürchteten Viertelparität schlechtere Chancen im Wettbewerb. – Schauen Sie sich doch bitte die Liste an, Herr Schmidt! Da gibt es die RheinischWestfälische Technische Hochschule Aachen, die zur der ausgewählten Gruppe der Eliteuniversitäten in der dritten Förderlinie gehört. Und was sage ich Ihnen: Ganz unspektakulär ist dort in der Grundordnung vom Februar 2004 ein viertelparitätisch zusammengesetzter erweiterter Senat verankert worden.
Und nun? – Da staunen Sie!
Wenn wir kritisch auf die bisherigen Ergebnisse des Exzellenzwettbewerbs blicken wollen, müssen wir es in diese Richtung tun. So froh ich über das Berliner Ergebnis bin, so bedenklich finde ich das bundesrepublikanische Gesamtbild bei den drei Förderlinien, in dem die Natur- und Technikwissenschaften sowohl bei den Graduiertenschulen als auch bei den Exzellenzclustern deutlich vorn liegen. Geistes- oder sozialwissenschaftlich orientierte Anträge fallen dem gegenüber in der Zahl der vorausgewählten Anträge deutlich ab. Dies ist in Berlin nicht ganz so stark der Fall, ist aber der Durchschnitt.
Hier hätte ich natürlich vor allem auch den Berliner Anträgen des Projekts kreative Zerstörung der HumboldtUniversität und dem Dahlem Humanities Center mehr Erfolg gewünscht. Bedenklich wäre es, wenn sich Exzellenz auf das Kriterium wirtschaftlicher Verwertbarkeit allein reduziert. Hier wird es zwischen Wissenschaftsrat, Kultusministerkonferenz und Deutscher Forschungsgemeinschaft noch eine gründliche Auswertung geben müssen. Ich setze aber darauf, dass der Exzellenzwettbewerb als mehrstufiges Verfahren ein lernfähiges System sein wird, sich doch noch Verschiebungen in der zweiten Antragsrunde ergeben können und dass auch die Universitäten in
den neuen Bundesländern ihre Exzellenz noch besser unter Beweis stellen mögen.
Ich sage auch hier sehr deutlich und klar, dass Berlin mittelfristig wieder steigende Studienplatzzahlen und eine Verbesserung der Studienbedingungen braucht. Deswegen hat Berlin ein elementares Interesse, dass wir mit dem Bund auch einen solchen Hochschulpakt ausgestalten können, nicht, weil wir den Hochschulhaushalt erst zurückgefahren haben, sondern weil wir damit notwendigerweise den Haushalt konsolidieren mussten, um ihn dann mit Bundesmitteln einer gerechteren Verteilung der Lasten neu aufbauen zu können.
Wir müssen sehen, dass die Differenz zwischen der qualitativen Ausstattung der Forschungsinstitutionen und der Hochschulen nicht weiter eine Kluft öffnet. Das ist kein Berliner Phänomen, sondern bundesweit zu beobachten. Diese Kluft muss geschlossen werden. Deswegen brauchen wir neben dem Exzellenz-Wettbewerb auch diese bundesweite Initiative für die Verbesserung der Lehre.
Als Wissenschaftssenator geht es mir zurzeit vor allem darum, alles zu tun, damit unsere Anträge in der eigentlichen Bewilligungsrunde im Oktober dieses Jahres erfolgreich sind. Ich möchte deshalb noch einmal daran erinnern, dass jetzt Antragsskizzen eingereicht worden, die Antragschancen eröffnen. Wir müssen damit rechnen, dass bei den Graduiertenschulen vermutlich nur jeder zweite Antrag, bei den Exzellenzclustern nur jede dritte und in der dritten Förderlinie nur jeder zweite Antrag am
Wir sprechen heute über das spannende und allseits interessierende Thema der Profilierung und Stärkung der Berliner Geschäftsstraßen. Im Zusammenhang mit einer aus dem angelsächsischen Raum zu uns herüber geschwappten Debatte über Business-ImprovementDistricts, die in ihrer Substanz ein Regelwerk vorsehen, das nach unserer Einschätzung sehr restriktiv gehandhabt werden kann und das ein hohes Maß an Bürokratie zum Inhalt hat, haben sich die Fraktionen der Koalition in großer Übereinstimmung für einen Weg der Freiwilligkeit entschieden, der diesem Antrag als Grundlage dient. Vielleicht kann auch ein wenig als nicht mitgeschriebene Überschrift das Goethe-Motto gelten: „Wer immer strebend sich bemüht, den können wir erlösen.“
Dass es aber einen Handlungsbedarf in den Berliner Geschäftsstraßen gibt, ist unstrittig. Dass die Ursachen vielfältig sind, kann man sich auch vergegenwärtigen, wenn wir wissen, dass die Kaufkraft in dieser Stadt eine andere ist als in anderen wichtigen Städten der Bundesrepublik Deutschland. Dass es auch im Handel ständige Veränderungen gibt, müssen wir uns nicht immer vor Augen führen, aber zumindest doch bei jeder Betrachtung berücksichtigen. Die Entwicklung von großflächigem Einzelhandel sowohl in innerstädtischen Lagen als natürlich auch in Lagen, die nicht integriert sind, hat Wirkungen und Auswirkungen. Die Akzeptanz bei der letztlich entscheidenden Instanz, ob Handelsstandorte angenommen werden, obliegt dem Kunden.
Ende ausgewählt werden kann. Bis dahin haben die Berliner Universitäten und ihre Partner noch viel Arbeit vor sich. Berlin hat alle Chancen, mehr als nur eine Universität in der dritten Förderlinie abschließend zu platzieren.
Bei aller Exzellenzeuphorie darf nicht aus dem Blick verloren werden, dass es nicht allein um die Einwerbung von Drittmitteln als solchen geht, sondern die Resultate der wissenschaftlichen Arbeit, die Ziel und Maß sein müssen. Bei der Fortschreibung des Hochschulvertragssystems – hier greife ich durchaus den Gedanken auf – müssen wir uns auch über die Kriterien des internen Leistungsmittelumverteilungsmechanismus in Berlin noch genauer unterhalten, ob es dort Nachbesserungen geben kann.
