Diese wurde gemäß § 51 Abs. 7 Satz 1 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses als fester Tagesordnungspunkt verankert. – Zunächst erfolgen die Wortmeldungen wie üblich nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Als Erste hat Frau Dr. Tesch von der SPDFraktion das Wort. – Bitte schön!
Ich habe eine Frage an Senator Böger: Wie bewertet der Senat den gestern in der Zeitung erhobenen Vorwurf, die Bezirke hätten Mittel des Schul- und Sportstättensanierungsprogramms nicht abgerufen, und manche Schulen seien immer noch in einem sehr schlechten baulichen Zustand?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Tesch! Der Senat bewertet die Nichtausgabe von zur Verfügung gestellten Finanzmitteln kritisch. Der Senat ist insgesamt – ich auch persönlich – darüber verärgert. Es kann nicht sein, dass in einer Zeit, in der in den Schulen außerordentlich viel Eigeninitiative von Eltern, Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen und Lehrern zur Verbesserung der Verhältnisse aufgebracht wird und wir nach unzähligen Gesprächsrunden – als Ausdruck der Priorität der Bildung – ein Sanierungsprogramm für die Schulen durchgesetzt haben, solche Mittel nicht ausgegeben werden. Das ist ein Skandal.
Im politischen Raum wird sofort der Vorwurf erhoben, der Senat müsse das erledigen. Das kann man fordern, aber man muss sehen, dass es eine Verfassung und Gesetze im Land Berlin gibt. Zudem gibt es Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten. Für dieses Programm sind ausschließlich die Bezirke zuständig. Das soll auch so bleiben. Die Bezirke müssen solche Programme energischer umsetzen. Das ist meine Auffassung.
Aber man sollte nie im Leben Pauschalurteile fällen. Von dem Programm in Höhe von rd. 47 Millionen € wurden 13 Millionen € nicht ausgegeben. Das ist und bleibt ärgerlich. Die Mittel sind übertragbar und werden in diesem Jahr ausgegeben. – Man braucht über die haushaltstechnischen Finessen in diesem Zusammenhang nicht zu reden. Ich wäre glücklich, wenn von den Gesamtinvestitionen des Landes einmal alles ausgegeben werden könnte.
Wenn man die einzelnen Bezirke betrachtet, kann man feststellen, dass Neukölln 4 Millionen € zur Verfügung gestellt wurden und noch ein Rest von 700 000 € besteht. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit einem Baustadtrat von den Grünen – von dieser Seite werde ich immer mit der Bitte attackiert, ich solle das alles richten – hatte 3,3 Millionen € zur Verfügung gestellt bekommen und gibt 2 Millionen € zurück. Das muss mir erst mal jemand erklären. Ich kann das nicht erklären. Das muss der Bezirk mit seinem Baustadtrat von den Grünen tun.
Danke, Herr Präsident! – Da in den Presseberichten diese skandalöse Nachricht immer mit dem Programm IZBB der Bundesregierung zum Ausbau der Ganztagsgrundschulen in einen Topf geworfen wird, möchte ich von Senator Böger wissen, ob er Parallelen sieht.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Tesch! Das Programm der Bundesregierung für den Ausbau der Ganztagsgrundschulen hat ein Gesamtvolumen von ca. 150 Millionen €. Dem Land Berlin steht diese Summe bis zum Jahr 2007 in Jahresscheiben zur Verfügung. Die Jahresscheiben sind übertragbar. Die bezirklichen Volksbildungs- und Jugendstadträte haben in einem intensiven Prozess geklärt, wie das in ihren Bezirken geregelt wird, welche Horte an die Schulen kommen usw. Berlin liegt bundesweit in der Gesamtplanung an der Spitze. Es gibt kein anderes Bundesland, das bisher ein Gesamtkonzept dafür hat. Das haben die Bezirke gut gemacht.
Jetzt geht es an die konkrete Umsetzung. Diese braucht etwas Zeit. Ich dränge darauf, dass die Bezirke ihre ganze Kraft auf dieses Vorhaben konzentrieren. Das Argument, die bezirklichen Hochbauämter könnten das personell nicht leisten, zieht nicht, denn das Programm enthält die Möglichkeit, Private mit der Projektleitung zu beauftragen. Diese Möglichkeit sollte man nutzen. Ich bin zuversichtlich, dass dies geschieht.
