heit, um diese Frage zu entscheiden. Jetzt können die Bürgerinnen und Bürger Berlins und Brandenburgs genau feststellen, ob die Abgeordneten Kaczmarczyk, Minka Dott, Uwe Doering, Pewestorff, Jutta Matuschek, Stefan Liebich und Gregor Gysi für die Menschen ihrer Wahlkreise stimmen. Darauf sind wir heute sehr gespannt.
Danke schön, Herr Kollege! – Nunmehr hat für die Fraktion der SPD der Kollege Jürgen Radebold das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selten habe ich hier eine so heuchlerische Darstellung eines an sich wichtigen Problems erlebt. Herr Czaja, das muss ich deutlich sagen!
Der Zuruf von Herrn Liebich hat eines deutlich gemacht: Herr Czaja, Ihre Kollegen in der Bundestagsfraktion, inklusive der Berliner Abgeordneten, haben der Gesetzesvorlage zugestimmt.
Herr Czaja, ich habe auch das Abstimmungsergebnis vom Rechtsausschuss vorliegen. Ihre Kollegen haben sich am 20. Februar im Rechtsausschuss nur in einem einzigen Punkt der Stimme enthalten und ansonsten allen vier Punkten zugestimmt.
Und noch ein inhaltliches Argument: In der ganzen Debatte sowohl im Bund-Länder-Ausschuss – neue Länder – als auch im Plenum gab es von den Kollegen der CDU keinerlei Änderungsanträge, denn das hätte man inhaltlich erwarten können, dass es dann Änderungsanträge gibt. Und wenn die böse Koalition diese niederstimmt, dann können Sie hier Geschrei erheben.
Ansonsten sieht das hier doch aus, wie ein vorgezogener Wahlkampf, und der ist für dieses schwierige Thema nicht angemessen.
Im Bundesrat vertreten wir die Interessen der Länder. In der Bund-Länder-Kommission wurden die Experten gehört. Die für die CDU Sachsen haben eindeutig für dieses Gesetz gestimmt.
Dabei bin ich durchaus der Meinung, dass dieses Gesetz Schwächen hat, über die wir hier reden müssen. Aber wenn Sie, Herr Czaja, heute nur Nein zu dem Gesetz sagen, dann zeigt das, dass Sie keine politisch-inhaltliche Richtung im Antrag vorgeben.
Das scheint mir sehr flüchtig zu sein. Davon unterscheidet sich der Antrag der Koalition deutlich, weil er schon will, dass Berliner Interessen Betroffener abgewogen werden. Das halte ich für den wesentlichen politisch-inhaltlichen Punkt.
dass wir gar keine Änderungsanträge zu einem Antrag einbringen können, der im Deutschen Bundestag und im Bundesrat behandelt wird?
Und geben Sie mir Recht, dass das Land Berlin im Bundesrat nur eine Entscheidung treffen kann, ob es für oder gegen dieses Gesetz ist, und dass diese Entscheidung bis zum 22. März getroffen werden muss?
Herr Czaja, wir geben dem Senat mit diesem Änderungsantrag, den wir heute hoffentlich verabschieden werden, die Möglichkeit zum Regierungshandeln.
Moment! – Das kann auch dazu führen, dass es – wenn die Interessen Berlins belastet werden – noch zu einem Vermittlungsverfahren kommt. Dann kann man das Ganze noch einmal aufrollen. So sind nun einmal die Präliminarien und nicht so verflucht flach, wie sie hier dargestellt werden.
Meine Damen und Herren! Ich bitte darum, dem Änderungsantrag der Koalition zu folgen, wobei uns eines klar ist: Es ist eine sehr sensible Rechtsmaterie, Herr Czaja! Beide Parteien – sowohl die Eigentümer als auch die Nutzer – haben deutlich erkennen lassen,
dass sie noch einmal nach Karlsruhe gehen. Dann kann man dieses Problem noch einmal sachlich erörtern. Herr Czaja, Sie wissen, dass diese Gesetzesnovelle die Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist. Deshalb können Sie nicht einfach nur Nein sagen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber beauftragt, genau in einer Richtung zu handeln, nämlich die Interessen der Eigentümer zu stärken. Dass Sie von der CDU die Interessen der Eigentümer nun schwächen wollen, finde ich schon bemerkenswert. Vielleicht dreht sich hier in der Zukunft alles um. Vielleicht müssen wir einmal Rechts und Links tauschen.
Danke schön, Herr Kollege Radebold! – Dann hat für die Fraktion der FDP der Kollege Erik Schmidt das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu später Stunde so ein schwieriges Thema! Es ist klar, der Interessenausgleich zwischen Eigentümern und Nutzern ist nicht leicht. Das Thema beschäftigt uns aber nicht erst seit gestern. Deshalb wundert es mich sehr, dass die CDU gerade einen Tag vor Ablauf der Frist, wo noch durch drei Bundesländer im Bundesrat eine erneute Erörterung des Gesetzes erreicht werden kann, hier aktiv wird. Das kann man wohl nur als symbolisches Engagement verstehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1999 klar entschieden, dass eine ausgewogene und sozial verträgliche Regelung für Grundstücksnutzer und -eigentümer erreicht werden muss. Dazu gibt es keine Alternative. Fraglich ist jedoch, ob diese Vorgaben mit dem Gesetz erfüllt sind. Ich denke, nur zum Teil, aber – wie gesagt – die Materie ist sehr schwierig. Die FDP hätte in diesem Punkt von der rot-grünen Bundesregierung mehr Sensibilität und Problembewusstsein erwartet. Viele Probleme bleiben unberücksichtigt. Dennoch muss eine Regelung erfolgen. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz beschäftigt uns nicht erst
seit gestern. Das Ende Februar im Bundestag beschlossene Gesetz geht auf die Arbeit einer Bund-Länder-Gruppe zurück. Hier hatte auch der Berliner Senat die Möglichkeit zur Mitwirkung. Vor einem Jahr saß die CDU im Berliner Abgeordnetenhaus nicht in der Opposition. Sie hatte die Gelegenheit, über den Senat in der Bund-Länder-Gruppe Stellung zu beziehen.
Sie hatte Gelegenheit, die Beratungen dieser Gruppe nach dem letzten Mai mit parlamentarischen Initiativen aus dem Abgeordnetenhaus zu begleiten.
Nun ist das Schuldrechtsanpassungsgesetz beschlossen. Morgen läuft die Frist ab, mit dem Votum von drei Bundesländern eine erneute Erörterung des Gesetzes im Bundesrat einzufordern. Brandenburg und Thüringen sind wohl dazu bereit. Berlin soll nun nach dem Wunsch der CDU das dritte Bundesland sein. Auch wir haben Bedenken gegen das Schuldrechtsanpassungsgesetz. Wer hat das hier nicht? Doch wenn eine andere Lösung so einfach zu finden wäre, wieso fordert nicht das CDU-regierte Sachsen eine Behandlung im Bundesrat?