Dennoch haben wir heute ein gutes Ergebnis zu kommentieren. Wir freuen uns über die ersten Erfolge und unterstützen die Wissenschaftler bei der vor ihnen liegenden Arbeit. Wir wünschen den beteiligten Hochschulen viel Erfolg. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Abgeordneter! Die Entscheidung der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Wissenschaftsrates zur Antragsrunde der Exzellenzinitiative wird am 20. Januar 2006 getroffen und noch am selben Tag bekannt gegeben. Äußerungen zum Ergebnis vor diesem Termin sind als reine Spekulation oder schlimmstenfalls als interessengeleitete Interventionen zu Gunsten oder zu Lasten einzelner Universitäten zu werten.
Politische Konstellationen in den Ländern der antragstellenden Universitäten oder gar im Bund spielen bei dieser Entscheidungsfindung von DFG und Wissenschaftsrat keine Rolle. Sie orientieren sich ausschließlich an wissenschaftlichen Qualitätskriterien. Die Aussagen von Herrn Guhr sind als Diffamierung zu werten und entbehren jeder Grundlage. Um mit der „FAZ“ zu sprechen, müssen sie als „erleuchtetes Geplapper“ bewertet werden.
Die Freie Universität hat – so wie alle anderen Hochschulen im Land Berlin – feste Finanzzusagen durch die Hochschulverträge 2006 bis 2009. Unser Berliner System der leistungsbezogenen Mittelvergabe bei der Hochschulfinanzierung garantiert eine Mittelzuweisung, die von ihren Leistungen in den Parametern Lehre, Forschung und Frauenförderung abhängt und deshalb unabhängig von politischem Wohlwollen oder politischer Ausrichtung der Landesregierung ist. Die Aussagen von Herrn Guhr sind daher von keinerlei Sachkenntnis getrübt. Im Gegenteil, ich kann nur erkennen, dass die Freie Universität im System der leistungsbezogenen Mittelvergabe sehr positiv abschneidet. Das ist außerordentlich erfolgreich und erfreulich.
b
Eine Zusammenarbeit mit der Technischen Universität bestand und besteht nicht.
Herr Abgeordneter Czaja! Die wichtigste Garantie, dass wissenschaftsgeleitete Verfahren tatsächlich angewandt und eingehalten werden, sind die Kriterien, die dem Verfahren selbst zu Grunde gelegt wurden. Das ist auch das Ethos und die Verbindlichkeit der Regelungen in
Sen Dr. Flierl
Wir stützen uns dabei auf die Risikobewertung des dafür zuständigen Friedrich-Loeffler-Instituts, das diese
Beurteilung vorgenommen hat. Wir wollen gemeinsam und koordiniert mit allen Bundesländern bei der Vorsorge gegenüber einer Ausbreitung der Vogelgrippe vorgehen und die Entwicklung mit Aufmerksamkeit sowie Umsicht begleiten. Mit Umsicht begleiten heißt, dass wir auch die Angemessenheit der Maßnahmen abschätzen wollen, weil wir es nicht für angebracht halten, hier in Panik zu geraten.
Das größte Risiko – auch das ist vom FriedrichLoeffler-Institut eingeschätzt worden – sind zurzeit der illegale Import und die Handelswege. Das ist noch einmal wichtig zu unterstreichen. Eine unmittelbare Bedrohung der Bevölkerung in Deutschland und in Berlin besteht nicht. Die Fälle in der Türkei verdeutlichen dies. Sie zeigen, dass eine Infektion mit dem Vogelgrippevirus immer dann möglich ist, wenn es zu intensivsten Kontakten zwischen Mensch und Tier kommt. Die Bilder aus der Türkei waren an diesem Punkt sehr deutlich.
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch hat bisher weltweit noch nicht stattgefunden. Es gibt darüber keine Erkenntnisse. Wenn es aber zu einer Mutation des Vogelgrippevirus kommt, ist ein solcher Fall jedoch nicht ausgeschlossen. Insofern gilt für alles, was wir tun, absolute Prävention für die Gesunderhaltung der Bevölkerung. Auch darin besteht zwischen den Ministern und dem Bundesminister Einigkeit.
den wissenschaftlichen Gremien selbst. Wir haben dankenswerterweise eine sehr breite öffentliche Debatte über die hier dargestellte und unqualifizierte Presseäußerung erfahren. Ich habe auf den Artikel der „FAZ“ hingewiesen. Ich denke, dass wir das als Geplänkel im Vorfeld einer wichtigen Entscheidung für die deutsche Forschungslandschaft und für die Berliner Hochschulen ansehen. Ich hoffe, dass wir uns in der nächsten Woche mit den Ergebnissen auseinander setzen und den Blick auf die Präzisierung und Überarbeitung der Anträge für die Endausscheidung und auf die zweite Antragsrunde des nächsten Jahres richten können. Insofern muss man Kenntnis über das Antragsverfahren verbreiten. Dabei – hier verleihe ich meiner Gewissheit Ausdruck – haben die Berliner Universitäten gute Chancen, erfolgreich bestehen zu können.
Ich bin mit der Angelegenheit seit dem Spätherbst befasst, als Herr Woelffer in die Kulturverwaltung kam und wir miteinander verabredet haben, dass wir nach Maßgabe der Interessenlage und der Verhandlungsoption der Woelffer-Bühnen miteinander kooperieren. Im Senat hat die Frage bisher keine Rolle gespielt. Aber ich werde Ihnen gleich berichten, inwiefern die Woelffer-Bühnen zu Zeiten des rot-roten Senats schon einmal eine Rolle gespielt haben. Ich nehme an, dass die hier anwesenden Fachzuständigen dieses möglicherweise kennen, beantworten können oder begleiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie, dass ich die Gelegenheit nutze, hier für den Senat klarzustellen, dass es zwischen dem Regierenden Bürgermeister und dem Kultursenator in der Frage des Engagements für die Woelffer-Bühnen keinerlei Differenz gibt.
Ich verfolge Ihre Diskussion mit großem Interesse und staune darüber, wie man den Kulturkampf ausruft, indem man seine Beendigung fordert oder meint, dass man die Probleme durch Projektion auf den Senat oder die Deutsche Bank lösen könne. Ich danke für die realitätsnahe Darstellung der FDP-Fraktion.
