Protokoll der Sitzung vom 24.02.2005

Danke schön, Frau Abgeordnete! – Das Wort hat nun Frau Dr. Knake-Werner, die Senatorin für Gesundheit.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Simon! In der Tat hat das Robert-KochInstitut im Januar einen von Expertinnen und Experten aus Bund und Ländern ausgearbeiteten nationalen Influenza-Pandemieplan veröffentlicht. Diese Veröffentlichung hat ermöglicht, dass es jetzt zu einer breiten und transparenten Diskussion insbesondere mit den Fachleuten über die Möglichkeit und die Wahrscheinlichkeit einer Influenza-Pandemie kommen kann. Die letzte hat es 1964 gegeben. Von der Weltgesundheitsorganisation wird vermutet, dass jetzt, aber auch in den nächsten Jahren, durchaus die Gefahr vorhanden ist. Für Panikmache gibt es keinen Grund, aber öffentliche Diskussionen führen sehr schnell dazu, dass ein Problem überhöht wird.

Was ist die Zielsetzung dieser Planung und dieser vorbereitenden Maßnahmen? – Es geht vor allen Dingen darum, Vorbereitungen dafür zu treffen, dass die Erkrankungs- und die Sterberate möglichst gering gehalten werden kann. Es geht darum, eine adäquate Gesundheitsversorgung sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die öffentliche Ordnung gewährleistet ist.

Der vom Robert-Koch-Institut vorgelegte Pandemieplan muss von den Ländern ausgefüllt werden, allerdings sind wir noch nicht soweit. Im Moment ist der Stand so, dass im Robert-Koch-Institut ein Aktionsplan entwickelt wird, der demnächst veröffentlicht werden soll. Auf dieser Grundlage müssen dann die Länder konkret ihre Umsetzungsstufen benennen. Das ist dann die nächste Phase, bei der es zu enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern kommen muss.

Hat Frau Kollegin Simon noch eine Nachfrage? – Jawohl, das ist so. Dann hat sie das Wort.

Danke schön! – Ohne jetzt meinerseits die Hysterie, die offenbar teilweise gezielt von der Presse geschürt wird, weiter anheizen zu wollen, gehört doch in diesen Themenkomplex die Frage, ob man im Ernstfall mit Quarantänemaßnahmen und eventuell auch Reisebeschränkungen rechnen muss.

Der technische Hintergrund ist, dass in diesem Bereich die Fernbahnoberleitung Streuströme erzeugt, die auch auf den benachbarten Tunnel, das heißt, auf die benachbarten Gleise der S-Bahn, ausstrahlen und dass sie dort die bisherige Sicherheitstechnik nachhaltig und nachträglich beeinflussen. Um ein Versagen dieser Sicherheitstechnik zu vermeiden, muss die Deutsche Bahn im S-Bahnbereich eine störungsfreie Sicherheitstechnik einbauen. Dies geschieht, soweit dies möglich ist, in den verkehrsarmen Zeiten, und dann eben auch am Wochenende.

Die S-Bahn GmbH hat uns noch einmal informiert und dargestellt, dass sie bei dieser veränderten Betriebsführung im Bahnhofsbereich zweisprachige Hinweistafeln aufgestellt hat und dass es für mobilitätseingeschränkte Menschen am S-Bahnhof Friedrichstraße bzw. am U-Bahnhof Mendelssohn-Bartholdy-Park die Aufzüge gibt, etwas, das uns bekannt ist. Sie wissen, dass es immer noch um die Inbetriebnahme eines weiteren Aufzugs am Potsdamer Platz geht. Dies ist uns noch für das Jahr 2005 in Aussicht gestellt worden.

Frau Senatorin Knake-Werner – bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Simon! Diese Art von Einschränkungen sind heute schon gegeben im Infektionsschutzgesetz. Jeder Seuchenalarmplan ist verbunden mit Reiseeinschränkungen, mit Einschränkungen im öffentlichen Bereich, z. B. mit der Schließung von Kindertagesstätten, Schulen. Das ist im Alarmfall möglich. Das wird dann auch zu individuellen Einschränkungen führen. Damit muss man rechnen.

