Protokoll der Sitzung vom 23.09.2004

dass er sich Sorgen macht, dass das in dem gegenwärtigen System nicht in jedem Fall gelingt. Diese Auffassung teile ich.

[Beifall bei der SPD und der FDP]

Ich rufe jetzt die

Spontane Fragestunde

Herr Senator Böger – bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Harant! Von dieser Aussage halte ich gar nichts. Im Gegenteil! Ich sage Ihnen vorweg: Wenn die Berliner Schülerschaft ein Rechtstitel wäre, um sich beim Deutschen Presserat wegen Verleumdung zu beschweren, sollte das sofort getan werden. Diese Art von Meldungen und Schlagzeilen sind gegenüber den Leistungen der Berliner Schulen absolut ungerecht und sachlich falsch.

Ich erkläre Ihnen, warum das so ist. In dieser Zeitung steht die Überschrift:

Berlin: Jeder vierte Schüler kann nicht rechnen.

Dann kommt darunter:

Viert- bis Siebtklässler scheitern an einfachen Aufgaben.

Dann geht es weiter:

Die Leistungen der Berliner Schüler im Rechnen sind mangelhaft.

Nun wird eine Untersuchung von 240 Siebtklässlern der Hauptschulen zitiert. Wir haben in einem Jahrgang etwa 32 000 Schülerinnen und Schüler in der siebten Klasse. 240 aus einer Hauptschule sind von einem Institut untersucht worden, das ich nicht kenne. Ich weiß nicht, ob es über wissenschaftliche Reputation verfügt, ob es anerkannte Leute sind. Übrigens: Der Vorwurf der Dyskalkulie ist im Gegensatz zu Legasthenie von vielen Wissenschaftlern nicht anerkannt und akzeptiert. Sie haben im Gegensatz gesagt, dass das kein der Legasthenie ver

Sen Böger

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Jugendsenator. – Warum gibt es in den Schulen Pädagogen und Lehrer, die – so wie Sie – den Begriff Dyskalkulie nicht kennen und nicht richtig mit dem Thema umgehen können?

Dyskalkulie, Herr Parlamentspräsident!

Da kann man ja noch etwas lernen!

(D

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Steuer! Ich weiß nicht, ob das so ist. Aber in der Frage ist eine Unterstellung enthalten. Die Berliner Lehrerschaft, das sind etwa 35 000 Persönlichkeiten. Ob sie diesen Begriff besser beherrschen als ich, das weiß ich nicht. Ich vermute immer, dass sie klüger sind als der Senator. Übrigens wissen Sie auch nicht, ob man sich nicht in den Grundschulen diese Fragestellung sehr genau ansieht. Wir wissen erstmals durch eine Maßnahme, die von diesem Senat ausging, durch diagnostische Tests in der zweiten Klasse, überhaupt genauer Bescheid über die Fähigkeiten im Rechnen bei Schülerinnen und Schülern dieser Alterstufe. Es besteht kein Anlass, an der Diagnosefähigkeit der Berliner Lehrerschaft zu zweifeln. Im Gegenteil! Wir bemühen uns sehr stark, dies insbesondere in den Grundschulen mit der Absicht zu steigern, Kinder besser fördern zu können.

gleichbares Phänomen sei. Aber sei es drum! Ein solches Institut untersucht ca. 200 Hauptschüler, und dann wird in dem Artikel gesagt, dass von den 200 Hauptschülern – Gesamtpopulation 32 000 –:

etwa 50 % an leichter bis gravierender Rechenschwäche

leiden. Dann kommt die nächste Aussage:

Offenbar sieht es bei anderen Schulformen auch schlimm aus.

Dann folgt:

Wir gehen davon aus, dass etwa 25 % aller Berliner Schüler als rechenschwach eingestuft werden können.

Die Überschrift ist:

Jeder vierte Schüler kann nicht rechnen.

Wir haben es mit einem Vorgang zu tun, den man zumindest als statistischen Unfug charakterisieren kann. Da gibt es keine empirische Basis. Ich bestreite nicht, dass es Probleme gibt, nur so, in dieser Art und Weise, kann weder mit Untersuchungen noch mit den Leistungen der Berliner Schulen umgegangen werden.

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage von Frau Harant – bitte!

Darf ich Ihren Ausführungen entnehmen, dass Sie nicht erwägen, die so genannte Rechenschwäche so wie die Lese- Rechtschreibschwäche als Leistungsstörung anzuerkennen? – Es muss dennoch Möglichkeiten geben, gezielter zu fördern. Das geschieht offenbar in anderen Bundesländern.

Herr Senator Böger!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Harant! Ich bin nicht in der Lage zu entscheiden, ob diese Rechenschwäche ein anerkannter Sachverhalt ist, den man typisieren kann wie etwa Legasthenie. In Bayern wird das massiv bestritten, und die Kultusministerkonferenz hat das bis jetzt noch nicht akzeptiert.

Richtig ist etwas anderes, und darum bemühen wir uns in den Schulen: In der Grundschule den Kindern Lesen, Rechnen und Schreiben – wenn ich das so banal sagen darf – zu vermitteln und insbesondere auch den Kindern, die darin Schwächen haben, durch gezielten Förderunterricht zu helfen. Das tun wir sehr intensiv und sehr stark. Daran gibt es keinen Zweifel. Plakativ zu schlussfolgern, dass 25 % der Berliner Schülerschaft an dieser Schwäche litten, das halte ich für ziemlich weit hergezogen, um mich zurückhaltend auszudrücken.

Danke schön, Herr Senator!

Dann ist der Kollege Steuer von der Fraktion der CDU mit einer Frage an der Reihe und hat das Wort. – Bitte sehr!

Wie war der Begriff?

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage von Herrn Steuer – bitte sehr!

Herr Senator! Warum nehmen Sie Ihre Fachaufsicht gegenüber den bezirklichen Jugendämtern nicht wahr und machen Vorgaben dazu, wann ein Kind eine anerkannte Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwäche hat, so dass im Rahmen der Hilfe zur Erziehung Leistungen gewährt werden?

Herr Senator Böger – bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Steuer! Über die Legasthenie und deren Begrifflichkeit, Klarheit und Anerkennung gibt es in Berlin keinen Zweifel. Insofern vermischen Sie Sachverhalte. Ich nehme meine Fachaufsicht sehr genau und präzise wahr. Ich glaube auch, dass der von Ihnen angesprochene Zusammenhang so nicht existiert. Es kann sehr klar in diesen Fragen Hilfe geboten werden. Dazu haben wir, wie Sie wissen, im schulischen Bereich Psychologen, und wir haben auch in der Jugendhilfe entsprechende Fachkräfte, so dass ich glaube, dass ich an dieser

Sen Böger

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass es zunächst gelungen ist, vor allem im Zuge der Bauarbeiten die Planung so zu gestalten, dass die Zeittakte sehr sorgfältig beobachtet worden sind und dass vor allem geklärt worden ist, ob und an welcher Stelle den Bürgerinnen und Bürgern zuzumuten ist, auf Umsteigesituationen und die Nutzung von Bahnhöfen zu verzichten und in Kauf zu nehmen, dass Bahnhöfe geschlossen wurden. Die Tatsache, dass es sich um ein integriertes Verkehrsunternehmen handelt, mag an der einen oder anderen Stelle für die Durchführung von Bauarbeiten sinnvolle

Synergieeffekte erzielt haben. Allerdings teile ich nicht die Auffassung, dass wir aus dieser Tatsache schon weitere Schlussfolgerungen gegebenenfalls für andere schienengebundene Unternehmen so ohne weiteres ziehen können.

Meine Frage richtet sich an den Senator für Inneres. – Herr Senator! Was waren Ihre Beweggründe für die Genehmigung der Nazi-Demo am Samstag in Wedding? – Oder anders: Warum gelten die Gründe, die glücklicherweise ein Marschieren der Nazis in Kreuzberg verhinderten, nicht auch für den Wedding, dem Stadtteil mit dem höchsten Anteil an Migranten?

Bitte schön, Herr Senator Dr. Körting, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Herr Kollege Mutlu! Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz bedürfen nach Artikel 8 des Grundgesetzes keiner Genehmigung. Wir haben lediglich ein Verfahren, dass Versammlungen angemeldet und bestätigt werden. In dem Bestätigungsverfahren werden entsprechende Auflagen gemacht.

Stelle nicht noch weiter fachaufsichtlich tätig werden muss.

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt gibt es die nächste spontane Frage von Frau Matuschek. – Bitte, Frau Matuschek, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an die Senatorin für Stadtentwicklung. – Nachdem in der letzten Plenarsitzung die BVG heftig gescholten wurde, möchte ich Sie heute gern nach dem Fakt befragen, dass die BVG es immerhin geschafft hat, die sanierte U-Bahnstrecke zwischen Frankfurter Allee und Tierpark heute, eine Woche vorfristig, wieder in Betrieb zu nehmen. Wie bewerten Sie diesen Umstand?