In der Tat geht es darum, dass wir nun die Verhandlungsoption voll ausschöpfen, denn es gibt sowohl meinerseits als auch von Seiten des Regierenden Bürgermeisters Briefe an die Deutsche Bank und an den Fonds. Sowohl der Regierende Bürgermeister als auch ich haben uns sehr schnell öffentlich zu Wort gemeldet und treten dafür ein, dass es zu einer Übereinkunft der beiden Parteien kommt. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, was in der Frage von Herrn von Lüdeke deutlich wurde, dass nicht die Deutsche Bank in unmittelbarer Vollkommenheit und zentralistischer Manier entscheidet, sondern dass sie eine Fondsverwaltung hat. Erst heute habe ich mit Herrn Gutte
telefoniert, der den Fonds verwaltet. Er hat das Problem, wie man die Interessen von zerstreuten kleinteiligen Anlegern koordinieren kann. Dennoch habe ich die Hoffnung, dass wir das in den Gesprächen hinbekommen.
Aber natürlich, gerne!
Die beantworte ich etwas später, weil ich erst einmal zu Ende reden möchte. – Es geht darum, dass wir einen Plan A aushandeln wollen. Ich lehne es zu dieser Stunde und Gelegenheit ab, über einen Plan B nachzudenken. Die Vorstellung, dass wir jetzt quasi selbst in freundlicher Auslegung, Herr Jungnickel, von Kulturwirtschaftsinitiativen aller Art in die Verhandlungsoption eine Subventionsoption einführen, halte ich für völlig kontraproduktiv. Es geht darum, dass die Rahmenbedingungen von Privattheatern am Ku’damm erhalten werden. Da
Ich finde, das Argument, das am Montag im Kulturausschuss gekommen ist, dass man zwar moralisch an der Seite der Woelffer-Bühnen stehe, darüber hinaus aber Schwierigkeiten habe sich einzubringen, finde ich an der Stelle falsch.
Deshalb ist es gut, dass der Regierende Bürgermeister das erkannt hat und sich hinstellt, die Dinge auf den Weg bringt und begleitet.
müssen auch einige kritische Fragen an die WoelfferBühnen und nach den Verflechtungen ihrer verschiedenen Standorte gestellt werden.
Ich verweise darauf – das wird vielleicht nicht jedem bekannt sein –, dass es der rot-rote Senat war, der Rückforderungen des Landes an die Woelffer-Bühnen hinsichtlich früher gewährter Darlehen niedergeschlagen hat und damit bereits vor einiger Zeit den Woelffer-Bühnen materiell sehr viel Unterstützung gegeben hat.
Das heißt, so ist die Diskussion zu führen im Hinblick auf die Liquidität des Fonds und der anstehenden Frage, welche Wertberichtigung sie vor dem Hintergrund ihrer eigenen Interessenkonstellation und Gegebenheiten vornehmen. Über die grandiose Architektur und die Nutzbarkeit war schon etwas vorgetragen worden. Auch das Theater kann eine Optimierung seines Betriebes vornehmen. Mir liegen in besonderer Weise die beiden Standorte am Herzen. Deswegen glaube ich, dass wir gemeinsam öffentlichen Druck aufbauen können. Es ist tatsächlich so, wie Frau Meister sagt, dass es eine Situation ist, in der wir uns einig sind, in der Polarisierungen der banalen Art nicht erforderlich sind. – Und Frau Ströver, schon lange vor Ihrem Appell habe ich mich für Sonntag für die Premiere angemeldet. Vielleicht sehen wir uns da wieder.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Abgeordneter! Der Senat geht nicht davon aus, dass die Gedenkstätte Hohenschönhausen die faschistische Herrschaft und die DDR-Zeit auf eine Stufe stellt. Da sich der Leiter der Gedenkstätte jedoch mit der Auffassung, dass sich die Zeit der Diktatur in Deutschland eigentlich von 1933 bis 1990 erstreckt habe und die Befreiung 1945 im Osten Deutschlands keine Befreiung gewesen sei, immer wieder sehr prononciert zur deutschen Geschichte geäußert hat, konnte allerdings in der Presse wie auch allgemein in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen, dass hier verschiedene zeitgeschichtliche Vorgänge nicht nur verglichen, sondern gleichgesetzt werden sollen. Wie jeder, der sich auf dem politischen Felde bewegt, muss auch der Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhausen damit leben, dass seine Äußerungen aufgegriffen und journalistisch bewertet werden.
Zur Frage der Tätigkeit von Zeitzeugen ist dem Senat bekannt, dass es in Einzelfällen zu Beschwerden von Besuchern kam, die sich durch die Art der Führung bedrängt fühlten bzw. Kritik an historischen Darstellungen übten, die von anderen Zeitzeugen bzw. in Würdigung der vorliegenden Materialien so nicht geteilt werden könnten.
Hierzu hat es auch unter Beteiligung der Fachverwaltung Gespräche mit der Gedenkstätte sowie Gespräche der Gedenkstätte mit den Zeitzeugen und den Besucherbetreuern gegeben. Durch Schulung und die Ausgabe von entspre
chenden schriftlichen Handreichungen ist die Gedenkstätte wie andere vergleichbare Einrichtungen auch bestrebt, ein einheitliches Niveau zu gewährleisten.
Zu Ihrer zweiten Frage: Mit den Mitteln des Presserechts gegen Veröffentlichungen vorzugehen, setzt einerseits voraus, dass man die Auffassung vertritt, dass ein solches Vorgehen überhaupt sinnvoll und zielführend ist, und andererseits, dass ein solches Vorgehen nach juristischer Prüfung des Vorgangs auf Grund des spezifischen Falles erfolgversprechend sein könnte. Beide Fragen haben die Vertreter des Bundes und des Landes Berlin im Stiftungsrat nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalles einmütig verneint. Mit anderen Worten: Eine Gegendarstellung wäre juristisch nicht durchzusetzen gewesen. Davon abgesehen schien sie auch nicht geeignet zu sein.
Ich habe den Kern Ihrer Frage nicht präzise genug verstanden, aber ich möchte deutlich machen, dass ich das Anliegen der Gedenkstätte ausdrücklich teile, dass die historische Aufklärung über diesen Ort und die Unterdrückungsmechanismen in der DDR ein öffentliches Anliegen ist und dass die Gedenkstätte alle Unterstützung erhält, dieses zu tun.