Wenn keine weiteren Nachfragen mehr sind, dann ist Frau Abgeordnete Hämmerling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Reihe mit der Frage

Goldener Bär für die peinlichste Darbietung: S-Bahnpendelverkehr am Potsdamer Platz während der Berlinale

Bitte schön, Frau Hämmerling, Sie haben das Wort!

Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass an den Berlinale-Wochenenden die S-Bahn zwischen den Bahnhöfen Yorckstraße und Nordbahnhof durchgängig einen Pendelverkehr mit mindestens dreimaligem Umsteigen, ohne jegliche fremdsprachige Hinweise darauf und am Potsdamer Platz ohne Fahrstuhl für mobilitätsbehinderte Menschen, eingerichtet hat?

2. Welche Möglichkeit sieht der Senat, bei Großereignissen zukünftig weniger das eigene Kartenkontingent und mehr einen funktionsfähigen und gästefreundlichen Nahverkehr im Blick zu haben?

Es antwortet die Frau Senatorin für Stadtentwicklung, in diesem Falle für Verkehr. – Bitte schön, Frau Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hämmerling! Natürlich sind Beeinträchtigungen des öffentlichen Personennahverkehrs immer etwas, was wir so weit wie möglich vermeiden wollen, weil es nachteilig ist, insbesondere dann, wenn größere Ereignisse in Berlin stattfinden. Wir fordern BVG und S-Bahn auf, Verkehrsbeschränkungen so weit wie möglich zu reduzieren. Allerdings gibt es zeitweilige Einschränkungen, die erforderlich sind, insbesondere dann, wenn es sich um Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen handelt, die sich notwendigerweise über einen längeren Zeitraum hinziehen. Hier handelt es sich darum, dass der Pendelverkehr zwischen dem S-Bahnhof Yorckstraße und dem S-Bahnhof Nordbahnhof, und zwar nach Auskunft der S-Bahn wegen des Einbaus von moderner Stellwerktechnik, von einem Zeitpunkt schon weit vor der Berlinale über

14 Wochen hinweg eine Einschränkung im Wochenendverkehr erforderlich macht. Dies liegt daran, dass bis zur Inbetriebnahme der Fernbahnoberleitung im Nord-SüdTunnel eine solche Begrenzung im südlichen Bereich des Potsdamer Platzes besteht, in dem Fern- und S-Bahn in unmittelbarer Nähe liegen.

Wir sind, Frau Hämmerling, im S-Bahnvertrag auch eine Verpflichtung eingegangen, von der wir glauben, dass sie insbesondere bei Großveranstaltungen zu erfüllen ist, wenn es darum geht, einen bedarfsgerechten Einsatz von Nahverkehrsmitteln zur Verfügung zu stellen. Dies lässt sich insbesondere dann, wenn es technisch nicht möglich ist, nicht immer durchgängig und bei allen größeren Ereignissen so organisieren, dass wir vollständig zufrieden sein können.

Ich bin allerdings der Auffassung, dass zwei zweisprachige Hinweistafeln nicht ausreichend sind, um die Nutzerinnen und Nutzer der S-Bahn ausreichend zu informieren. Und dies nicht nur anlässlich eines Ereignisses wie der Berlinale, sondern immer dann, wenn es darum geht, die Kunden des öffentlichen Personennahverkehrs auf eine Störung, wenn sie unvermeidbar ist, so ausreichend hinzuweisen, dass sie sich frühzeitig, spätestens jedoch, wenn sie vor Ort sind, hinreichend auch in Fremdsprachen informieren können.

Eine Nachfrage der Frau Kollegin Frau Hämmerling – bitte sehr!