Ich verstehe diejenigen, die in den Schulen verbittert sind. Es kann nicht sein, dass wir dort Mängel haben und die bezirklichen Baustadträte dem nicht die nötige Priorität einräumen. Diese Dinge müssen sofort bearbeitet werden.
Jetzt ist der Kollege Stadtkewitz von der CDUFraktion mit einer Spontanen Frage an der Reihe. – Bitte!
Vor dem Hintergrund, dass in Deutschland insgesamt vier Büros zur Registrierung in Deutschland lebender irakischer Wahlberechtigter eingerichtet wurden, wovon eines in Berlin-Weißensee liegt, habe ich eine Frage an den Innensenator: Welche Überlegungen waren bei der Entscheidung ausschlaggebend, dieses Büro, in dem immerhin mehr als 12 000 Iraker erwartet werden, mitten in einem Wohngebiet, nämlich in der Albertinenstraße 6 in Weißensee, gegenüber dem Gelände des Stephanusstiftes, einer sozialen Einrichtung, in der ältere und auch behinderte Menschen betreut werden, und in unmittelbarer Nähe eines Kindergartens einzurichten?
Herr Kollege! Die Einrichtung der Büros erfolgte nicht durch die Senatsverwaltung für Inneres. Die Durchführung der Wahlen im Irak steht unter der Federführung der jetzigen irakischen Regierung, die sich bemüht, auch die Auslandsiraker zur Abstimmung herbeizuziehen. Für uns war dies nur insofern von Belang, als wir im Hinblick darauf, dass bundesweit dafür geworben wurde, in bestimmte Städte wie München und Berlin zur Abstimmung zu kommen, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen mussten. Die Auswahl der Büros, in denen Stimmen abgegeben werden können, ist ausschließlich von der irakischen Seite getroffen worden, nicht von der Innenverwaltung.
Heißt das, dass Sie als für die Sicherheit Berlins verantwortlicher Senator kein Mitspracherecht bei der Auswahl des Standorts dieses Büros hatten? Wer trägt denn die Verantwortung, wenn es im Falle von Ausschreitungen, Anschlägen usw. nicht gelingt, dort lebende Menschen rechtzeitig in Sicherheit zu bringen? Und ist eine solche Standortentscheidung – das können Sie wenigstens bewerten – nicht als unnötiges Sicherheitsrisiko anzusehen?
Herr Kollege! Bei allen Wahlen, die in anderen Ländern stattfinden, haben wir die Besonderheit, dass sich die hier lebenden Bürger an den Wahlen beteiligen können – weitgehend durch Abstimmungen in Konsulaten o. Ä. Dies ist auch in diesem Falle so geschehen. Die Einzelauswahl von Orten, wo das passiert, ist von uns nicht beeinflusst worden, kann auch von uns nicht beeinflusst werden. Wir haben zur Kenntnis bekommen, dass solche Abstimmungen hier stattfinden, und haben auf diese Abstimmungen reagiert, indem die Polizei ein besonderes Auge darauf hat. Dazu kommt dann allerdings eine Sicherheitseinschätzung, die sich auf
diese Abstimmung selbst bezieht, die zu den Konsequenzen führt, die die Polizei zu veranlassen oder nicht zu veranlassen hat. Bisher gibt es allerdings keine Hinweise darauf – und wir hatten schon eine Reihe von Tagen, wo abgestimmt wurde –, dass in dieser Hinsicht mit irgendwelchen Auseinandersetzungen zu rechnen ist.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an die Senatorin für Stadtentwicklung: Im Zuge der Revision des Programms zur Wiederherstellung der S-Bahninfrastruktur hat der Bund die finanziellen Zuwendungen um 120 Millionen € gekürzt. Welche Maßnahmen sind von dieser Kürzung betroffen und welche nicht, und inwieweit war Berlin bei der Festlegung dieser Summe bzw. der Maßnahmen involviert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns ist bekannt, dass es eine Reduzierung des Zuschusses des Bundes für die S-Bahn, insbesondere für die Infrastrukturmaßnahmen, in Berlin geben soll. Selbstverständlich sind wir noch nicht im Besitz einer vollständigen Liste. Uns ist allerdings mitgeteilt worden – ich hatte Gelegenheit, dies im Rahmen einer Kleinen Anfrage, die inzwischen beantwortet worden ist, schriftlich darzustellen –, dass insbesondere die uns wesentliche Baumaßnahme am Ostkreuz nicht betroffen sein soll, so dass diese wie vorgesehen 2005 beginnen kann.