Es kommt allerdings auch darauf an, die dort vermittelten historischen Kenntnisse fachwissenschaftlich zu fundieren. Sowohl zu den Zeitzeugenberichten als auch zu historischen Äußerungen von Mitarbeitern und des Leiters der Gedenkstätte gibt es kontroverse Auffassungen. Es ist nicht Sache der Politik, hierbei Wahrheiten festzustellen. Ich setze darauf, dass es einen fachwissenschaftlichen Diskurs gibt, der dazu führt, dass es eine seriöse, abgesicherte Information über dieses notwendig aufzuarbeitende Kapitel deutscher Geschichte – in dem Fall DDRGeschichte – gibt.
Herr Abgeordneter! Ich habe weder gesagt – das können Sie dem Protokoll entnehmen – noch vor, gegen Sachverhaltsdarstellungen oder die Widergabe von Meinungsäußerungen in Presseorganen presserechtlich vorzugehen.
Ich habe mich klar zu der Ursprungsfrage verhalten und gesagt: Der Senat geht nicht davon aus, dass die Gedenkstätte dieses gleichstellt. Das schließt nicht aus, dass es zu einzelnen Beschwerden gekommen ist, wobei ich nicht den Besuch der ehemaligen Beschäftigten meine, sondern Besuchergruppen, die sich über die Art der Führungen beschwert haben. Ich werde das hier nicht weiter präzisieren. Alle Kenner – auch die Fragesteller – wissen, worum es sich handelt.
Es hat eine interne Verabredung in der Gedenkstätte gegeben, so dass die Zeitzeugen auf der Grundlage eines gesicherten und durch Handreichungen fundierten historischen Sachverhalts argumentieren können. Ich habe mir die von Ihnen zitierten Äußerungen keineswegs zu eigen gemacht. Es ist aber nicht die Aufgabe eines Stiftungsratsvorsitzenden bzw. des Senats, über die dort verbreiteten historischen Darstellungen ein abschließendes Urteil zu fällen. Wir setzen darauf, dass es einen offenen, transparenten, wissenschaftlichen Diskurs gibt. Dazu dient auch die durch mein Haus finanzierte Koordinationsstelle für die Kooperation der Zeitgeschichtsforschung der Region mit den Gedenkstätten von Berlin und Brandenburg. Langfristig muss es darum gehen, dass auch an diesem Ort eine immer stärker profilierte, historisch fundierte Geschichtsvermittlung stattfindet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist Wahlkampf, da ist Einiges erlaubt, und wir sind Einiges gewöhnt. Erst verkündet Herr Lammert, dass der Bund in Berlin zu viel Kultur fördert, und kaum war dieses Unwort in der Welt, tauchen angebliche Giftlisten aus dem Bundesfinanzministerium auf, die Schwarz-Gelb geradezu als Bewahrer und zuverlässigen Partner der Kulturförderung des Bundes erscheinen lassen. Wie durchsichtig!
Glauben Sie mir, ich weiß, was Giftlisten sind, und ich weiß, was in Finanzverwaltungen so alles erdacht und aufgeschrieben wird, wenn es um Kultur geht. Sparen wir uns also diese Aufregung! Dass es in der CDU Politiker und Politikerinnen gibt, die bis heute kein Verhältnis zu Berlin als Hauptstadt des vereinten Deutschlands gefunden haben, auch damit müssen wir wohl leben. Wenn solche Ressentiments nun jedoch bundespolitische Relevanz zu erlangen drohen, schrillen zu Recht die Alarmglocken. Dann könnten nämlich auch die von Finanzbürokraten erdachten Giftlisten einen ganz anderen Stellenwert erhalten, nicht etwa weil sie plausibler würden, sondern weil die Politik empfänglicher für derartiges Gift wird.
Das ist die Gefahr, die ich sehe, wenn ich Herrn Lammert von der CDU zuhöre, der als selbst erklärter Föderalist ein Zuviel an Kulturförderung des Bundes in Berlin ausmacht oder wenn ich das neoliberale Gerede der FDP höre, von einer Kunst, die sich stärker am Markt bewähren müsse. Die schon seit langem geführte Attacke von CDU und FDP auf den Hauptstadtkulturfonds berührt nur einen, wenn auch wesentlichen Teil der Kulturförderung des Bundes in Berlin.
Die Debatte über die Kulturförderung des Bundes in Berlin führen wir nun seit der staatlichen Vereinigung, insbesondere seit dem Hauptstadtbeschluss. Zu keinem Zeitpunkt ist aber mehr für die Hauptstadtkultur erreicht worden als unter Rot-Rot-Grün,
das heißt, zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung und des rot-roten Senats. Um dieses Urteil zu begründen, lassen Sie mich daran erinnern, wie mühsam sich die Kulturförderung des Bundes in den 90er Jahren entwíckelt hat, worin sich eine Systematik der Kulturförderung des Bundes abzeichnet und vor allem welchen Stellenwert der Hauptstadtkulturfonds dabei einnimmt.
Die CDU-geführte Bundesregierung glaubte zunächst, die kulturpolitische Verantwortung des Bundes in Berlin im Wesentlichen auf das Engagement bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, dem Deutschen Historischen Museum sowie die hälftige Finanzierung der Berliner Festspiele und des Hauses der Kulturen Welt reduzieren zu können. Das für die Jahre 1991 bis 1993 aufgelegte
Substanzerhaltungs- und Infrastrukturförderprogramm im Umfang von immerhin 530 Millionen DM wurde nicht fortgeführt. 1994 und 1995 wurden gerade einmal 30 bzw. 28 Millionen DM zur Verfügung gestellt.
Erst mit dem Hauptstadtfinanzierungsvertrag vom 30. Juni 1994 für die Jahre 1996 bis 1999 wurden anteilig so genannte kulturelle Leuchttürme im Umfang von 60 Millionen DM mitfinanziert, darunter auch 4 bis 7 Millionen DM für kulturelle Projekte. Diese Projektförderung war im Wesentlichen ein Verdienst der im Rat für die Künste versammelten Vertreterinnen und Vertreter der Berliner Kulturinstitutionen und ihres engagierten Einwirkens gegenüber der Leuchtturm-Kulturpolitik der CDU-Bundesregierung. Es ist doch bezeichnend, dass sich angesichts der Bundestagswahl und eines drohenden Kulturstaatsministers Lammert dieser Rat nun wieder belebt.
