Protokoll der Sitzung vom 20.01.2005

Danke schön, Herr Senator Dr. Sarrazin!

Nunmehr erhält Frau Abgeordnete Meister von der Fraktion der FDP das Wort zu einer Frage zum Thema

Gedenkt der Senat zu gedenken?

Bitte schön, Frau Meister, Sie haben das Wort!

Ich frage den Senat: Welche Planungen bestehen seitens des Senats, des 60. Jahrestages des Kriegsendes und des 15. Jahrestages der Wiedervereinigung zu gedenken bzw. diese Jahrestage durch Veranstaltungen, Ausstellungen, Festakte u. Ä. besonders hervorzuheben?

Wer beantwortet für den Senat? – Der Regierende Bürgermeister – bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Meister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beginne mit dem 3. Oktober. Es ist gute föderale Tradition, dass das Land, das die Bundesratspräsidentschaft inne hat, die bundesweite Feier unserer wiedergewonnenen Einheit ausrichtet. In diesem Jahr ist dies das Land Brandenburg. Potsdam wird deshalb im Mittelpunkt stehen, dort wird der Festakt stattfinden. Der Senat wird, wie jedes Jahr, an dieser Veranstaltung teilnehmen. Berlin wird zu den Feierlichkeiten am

Frau Sen Junge-Reyer

Rand dieses Staatsaktes einen eigenständigen Beitrag zum Gedenken an die Wiedervereinigung leisten. Wir werden Brandenburg bei seinen Aktivitäten unterstützen und selbst keine unnötige Konkurrenz veranstalten. Gleichwohl wissen wir alle, dass das Brandenburger Tor das Symbol der Einheit ist. Deshalb begrüße ich es, dass zusätzlich zu den offiziellen Gedenkfeiern an diesem historischen Ort am 3. Oktober gefeiert wird. Dabei handelt es sich um eine private Veranstaltung, ein Volksfest. Aus meiner Sicht sollte der 3. Oktober ein Tag der Freude, des Feierns und der Begegnung von Menschen sein, die über Jahrzehnte durch Mauern und Stacheldraht voneinander getrennt gewesen sind. Ich bin mir sicher, dass zudem eine Vielzahl von Veranstaltungen um den 3. Oktober herum von verschiedenen Initiativen und Organisationen durchgeführt werden wird, die mit den Vorbereitungen bereits befasst sind.

Lassen Sie mich nun zu dem Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkrieges kommen. Es gibt nicht den einen Blick auf den Zweiten Weltkrieges und nicht die eine Interpretation dessen, was rund um den 8. Mai 1945 geschehen ist und auch nicht für all das, was danach gekommen ist. Die Vielzahl der Veranstaltungen, die das Jahr 2005 mit sich bringen wird, ist eine Chance, sich dem Thema Krieg und Frieden aus ganz unterschiedlichen Richtungen zu nähern. Es wird große Gedenkveranstaltungen, Ausstellungen, Konzerte und Konferenzen geben. Es wird Begegnungen zwischen Zeitzeugen und Jugendlichen geben. Erinnerung und Gedenken kann auf unterschiedliche Art und Weise stattfinden. Berlin mit seinen unzähligen Bezügen zur jüngeren deutschen Geschichte ist dafür der richtige Ort. Es ist bereits seit langem erkennbar, dass es zum 60. Jahrestag besonders hier in Berlin eine Vielzahl von Aktivitäten geben wird. Berlin als Hauptstadt wird damit eine zentrale Rolle einnehmen.

