Damit ist aus meiner Sicht auch klargestellt, dass es um die Bearbeitung von Anträgen geht. Das bedeutet in der Praxis, dass diese Anträge wie bisher geprüft werden. Es wird geprüft, ob tatsächlich ein Bedarf besteht, und auf dieser Grundlage wird entschieden, ob ein Antrag bewilligt oder abgelehnt wird. Wenn daraus finanzielle Auswirkungen entstehen, werden wir am morgigen Tag gemeinsam mit dem Finanzsenator mit den Bezirksstadträten über diese Fragen beraten. Ich bin sicher, dass wir eine einvernehmliche Lösung finden werden.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Hoffmann. – Bitte, wenn Sie möchten!
Ja, ich möchte! – Herr Präsident! Frau Knake-Werner! Dann habe ich Sie doch richtig verstanden, dass es bisher noch keine einheitliche Meinung im Senat zur Frage der Kostenübernahme gegeben hat, sondern dass darüber demnächst erst noch beraten wird. Letztendlich muss es das aber geben, sonst können die Bezirke nicht an die Betroffenen auszahlen.
Vielen Dank! – Es ist immer gut, wenn es im Senat eine einheitliche Position gibt. Wir bemühen uns stets um einheitliche Positionen, aber es gibt unterschiedliche Zuständigkeiten.
Ich habe den Bezirken eine Rechtsposition mitgeteilt, die im Übrigen eigenständig sind und genau diese Fragen eigenständig entscheiden. Das haben einzelne Bezirke auch gemacht. Sie haben für sich nach Lösungen gesucht und auch gefunden. Ich habe all denen, die auf Grund der fehlenden Rechtsgrundlage unsicher waren, sozusagen eine rechtliche Hilfestellung gegeben.
Der Finanzsenator hat die Aufgabe, über finanzielle Auswirkungen zu wachen. Das macht er an dieser Stelle. Wir werden über diese Frage einvernehmlich miteinander sprechen.
Danke schön, Frau Senatorin! – Dann gibt es eine Nachfrage des Kollegen Schruoffeneger. Er hat hiermit das Wort. – Bitte sehr!
Frau Senatorin! Werden Sie die Bezirke und die zuständigen Sozialstadträte darauf hinweisen, dass nach Aussage des Finanzsenators von gestern die alten Haushaltstitel des Jahres 2004 für Vorgänge, die aus dem alten Jahr resultieren, noch bis zum 1. Februar bebucht werden können und dass damit die Bezirke nicht in der Gefahr stehen, selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn sie die alten Vorgänge noch bis zum 1. Februar abwickeln und auf das Jahr 2004 buchen?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schruoffeneger! – Der Finanzsenator hat mir gerade gesagt, dass er gestern im Hauptausschuss so konstruktiv gewesen sei; ich hätte das noch nicht richtig gemerkt. Ich bin davon ausgegangen, dass der Finanzsenator das am morgigen Tag selbst den Sozialstadträten mitteilen wird und damit ohnehin das Problem geklärt ist.
1. Wie bewertet der Senat die Schwierigkeiten bei der Besetzung des Generaldirektors des Museums für Naturkunde und die Tatsache, dass zwei Bewerber auf Grund der unklaren Haltung der Bundesregierung zum Museum ihre Bewerbung zurückgezogen haben?
2. Welche Perspektiven sieht der Senat für eine stärkere Beteiligung des Bundes bei der Finanzierung des Museums im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Senat kennt die Gründe, warum die Besetzung der Stelle des Generaldirektors bislang nicht erfolgt ist, nicht im Einzelnen, da das Land Berlin nicht direkt in der Findungskommission vertreten war.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass die herrschende Unsicherheit bezüglich der Aufnahme des Naturkundemuseums in die gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, die so genannte Blaue Liste, bei der Besetzung der Stelle nicht hilfreich war. Der Senat geht davon aus, dass die Aufnahme demnächst geklärt wird. Die nun erfolgte neue Ausschreibung wird wohl zu einer Besetzung der Stelle führen. Nach Auskunft der Humboldt-Universität stellt sich die Bewerberlage im neuen Verfahren sehr erfreulich dar. Die Universität führt das auch auf den anstehenden Beginn der Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten im Bereich der öffentlichen Ausstellungen zurück. Sie werden jetzt mit EFRE- und Lottomitteln in Angriff genommen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Der Senat verfolgt den Antrag auf Aufnahme des Museums für Naturkunde in die gemeinsame Forschungsförderung weiterhin aktiv. Im Plenum der Bund-Länder-Kommission wurde festgehalten, dass das Land Berlin alle strukturellen Voraussetzungen für eine Aufnahme des Museums in die Blaue Liste erfüllt hat.
Auf der letzten Sitzung der Kommission im November 2004 wurde der Antrag jedoch noch einmal an den Forschungsförderungsausschuss zurücküberwiesen, um den der Forschung zuzurechnenden Bausanierungsbedarf zu klären. Die Wissenschaftsverwaltung hat daraufhin erneut den Investitionsbedarf für das Museum dargelegt. Ergänzend werden am heutigen Tag auf Abteilungsleiterebene Gespräche mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien geführt.
Der Senat geht weiterhin davon aus, dass nach der Klärung der Fragen zum Sanierungsbedarf eine Aufnahme in die Blaue Liste realisiert wird.
Herr Senator! Wie vorhin bei Frau Senatorin Junge-Reyer die Frage nach klaren Fristen. Zur ersten Frage: Bis wann wird die Besetzung erfolgt sein? Zur zweiten Frage: Bis wann ist mit der Aufnahme in die Bund-Länderfinanzierung zu rechnen?
Beide Fragen unterliegen der Souveränität anderer Gremien, über deren Zeitplan ich nicht bestimmen kann. Wir tun von unserer Seite alles, damit das zügig erfolgt.
1. Beabsichtigt der Senat, der BVG für den Abschluss eines Kosten senkenden Spartentarifvertrages eine Rechtsformgarantie als Anstalt öffentlichen Rechts oder eine andere dauerhafte Bestandsgarantie zu geben?
2. Beabsichtigt der Senat, andere Zugeständnisse – etwa Tariftreueerklärungen o. Ä. – im Rahmen eines Anwendungsvertrages zum geplanten Spartentarifvertrag abzugeben?
Danke schön! – Herr Abgeordneter Eßer! Der Senat beabsichtigt nicht, der BVG eine Aussage zu geben, dass ihre Rechtsform künftig immer unverändert bleiben kann. Er beabsichtigt allerdings aktuell auch nicht, die Rechtsform zu ändern.
Wenn es zweitens aus den gegenwärtigen Verhandlungen belastbare Resultate gibt, dazu einen Kosten senkenden Tarifvertrag, ist der Senat bereit, die Frage einer marktorientierten Direktvergabe im Anschluss an den gegenwärtigen Unternehmensvertrag mit positiver Tendenz zu prüfen. Die Voraussetzung ist, dass das Unternehmen dann auch die Kosten eines durchschnittlich leistungsfähigen Nahverkehrunternehmens erreicht hat. Da ist noch einige Arbeit zu leisten. Es muss dann allerdings auch möglich sein, dass der Senat Teile der Leistungen im Verkehr ausschreibt.
Wenn ich die von Ihnen genannten Bedingungen sehe, frage ich mich, wie die BVG angesichts der erheblichen heutigen Schuldenlast von über 1 Milliarde € mit einer wachsenden Tendenz, eine solche marktkonforme Direktvergabe erhalten kann, wenn ab 2008 der Nahverkehr nach EU-Recht ausgeschrieben werden muss.
Das Unternehmen hat die Aufgabe und geht dem auch gegenwärtig mit Erfolg nach, dass es seine operativen Kosten in die Gegend bringt, die als wettbewerbsfähig anzusehen ist. Was sich dann an Unternehmensverschuldung ergibt, was im Rahmen des dann geltenden Zinsniveaus auch von Unternehmen dauerhaft bezahlbar ist, das wird man im Jahr 2008 entscheiden müssen. Gegenwärtig beabsichtigt der Senat nicht, das Unternehmen ganz oder teilweise zu entschulden.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt hat der Kollege Schruoffeneger eine Nachfrage und erhält das Wort. – Bitte!
Herr Senator! Gibt es nach Ihrer Kenntnis in den Absprachen oder Vereinbarungen zwischen der BVG und der Gewerkschaft Anforderungen an Dritte, beispielsweise an das Land, finanzielle Leistungen zu übernehmen, die nicht direkt im Zusammenhang mit Personalfragen und -kosten stehen? – Stichworte hierzu sind: Investitionen, Sanierungen, bauliche Unterhaltungsmaßnahmen etc. Ich möchte wissen, ob Verträge zu Lasten Dritter enthalten sind.
Es gibt hierzu viele Vorstellungen. Unter den zahlreichen Überlegungen ist allerdings nicht die, dass das Land das Unternehmen in bestimmten Fällen kostenmäßig entlastet.
Danke schön, Herr Senator! – Damit ist die Zeit abgelaufen. Alle nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsord