entweder durch Erhöhung des Umsatzsteueranteils oder durch andere Zuweisungen an die Länder. Insofern sehe ich keinerlei Gefährdung des Wissenschaftsstandortes Berlin, sondern eine Stärkung der Kompetenzen der Länder, dementsprechend auch des Landes Berlin und des Abgeordnetenhauses von Berlin.
Herr Regierender Bürgermeister! Wenn Sie das ganz genau gelesen haben, bevor Sie dem zustimmten, werden Sie auch mitbekommen haben, dass damit durchaus Verschiebungen bei der Bund-LänderBeteilungsquote angesprochen sind, was die Finanzierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen anbelangt.
Gleichzeitig gibt es grundsätzliche Zustimmung zur Abschichtung der Hochschulbauförderung auf die Landesebene, womit es einen Finanzbedarf für das Land gibt.
Ich frage Sie deshalb: Wie wollen Sie dem Vorsitzenden des Wissenschaftsrates, Herrn Professor Einhäupl, der befürchtet, wenn nunmehr die Landesebene zuständig sein soll, dass es zu einem Drama für die Wissenschaftslandschaft des Landes Berlin kommen wird,
wie wollen Sie ihm begegnen? Welche Überlegungen und welche konkreten Planungen haben Sie für das Land Berlin unternommen, damit das bisherige Niveau der Finanzierung der Wissenschaftslandschaft Berlins gesichert ist?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Paus! Zunächst einmal werde ich Herrn Einhäupl wie immer mit Respekt und Freundlichkeit begegnen.
Zweitens: Herr Einhäupl spricht als Vorsitzender des Wissenschaftsrates nicht für Berlin, sondern für ganz Deutschland.
Die Position des Wissenschaftsrates ist, wie häufiger bei Fachpolitikern und Fachpolitikern – Sie haben ebenfalls auf ein Votum des Fachausschusses hingewiesen –, divergent. Diese Diskussion haben wir auch im Verhältnis des Landes Berlin zu den Bezirken. Hier stellt sich zum Beispiel die Frage nach dezentraler oder zentraler Wahrnehmung von Aufgaben. Hier muss man sich für ein Prinzip entscheiden.
Die Kulturhoheit gehört zweifellos zu den Kernkompetenzen der Länder. Es hat sich durch die Rahmengesetzgebung ergeben, dass der Bund – wie beispielsweise bei der Frage nach Studiengebührenerhebung – von seiner Regelungskompetenz immer mehr Gebrauch gemacht hat. Der Kern der Föderalismusdiskussion ist es, dass dies beendet werden soll. Hierzu gehört auch das Hochschulrecht.
Hier gibt es zwei Punkte, die in der Finanzierung für uns relevant sein können. Das ist zum einen die Mischfinanzierung bei der Hochschulbauförderung. Hier habe ich schon eben erläutert, und es ist der Grundtenor dieses Papiers, aus dem Sie zitiert haben: Die Länder übernehmen Kompetenzen und stimmen mit verfassungsändernden Mehrheit nur dann zu, wenn die Finanzströme vom Bund zu den Ländern nicht versiegen. Das heißt, dass – conditio sine qua non – die Mittel, die der Bund bisher für die Hochschulbauförderung ausgegeben hat, auch bei den Ländern ankommen müssen.
Der zweite Punkt, wo finanzielle Auswirkungen möglich wären, ist die Frage der Forschung. Auch da gibt es noch keine abschließenden Beschlüsse. Der Bund selbst, vertreten durch die Bildungsministerin, hat die Auffassung, dass beispielsweise die Institute aus der Blauen Liste in die Länderkompetenz und dass die Großforschungsprojekte in die Bundeskompetenz gehörten. Hier gibt es auch noch in der Föderalismuskommission eine Auseinandersetzung, die noch nicht abschließend ausgetragen ist.
Aber auch hier gilt der Grundsatz: Wenn es eine Abschichtung gibt oder eine Veränderung der bisherigen Mischfinanzierung, wird das von den Ländern nur unter der Voraussetzung akzeptiert, dass die Länder das Geld hierfür erhalten. Das sind die Argumente, die gegen die Position von Herrn Einhäupl sprechen.
Wenn der Bund das Geld, das er bisher ausgegeben hat, abschichtet, kann es immer noch Diskussion darüber geben, wie die Gelder verteilt werden, die bislang zwischen den Ländern verteilt worden sind. Fragen hierzu kann ich noch nicht beantworten. Das Land Berlin wird
Wir haben den so genannten Eckstundenerlass, der verhindern soll, dass Religionsunterricht stets in die Eckstunden gelegt wird und damit die Neigung bei einigen Kindern oder Eltern größer wird, die Kinder aus dem Unterricht zu nehmen. Hier muss die Schulaufsicht aufpassen. Wir sprechen derzeit mit der Katholischen und der Evangelischen Kirche auch darüber, wie die veränderten Gruppengrößen, die Berechnungsgrundlage für die Zuschüsse zum Religionsunterricht sind, durch organisatorische Maßnahmen flankiert werden können. Die Senatsschulverwaltung ist von mir beauftragt worden, in Zusammenarbeit mit den Kirchen die Frage zu klären, ob es Vorgaben geben kann, die die Schulleitung anregen bzw. verpflichten, stärker darauf Rücksicht zu nehmen. Die Kirchen haben im Gegenzug anerkannt, dass eine Erhöhung der Frequenz oder der Berechnungsgrundlage aus ihrer Sicht vertretbar sein könnte – das sage ich so vorsichtig, weil ich weiß, wie sensibel das Thema ist. Hier stehen wir sowohl mit Kardinal Sterzinsky wie auch mit Bischof Huber in Gesprächen. Insofern sehe ich keine Notwendigkeit der Veränderung des Berliner Systems. Wenn speziell die Evangelische Kirche es wünscht, mehr in den Unterricht zu gehen als Pflichtangebote zu machen, bzw. alternativ Religionsunterricht oder ein anderes Fach fordert, so trifft das nicht meine Position, und so sieht auch die bislang vereinbarte Position der Koalition aus.