Schönen Dank, Herr Präsident! – Das war schon ein Lichtblick, dass bessere Informationspolitik betrieben wird. – Meine zweite Frage ist folgende: Der S- und U-Bahnhof Potsdamer Platz ist ohne Aufzüge. Wie werden Behinderte darauf hingewiesen, dass dort ein Umsteigen von einem Bahnsteig auf den an

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Ich frage den Senat:

Jetzt hat die Frau Kollegin Schubert das Wort. – Bitte sehr! Wer sich vom Senat meldet, bekommt das Wort!

Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern erschöpft sich leider nicht in jedem Fall durch das Verbüßenlassen der verhängten Freiheitsstrafe. Es ist auf Grund von wissenschaftlichen Untersuchungen festgestellt worden, dass insbesondere in den ersten beiden Jahren nach Entlassung aus dem Vollzug und aus dem Maßregelvollzug die Rückfallgefahr dieser Gewalttäter und Sexualstraftäter am höchsten ist.

deren überhaupt nicht möglich ist? Wann bekommen wir am Potsdamer Platz endlich die behindertengerechten Aufzüge – fünfzehn Jahre nach der Wende?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Wir haben uns in Gesprächen mit der S-Bahn – nicht nur aus diesem Anlass, aber auch deshalb – danach erkundigt. Ich habe die Zusicherung, dass am Potsdamer Platz der behindertengerechte Aufzug, der noch fehlt, im Jahr 2005 in Betrieb genommen werden soll – so die Aussage der S-Bahn.

Eine Nachfrage des Kollegen Schruoffeneger – bitte schön!

Frau Senatorin! Was werden Sie unternehmen, damit in der Metropole Berlin, die ja insbesondere auf Tourismus setzt, endlich nicht nur bei der Berlinale zweisprachige Schilder aufgestellt werden, sondern im gesamten öffentlichen Personennahverkehr ebenso wie auf Bahnhöfen und Flughäfen so etwas wie Mehrsprachigkeit durchgesetzt und zur Normalität wird, so dass ausländische Touristen informiert sind, wenn es zu Zugverspätungen, zu gestrichenen Flügen und anderem kommt?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schruoffeneger! Sie wissen, dass wir durch politische Forderungen und politische Entscheidungen nicht in die konkrete Angebotsgestaltung der S-Bahn direkt eingreifen können. Ich halte es für außerordentlich diskussionswürdig, mit der S-Bahn die Erfüllung des Vertrages hinsichtlich der Qualität der Vertragserfüllung auch daraufhin noch einmal zu überprüfen, ob es notwendig ist und auch, was unter Qualität zu verstehen ist, dass wir uns auf die Internationalität der Stadt und die internationalen Besucher der Stadt ausrichten.

Das Gleiche gilt für eine mögliche Auseinandersetzung mit der BVG, die sich nach meiner Kenntnis den Vorstellungen der Mehrsprachigkeit insbesondere an den Orten der Stadt, an denen Touristen in besonderer Weise darauf angewiesen sind, dass sich unsere Verkehrsbetriebe international ausrichten, wohl schon den Argumenten geöffnet hat.

Danke schön!

Jetzt kommt die Mündliche Anfrage Nr. 6, die der Kollege Gaebler für Dr. Felgentreu vorliest, zum Thema

Umgang mit Sexualstraftätern nach ihrer Entlassung

1. Wann beabsichtigt der Senat, eine Ambulanz für die aus dem Justizvollzug und dem Maßregelvollzug entlassenen Sexualstraftäter einzurichten, die deren Weiterbehandlung gewährleistet und zugleich der Rückfallgefahr entgegenwirkt?

2. Wie kann zum Schutz der Bevölkerung sichergestellt werden, dass ehemalige Sexualstraftäter von diesem Angebot auch Gebrauch machen?

