Protokoll der Sitzung vom 09.12.2004

Danke sehr! – Herr Niedergesäß will bestimmt erwidern. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Frau Dr. Klotz! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht gesagt, dass ich alle in den Knast stecken will.

[Frau Dr. Klotz (Grüne): Nein! – Pewestorf (PDS): Aber die meisten!]

Ich habe gesagt, dass ich die Halunken, die für die organisierte Schwarzarbeit verantwortlich sind, ohne Wenn und Aber in den Knast stecken würde.

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Wenn eine Oma für einen Zehner was mitgehen lässt, kriegt sie ein Strafverfahren angehängt. Und bei diesen Ganoven, die Millionen umsetzen, wird nur Du-Du gemacht, und nur ein Prozent von denen wird gefasst, das ist die Realität in diesem Land.

[Zuruf des Abg. Pewestorff (PDS)]

Ja, Herr Kollege Pewestorff, das ist vielleicht Ihre Einstellung. Das, was Sie da zu vertreten hatten, war ja noch schlimmer.

[Pewestorff (PDS): Scheiß Kapitalismus, was?]

Nun lassen Sie mal ab.

Noch einmal zurück zu dem Thema des billigsten oder wirtschaftlichsten Angebots. Die Beamten in den einzel

Einen Widerspruch gibt es mit der öffentlichen Ausschreibung zum Kollegen Hillenberg. Das betrifft ja gera

de das Vergabegesetz, insofern hat die Kollegin Oesterheld vollkommen Recht.

Der dritte Punkt, und das ist wahrscheinlich das Wesentliche an Ihrem Antrag, ist, dass Sie das Berliner Betriebegesetz dahin gehend ändern wollen, dass auch „unsere“ Eigenbetriebe, also BSR, BVG, Wasserbetriebe und Behala, in die Landeshaushaltsordnung einbezogen werden, und zwar an dem entsprechenden Punkt „öffentliche Auftragsvergabe“.

nen Verwaltungen werden immer wieder in die Pfanne gehauen, bis sie wirklich mal den Ersten rauswerfen. Wir hatten kürzlich diesen Fall bei der Autobahn AltGlienicke. Da hat der Senat den Mut aufgebracht, den Erstplatzierten nicht zu nehmen, weil dieser ein unverschämt niedriges Angebot vorgelegt hat und sich außerdem schon einmal blamiert und ein Vorhaben über längere Zeit verschleppt hat und mehr Rechtsanwälte als Bauleiter auf der Baustelle hatte. Das hat ein Dreivierteljahr Bauzeit gekostet, den Senat hat das ein Vermögen gekostet, und sie haben es Gott sei Dank durchgestanden. Die sind rausgeflogen, und der zweite wird den Zuschlag kriegen. Wenn Sie nun jeden einzelnen Auftrag mit einem solchen Kraftaufwand durchstehen wollen, ohne dass die Lumpen, die betrügen, irgendwann gefasst werden, können Sie wirklich alles sein lassen. Ich bleibe dabei, dass unsere Gesetzeslage zu lasch ist, dass diese kriminellen Typen, die die organisierte Schwarzarbeit durchziehen, den Staat, die Sozialkassen und das Volk um Milliardenbeträge betrügen, schärfer angefasst werden müssen. Ansonsten können wir uns alle anderen Debatten sparen. – Danke schön!

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Für die Fraktion der PDS hat nun der Kollege Spindler das Wort. – Bitte schön, Herr Spindler!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Auseinandersetzung, die zwischen Herrn Niedergesäß und Frau Klotz geführt wurde, führt ein wenig in die Irre und hat von dem eigentlichen Thema abgelenkt, tut mir Leid, Kollege Niedergesäß.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist von der Grundintention natürlich richtig, das haben wir im Ausschuss auch überhaupt nicht bestritten. Er ist als Antrag an sich jedoch nicht erforderlich, weil – da hat Herr Niedergesäß Recht – die Gesetzeslage klar ist: § 2 des Vergabegesetzes, das einstimmig in diesem Hause im Jahre 1999 beschlossen wurde, sieht es vor, dass, wenn die übrigen Bedingungen auch erfüllt sind – also die Gleichwertigkeit gegeben ist –, natürlich die Unternehmen bevorzugt zu berücksichtigen sind, die Ausbildungsplätze anbieten. Selbstverständlich gelten die vergaberechtlichen Bedingungen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nichtdiskriminierung. Wir brauchen so einen Antrag also nicht noch einmal zu beschließen, der bekräftigt, dass bestehende Gesetze eingehalten werden sollen. Andernfalls könnten wir uns noch nächtelang mit Anträgen beschäftigen, die ein Gesetz nach dem anderen aufzählen, das von den Behörden einzuhalten ist. Das halte ich für unsinnig. Dasselbe gilt für Punkt 2 Ihres Antrags, wo die Bezirke angesprochen sind: Selbstverständlich wird der Senat, wird die Hauptverwaltung und werden die Bezirke bestehende Gesetze einhalten. Davon ist auszugehen.

[Hillenberg (SPD): Finanziell verheerend für das Land Berlin!]

Darauf wollte ich gerade hinaus, Herr Kollege Hillenberg. Da haben Sie vollkommen Recht. – Wenn wir wollen, dass diese Betriebe sparsamer wirtschaften, müssen wir ihnen bestimmte Instrumente an die Hand geben. Da gebe ich dem Kollegen Hillenberg Recht: Die öffentliche Auftragsvergabe bietet nicht ausreichend Möglichkeiten, damit diese Ziele, die wir auch von diesen Betrieben fordern, erfüllt werden können.