aber darauf achten, dass seine Interessen gewahrt bleiben. Hierbei handelt sich jedoch um Diskussionsprozesse in der Föderalismuskommission.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Die erste Runde nach der Stärke der Fraktion ist damit beendet. Nun können die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigt werden. Ich eröffne die Runde mit einem Gongzeichen.
Nein, ganz gezielt an Sie, Herr Wowereit: Wie ist Ihre Auffassung zu der Forderung der Katholischen und Evangelischen Kirche nach Einführung eines Wahlpflichtfaches „Religion“ alternativ „Philosophie/Ethik“, insbesondere unter dem Aspekt, dass renommierte SPD-Politiker wie Richard Schroeder, Wolfgang Thierse, Herr Stobbe und Herr Meckel sich dafür aussprechen, ebenso wie Kollegen aus Ihrer Fraktion?
Was halten Sie von der Aussage der ehemaligen Familienministerin, Frau Bergmann, – ich zitiere aus der heutigen „FAZ“: „Warum, frage ich mich seit Jahren, tun wir uns“ – und damit ist Ihre Partei gemeint – „eigentlich so schwer mit dem Religionsunterricht?“
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Senftleben! Diese Diskussionen sind nicht neu in dieser Stadt, die Position der Koalition ist auch klar, und wir haben vereinbart, dass in dieser Legislaturperiode am Religionsunterricht keine Veränderung vorgenommen werden soll, und dazu stehe ich auch.
Wir haben ein System in Berlin, das man als historisch gewachsen betrachten kann. In anderen Ländern gibt es ein anderes System, aber in Berlin gibt es das System der Freiwilligkeit. Der Staat bietet die Unterrichtsräume, der Staat finanziert den Religionsunterricht auch zum größten Teil, und die Kinder können freiwillig entscheiden, ob sie daran teilnehmen oder nicht daran teilnehmen. Für mich ist wichtig und entscheidend, dass der Staat es den Kirchen durch organisatorische Vorgaben ermöglicht, Religionsunterricht in den Schulen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört beispielsweise auch Rücksicht auf die Stundenplangestaltung.
Herr Regierender Bürgermeister! Sie haben ja bereits die besondere rechtliche Stellung Berlins hervorgehoben. Ich frage Sie in diesem Zusammenhang zur Islamischen Föderation, von der Sie ja sicherlich wissen, dass diese bereits an 20 Schulen unterrichtet, Tendenz steigend. Das Ganze geschieht – wie Sie ja eben auch gesagt haben – hinter verschlossenen Türen, d. h. ohne Wissen der Verantwortlichen. Ich frage Sie, ob Sie das Menschenbild, das dort vermittelt wird, das da lautet: „Es gibt zwei Arten von Menschen. Die einen sind unsere Geschwister im Glauben, mit den anderen sind wir durch das Menschsein verbunden“ für integrationsfördernd in unserer Stadt halten, oder zeugt es nicht – überspitzt gesagt – von großer Naivität, wenn wir nicht bestrebt sind, langsam, aber sicher und zielstrebig zu einer großen, gemeinsamen Lösung für diese Stadt zu kommen?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich bitte Sie, die Frage des Religionsunterrichts in der Berliner Schule, die wir ja schon seit Jahren oder Jahrzehnten diskutieren, nicht mit den Fragen zum islamistischen Extremismus zu vermischen.
In der ersten Runde mit einer Redezeit von bis zu 10 Minuten pro Fraktion liegt mir für die Fraktion der FDP die Wortmeldung des Herrn Dr. Lindner vor, der hiermit das Wort erhält. – Bitte schön, Herr Dr. Lindner!
Das sind zwei unterschiedliche Diskussionen. Dass heute teilweise versucht wird, über das Thema des islamistischen Extremismus die Frage des Religionsunterrichts anders zu diskutieren, halte ich für falsch, da beide nichts miteinander zu tun haben. Ich wehre mich auch dagegen, dass es automatisch heißt: Jeder islamische Religionsunterricht ist zu bekämpfen. – Der ist nicht zu bekämpfen, denn: Der Islam ist an sich eine friedliche Religion, und es geht nur um einen Teil, der die Religion für Extremismus missbraucht. Dieser muss bekämpft werden.
Der kann und muss natürlich auch in der Schule bekämpft werden. Das Problem – nicht nur im Religionsunterricht, sondern bei jedem Unterricht – ist allerdings, dass die Lehrerin oder der Lehrer hinter sich die Türe schließt und normalerweise mit den Kindern allein ist.
Natürlich sind sie normalerweise alleine mit den Kindern im Klassenraum, es sei denn, es sind zwei Erwachsene anwesend. – Wenn in einem Religionsunterricht Dinge gepredigt oder gelehrt werden, die nicht mit unserer Verfassung übereinstimmen, muss dagegen vorgegangen werden.
Das Problem bei der Islamistischen Föderation ist allerdings folgendes: Herr Böger hat bereits versucht, den Zugang der Islamistischen Föderation zur Berliner Schule zu verhindern.