Die Kollegin Frau Dr. Knake-Werner und ich haben uns deshalb entschlossen, eine ambulante Nachsorgeanstalt zu errichten. Diese wird im April 2005, also in etwa acht Wochen, in Betrieb genommen werden. Das erforderliche Personal ist bereits ausgewählt worden. Wir haben landeseigene Gebäude im unmittelbaren Umfeld der Justizvollzugsanstalt Tegel dazu benutzt. Dort werden entlassene Straftäter und entlassene Personen aus dem Maßregelvollzug weiter behandelt werden.

Zu Frage 2: Bei den in der Ambulanz zu behandelnden Personen handelt es sich um Gefangene, die auf Grund von Gerichtsbeschluss aus dem Maßregelvollzug oder aus dem Justizvollzug auf Bewährung entlassen worden sind und die die gerichtliche Weisung erhalten haben, an einer Therapiemaßnahme in dieser Ambulanz teilzunehmen. Für den Fall, dass diese Weisung nicht eingehalten wird, kann das Gericht die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen, d. h. diese Täter würden wieder in den Maßregelvollzug oder aber in den Strafvollzug eingewiesen werden.

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine, über die zwar in allen Ressorts der Justiz und der Gesundheitsverwaltung der Bundesrepublik seit Jahren geredet wird, Berlin ist jedoch das erste Land, das dies in die Tat umgesetzt hat. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir durch den Senat und das Abgeordnetenhaus die Möglichkeit bekommen haben, denn ganz ohne Finanzen war das nicht zu realisieren. Im April wird die Anstalt stehen. Ich hoffe, dass die Evaluation, die Professor Dr. Kröger von der Freien Universität durchführen wird, zu dem Ergebnis

Frau Bm Schubert

Herr Präsident! Frau Simon! Diejenigen, die dort der ambulanten Nachsorge unterzogen werden, kommen zu Ärzten, die eine Krankenkassenzulassung haben, d. h. die Kosten, die dabei entstehen, werden von den Kassen übernommen. Es gibt keine Begrenzungen für die Patienten, die dort untersucht werden. Wir haben ganz bewusst Ärzte und Psychotherapeuten eingestellt, die die entsprechenden Krankenkassenzulassungen haben und über die entsprechende Ausbildung verfügen, damit wir diese Schwierigkeit in den Griff bekommen.

1. Wie bewertet der Senat das Vorhaben des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg zur beabsichtigten Aufstellung des Kunstobjekts „Videowand mit Reiterin“ in der Potsdamer Straße vor dem Hintergrund des maroden Landeshaushaltes und der Tatsache, dass dieses Projekt aus Mitteln des Quartiersmanagements in Höhe von 200 000 € bezahlt werden soll?

kommen wird, dass sich diese Anstalt bewährt und dass wir die wenigen Plätze, die wir jetzt nur zur Verfügung haben, ausweiten können, natürlich immer unter dem Gesichtspunkt Schutz der Bevölkerung vor diesen Tätern.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Danke schön, Frau Senatorin! – Kollege Gaebler! Haben Sie eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. – Dann hat der Kollege Schruoffeneger das Wort. – Bitte sehr!

Frau Senatorin! Was wird der Senat tun, um sicherzustellen, dass Patienten des Maßregelvollzugs, die zwar noch behandlungsbedürftig, aber nicht mehr sicherungsbedürftig sind, eine erleichterte Übergangsphase zu einer ambulanten Betreuung dadurch erhalten, dass auch die normalen psychiatrischen Kliniken sich um diese Patienten kümmern und eine stationäre Betreuung ermöglichen, die keinen Sicherungsbedarf mehr hat?

Frau Senatorin Schubert – bitte!

Bisher werden in dieser ambulanten Anstalt nur diejenigen aufgenommen, die nicht nur Lockerungen erhalten haben, sondern die durch Gerichtsbeschluss entlassen worden sind, die also dann, wenn wir diese ambulante Nachsorge nicht vornehmen lassen würden, auf freiem Fuß, ohne weitere Therapie, wären.