Insofern, Frau Grütters, hat die CDU nun gerade nicht den Hauptstadtkulturfonds erfunden, sondern sie hat Projektförderung ermöglicht. Der Hauptstadtkulturfonds wurde erst im Jahre 2000 eingerichtet, als nämlich Ende 1999 noch einmal zusätzlich 60 Millionen DM vom Bund nach Berlin flossen, um dann unter der ersten rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2000 einen Hauptstadtkulturfonds in Höhe von 5,2 Millionen DM sowie die entsprechenden Vergabemodalitäten – der Einrichtung der gemeinsamen Kommission, der Bestellung eines Kurators, der Berufung eines Beirates – einzurichten.
Der Hauptstadtkulturvertrag für die Jahre 2001 bis 2004 führte zur Übernahme von Kultureinrichtungen durch den Bund, wie das Jüdische Museum, die Berliner Festspiele, das Haus der Kulturen der Welt und dem Martin-Gropius-Bau. Darüber wurde hier schon mehrfach gesprochen. Darüber hinaus wurde der Hauptstadtkulturfonds auf mehr als 10 Millionen € erhöht und als ein Instrument zur Förderung innovativer Projekte und populärer kultureller Highlights verstetigt.
Bei der Wahrnehmung von Aufgaben des Bundes in Berlin müssen nach meiner Auffassung die beiden Dimensionen der Kulturförderung des Bundes in Berlin unterschieden werden – das ist genau meine Antwort auf Ihre Frage, Frau Ströver und Frau Meister, worin denn die systematischen Grundlagen der Kulturförderung des Bundes liegen und warum diese Debatte so schwach entwickelt ist. Ich versuche, diese gleich darzustellende Schwerpunktsetzung und Aufgabenunterscheidung seit Mitte der 90er Jahre zu vertreten. Sie knüpfen an an die Verfassungssituation, an das Verfassungsgerichtsurteil zur Klage gegen die Errichtung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und an die Auslegung des Grundgesetzes, in dem die gesamtstaatliche Repräsentation des Bundes in der Hauptstadt verfassungskonform dargestellt werden.
Nach meiner Auffassung muss man zwischen zwei Aufgaben unterscheiden. – Da gibt es zum einen die gesamtstaatlichen Aufgaben des Bundes, die sich aus der
Geschichte ergeben – aus dem kulturellen und historischen Erbe Preußens, des Deutschen Reiches und der deutsch-deutschen Hauptstadtkongruenz –, Aufgaben, die vom Bund auch dann wahrzunehmen wären, wenn Berlin nicht Hauptstadt geworden wäre.
Diese Erbschaft hätten eigentlich Bund und Länder gemeinsam antreten müssen, wie es beispielhaft Mitte der 50er Jahre durch die Stiftungskonstruktion Stiftung Preußischer Kulturbesitz angestrebt und erreicht wurde.
Stattdessen, weil es nicht mehr gegen den Widerstand der Länder durchzusetzen zu sein scheint, entlastet der Bund an vielen Stellen die anderen Länder und muss sich dann von den Ländern für ein zu starkes Engagement in der Hauptstadt schelten lassen. Warum ist es denn nicht möglich gewesen, dass Bund und alle anderen Länder die Erbschaft Preußens bei der Errichtung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten antreten? – Nur weil es auch feudale Strukturen in anderen Ländern gibt, war das auch ein Preußisches Erbe, für das nicht nur Berlin und Brandenburg Verantwortung tragen könnten, denn bekanntermaßen reichte Preußen von Aachen bis Königsberg.
Daneben gibt es originäre Aufgaben des Bundes, die hauptstadtbedingt sind, die der Bund also auch anderswo wahrzunehmen hätte, wenn Berlin nicht Hauptstadt geworden wäre. Eine Vorstellung davon, was damit in etwa gemeint ist und wie der Bund auch bereit war, diese Aufgaben positiv zu definieren, erhalten wir, wenn wir in den Vertrag zwischen dem Bund und der Bundesstadt Bonn schauen. Natürlich berühren und überschneiden sich diese beiden Aufgabenbereiche, aber man sollte sie zunächst logisch unterscheiden.
So sind das Jüdische Museum und die Gedenkstätten in Berlin zweifellos Aufgaben, die unabhängig von der Hauptstadtfunktion wahrzunehmen wären, denn hier befand sich die größte jüdische Gemeinde in Deutschland, in Europa, und es hat nicht Berlin allein zu verantworten, dass dem nicht mehr so ist. Für die Gedenkstätten müssen wir das notwendig stärkere Engagement dem Bund und den Ländern noch klar machen, wie uns auch vom Abgeordnetenhaus aufgegeben wurde. Die Berliner Festspiele, das Haus der Kulturen der Welt und der Martin-GropiusBau sind zweifellos klassische hauptstadtbedingte Kulturaufgaben. Sie ermöglichen, dass der nationale und internationale kulturelle Diskurs in der Hauptstadt kontinuierliche Präsenz gewinnt.
Der Hauptstadtkulturvertrag vom Dezember 2003 regelt abschließend die Übernahme weiterer Kultureinrichtungen durch den Bund. Das ist sehr systematisch begründet, sehr verehrte Frau Ströver: Die Umwandlung der ehemals preußischen Akademie der Künste BerlinBrandenburg in eine Bundeseinrichtung, als ein Ort des europäischen Dialogs der Kulturen, und die Abrundung der Filmförderpolitik des Bundes in der Hauptstadt durch Übernahme der Einrichtung des Filmhauses am Potsdamer Platz. Hier wurden keine Einrichtungen mal eben hin
und her geschoben, sondern es gab sehr wohl Affinitäten einer sich entwickelnden Bundeskulturpolitik im Filmbereich und eine sinnvolle Anknüpfung und Wahrnehmung gesamtstaatlicher Verantwortung für die ehemals Preußische Akademie der Künste. Und wir sollten nicht froh sein, dass wir sie los sind, Frau Meister! Wir sind sie übrigens nicht los, denn wir haben vielleicht nicht mehr die unmittelbare Verantwortung für die Finanzierung, aber für die Beseitigung der Bauschäden schon. Wir sind froh, dass sie da ist, denn wir wollen die Akademie der Künste in Berlin haben. Für eine Debatte, als würde der Bund, wenn er eine Einrichtung übernimmt, diese mit nach Bonn nehmen, müsste die Zeit doch längst vorbei sein. Wir müssten vielmehr froh sein, dass der Bund hier seine Verantwortung wahrnimmt.