Zu den zahlreichen Veranstaltungen auf Bundesebene hier in Berlin gehört eine offizielle Gedenkveranstaltung am 8. Mai sowie zwei Tage später die Einweihung des Mahnmals für die ermordeten Juden. Berlin muss sich hierin mit seinen Gedenkveranstaltungen einpassen. Der Senat hat bereits frühzeitig die Weichen dafür gestellt. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat bereits Mitte 2003 den Anstoß für eine koordinierte Planung der Berliner Aktivitäten zum 60. Jahrestag gegeben. Ein Kuratorium unter der Leitung von Michael Blumenthal, Jüdisches Museum, und Klaus-Dieter Lehmann, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, hat die vielen Ideen und Konzepte für Veranstaltungen gesichtet und gewichtet. Vertreten sind neben den Berliner zeithistorischen Einrichtungen Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, des Landes Brandenburg sowie der Botschaften der damaligen Siegermächte und Polens. Schließlich ist der Museumspädagogische Dienst beauftragt worden, mit Hilfe von Lottomitteln die koordinierende Öffentlichkeitsarbeit für das gesamte Themenjahr „Zwischen Krieg und Frieden“ zu übernehmen. Der Start der so genannten Dachkampagne steht unmittelbar bevor.

Ich habe für dieses Gesamtprojekt die Schirmherrschaft übernommen und Sie alle werden sehen, dass Berlin bundsweit im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen wird. Hier wird es eine Fülle von Veranstaltungen geben, durch die alle Berlinerinnen und Berliner die Chance erhalten, sich mit den Ereignissen vor 60 Jahren, aber auch mit grundsätzlichen Fragen von Krieg und Frieden auseinander zu setzen.

Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich all denen, die sich bereits frühzeitig Gedanken über diesen wichtigen Jahrestag gemacht und ihr profundes fachliches Wissen in die gemeinsamen Beratungen eingebracht haben. Ganz besonders gilt mein Dank Michael Blumenthal, Professor Lehmann und dem gesamten Kuratorium für die geleistete Vorarbeit.

Der Senat wird am 2. Mai eine Veranstaltung zum Gedenken an das Kriegsende organisieren. Der 2. Mai 1945 war der Tag, an dem die Stadt Berlin kapituliert hat. Wir wollen mit der Terminierung der eigenen Berliner Gedenkveranstaltung zweierlei erreichen: Erstens wollen wir in den Mittelpunkt rücken, was das Kriegsende für Berlin bedeutet hat und zweitens wollen wir nicht in Konkurrenz zum Staatsakt von Bundestag und Bundesrat am 8. Mai treten. Wir werden einen würdigen Rahmen schaffen, um der Opfer des Krieges, der enormen Wiederaufbauleistung nach dem Krieg und der vielen Versöhnungsgesten zu gedenken für die wir Deutschen den früheren Kriegsgegnern nach all dem geschehenen Unrecht zu danken haben.

Ich möchte noch besonders auf den 10. April hinweisen. An diesem Tag wird die zentrale Veranstaltung zum Gedenken an die Befreiung der Konzentrationslager in Buchenwald stattfinden.

Frau Meister! Haben Sie noch eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. Andere Nachfragen gibt es ebenfalls nicht.

Damit erhält der Kollege Gaebler von der Fraktion der SPD das Wort zu einer Frage über

Abbau des Bahnsteigpersonals bei der S-Bahn

Bitte schön, Herr Gaebler, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Treffen Pressemeldungen zu, wonach die S-Bahn in Berlin plant, ihr Bahnsteigpersonal um 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verringern, und welche Auswirkungen hat dies auf die Sicherheit von Fahrgästen und Fahrbetrieb?

2. Wie beurteilt der Senat insgesamt das Sicherheitskonzept der S-Bahn Berlin, und sieht er konkreten Nachbesserungsbedarf?

RBm Wowereit

Danke schön! – Es antwortet die Senatorin für Stadtentwicklung. – Frau Junge-Reyer – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gaebler! Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, dass sie derzeit etwa 850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Aufsichten in den Bahnhöfen beschäftigt. Sie beabsichtigt, diesen Personalbestand bis zum Jahr 2009 um etwa 600 Mitarbeiter zu reduzieren. Die S-Bahn Berlin GmbH hat mit der Umsetzung dieses Konzeptes Mitte letzten Jahres begonnen und bisher etwa 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgezogen. Es sollen künftig 20 noch zu definierende Schwerpunktbahnhöfe im Netz der Berliner S-Bahn weiterhin durchgängig mit Aufsichten besetzt sein. Darüber hinaus sollen flexibel einzusetzende Mitarbeiter auf den restlichen Bahnhöfen sukzessive tätig werden und sich um die Sicherheit sowie das Aussehen der Bahnhöfe kümmern. Die S-Bahn Berlin GmbH hat darüber hinaus mitgeteilt, dass technische Maßnahmen wie die Videoüberwachung oder dezentrale Leitstellen eingeführt werden, und zwar bevor die Aufsichten abgezogen werden. Die S-Bahn Berlin GmbH begründet diese Maßnahme mit der mittlerweile abgeschlossenen Erneuerung ihres gesamten Fahrzeugparks. Nunmehr könne bei allen Fahrzeugen die Abfertigung allein durch den Fahrzeugführer erfolgen, weshalb eine Abfertigung durch das Bahnsteigpersonal, vorausgesetzt die genannten technischen Ergänzungen seien geschaffen, nicht mehr erforderlich sei.

Die Einhaltung der Pflichten nach dem Eisenbahngesetz, Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste sowie des Fahrbetriebes, wird vom Eisenbahnbundesamt überprüft. Die S-Bahn Berlin GmbH hat uns mitgeteilt, dass sie dieses Konzept der Abfertigung durch die Fahrzeugführer mit dem Eisenbahnbundesamt abgestimmt hat. Wir gehen deshalb davon aus, dass die S-Bahn auch in Zukunft die Sicherheit der Fahrgäste sowie einen ordentlichen Zustand der Bahnhöfe gewährleisten muss und auch wird. Allerdings müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass die S-Bahn bereits auf etwa der Hälfte der Bahnhöfe das Aufsichtspersonal abgezogen hat und dass auch die BVG mittlerweile personalfreie Bahnhöfe betreibt.

Die S-Bahn orientiert sich im Übrigen offensichtlich auch ein wenig an Hamburg. Dort ist der S-Bahnbetrieb inzwischen auf das System der Zugabfertigung ohne Bahnhofsaufsichten umgestellt worden. Die S-Bahn Berlin berichtet, dass dies in Hamburg offensichtlich ohne Beeinträchtigungen möglich ist. Wir werden uns dieses neue Abfertigungskonzept – so ist dies verabredet – vor allem im Rahmen der Weiterentwicklung des gesamten Sicherheitskonzepts der S-Bahn, das auch aus der Zusammenarbeit der S-Bahn z. B. mit dem Bundesgrenzschutz oder der Polizei besteht, genau anschauen und werden es uns vorstellen lassen. Es kommt darauf an, mögliche Verschlechterungen sehr zeitnah zu beobachten und dann auf die S-Bahn zuzugehen bzw. gegebenenfalls

was ich nicht glaube, dass es so weit kommen könnte – mit dem Eisenbahnbundesamt Kontakt aufzunehmen.

Wir haben, wie Sie wissen, eine Regelung im Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Berlin GmbH. Der Aspekt Sicherheit ist in diesem Vertrag ausdrücklich in den Kanon derjenigen Qualitätsmerkmale aufgenommen worden, die einer regelmäßigen Überprüfung im Sinne eines Controllings unterliegen. Durch Kundenbefragungen, durch die Feststellung von Fahrgastzufriedenheit, soll erfasst werden, ob tatsächlich – das ist ein wesentlicher Aspekt der Fahrgastzufriedenheit – Sicherheit gewährleistet ist. Natürlich ist das Land Berlin aus dem Vertrag heraus berechtigt, gegebenenfalls bei nachlassender Fahrgastzufriedenheit Abstriche an den finanziellen Leistungen vorzunehmen. Ich will Ihnen aber sagen: Dazu darf es nicht kommen. Wir können uns nicht die Fahrgastzufriedenheit mit solchen finanziellen Folgen erkaufen, sondern wir müssen darauf bestehen, dass die S-Bahn mit dem Nachweis der Fahrgastzufriedenheit auch den Nachweis von Sicherheit und Sauberkeit von Bahnhöfen gewährleistet. Dies ist das vorrangige Ziel des Landes Berlin im Rahmen des Controllings, mit dem wir dann auch in regelmäßigen Abständen Einfluss auf das nehmen können, was die S-Bahn in Berlin zu bieten hat.

