Auch bei dem neuen Luftreinhalteplan ist die Öffentlichkeitsbeteiligung sehr begrenzt. Er wird im Internet und im Amtsblatt bekannt gemacht, was für die Öffentlichkeitsbeteiligung eigentlich nicht ausreicht. Zum Glück ist durch die Untätigkeit der Umweltsenatorin jetzt etwas
Das hat vor gut 150 Jahren Ludwig Börne in seiner Schrift „Der Narr im weißen Schwan“ festgestellt. Ludwig Börne kannte unseren Rechtsmittelstaat und seine Regelungswut noch nicht. Hätte er ihn kennen lernen können, so hätte er uns sicher Bemerkungen mit beißendem Spott über ihn hinterlassen, wer weiß, ob nicht auch zu dem Bemühen der Koalitionsfraktionen, die Anpassung des Berliner Naturschutzgesetzes an das Bundesnaturschutzgesetz auf die Schnelle vorzunehmen.
Nun, wenn Sie das – und wirklich nur das –wollten, so hätten Sie uns auf Ihrer Seite. So weit es darum geht, die Weitergeltung der Verbandsanerkennung sicherzustellen, sind wir mit im Boot. So haben wir gegen die Formulierung des § 39 in der Vorlage prima vista nichts einzuwenden. Auch wir wollen den schon anerkannten Naturschutzverbänden keine Rechtsunsicherheit zumuten. So weit so gut.
Wenn Sie in Ihrer Vorlage bei dem Ziel geblieben wären, sich darauf verpflichtet hätten, das Berliner Landesgesetz nur an das Bundesgesetz anzupassen, so hätten Sie, Herr Buchholz, es verschlanken müssen und sich darauf beschränken müssen, nur das aufzunehmen, was das Bundesgesetz will, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Dazu verstehen Sie sich aber nicht. Sie schreiben in § 39a alle Punkte des alten Berliner Landesgesetzes wieder hinein, ergänzt um einen neuen Punkt 4, für den zu bezweifeln
Ist bei all diesen Regelungen und Klagemöglichkeiten die Stadt Berlin wirklich führend im Naturschutz, die Millionenstadt mit der größten Artenvielfalt? Davon kann doch keine Rede sein. Der praktische Naturschutz ist in Berlin dadurch doch keinen Deut vorangebracht worden. Nein, die Ausdehnung der Klagerechte der Vereine kommt nicht dem Naturschutz zu Gute, sondern den Anwälten. In Berlin findet Naturschutz nur vor dem Kadi statt. Projektverhinderer, selbst ernannte Gutmenschen gegen störende Entwicklungen in ihrer Nachbarschaft, die haben wir doch in Berlin zuhauf. Diejenigen, die jedes Projekt verhindern wollen, suchen damit ihre Chance. Es ist diese Klientel, die Sie wieder bedienen, die Stimmung gegen Investoren, die Sie somit befördern. Das ist das, was bei Ihrem Vorhaben herauskommt.
Kurz vor Schluss wird noch eine Zwischenfrage gewünscht. Weil wir alles hören wollen, frage ich Sie, ob Sie die Zwischenfrage des Kollegen Klemm zulassen?
ist, ob es wirklich einen Anwendungsfall für ihn gibt. Damit strafen Sie übrigens auch Ihre eigene Begründung
Lügen. Sie schießen damit wie schon mit dem alten Gesetz weit über die Forderungen des Bundesnaturschutzgesetzes hinaus.
Mit der vorgeschlagenen Änderung verpassen Sie so die Chance, das Berliner Landesnaturschutzgesetz auf das bundesrechtlich Gebotene zurückzuschneiden, es zu entschlacken. Sie gehen weiter in dem Berliner Wahn, jedes private Bau- und Investitionsvorhaben unter die Drohung einer Klage durch Vereine und Verbände zu stellen, so weit es denen passt. Kein anderes Bundesland geht so weit über das Bundesnaturschutzgesetz hinaus.
Kein anderes Bundesland kennt so weit reichende Eingriffs- und Klagerechte durch die Verbände. Kein anderes Bundesland – Gibt es da vielleicht einen Zusammenhang? – hängt bezüglich des Wirtschaftswachstums so weit zurück wie Berlin. Natürlich nicht deswegen allein, aber diese Berliner Sonderregelungen, die sie alle aufführen, neu nummerieren und ergänzen, drücken den Geist des Misstrauens gegenüber den Bürgern, den Investoren und insbesondere den Bauherren aus. Diese müssen Sie ständig beobachten, beargwöhnen, beaufsichtigen und reglementieren und nach Möglichkeit auch verklagen. Das ist der Geist, der in diesem Land die Investoren abschreckt.
Was das Bundesnaturschutzgesetz dagegen vorgibt, ist in den Erläuterungen des Gesetzes auf den Punkt gebracht. Hier heißt es:
Hinsichtlich des Katalogs der klagefähigen Rechtsakte beschränkt sich die Regelung auf einen aus Bundessicht bedeutsamen Kernbereich.
Der bedeutsame Kernbereich betrifft Planfeststellungen, Plangenehmigungen, Befreiungen von Verboten. Das sind in Ihrem Entwurf die Punkte 6 und 7. Wenn Sie nur diese in das Landesgesetz aufnehmen würden, wären wir auf Ihrer Seite, aber Sie gehen eben wieder weit darüber hinaus. Ich darf den aktuellen Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz zitieren, in dem findet sich eine Zusammenstellung der Verbandsklageregelungen der einzelnen Länder:
In Berlin ist die Verbandsklage zulässig bei jeder Zulassung eines Vorhabens beziehungsweise einer baulichen Anlage, die mit nicht vermeidbaren und nicht ausgleichbaren Eingriffen in die Natur und Landschaft verbunden ist sowie bei der Zulassung von Vorhaben mit Eingriffswirkung in oder an oberirdischen Gewässern. Hessen hat inzwischen seine weitreichenden Klagerechte aufgehoben.
Während sich die meisten Bundesländer auf die Regelungen des Bundesgesetzes beschränken, ragt Berlin einsam hinaus.
Wenn Sie tatsächlich etwas für den Naturschutz tun wollten, hätten Sie viele praktische Aufgaben in Berlin.
Lieber Herr Kollege Hahn! Können Sie mir bitte die Frage beantworten, wie viele Klagen von Naturschutzverbänden in den letzten fünf Jahren in Berlin anhängig waren?
Sie wissen auch genauso gut wie ich, Herr Kollege Klemm, dass es schon allein die Möglichkeit von Klagen ist, die Investoren aus Berlin vergrault und abschreckt. Genau das ist das Problem. Ich gebe Ihnen folgendes mit auf den Weg: Wenn Sie einmal wirklich etwas für den Naturschutz in der Stadt tun wollten, müssten Sie sich um Investoren bemühen, wo immer es geht. Sie könnten dann die Steuereinnahmen, die aus gelungenen Investitionsvorhaben erwachsen, für praktische Arbeit für den Naturschutz verwenden. Hier hätten Sie wirklich ein weites Feld. Gehen Sie einmal in den Grunewald, diesen langweiligen Stangenwald, diese Kiefernplantage. Dort können Sie ökologisch etwas Sinnvolles tun, bereichern Sie ihn durch Aufforstung und Anpflanzung verschiedener Baumarten. So könnten Sie etwas Praktisches tun. Sie tun es aber nicht. Sie schreiben immer nur Gesetze. Sie
Während Herr Böger diese Missstände zumindest ungern wahrnimmt und vielleicht darauf hinweist, dass die Planzahlen in Ordnung seien und bestenfalls verspricht, dass in der Zukunft eine deutliche Qualitätsverbesserung eintreten wird, sagen wir zu der Angelegenheit, dass sich Qualität nur dort entwickeln kann, wo die Ausstattung mit Lehrern gewährleistet ist. Wir brauchen erst einmal eine Grundausstattung. Dann wird sich auch Qualität an den Berliner Schulen entwickeln. Umgekehrt wird kein Schuh daraus.
Ausfälle von 11,9 % sind nicht hinnehmbar und ein direkter Angriff auf die Qualität an den Berliner Schulen. Kinder, Eltern und Lehrer werden zu recht sagen, dass es nicht mehr schlimmer werden kann. Schlimmer darf es nicht werden. Aber während Herr Böger in die Mikrofone verspricht, dass sich in der Zukunft alles ändern und bessern soll, hat Herr Böger gemeinsam mit seinem Senatskollegen statt einer Verbesserung in der Lehrerausstattung eine dramatische Verschärfung des Lehrermangels beschlossen. Wir sagen dazu: Herr Böger, Herr Flierl, Ihre Rechnung, die Politik der tickenden Zeitbombe, bei der Sie sich momentan sicher fühlen, weil Sie glauben, dass Sie den Zünder auf einen Zeitpunkt nach der nächsten Wahl eingestellt haben, wird nicht aufgehen. Der Umgang mit Sprengstoff ist gefährlich. Aus guten Gründen ist er für Nichtfachleute auch nicht gestattet.
schreiben Gesetzestexte voll, überziehen jedes Maß sinnvoller Regelung und konterkarieren alle Bemühungen, die hier in einer halbe Stunde wieder aufgerufen werden, zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung. Sie handeln hier schizophren. Sobald es um konkrete Gesetze geht im Land Berlin, werden Sie sehen, dass es nichts ist mit der Verwaltungsvereinfachung. Das glatte Gegenteil geschieht hier. Es wird ständig weiter überreguliert. Es werden Gesetze produziert, aber für die Sache wird nichts getan. Das ist die traurige Realität in diesem Land Berlin. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Danke schön, Herr Kollege Hahn! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz empfehle, wozu ich Töne, aber keinen Widerspruch höre.
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion der Grünen. Das Wort hat Frau Kollegin Paus, die dankenswerterweise zur Beschleunigung schon ihren Platz eingenommen hat. – Bitte schön!
Danke schön, Herr Präsident! – Ich habe die Gelegenheit genutzt, noch einen Schluck Wasser zu nehmen. – Meine Damen und Herren! Drastischer Unterrichtsausfall gehört leider zum traurigen Alltag an den Berliner Schulen. Allein im vergangenen Jahr lag er bei 11,9 % und ist damit wieder deutlich gestiegen. Hinzu kommen massive Mangelsituationen in einzelnen Fächern. Jüngster Höhepunkt, den wir in dieser Angelegenheit erleben mussten und der uns allen bekannt geworden ist, ist der Fall an dem Gymnasium Steglitz. Die Schulverwaltung hat monatelang eine Stelle nicht besetzt, obwohl bekannt war, dass eine Neubesetzung ansteht. Eltern sahen sich vor das Problem gestellt, dass das Abitur ihrer Kinder direkt bedroht gewesen ist. Sie mussten zur Eigeninitiative greifen, damit sich dieser drastische Missstand ändert.
Wir sagen eindeutig, dass dieses ein Armutszeugnis ist, Herr Böger. Das ist eine Situation, die wir nicht akzeptieren!
Sie von der Koalition können unseren Antrag natürlich ablehnen, wie Sie es bereits im Wissenschaftsausschuss getan haben. Was Sie aber eben nicht können, ist, die Erde zu einer Scheibe zu erklären. Sie können auch nicht die Grundwahrheiten in der Berliner Lehrerausstattung außer Kraft setzen.
Jetzt kommen wir noch einmal zu den Grundwahrheiten, die in Zahlen von der Schulverwaltung und von der Wissenschaftsverwaltung auch nicht bestritten werden, denen aber keine Handlungen folgen. Zu den Grundwahrheiten gehört – die Schulverwaltung hat es heute auch noch einmal bestätigt –, dass in den nächsten 10 bis 15 Jahren ein Generationswechsel innerhalb der Berliner Lehrerschaft stattfindet. Das ist deutlich. Damit geht einher, dass das Land Berlin in den nächsten 10 Jahren bis zu 1 400 Lehrer jährlich zusätzlich neu einstellen muss.