Im Verhältnis zwischen Berlin und dem Bund hat in den letzten Jahren tatsächlich ein Mentalitätswandel stattgefunden, und zwar auf beiden Seiten. Berlin hat Schluss gemacht mit der bigotten Haltung, zwar die Hand aufzuhalten, aber den Einfluss des Bundes auf die Hauptstadtkultur eifersüchtig zu beschneiden – gewissermaßen den Bund als fremde Macht zu betrachten, der zwar finanzieren darf, aber aus den bekannten Statusgründen möglichst unauffällig. Wir haben im Gegenteil den Bund nachdrücklich eingeladen und aufgefordert, seiner gesamtstaatlichen Verantwortung für das kulturelle und historische Erbe nachzukommen. Selbstverständlich hat die katastrophale Haushaltslage Berlins, die im Übrigen auch im zu schnellen und konzeptionslosen Rückzug des Bundes aus der Berlinförderung gründet, einen solchen Mentalitätswechsel auf unserer Seite befördert.
Das stärkere Engagement des Bundes bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz oder bei den Gedenkstätten ist also schon aus systematischen Gesichtspunkten richtig, weil nicht Berlin, sondern die Bundesrepublik dieses Erbe angetreten hat. Es war der Fehler des Einigungsvertrages, dass die ehemals preußischen bzw. zentralen Einrichtungen der DDR mit wenigen Ausnahmen auf das Land Berlin und nicht auf Bund-Länder-Konstruktionen wie die SPK übertragen wurden. Dies muss nun mühsam korrigiert werden.
Wir haben den Bund aber auch zu einem selbstbewussten kulturpolitischen Engagement in der deutschen Hauptstadt eingeladen und aufgefordert, und der Bund hat seit 1998 diese Chance genutzt, in seiner bzw. unserer Hauptstadt kulturpolitische Präsenz zu zeigen. Ein selbstbewusstes Berlin hat einen eigenständig agierenden Bund nicht zu fürchten – unter welcher Bundesregierung auch immer.
Sicher kann man über die dargestellte Systematik streiten, und man könnte darüber diskutieren, warum der Bund Museen, Gedenkstätten und Akademien, aber keine Bühnen übernimmt. Man kann auch fordern, der Bund solle die Staatsoper übernehmen. Als Opposition kann man das sogar besonders laut und ultimativ fordern, weil man nicht verantwortlich gemacht wird, wenn das Ultima
tum verstreicht und man am Ende mit leeren Händen dasteht.
Mit der Konstruktion unserer Opernstiftung bleibt jede neue Bundesregierung eingeladen, sich an deren Mitfinanzierung zu beteiligen. Prüfstein jedes ernsthaften Engagements sind allerdings nicht uneinlösbare Übernahmeversprechen einzelner Häuser, sondern Prüfstein wäre insbesondere ein Beitrag des Bundes zur Sanierung der alten Preußischen Staatsoper.
Der Senat hat mit dem Bund einen Hauptstadtkulturvertrag verhandelt und abgeschlossen, der Berlin durch die Übernahme weiterer Einrichtungen von gesamtstaatlicher Bedeutung durch den Bund entlastet. Dies hat dazu geführt, die Substanz der Berliner Kulturlandschaft trotz der Haushaltsnotlage zu erhalten, denn wegen der Haushaltsnotlage waren Einschränkungen nötig, und es ist gut, dass der Etat, obwohl daraus 40 Millionen € weggenommen wurden, real nur um 20 Millionen € reduziert wurde, weil der Bund den Rest übernommen hat.
Der entscheidende konzeptionelle Fortschritt im neuen Hauptstadtkulturvertrag besteht darin, dass dieses zusätzliche Engagement des Bundes an strukturelle Reformaufgaben des Landes gebunden ist, deren erfolgreiche Bewältigung gleichermaßen im Interesse des Landes wie des Bundes liegt. So wurde die dauerhafte und konditionierte Entlastung des Berliner Kulturhaushaltes an eine strukturelle Erneuerung der Opernlandschaft gebunden. Der Bund leistet auf diese Weise erstmalig und im wohlverstandenen Eigeninteresse Hilfe zur Selbsthilfe, die es Berlin beispielgebend für die ganze Bundesrepublik erlaubt, die Strategie des kulturellen Substanzerhaltes mit einer konsequenten Modernisierung der Kultureinrichtungen und begründeter kulturpolitischer Prioritätensetzung zu verbinden.
Der Hauptstadtkulturfonds muss unbedingt erhalten werden. Nicht nur die Berliner Wählerinnen und Wähler haben den Anspruch, zu erfahren, wie es die CDU mit der Kulturförderung des Bundes in der Hauptstadt hält. Zwar wird hier und da von einer noch zu leistenden Eröffnungsbilanz der Kulturförderung des Bundes gesprochen – das brauchte einige systematische Überlegungen, wie ich sie vorgetragen habe –, de facto reduziert sich der Beitrag des Kompetenzteammitglieds aber auf den Angriff auf den Hauptstadtkulturfonds und die Mobilisierung berlinkritischer Ressentiments. Hinter der Kritik von Herrn Lammert scheint sich ein kulturpolitisches Verständnis zu verbergen, das innovative, zeitgenössische, experimentelle, auch risikobehaftete und interdisziplinäre Kunstformen im kommunalen Bereich lässt und dem Bund die klassischen „Leuchttürme“ zuordnet. Eine solche Vorstellung von den kulturpolitischen Aufgaben des Bundes mögen einige für besonders föderal halten. Ich halte sie für besonders provinziell.