Eine Nachfrage des Kollegen Gaebler. – Bitte, Sie haben das Wort!

Vielen Dank! – Frau Senatorin! Sie hatten erwähnt, dass das Sicherheitskonzept der S-Bahn dem der BVG folgt. Gibt es aus dem, was die BVG schon umgesetzt hat, negative Erfahrungen oder Rückmeldungen, oder hat sich das dort in den vergangenen Jahren bewährt?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Ich glaube, dass wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass es immer wieder einzelne Vorfälle gibt, die wir im öffentlichen Raum, im öffentlichen Straßenverkehr, aber auch an vielen Stellen in der Stadt wohl nicht völlig vermeiden können. Derzeit liegen uns, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, keine Beschwerden vor, die darauf verweisen, dass das Sicherheitskonzept der BVG in irgendeiner Weise zu dauerhaften oder schweren Beeinträchtigungen geführt hätte.

Eine weitere Nachfrage von Frau Matuschek, die hiermit das Wort hat. – Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Können Sie bestätigen, dass die unternehmerische Strategie „Weg von Zugabfertigung durch Bahnhofspersonal, hin zu technischen Einrichtungen und Zugabfertigungen durch Fahrerpersonal“ eine durchaus übliche Strategie im Verkehrsbereich, z. B. auch bei U-Bahnen, ist und gerade auch im gesamten Unter

nehmen DB AG, unabhängig von einem Verkehrsvertrag zwischen Berlin und der S-Bahn, praktiziert wird?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Matuschek! Ja, es ist richtig, dass die Zugabfertigung durch das Fahrpersonal inzwischen sehr weit verbreitet ist und dass viele Verkehrsunternehmen darauf zurückgreifen. Ich hatte von dem Hamburger Beispiel gesprochen. Entscheidend ist die technische Unterstützung. Mit der Ausrichtung der neuen Fahrzeuge auf eine solche technische Sicherheit auch bei der Abfertigung sind offenbar jetzt wesentliche Voraussetzungen bei der S-Bahn geschaffen worden. Allerdings glaube ich, dass es ergänzend dazu erforderlich ist, sich immer wieder durch flexibel eingesetztes Personal nicht nur der Abfertigungssituation und der Sicherheit zu vergewissern, sondern auch zu sehen, dass die Qualität des Aufenthalts auf den Bahnhöfen die S-Bahn in Berlin attraktiv bleiben lässt, etwas, was die Fahrgäste uns im Rahmen der durchgeführten Befragungen als Qualität, als Fahrgastzufriedenheit wieder zurückspiegeln werden. Das müssen wir sehr genau beobachten.

Danke schön, Frau Senatorin!

Dann geht es weiter mit dem Kollegen Hoffmann von der Fraktion der CDU zum Thema

Umgehend Senatsstreit zu Lasten der Hartz-IV-Empfänger in Berlin beenden

Bitte schön, Herr Hoffmann!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Welches Rundschreiben des Senats gilt denn nun für die Bezirke: jenes aus der Sozialverwaltung, wonach einmalige Beihilfen nach dem BSHG für November/Dezember 2004 gezahlt werden, oder jenes der Finanzverwaltung, wonach keine Kosten für derartige Ausgaben mehr übernommen werden?

2. Weshalb hat es hier keine Abstimmung im Senat gegeben, und wieso verkündet Frau Knake-Werner im Sozialausschuss ein Ergebnis, das keines ist?