Der zweite Teil meiner Frage richtete sich auf die Einbeziehung des Landes Berlin bei dieser Festlegung. Wenn Ihnen noch keine vollständige Liste vorliegt, ist denn daran gedacht, dass mit dem Land Berlin über die einzelnen Maßnahmen gesprochen wird, dass es eine einvernehmliche Entscheidung geben wird, die keine wesentlichen Qualitätsabstriche an der SBahninfrastruktur beinhaltet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich nehmen wir Einfluss, indem wir uns erstens zunächst über das Volumen der möglichen Reduzierung der Zuwendungen des Bundes informieren lassen. Zweitens nehmen wir Einfluss, indem wir als Land Berlin Prioritäten setzen, also z. B. darauf dringen, dass wie dargestellt das Ostkreuz bei diesen Maßnahmen vorrangig berücksichtigt wird.
Andererseits wissen wir, dass es insbesondere bei der Stadtbahn eine Notwendigkeit gibt, sich schlicht um die technischen Voraussetzungen, also die Gleisanlagen, vorrangig zu kümmern. Hier kommt es nicht darauf an, wo und unter welchen Umständen wir uns ggf. vorstellen, dass eine Sanierung im Interesse des Landes Berlin, im Interesse eines bestimmten Verkehrs auf einer bestimmten Strecke vorrangig bedient wird, sondern hier kommt es vor allen Dingen darauf an, zu bewerten, an welcher Stelle aus der Abwägung der technischen Voraussetzungen, aus der Abwägung des prioritären Sanierungsbedarfs z. B. bei der Trassenführung eine Priorität zu setzen ist. Hier haben tatsächlich die Technik und die Berücksichtigung der Sicherheit, die durch die Trassensanierung vorrangig gewährleistet werden muss, den Vorrang bei allen Betrachtungen, die gelegentlich auch politischen Wünschen unterliegen. Aber Sicherheit und Technik müssen hier Vorrang bei der Prioritätensetzung haben.
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage Herrn Senator Böger: Wie will der Berliner Senat zur Fußball-WM 2006 die Übertragungsrechte für das Public-Viewing auf Großleinwänden von der schweizerischen Sportrechteagentur Infront erlangen, um die heute in der „Morgenpost“ angekündigte Konzeption der WM-Meile umzusetzen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Die WM-Vorbereitung 2006 läuft – entgegen sonstigen Zeitungsmeldungen – in Berlin sehr gut, nur muss sich jede Stadt – entsprechend ihren Gegebenheiten – darauf einrichten. In Berlin wird man mit dem schlichten Hissen von Fahnen am Flughafen Tegel noch nicht sagen können, wir seien WM-bereit, sondern dazu gehört einiges mehr. Erfreulicherweise hat das Organisationskomitee – auch durch Einfluss der Bundesregierung – entschieden, dass wir eine große Eröffnungsfeier in Berlin haben. Parallel zur Weltmeisterschaft wird – ich sage das einmal flapsig – der Bär in Berlin auf vielen Plätzen und Veranstaltungen tanzen. Die Initiative zum so genannten PublicViewing – gemeint ist gemeinsames öffentlichen Fernsehen unter freiem Himmel; bei Sony ist der Himmel zwar nicht frei, aber auch schön – läuft; daran sind sehr viele interessiert. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass dafür Rechte zu erwerben sind. Das machen in der Regel diejenigen, die solche Veranstaltungen für sich vermarkten. Es darf dort nach der Konzeption kein Entgelt genommen werden. Aber dafür möchten andere Vermarkter, die auf der Topliste der FIFA sind, sicherstellen, dass nur ihre Produkte angeboten werden. Ich will jetzt keine Schleichwerbung machen. Bestimmte Erfrischungsgetränke oder manche Biersorten, die Sie vielleicht bevorzugen, können Sie dort nicht genießen. Das können wir nur begrenzt beeinflussen. Ich bin aber sicher, dass es uns
gelingen wird, das öffentliche gemeinsame Fernsehen in Berlin an mehreren Orten ausreichend sicherzustellen, und dass wir auch in der Lage sein werden, dafür die Rechte zu aktivieren.