Der Bund und Berlin sind hierbei in den vergangenen Jahren miteinander wesentlich weiter gekommen, als die
Bundes-CDU und Herr Lammert sich das offenbar vorzustellen vermögen. Selbstverständlich wäre Berlin ärmer ohne den Hauptstadtkulturfonds, und deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass solch eine Idee bei der Berliner CDU auf Zustimmung stößt. Aber darum geht es eigentlich gar nicht. Der Hauptstadtkulturfonds ist nicht irgendein Fördertopf für zeitgenössische Kunst, den der Bund unterhält, weil Berlin pleite ist und aus eigener Kraft nicht genug für die zeitgenössische Kunst der Stadt tun kann. Der Hauptstadtkulturfonds ist keine Berlinförderung und auch keine Kompensation für verloren gegangene Berlinförderung oder für unzureichend wahrgenommene Verantwortung des Bundes bei der Bewahrung des Erbes. Hierbei geht es nicht um die Förderung von irgendwelchen Projekten, die auch anderswo stattfinden können, sondern es geht zentral um das Verständnis von Hauptstadt als einem Ort nationaler und internationaler kultureller Diskurse. Der Hauptstadtkulturfonds ist genuin hauptstadtbedingte Kulturaufgabe, und deswegen antworte ich auch sehr klar: Er muss weiter vom Bund finanziert werden. Die Übernahme durch das Land Berlin, weil wir ihn dringend brauchen, wäre in jedem Fall nur die zweitbeste Lösung.
Der Hauptstadtkulturfonds ist heute der wichtigste Partner für die auf Berlin gerichteten Kooperationen und Koproduktionen im nationalen und internationalen Maßstab. Er hat immense Bedeutung, um die Koproduktionen von großen Institutionen und freier Kunstszene anzustoßen, um große Institutionen zum künstlerischen Experiment zu ermutigen, um neue Formate für Kunstprojekte zu entwickeln – hinein in den öffentlichen Raum. Der Hauptstadtkulturfonds ist der entscheidende Beitrag, um die nach Berlin gekommene internationale Kunstszene durch ein entsprechendes Förderinstrument auch hier zu halten und um die daraus erwachsenden neuen Querschnittsthemen wie Migration, Interkulturalität oder auch die Wechselbeziehung von Kunst und Wissenschaft zu bearbeiten.
Mit dem Hauptstadtkulturfonds setzen wir darüber hinaus Schwerpunkte. Für die Jahre 2004 bis 2007 stehen jährlich 1 Million € für die Tanzförderung zur Verfügung. Das sind Aufgaben, die sich die Stadt Berlin allein nicht leisten kann. Deshalb ist der Hauptstadtkulturfonds aus gutem Grund Teil des Hauptstadtkulturvertrages. Er wurde hart erstritten, und er berührt das Grundverständnis hauptstadtbedingter Kulturpolitik. Die Angriffe auf den Hauptstadtkulturfonds von konservativer und leider auch von liberaler Seite – richtigerweise sagt man aber wohl: von FDP-Seite – richten sich auf die Staatsferne der Juryempfehlungen und damit auf einen entscheidenden Punkt der Kunstfreiheit.
Selbstverständlich muss bei einem staatlichen Fonds die Zuwendungsentscheidung durch die Behörde erfolgen, müssen die Kriterien, Zielsetzungen und Verfahren transparent gemacht werden und Gegenstand politischer Erörterungen und Entscheidungen sein. Die Förderempfehlungen sollten aber auch zukünftig von einer unabhängig ar
beitenden Jury abgegeben werden, und sie sollten in der Regel umgesetzt werden. Gerade diese Entkoppelung stellt die Politik vor den Legitimationszwang, Abweichungen von den Empfehlungen auch begründen zu müssen. Gemischte Vergabegremien haben den Nachteil, dass dann Juroren und Politiker anfangen, miteinander Handel zu treiben. Ich habe mich deshalb dafür ausgesprochen, dass es im gemeinsamen Ausschuss keine Mehrheitsentscheidung mehr geben sollte, bei der die Kuratorin im Falle der Divergenz von Bund und Land die entscheidende Stimme hatte, sondern dass Bund und Berlin einvernehmlich entscheiden. Das heißt auch, dass sich die ablehnende Seite zu erkennen geben muss. In den drei Fällen, in denen in den letzten Jahren Empfehlungen der Jury nicht umgesetzt wurden, hatte dies am Einspruch des Bundes gelegen. Kritisch überprüfen sollte man allerdings die Praxis, von Bund und/oder Land favorisierte Projekte nicht zuvor auch von der Jury begutachten zu lassen.
Oft war zu hören, dieser verkürzte und vorgezogen Wahlkampf rücke die Kulturpolitik in den Hintergrund. Sozial- und Wirtschaftspolitik seien die drängenden Themen. Worüber streiten wir aber in der Sozial- und Wirtschaftspolitik, wenn wir nicht darüber streiten, wie wir leben wollen? Die bevorstehende Wahl hat in vieler Hinsicht kulturelle Dimensionen. Ich bin deswegen dankbar, dass das Parlament und die heutige Aktuelle Stunde genutzt werden können, um die kulturpolitischen Differenzen zwischen den Lagern deutlich zu machen und den Menschen damit eine Orientierung zu ermöglichen. Das Bekenntnis zu Berlin und zu einer kontinuierlichen, differenzierten Hauptstadtkulturförderung sollte dazugehören. Berlin braucht ein libertäres kulturelles Klima und Innovation in jeder nur denkbaren Form, insbesondere die Entdeckung und Provokation der Künste. Berlin braucht vor allem eine junge, kreative Intelligenz. Dafür steht insbesondere der Hauptstadtkulturfonds. Er muss erhalten und gestärkt werden. – Vielen Dank!
[Beifall bei der Linkspartei.PDS und der SPD]
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Abgeordnete! Wie bekannt ist, ist dem Senat eine Erinnerungsstätte an die Vertreibungen des vergangenen Jahrhunderts ein wichtiges Anliegen. Die Errichtung eines nationalen Zentrums in Berlin wird jedoch vom Senat nicht unterstützt. Allerdings begrüßen wir die Bemühungen zur Gründung eines europäischen Netzwerkes für Erinnerung und Solidarität mit einem gemeinsamen Sekretariat in Warschau. Die Gründung eines solchen europäischen Zentrums wurde im Februar zwischen Kulturstaatsministerin Christina Weiss sowie Vertretern aus Polen, der Slowakei und Ungarn als eine Reaktion auf die Initiative für ein „Zentrum gegen Vertreibung“ vereinbart, welches von Frau Steinbach, der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen gefordert wird. Ich kann keine neue Situation erkennen, nur weil Frau Steinbach sich eine Kirche ausgeguckt hat. Wenn ich zitieren darf, Kardinal Sterzinsky hat sich sehr deutlich hierzu geäußert: Solange nicht hinreichend klar ist, was mit dem „Zentrum gegen Vertreibung“ gemeint ist, und solange über ein solches Zentrum kein gesellschaftlicher Konsens besteht, können wir den Plänen des Bundes der Vertriebenen nicht zustimmen.
Dieser Position des Kardinals schließt sich der Senat ohne Einschränkungen an. Weiterhin ist zu bemerken, dass die neue Situation eher dadurch gekennzeichnet ist, dass den Absichten von Frau Merkel auch bei ihrem Besuch in Polen eine Abfuhr erteilt worden ist. Deshalb setzen wir weiterhin auf eine europäische Bearbeitung dieses historischen Themas.
Es war die Forderung dieses Hauses, dass die Gedenk- und Erinnerungspolitik, die an die Widersprüche und Brüche des 20. Jahrhunderts erinnert, vor allem auch eine gesamtstaatliche Aufgabe sein soll. Deswegen vertritt der Senat zunächst die Auffassung, dass die Bundesregierung hierbei federführend Verantwortung übernehmen soll. Diese hat sie auch übernommen, indem sie auf die Initiative des Bundes der Vertriebenen reagiert hat und international tätig geworden ist. Wir unterstützen dies politisch, und wenn sich die Aufgabe weiter konkretisiert hat, wird sich Berlin auch zu einer konkreten Beteiligung äußern. Die an uns ultimativ herangetragene Forderung, durch das Zurverfügungstellen von Grundstücken oder Finanzen gesellschaftlich nicht konsensfähige Projekte zu unterstützen, lehnen wir allerdings ab.
Herr Wansner, ich stamme selbst aus einer Familie, die ihre Wurzeln in Schlesien hat, und kann Ihnen sagen, dass es eine Form von Aufarbeitung dieses schwieri
gen Kapitels gegeben hat, die nicht notwendig in die revanchistischen Positionen des Verbandes der Vertriebenen führen muss.
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Apelt! Die Einstellungsentscheidung wurde im Rahmen einer Einzelfallprüfung vom Vorstand der Charité ohne Beteiligung meiner Verwaltung getroffen. Dies entspricht der geltenden Rechtslage, da nach dem Vorschaltgesetz die Charité in eigener Zuständigkeit über Personaleinzelvorgänge in den im Vorschaltgesetz genannten Ausnahmen, das sind die Vorstandsmitglieder selbst, entscheidet. Ich bin entschieden dafür, dass das Prinzip der Prüfung im Einzelfall beibehalten wird. Allerdings gehört zu solch einer Prüfung nicht nur das Gespräch mit dem Betroffenen, das Studium der Aktenlage in der Birthler-Behörde, sondern auch Kenntnis und Sensibilität im Hinblick auf Zumutbarkeit, und das vor allem dann, wenn es sich um herausgehobene Leitungsfunktionen im öffentlichen Dienst handelt. Dies unterstreicht auch die deutliche und schnelle Empfehlung der vom Vorstand eingesetzten Ehrenkommission. Der Vorstand hätte sich vor der Einstellung in seiner Entscheidung durch den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR beraten lassen müssen.
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Sen Dr. Flierl
Zu Ihrer zweiten Frage: Nach der Rechtsposition der Charité wurde eine Probezeit wirksam vereinbart. Sollte das zutreffen und eine Abfindungssumme nicht fällig werden, so wäre für Regressprüfungen oder ähnliches keine Veranlassung gegeben. Der Abschluss des Verfahrens ist somit zunächst abzuwarten. Meine Verwaltung lässt sich fortlaufend im Rahmen der Aufsicht über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informieren.
Nach meiner Darstellung haben Sie nachvollziehen können, dass ich über den tatsächlichen Hergang nicht informiert war. Deshalb ist Ihre Frage rein rhetorischer Natur, ob ich hätte eingreifen können. Ich habe die Verantwortlichen der Charité auf die Rechtslage hingewiesen. Inwiefern die Rechtslage einen Rechtsbruch darstellt, ist gerade Gegenstand der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung. Ich habe Ihnen die Position der Charité dargestellt, dass, da der Vertrag in Anlehnung des BAT geschlossen wurde, eine Probezeit rechtswirksam vereinbart wurde. Die Charité wird diese Rechtsposition einnehmen und wird versuchen zu erreichen, dass keine Entschädigungszahlungen zu leisten sind.
In einen breiteren Kontext gestellt, zeigt dieser Vorgang aber auch, wie wichtig die historische Aufklärungsarbeit über reale Herrschafts- und Machtstrukturen in der DDR bleibt. Es waren nicht alte Seilschaften, die diese Entscheidung getroffen haben, sondern gestandene, verdienstvolle Vorständler, denen niemand eine unlautere politische Absicht unterstellt hat oder unterstellen kann. Professionelle Aufarbeitung, lebendige Vermittlung von DDR-Geschichte bieten die beste Gewähr dafür, dass solche Prüfungen im Einzelfall zu Ergebnissen führen, die weder von pauschaler Verurteilung oder Skandalierung noch von, wenn auch absichtsloser, Verharmlosung gekennzeichnet sind.
Wenn Sie nach Konsequenzen fragen, dann weise ich an dieser Stelle auf die vom Senat auf den Weg gebrachten Konzepte zum Gedenken und Erinnern an die deutsche Teilung, die Herrschafts- und Machtverhältnisse in SBZ- bzw. DDR-Gesellschaften hin.
Eine weitere Konsequenz wird im künftigen Hochschulmedizinstrukturgesetz formuliert, nämlich die, dass der Aufsichtsrat bei außertariflichen Einstellungen hinzugezogen werden muss.
Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Apelt: Weder meine Verwaltung noch ich waren – wie ich bereits ausgeführt habe – in die Entscheidung zur Einstellung einbezogen. Sie war auch nicht Gegenstand der regelmäßigen Monatsgespräche zwischen Vorstand und Aufsichtsrat der Charité, nachdem die Einstellung zum 1. Januar 2005 erfolgt ist. Ich bin lediglich am Rand eines solchen Monatsgespräches von einem Vorstandsmitglied darauf angesprochen worden, dass der Vorstand beabsichtige, einen Mitarbeiter mit MfS-Vergangenheit einzustellen, und habe daraufhin sowohl auf die gesetzlichen Grundlagen als auch auf die Notwendigkeit einer sorgfältigen Einzelfallprüfung verwiesen.