Das Problem der Ausbildung in diesem Land werden wir durch das Vergabegesetz nicht lösen. Da müssten Sie sich auf Bundesebene verstärkt dafür einsetzen, dass Ihr Vorhaben der Ausbildungsplatzumlage umgesetzt werden kann.

[Frau Oesterheld (Grüne): Da müssen Sie aber die Landeshaushaltsordnung ändern!]

Allein über das Vergaberecht, über die Landeshaushaltsordnung werden wir dieses gesellschaftliche Problem nicht lösen können. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Danke schön, Herr Kollege Spindler! – Das Wort für die FDP hat nun der Kollege Lüdeke. – Bitte schön, Herr von Lüdeke!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als das Gesetz 1999 hier einstimmig verabschiedet wurde, waren wir nicht in diesem Parlament.

[Doering (PDS): Das wissen wir. Wir haben Sie nicht vermisst! – Frau Dr. Klotz (Grüne): Wir haben Sie nicht vermisst!]

Das möchte ich betonen, da man durchaus Zweifel daran haben kann, ob dieses Gesetz sinnvoll ist.

Ich komme aber erst einmal zum Antrag der Grünen. Die Grünen kritisieren, dass dieses bestehende Gesetz nicht ausreichend umgesetzt wird, und sie kritisieren, dass das Berliner Betriebegesetz dieses Gesetz nicht mit beinhaltet. Ihr Wunsch ist es, dass es auch in das Berliner Betriebegesetz einfließt und für die dort aufgeführten AöRs Anwendung findet.

Die AöRs müssen sich lediglich an den europa- und bundesrechtlichen Vergaberegelungen orientieren – darauf sei hingewiesen –, die beide eine Bevorzugung ausbildender Betriebe nicht vorsehen. Die Grünen fordern,

das Vergaberecht in vollem Umfang anzuwenden und darüber hinaus die AöRs zu verpflichten.

Wie bewerten wir das? – Das Gesetz ist beschlossen und muss selbstverständlich eingehalten werden, ob es falsch ist oder nicht. Die AöRs sind extra im Berliner Betriebegesetz verselbstständigt worden. Deshalb ist eigentlich nicht nachvollziehbar, warum nach Bedarf und Interesse wieder Einschränkungen gemacht werden sollen. Das wäre juristisch fast unmöglich, weil die europaweit geltenden Vergabebedingungen nicht für einige Berliner Betriebe extra eingeschränkt werden können.

Die Grünen beschreiben die jetzige Situation aus ihrer Sicht als ungenügend und bezeichnen die fehlende Berücksichtigung des Vergabegesetzes als Missstand. Der Missstand ist aber aus unserer Sicht das Vergabegesetz selbst. Deshalb auch mein Hinweis: 1999 haben wir dies nicht mit beschlossen.

Kein Vergabegesetz führt zu mehr Ausbildungsplätzen, sondern nur eine ordentliche Wirtschafts-, Finanz- und Ausbildungspolitik, und an dieser hapert es.

[Beifall bei der FDP – Beifall des Abg. Niedergesäß (CDU)]

Hier wird letztlich nur mit Mitteln des Gesetzes versucht, eine verfehlte Wirtschafts- und Ausbildungspolitik zu heilen. Das kann man nicht machen. Dafür kann man keine Gesetze machen. Machen Sie also eine bessere Wirtschaftspolitik, dann sind Sie auch das Problem los. Viele Unternehmer können es sich nämlich einfach nicht leisten auszubilden und sollen in ihrer ohnehin schwierigen Situation nun auch noch mit einem Auftragsentzug bestraft werden.

Nicht ausbildende Betriebe handeln nicht böswillig, sondern in der Regel aus Existenznot. Wir wollen dabei nicht von denen reden, die Herr Niedergesäß angesprochen hat. Ich kann nämlich nicht sagen: Generell gilt das für alle Betriebe, die sind alle betrügerisch und bilden nicht aus, weil sie böswillig sind. So einfach kann man es sich nicht machen.

[Beifall bei der FDP]

Dann könnten Sie gleich mit der Forderung hinterherkommen, dass Betriebe, die nicht ausbilden, zukünftig die Gewerbeerlaubnis entzogen wird. Das fehlt dann noch. Was machen Sie übrigens mit den Ich-AGs? – Die dürfen gar nicht ausbilden. Dürfen sich diese gar nicht beteiligen, oder wie sieht dies aus? Wollen Sie hier eine Sonderregelung schaffen?

Es muss im Interesse des bankrotten Berlins liegen, im Vergabeverfahren die günstigsten Angebote zu ermitteln. Dies wurde eben auch schon in Zweifel gezogen. Es geht um die günstigsten Angebote und nicht um die politisch korrekten. So lange das Gesetz besteht, muss es auch angewandt werden. Vielleicht führt es aber in diesem Fall zu der Erkenntnis, dass das Berliner Vergabegesetz unbrauchbar ist, und vielleicht können wir auch einmal ein

Gesetz aufheben. Ein schlechtes Gesetz auch noch auf die AöRs zu übertragen, das machen wir aber schon gar nicht mit.

[Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr Kollege von Lüdeke! – Damit sind die Wortmeldungen erschöpft.

Der Ausschuss empfiehlt gegen die Fraktion der Grünen die Ablehnung des Antrags Drucksache 15/2963. Wer dem Antrag jedoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen. Danke! Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen sehe ich nicht. Die Gegenstimmen waren die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 13:

a) Beschlussempfehlung

Mehr Berlin, weniger Staat (57) – Kündigungsbeschränkungen bei Wohnungsumwandlungen aufheben

Beschlussempfehlung BauWohnV Drs 15/3415 Antrag der FDP Drs 15/3266

b) Beschlussempfehlung