Protokoll der Sitzung vom 17.03.2005

Die größere Aufmerksamkeit ist auch deshalb nötig, weil die Probleme für den Datenschutz nicht kleiner werden, nicht nur im privaten Bereich mit gläsernen Kunden und flottem Adressenhandel. Im Hinblick auf die Terrorismusgefahr wird das Arsenal des Staates zur Überwachung der Bürger weiter aufgerüstet. Hatte es bisher den Anschein, dass dies von den Bürgerinnen und Bürgern hingenommen wird, sei es aus Angst vor Terrorüberfällen oder in dem Bewusstsein, man habe nichts zu verbergen, scheint das Ausmaß der Grundrechtseingriffe mittlerweile doch zu einem Wandel zu führen. Wenn man Umfragen glauben darf, fühlen sich immer mehr Menschen überwacht und in ihrer Intimsphäre ausgespäht. Auf der gestrigen Pressekonferenz wurde zu Recht noch einmal auf das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit, was so ganz harmlos klingt, hingewiesen. Aber es ermöglicht tatsächlich einen Zugriff fast aller Behörden ohne Wissen der Betroffenen, ohne Wissen der Banken auf die Konten, und es wird dazu auch noch ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht geben. Ich hoffe, es setzt grenzenlosen Ausforschungsersuchen Grenzen.

des Senats, dass § 100 a der Strafprozessordnung die erforderliche Grundlage zur Durchführung dieser Maßnahme ist.

Auch im Fall Mahmoud, dieses jungen Intensivtäters, konnte die CDU-Fraktion im Gegensatz zum Datenschutzbeauftragten keinen Verstoß gegen Gesetze durch den handelnden Polizeibeamten feststellen. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Ebenso haben das Landgericht Berlin und das Kammergericht übereinstimmend festgestellt, dass eine Persönlichkeitsverletzung des Mahmoud nicht vorliegt.

Der Antrag der CDU-Fraktion, die Potentiale der DNA-Analyse zu nutzen, wurde ebenfalls unter Einbeziehung von Experten kontrovers diskutiert, dann allerdings abgelehnt. Nach dem Mord an dem Modeschöpfer Moshammer und der schnellen Überführung des Mörders durch eine hervorragende Tatortarbeit mit der Sicherung von DNA-Material ist die Diskussion neu entflammt. Im Bund hat die Justizministerin der SPD einen Bewusstseinswandel durchgemacht und bewegt sich jetzt in Richtung CDU-Forderung. Man kann also schlauer werden, und dann ist es auch ein Schritt in die richtige Richtung.

[Beifall bei der CDU]

Spannend wird das Verhalten der FDP, der Verteidigerin des liberalen Rechtsstaats, werden. Dazu werden Sie, Herr Ritzmann, noch den einen oder anderen Satz verlieren.

Abschließend noch eine Anmerkung zur Parkkralle: Die Parkkralle ist nach Auffassung der CDU-Fraktion kein moderner Pranger, sondern ein hervorragendes Mittel, um Steuerehrlichkeit herzustellen. Der Steuer zahlende Bürger hat kein Verständnis dafür, dass sich Steuerhinterzieher oder notorische Steuersünder ihrer Steuerpflicht auf Dauer entziehen können. Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst hat die Bedenken des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geprüft, ist allerdings zu dem Ergebnis gelangt, dass keine Verstöße gegen Verfassungsrecht und einfaches Recht vorliegen. Deshalb ist das überaus erfolgreiche Mittel Parkkralle nach Auffassung der CDU-Fraktion noch intensiver einzusetzen. Wir fordern den Senat auf zu prüfen, ob mit dem Einsatz der Parkkralle auch nicht bezahlte Bußgelder beigetrieben werden können.

Bewertet man diesen Bericht aus Sicht des Parlaments, so kommt man zu der Überzeugung, dass die Kontrolle der Verwaltung bei Herrn Dr. Garstka und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in guten Händen ist. Unterschiedliche Rechtsauffassungen werden im Unterausschuss Datenschutz sachlich und meistens ohne Emotionen diskutiert. Hinweise auf eventuelle Verstöße gegen den Datenschutz oder auf problematische Videoaufzeichnungen von Parteien durch Hausverwaltungen wurden unbürokratisch überprüft; hierzu wurde im Datenschutzausschuss Auskunft gegeben. Für diese gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, sehr geehrter Herr Dr. Garstka,

danke ich Ihnen im Namen der Fraktion der CDU recht herzlich. Für die neue berufliche Tätigkeit wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute. Weiterhin viel Erfolg!

[Beifall bei der CDU – Beifall der Frau Abg. Dott (PDS)]

Vielen Dank, Herr Kollege Trapp! – Für die PDS hat nunmehr Frau Kollegin Seelig das Wort. – Bitte sehr!

Es ist nicht nur ein Demokratieproblem – schwerwiegend genug –, sondern auch eine Frage der Zielführung. Ist es denn wirklich zielführend, eine Flut von Daten aus der Telekommunikation aller Bürgerinnen und Bürger zu speichern, um sie dann bei einem möglichen Tatverdacht zu durchsuchen? – Eine der Grundregeln des Datenschutzes, nämlich die Datenvermeidung, macht auch auf der Seite polizeilicher und geheimdienstlicher Praktiker aus meiner Sicht Sinn.

Kommen wir nun zu den Empfehlungen unseres Unterausschusses. Bis auf einen Fall, den mit der Parkkralle, das ist hier noch einmal deutlich geworden, sind alle Punkte nicht nur mehrheitlich, sondern einvernehmlich von allen Parteien formuliert worden. Auch über den Bericht als Ganzen wurde einvernehmlich abgestimmt. Ich finde, es spricht für den Stellenwert des Datenschutzes in diesem Haus auch, dass von dem viele Seiten starken Bericht des Beauftragten für Datenschutz und

Frau Seelig

Jetzt stellen Sie sich mal vor, was passiert wäre, wenn diese Frau nicht den Mut gehabt hätte, ihr Missgeschick zu offenbaren, sondern es wäre in diesem Fall auf Grund verwechselter Proben zu Verdächtigungen von unschuldigen Menschen gekommen! – Wer einmal weiß – Herr Gram, Sie wissen das sicherlich, weil Sie auch schon das

eine oder andere mal einen Strafgerichtssaal von innen gesehen haben –, welche Bedeutung heute – –

Wer aber heute weiß, welcher Beweiswert diesen DNAAnalysen und deren Vergleichbarkeit beigemessen wird, der kann unschwer ermessen, wie schwer es gefallen wäre, aus dieser Falle wieder herauszukommen. Jetzt stellen wir uns einfach einmal vor, das Ganze wäre weitergegangen, wäre nicht auf einen konkreten Fall zugeschnitten gewesen, sondern diese Daten wären auch noch in eine Datenbank gespeichert worden, wie es einige gern wollen, die meinen, in dieser DNA-Analyse das Allheilmittel entdeckt zu haben, und Sie wären als einer derjenigen, der vielleicht freiwillig diese Probe abgegeben hat, ohne zu ahnen, dass es zu einer Verwechslung gekommen ist, beim nächsten Flughafen. Sie wollen gerade nach New York fliegen, wollen in Frankfurt Ihr Flugzeug kriegen, wären plötzlich herausgezogen worden, weil es zu dieser Verwechslung gekommen ist und weil sie in einer Datenbank ist, die auch noch Ihre biometrischen Daten gespeichert hat, und Sie wären auf Grund der erkennungsdienstlichen Behandlung, die dann am Flughafen stattfindet, herausgefischt worden. Ihre ganze Reise wäre kaputt gewesen, Sie wären auf Monate hinweg damit beschäftigt gewesen, das Strafverfahren, das gegen Sie geführt würde, zu parieren und dagegen anzuargumentieren.

freiheit nur 9 Punkte, keine unwichtigen, übrig geblieben sind. Das spricht auch für die Akzeptanz des Datenschutzes in den Berliner Verwaltungen, die in den letzten Jahren erheblich zugenommen ha

Wir denken, wir können auch direkt Einfluss nehmen, beispielsweise auf das Verfahren der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, die im Zuge der Abschaffung der Lernmittelfreiheit ihre Bücher kostenlos bekommen sollen, weil sie bedürftig sind. Ich glaube, diese Aufforderung ist sehr deutlich und kann sofort im kommenden Schuljahr umgesetzt werden.

Ohne weiter auf die Details einzugehen, die Ihnen vorliegen, können wir, glaube ich, davon ausgehen, dass die Empfehlungen, wie sie der Innenausschuss verabschiedet hat, in den Verwaltungen angemessen umgesetzt werden. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die geleistete Arbeit. Mein besonderer Dank, auch seitens meiner Fraktion, gilt Professor Garstka, von dem wir uns hier im Plenum nun verabschieden müssen. Für mich als Innenpolitikerin – das wollte ich heute noch einmal deutlich machen – war das Spannungsfeld zum Datenschutz im Übrigen nie so groß, wie von Herrn Felgentreu geschildert. Ich denke, gerade weil Sie immer überparteilich agiert haben, habe ich mich auch durch Sie in einer wunderbaren Weise unterstützt gefühlt. – Danke schön!

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Vielen Dank, Frau Kollegin Seelig! – Für die Grünen spricht der Kollege Ratzmann. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Datenschutz ist ganz praktisch. Wenn man sich den Bericht des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aus dem Jahr 2004 anschaut, dann findet man auf Seite 50 ein Beispiel, das einem das unmittelbar plastisch vor Augen führt. Was war passiert? Es gab einen Mord an einem kleinen Kind, einem Baby. Es war in einer Klappe aufgefunden worden, und die Berliner Polizei hat versucht, ein so genanntes Massenscreening durchzuführen. Das heißt, es sind die Männer, die in dem näheren Umfeld waren, das hatte man so eingegrenzt, aufgefordert worden, Speichelproben abzugeben, um eine DNA-Analyse durchführen zu lassen. Was passierte weiter? Diese DNA-Analyse wanderte in das ansonsten für sehr viel Zuverlässigkeit bekannte Labor des Landeskriminalamts Berlin, stand dort auf einem Tisch. Und als am Abend die Putzfrau kam, passierte, was passieren musste: Sie stieß einen Behälter mit Reagenzgläsern um. Nun können wir von Glück sagen, dass diese Putzfrau so viel Verantwortungsbewusstsein hatte, dass sie ihr Missgeschick offenbarte.

[Gram (CDU): Als Verteidiger!]

Ich habe nicht gesagt, als was; ich bin davon ausgegangen, als Anwalt. –

[Gram (CDU): Das beruhigt mich!]

Ich glaube, dass das sehr deutlich macht, was Datenschutz im Alltag eigentlich heißt, dass es nämlich genau darauf ankommt, in diesen Situationen durch klare Verfahren, durch klare Kontrolltätigkeiten aufzuzeigen, wie sensibel der Umgang mit diesen Daten ist, und sicherzustellen, dass der Einzelne vor solchen Missgeschicken geschützt wird. Es geht nicht mehr darum, den allmächtigen Staat und dessen Missbrauch zu fürchten, sondern es geht darum, im Alltagsgeschäft, das vielfältig ist, Verfahren und Kontrollmechanismen zu entwickeln, die das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen schützen. Es geht auch um mehr als um ein individuelles Abwehrrecht in diesem Fall. Das Bundesverfassungsgericht – wir haben heute dessen ehemalige Präsidentin als eine aufrechte Kämpferin für rechtstaatliche Grundsätze in diesem Hause geehrt – hat in diesem Feld zur Rasterfahndung gegen das BND einmal gesagt, dass es darum geht, die Beeinträchtigung der Telekommunikation und ihre Sicherheit für den Einzelnen sicherzustellen. Aber es hat auch ausgeführt, dass ungestörte gesellschaftliche Kommunikation eine gesellschaftliche Errungenschaft ist, die geschützt werden muss.

Wir sind heute in einer Situation, wo wir als Staat sicherstellen müssen, dass genau diese Verfahren gesichert werden können. Es ist modern, heute darüber zu reden, dass alles mit viel Bürokratie zusammenhängt, diejenigen, die sich sonst immer als die GröDaZe darstellen, die größten Datenschützer aller Zeiten, die kommen dann mit dem

Der Staat möchte wissen, was die Bürger wissen, was die Bürger untereinander besprechen, und er möchte auch wissen, mit wem der Bürger spricht. Das ist durch Telefon- und Wohnraumüberwachung möglich. Der Staat möchte wissen, wann wir uns im Internet aufhalten und welche Seiten wir aufsuchen. Die bisherigen Speicherzeiten sollen ausgeweitete werden. Der Staat möchte wissen, wo sich seine Bürger befinden. Er möchte das durch SMS-Fahndung und durch Videoüberwachung herausfinden. Der Staat möchte wissen, ob man ein Konto hat und wenn ja, wo dieses Konto ist. Der Staat möchte wissen, was für Erbinformationen man mit sich trägt. DNA ist als

Anlage von Erbkrankheiten hoch brisant. Der Vergleich mit dem Fingerabdruck ist absolut hanebüchen. Das alles möchte der Staat wissen, aber natürlich nur, um uns zu schützen. Das Ziel, die Bürger zu schützen, setzt allerdings voraus, dass der Bürger gläsern und nackt ist. Der Staat misstraut bis heute seinen Bürgern. Er muss alles wissen, und er muss im Zweifel auch alles können, damit er seine lieben Bürger vor allen Risiken schützen kann. Das Problem ist nur: Wenn der Staat versucht, seine Bürger vor allen Risiken zu schützen, wird er selbst zum größten Risiko.

Der Datenschutz soll genau dieses Szenario verhindern. Er soll die Datensammelwut des Staates, von Unternehmen und Privaten eingrenzen. Wir haben im Unterausschuss Datenschutz konkrete Erfolge erzielt, beispielsweise bezüglich der Telefonüberwachung. Wir hatten in den letzten sieben Jahren eine Verdreifachung der Telefonüberwachung in Berlin. Bürgerrechtsorganisationen gehen von 55 000 abgehörten Berlinerinnen und Berlinern im Jahr 2003 aus. Das Abhörverfahren ist – das belegen verschiedene wissenschaftliche Studien – voller rechtlicher Mängel. Wir hatten seitens der FDP den Senat aufgefordert, jährlich über Art und Umfang der Telefonüberwachung zu berichten, damit wir wissen, was dahinter steckt und ob das eventuell drastisch eingegrenzt werden muss. Als der Senat auf unsere Nachfrage mitgeteilt hat, er könne selbst nicht erklären, wie dieser drastische Anstieg zu Stande gekommen sei – zumindest nicht in allen Ausuferungen –, haben Ausschuss und Plenum und vor einigen Wochen auch der Senat dem zugestimmt. Man kann hier also auch etwas bewegen.

ADG an und sagen: Alles nur Hürden, diejenigen, die vor dem Zugriff des Staats oder den Widrigkeiten des Lebens geschützt werden müssen, sollen herausfallen aus dem ordnungspolitischen Rahmen. Ich glaube, dass genau das Gegenteil richtig ist, dass wir aufpassen müssen, bei zunehmender Technisierung, dass der Staat den ordnungspolitischen Rahmen auch wahrt, für diejenigen eintritt, die darauf angewiesen sind. Natürlich ist das kein Selbstzweck. Auch der Datenschutz muss sich messen lassen an dem, was Gesellschaft braucht. Die Beispiele, die Herr Garstka aufgeführt hat, zeigen deutlich, wie wichtig es ist, diese Kontrollmechanismen nicht abzubauen.

Herr Garstka, Sie haben als einer hier in Berlin für die ganze Bundesrepublik an vorderster Stelle mit dafür gesorgt, dass Datenschutz nicht nur als bürokratische Hürde verstanden wird, sondern als ein Kontrollinstrument, das in der technischen Entwicklung immer mehr an Bedeutung gewinnt, das handhabbar gemacht werden muss für den Alltag, für uns im politischen Geschäft. Und Sie haben mehr gemacht. Sie haben nicht nur in Berlin gewirkt, Sie haben nicht nur auf der bundesrepublikanischen Ebene gewirkt, sondern Sie haben auch das europäische Datenschutzrecht mit beeinflusst. Wir alle können darauf vertrauen, dass, wenn die Europäische Verfassung in Kraft tritt, wir sogar in dieser dann ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht bekommen werden. Sie haben sich damit verdient gemacht, dass Sie auf dieser Ebene die Berliner Stimme erhoben haben. Ich danke Ihnen ganz herzlich! Sie sind in der Bundesrepublik fast zu einer datenschutzrechtlichen Institution geworden. Es war sehr angenehm, mit Ihnen zu arbeiten. Ich hoffe, dass Sie in Ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit noch viele Anregungen geben können, damit wir in der praktischen Politik davon profitieren. – Vielen Dank!

[Beifall bei den Grünen, der CDU und der PDS]

Danke schön, Herr Kollege Ratzmann! – Nun ist die Fraktion der FDP an der Reihe. Das Wort hat der Kollege Ritzmann. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Wert von Bürgerrechten wird den meisten Menschen erst dann klar, wenn sie sie nicht mehr haben. Die Überwachungsphantasien von Rot-Grün auf Bundesebene und von der CDU auf allen Ebenen braucht man nicht besonders auszubreiten. Ich möchte lediglich ein paar Beispiele nennen.

[Beifall bei der FDP – Beifall des Abg. Pewestorff (PDS)]

Hartz IV war ein großes Thema. Der Drang des Staates, möglichst viel über die Antragsteller zu wissen, Persönlichkeitsprofile über die Lebenspartner von Antragstellern, am besten noch über deren Arbeitgeber, über die Familien von Antragstellern und über die Vermieter der Wohnungen, in denen Antragsteller leben, kam einer Datensammelwut gleich. Richtig ist natürlich, dass der Staat Daten erheben muss, wenn Menschen von ihm Unterstützung haben wollen, aber er darf nur die Daten erheben, die dafür zwingend notwendig sind. Er darf nicht nach dem Ansatz verfahren: Wäre mal gut zu wissen, wie viel der Lebenspartner verdient, wer der Arbeitgeber oder der Vermieter ist und wie der Mietvertrag aussieht. – All diese Dinge sind nicht notwendig. Auch da hat es ein Umdenken gegeben. Der Fragebogen wurde teilweise umformuliert. Er geht in die richtige Richtung, aber der neue Bericht des Datenschutzbeauftragten zeigt, dass es weiterhin eklatante Probleme im Bereich Hartz IV mit dem Datenschutz gibt.

Die Parkkralle wurde angesprochen. Der Staat hat das Recht und die Pflicht, Steuern einzutreiben. Jeder Bürger in diesem Land, der ein ordentliches Einkommen hat, muss seine Steuern zahlen. Aber in einem Rechtsstaat, liebe Kollegen von der CDU und von der SPD, kann dem Staat nicht jedes Mittel recht sein. Deswegen muss er sich

Wenn Sie endgültig aus dem Dienst treten, Herr Prof. Garstka, werden wir Ihnen unseren Dank noch in geeigneter Weise bekunden. Herzlichen Dank erst einmal für Ihren heutigen Beitrag!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jedes Jahr hat der Senat drastisch in die Berliner Kinderbetreuungslandschaft eingegriffen. Jedes Jahr gab es breite Verunsicherung unter Kindern, Eltern und Erziehern. Die letzte Maßnahme, die Erhöhung der Elternbeiträge, war ein Rohrkrepierer. Mehreinnahmen sollte die teilweise drastische Erhöhung bringen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Eltern melden ihre Kinder vom Kitabesuch ab.

genau überlegen, wie er vorgeht. Der Begriff Folterinstrument kommt aus der Finanzverwaltung. Dort hat ein besonders engagierter Beamter mitgeteilt, er sei ganz begeistert, dass das Vorzeigen von Folterinstrumenten – also die Veröffentlichung der Steuerschuld – erlaubt sei. Das Auto des Steuerschuldners wird durch eine große gelbe Parkkralle gekennzeichnet. Die Nachbarn, die Anwohner und der Vermieter wissen: Aha, der Herr Müller ist ein Steuerschuldner. – Dass bereits das Androhen dieses Folterinstrumentes dazu führt, dass die Steuerschuld bezahlt wird, ist ein interessanter Ansatz. Wenn man sich darauf einlässt, kann man der Kreativität freien Lauf lassen.

[Beifall bei der FDP – Beifall des Abg. Trapp (CDU)]

Vielleicht werden demnächst die Adressen von Steuerschuldnern im Internet veröffentlicht, um Druck auszuüben. – Das ist mittelalterlich und nicht rechtsstaatlich. Deshalb hat der Ausschuss beschlossen, dass das nicht geht. Der Senat hat sich aber nicht daran gehalten. Der Finanzsenator sagte, der Beschluss sei gut und recht, aber er interessiere ihn nicht. Das zeigt, dass das Problembewusstsein im Senat ungleich verteilt ist und wir an der Stelle weiterarbeiten müssen.

[Beifall bei der FDP]

Herr Prof. Garstka scheidet in diesen Wochen nach 25 Jahren aus dem Amt. Er war – und ist es auch sicher weiterhin – ein mutiger Vorkämpfer, der immer, wenn es notwendig war, vehement, aber auch immer fundiert die Überwachungsphantasien, die ich versuchte zu skizzieren, bekämpft und an den Pranger gestellt hat. Er hat immer versucht, darauf das Scheinwerferlicht zu richten, und zwar nicht nur in Berlin, sondern auch auf Bundes- und Europaebene. Ich bedanke mich besonders für die konstruktive Zusammenarbeit, nicht nur bei Ihnen, sondern auch bei Ihrem Team! Das ist insgesamt eine vorbildliche Behörde. Nicht nur das Abgeordnetenhaus, sondern alle Berlinerinnen und Berliner müssen der Arbeit des Datenschutzbeauftragten großen Respekt zollen. Vielen Dank dafür!

[Beifall bei der FDP]

Ich freue mich auf die künftige Zusammenarbeit. Sie verschwinden ja nicht, sondern sind als Wissenschaftler weiter tätig. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir in Zukunft eine neue Form der Zusammenarbeit finden, dass Sie in verschiedenen Zusammenhängen als Berater des Parlaments auftreten können. Auf diese Zusammenarbeit in den nächsten Jahren freue ich mich.

[Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr Kollege Ritzmann! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Kenntnisnahme der Drucksache 15/2936 unter Maßgabe der in der Drucksache 15/3512 gefassten Beschlüsse. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen.