Zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS über Strukturreformen in der Hochschulmedizin empfehlen jeweils die Ausschüsse mehrheitlich gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Annahme. – Wer dem Antrag der Fraktionen von SPD und PDS Drucksache 15/149 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ist das angenommen. Enthaltungen? – Keine. Alle anderen Fraktionen haben dagegen gestimmt.
Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 6. März 2002 zum Antrag der Fraktion der CDU über Oberfinanzdirektion Berlin sofort auflösen, Drucksache 15/182
Der Hauptausschuss empfiehlt zum CDU-Antrag Drucksache 15/182 mehrheitlich gegen die antragstellende Fraktion der CDU bei Enthaltung der Fraktion der FDP die Annahme des Antrags mit neuer Überschrift und in neuer Fassung. Wer der neuen Fassung gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 15/262 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich nunmehr um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der FDP-Fraktion gegen die Stimmen die CDU-Fraktion mit den Stimmen der übrigen Fraktionen so beschlossen.
Anträge auf Ausschussüberweisung liegen mir nicht vor. Ich stelle dann fest, dass das Haus von den drei Verordnungen Kenntnis genommen hat.
Antrag der Fraktion der CDU über keine Zustimmung Berlins zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes
Dazu gibt es erstens den Änderungsantrag der Fraktion der Grünen Drucksache 15/223-1 und zweitens den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS Drucksache 15/223-2.
Die Fraktion der CDU hat inzwischen um eine Beratungsrunde gebeten. Nach unserer Geschäftsordnung stehen dafür pro Fraktion fünf Minuten Redezeit – und keine Sekunde mehr – zur Verfügung. – Kollege Czaja hat das Wort. Fünf Minuten und nicht länger, Herr Kollege Czaja!
Nein, das entscheiden Sie nicht! Ich sage nach 4 Minuten und 30 Sekunden Bescheid. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Herr Parlamentspräsident! Meine Damen und Herren! In der heutigen Parlamentsdebatte müssen wir darüber entscheiden, ob 350 000 Grundstückspächter in der Region Berlin-Brandenburg weiter die Sorge haben müssen, von ihren Grundstücken vertrieben zu werden, oder ob das Parlament des Landes Berlin dazu eine klare Stellungnahme abgibt.
Diesen Antrag der CDU-Fraktion wollten die Fraktionen von PDS und SPD erst in den Ausschuss überweisen, aber nachdem Einzelne interveniert haben, hat die PDS-Fraktion noch schnell die Kurve gekriegt und einen sehr spaßigen Änderungsantrag eingebracht, der sehr an Formulierungsvorschläge der großen Koalition erinnert.
Herr Czaja, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Liebich? – Das wird dann auf Ihre Redezeit aufgeschlagen.
Sehr geehrter Herr Czaja! Stimmen Sie mir zu, dass für die Entscheidungsfindung die Entscheidung im Bundestag viel wichtiger ist? Wie hat dort die CDU gestimmt?
Im Übrigen hat sich die CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag zu dieser Sache enthalten, wenn ich richtig informiert bin. Die entscheidende Debatte findet im Bundesrat statt, weil es eine Vereinbarung gibt, dass dieses Thema ausschließlich von den Ministerpräsidenten östlich der neuen Bundesländer entschieden werden soll.
Die Fraktionen der SPD und der PDS haben den Änderungsantrag eingebracht, die Überschrift des Antrages zu streichen. „Keine Zustimmung Berlins“ soll jetzt gestrichen werden. Stattdessen soll geprüft werden, ob die gegenwärtige Fassung zu unausgewogenen und zu sozial unverträglichen Belastungen für Berliner Grundstücksnutzer führt. Herr Kollege Gysi, Sie sind Abgeordneter eines Wahlkreises, wo viele Menschen auf die heutige Entscheidung des Parlaments diesbezüglich warten. Die PDS hat im Deutschen Bundestag einen Änderungsantrag dazu eingebracht,
und sie hat bereits da festgestellt, dass es bei den Pächtern und Nutzern zu ungerechtfertigten und sozial ungerechten Lösungen kommt. Das heißt, der Senat muss dies überhaupt nicht mehr feststellen, sondern Sie als Mitglied des Senats haben dies längst schon festgestellt und in Ihrer früheren Funktion als Abgeordneter im Deutschen Bundestag so eingebracht. Ich meine, das sollten die Menschen bei der Betrachtung dieses Antrags auch wissen.
Ich weiß, dass die PDS bei diesem Thema sehr unruhig wird, weil es Ihre Klientel betrifft, die Sie bis dato betreut haben. Jetzt sind Sie nicht mehr in der Opposition, um die Forderungen zu stellen, sondern können es umsetzen. Aber jetzt, wo Sie es umsetzen können, verraten Sie 350 000 Berliner und Brandenburger Grundstücksnutzer, und das können Sie natürlich nicht einfach so hinnehmen.
Dass sich der Verbandspräsident Beleites die PDS dafür das erste Mal sehr kräftig zur Brust genommen hat, führte ja dazu, dass die PDS-Fraktion heute diesen Änderungsantrag eingebracht hat.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich mit diesem Antrag intensiver auseinandergesetzt, hat aber in ihrem Antrag leider nur einen Punkt der Ungerechtigkeiten dieses Gesetzes aufgeschlüsselt, nämlich die rückwirkende Erschließungskostenübertragung von 50 % der Kosten auf die Anlieger. Leider ist das nur ein Punkt dieses Gesetzes, den der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen behandelt. Weitere Punkte wie die ungerechtfertigten Eingriffe beim Kündigungsschutz, die Fragen des Nutzungsentgeltes und vieles andere wurden leider nicht behandelt. Deshalb kann man dem Antrag der Grünen nicht zustimmen. Man kann ihn auch nicht ablehnen. Deshalb werden wir uns dazu enthalten.
Aber eines ist zu betonen – und das sage ich noch speziell zu den Abgeordneten der PDS-Fraktion: Sie können sich heute entscheiden, ob zu diesem Thema am 22. März im Bundesrat durch das Land Berlin mit einem klaren Nein votiert wird oder ob es einen Koalitionswischwasch a` la SPD gibt, die zu diesem Antrag eine klare Auffassung hat, und dieses Gesetz den Bundesrat passiert. Sie haben in den neuen Bundesländern jetzt die Mehr