Frau Senatorin Dr. KnakeWerner – bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hoffmann! Ich glaube, es ist notwendig, dass ich etwas zum Hintergrund Ihrer Frage erkläre, weil die Zuschauerinnen und Zuschauer sonst vielleicht nicht viel mit dem Sachverhalt anfangen können. Ich will es deshalb schnell erläutern.

Wir hatten im bisherigen Bundessozialhilfegesetz für Sozialhilfeberechtigte die Möglichkeit, dass neben dem Regelsatz und neben den Wohnkosten der Anspruch bestand, Anträge auf einmalige Beihilfen z. B. für einen Kühlschrank, zum Ersatz einer defekten Waschmaschine oder für ein neues Bett zu stellen. Seit dem 1. Januar 2005 gibt es das Bundessozialhilfegesetz nicht mehr. Dafür sind andere Leistungsgesetze in Kraft getreten, zum Beispiel das SGB II und das SGB XII. In diesen neuen Leistungsgesetzen werden die so genannten einmaligen Beihilfen pauschaliert und die Regelsätze um diese Pauschale erhöht. Viele Anträge auf einmalige Beihilfen aus dem Jahr 2004 sind in den Sozialämtern liegen geblieben, sie sind nicht bearbeitet worden, weil die Bearbeitung sich auf die Anträge zum Arbeitslosengeld II konzentrierte, die in den Sozialämtern Vorrang hatten. Wir haben zwar immer gesagt, dass die Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch deshalb so groß sind, weil das Alltagsgeschäft weiterlaufen muss.

Zur Zeit geht es nun um die Frage, ob die Bearbeitung für alle im Jahr 2004 gestellten Anträge im Jahr 2005 noch möglich ist. Das ist der Kernpunkt der gegenwärtigen Diskussion, weil es dafür keine eindeutige Rechtsgrundlage gibt, da der Bundesgesetzgeber keine Übergangsregelung vom BSHG zum SGB XII bzw. zum SGB II vorgesehen hat.

Ich vertrete die Auffassung, dass ein Rechtsanspruch auf einmalige Beihilfe nicht allein deshalb entfallen kann, weil die zuständigen Ämter diese Anträge nicht rechtzeitig bearbeiten konnten. Das ginge zu Lasten der Hilfebedürftigen. Da es aber auch andere Rechtspositionen gab, weil es keine verbindlichen Übergangsregelungen gibt, habe ich eine bundesweite Umfrage veranlasst und mich mit den anderen Stadtstaaten Bremen und Hamburg zu einem einheitlichen Vorgehen verständigt, dass wir nämlich der Meinung sind und das auch so praktizieren wollen, dass die Anträge auch im Jahr 2005 noch bearbeitet werden können. Inzwischen haben sich die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen angeschlossen. Nur BadenWürttemberg, Bayern und Thüringen wollen anders verfahren. Da ich dieses Ergebnis der Länderumfrage rechtlich und sozialpolitisch für überzeugend halte, habe ich als für die Grundsatzfrage in der Sozialhilfe zuständige Fachsenatorin die Bezirke über diese Rechtsauffassung informiert. Nichts anderes, Herr Hoffmann, habe ich im Sozial- und Gesundheitsausschuss dargestellt.

Damit ist aus meiner Sicht auch klargestellt, dass es um die Bearbeitung von Anträgen geht. Das bedeutet in der Praxis, dass diese Anträge wie bisher geprüft werden. Es wird geprüft, ob tatsächlich ein Bedarf besteht, und auf dieser Grundlage wird entschieden, ob ein Antrag bewilligt oder abgelehnt wird. Wenn daraus finanzielle Auswirkungen entstehen, werden wir am morgigen Tag gemeinsam mit dem Finanzsenator mit den Bezirksstadträten über diese Fragen beraten. Ich bin sicher, dass wir eine einvernehmliche Lösung finden werden.