Aber es kann auch Gründe geben, wenn Frauen ihre Schwangerschaft nicht bekannt gegeben haben, obwohl sie das laut Gesetz hätten tun müssen. In der Regel müssen sie es nicht. Das ist auch nicht immer bekannt. Aber das gibt es im Laborbereich, beim Umgang mit Chemikalien, im Kulturbereich. Das können Gründe für Kündigungsanträge sein.
Meine Verwaltung lehnt etwa 40 % der gestellten Anträge ab. Das hat sich in den letzten Jahren auch erhöht. Das zeigt, dass die Mitarbeiter/-innen sehr kompromisslos im Interesse von Müttern und Eltern entscheiden und sehr genau prüfen, welche Gründe für die Kündigungsbegehren vorliegen. Die Ablehnungen werden in den allermeisten Fällen von den Gerichten bestätigt. Insofern wird verantwortungsbewusst geprüft.
Jetzt fahren wir fort mit Herrn Kaczmarek, der im Saal war. Es tut mir Leid, dass es hier bei uns einen Irrtum beim Aufschreiben gegeben hat. Dann folgt Herr Gaebler.
Das habe ich auch schon gesehen. Danke für den Hinweis und die Hilfe! – Zunächst einmal Herr Kaczmarek, bitte schön!
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Sie geben mir sicherlich Recht, dass es schön wäre, wenn das Land Berlin irgendein Verfahren in diesem Zusam
Herr Präsident! Herr Gaebler! Die Frage nach dem Zeitplan war die erste Frage, die wir alle auch gestellt haben. Ich habe deshalb ausdrücklich noch einmal den Zeitplan für die Baumaßnahmen, wie sie die Flughafengesellschaft vorlegt, mit dem verglichen, was das Gericht in Aussicht stellt. Wenn das Gericht zeitnah in der ersten Hälfte des Jahres 2006 entscheidet, muss es keine Befürchtungen geben, Verzögerungen hinnehmen zu müssen. Ich glaube, dass die Flughafengesellschaft sich vor allen Dingen mit dem, was sie jetzt untersucht und vielleicht auch erklärt hat, darauf ausrichtet zu klären, welche Maßnahmen mit Vorrang betrieben werden können, und sich vor allen Dingen auch daran ausrichtet, die Maßnahmen, die von dem Gericht ausdrücklich als zulässig erklärt worden sind, nun mit Nach- und Hochdruck betreiben zu wollen und sich deshalb – vielleicht missverständlich – auf einen Zeitplan bezogen hat.
Es gibt schon Empfehlungen von Oppositionsfraktionen, wie jetzt zu verfahren wäre. Halten Sie es für sinnvoll, Teile des Planfeststellungsbeschlusses jetzt in Frage zu stellen – wie es Frau Hämmerling von den Grünen verlangt –, um eine größere Rechtssicherheit zu erreichen?
menhang auch einmal gewönne. Aber zu meiner Frage: Es hat bereits Ausschreibungen von Leistungen durch die Flughafengesellschaft gegeben. Welches Schicksal erleiden diese bereits ausgeschriebenen Leistungen? Wird dort eine Schadenersatzpflicht begründet, oder können sie trotzdem durchgeführt werden? Inwieweit hat der Senat dies geprüft?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kaczmarek! Ich gehe davon aus, dass in einer Sitzung des Aufsichtsrats der Berliner Flughafengesellschaft diese Frage, welche schon ausgeschriebenen Leistungen unmittelbar vergeben werden können, sehr an dieser Entscheidung des Gerichts orientiert werden wird.
Sollte es sich also um Ergebnisse von Ausschreibungen handeln, die sich auf die vom Gericht hier aufgeführten vier Ausnahmebereiche beziehen, steht einer Vergabe nach meiner vorläufigen Betrachtung der Rechtslage nichts entgegen. Wenn es sich um Ergebnisse anderer Baumaßnahmen handelt, wird im Einzelfall zu klären sein, ob es möglich ist, diese Maßnahmen ohne eine finanzielle Folge für die Flughafengesellschaft beziehungsweise für die Gesellschafter zu verschieben. Aber ich muss Sie auch um Verständnis dafür bitten, dass dieses in rechtliche Einzelheiten geht, die sich in der Bewertung an der einzelnen Maßnahme orientieren müssen. Und ich muss Sie auch um Verständnis dafür bitten, dass dieses einer sehr sorgfältigen Prüfung und Betrachtung bedarf, die man so kurzfristig nicht vornehmen kann. Es ist auch geboten, gegebenenfalls Einschätzungen zum Vorteil oder zum Nachteil des Landes Berlin beziehungsweise der Gesellschafter nicht öffentlich vornehmen zu wollen.
Näher heran, lebendiger – sonst noch Wünsche? – Liebe Frau Senatorin Junge-Reyer! Der Flughafen ist ein wichtiges Thema. Ich schließe meine Frage an. Aus Presseagenturmeldungen geht hervor, dass die Flughafengesellschaft Zweifel am Zeitplan habe und es jetzt schon klar sei, dass es zu Verzögerungen komme. Für wie seriös halten Sie solche Meldungen, beziehungsweise kann man zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt schon
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht einmal das Gericht macht irgendeine Andeutung, dass es in dieser Sache in der Hauptsache schon eine Tendenz gäbe, die das Gericht erkennen lassen möchte. In einer solchen Situation bin ich der festen Überzeugung, dass das, was uns und mir das zuständige Ministerium in Brandenburg ständig versichert – dazu sind wir in Kontakt –, nämlich die Zuversicht, die sich auf der Kenntnis des Planfeststellungsbeschlusses gründet, dass dieser bestandskräftig werden kann, uns nicht veranlassen muss, den Planfeststellungsbeschluss in irgendeiner Weise in Frage zu stellen.
Danke, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Herrn Wolf. – Herr Wolf! Wir konnten einer Pressemitteilung des DGB entnehmen, dass Sie au
Das ist kein Thema, das unserem politischen Willen entspringt. Im Aktiengesetz, wo es diese Legitimationsnotwendigkeit nicht gibt, weil es sich hier nicht um eine
öffentlich-rechtliche Rechtsform handelt, sondern um eine privatrechtliche, gibt es diese Notwendigkeit nicht. Nach Auffassung der Justizverwaltung ist dieses der Fall bei Anstalten des öffentlichen Rechts, mit dem Verweis auf zwei einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Da Sie über eine gewisse rechtliche Expertise verfügen,
können wir das im Einzelnen noch einmal rechtlich bewerten. Wenn Sie andere Vorschläge haben, sind wir dafür offen, da wir uns im Verfahren der Vorstufe einer Gesetzesnovelle befinden. Das heißt, es gibt noch keinen Senatsentwurf und auch noch kein Gesetzgebungsverfahren, das erst über den Senatsbeschluss eingeleitet werden könnte.
genscheinlich planen, mit einer „Lex Sarrazin Gesamtpersonalrat BVG“ in das Aufsichtsratsgefüge der Berliner Betriebe einzugreifen. Was hat Sie als Mitglied einer Partei, die sich – jetzt hätte ich beinahe gesagt, sozialdemokratisch – sozialistisch und demokratisch nennt, dazu verleitet, ausgerechnet auf der Arbeitnehmerseite die Mitbestimmungs- und Kontrollrechte einschränken zu wollen?
Herr Ratzmann! Sie beziehen sich offensichtlich auf die Diskussion über die Novellierung des Berliner Betriebegesetzes, zu dem sowohl an die Gewerkschaft Verdi als auch an die betroffenen Unternehmen ein Referentenentwurf gegangen ist, um ihre Stellungnahme zu bekommen. In dem Referentenentwurf sind unter anderem auch Fragen der Mitbestimmung, wie wir sie bisher im Berliner Betriebegesetz gehandhabt haben, zur Überprüfung gekommen. Sie wissen, dass wir im jetzigen Berliner Betriebegesetz, abweichend vom Mitbestimmungsgesetz von 1976, eine paritätische Mitbestimmung haben, ohne das doppelte Stimmrecht des Vorsitzenden, was die übliche Verfahrensweise in der paritätischen Mitbestimmung ist. Stattdessen haben wir – um das Letztentscheidungsrecht des Eigentümers durchzusetzen – die Möglichkeit, Beschlüsse des Aufsichtsrats über eine Gewährträgerversammlung, das heißt, über eine Gesellschafterentscheidung, zu beanstanden. Wir haben es für sinnvoll gehalten, in diesem Entwurf vorzuschlagen, dass die übliche Regelung mit dem doppelten Stimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt wird, und nicht das umständliche bürokratische Beanstandungsverfahren, in dem eine Entscheidung, die das Unternehmen betrifft, aus einem Unternehmensorgan heraus in eine Eigentümerversammlung verlagert wird. Das entspricht eigentlich auch nicht den Grundsätzen der guten Corporate-Governance, die wir ansonsten vertreten. – Dieses ist der eine Vorschlag.
Der zweite Punkt, der auch in der Presseerklärung des DGB angesprochen wurde, ist, dass keine Entscheidung getroffen werden kann oder gilt, die gegen die Mehrheit der Eigentümerseite im Aufsichtsrat getroffen wird. Das ist eine Regelung, die im Lande Berlin vor dem Hintergrund einschlägiger höchstrichterlicher Entscheidungen auch im IBB-Gesetz schon in Kraft gesetzt worden ist. Bei Anstalten öffentlichen Rechts verlangen diese, dass eine ununterbrochene demokratische Legitimationskette gegeben ist, die Rückverfolgbarkeit der Beschlüsse zum Souverän, das heißt, zum Parlament. Diese ununterbrochene Legitimationskette ist nicht gegeben, wenn Mehrheitsentscheidungen durch Mitglieder getroffen werden, die keine unmittelbare Legitimation haben, deren Legitimation nicht zum Gesetzgeber zurückzuverfolgen ist.
Herr Wolf! Ich nehme mit Freude zur Kenntnis, dass Ihr Entwurf schon das Stadium des Referentenentwurfes erreicht hat, bin aber etwas verwundert, dass er den Fraktionen noch nicht zugeleitet worden ist. Wir haben eine Verabredung im Hause, dass Referentenentwürfe nicht nur an die zur Stellungnahme aufgeforderten außerparlamentarischen Organisationen gehen, sondern auch an die Mitglieder dieses Hauses. Ich bitte Sie, das relativ schnell nachzuholen.
Meine Frage: Ist Ihnen klar, dass das von Ihnen gewählte Modell der Entformalisierung – das ich teile und wozu es sicherlich andere Vorschläge gibt – dazu führt, dass das letzte bisschen Transparenz, das dieses Haus noch gegenüber den Aufsichtsräten und deren Entscheidungen hat, damit einfach außen vor gelassen wird, weil es überhaupt keine Möglichkeit gibt, neben dem dann entscheidenden Senatsmitglied auch über eine Gewährträgerversammlung noch in irgendeiner Art und Weise Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen? – Mit anderen Worten: Sie machen die Tür zu. Herr Sarrazin sitzt in der BVG und entscheidet ganz allein.
Ich glaube aber, Sie machen sich eine falsche Vorstellung von einer Gewährträgerversammlung. Die Gewährträgerversammlung ist keine Einrichtung, in der das Parlament irgendeinen Einfluss hat, sondern ist eine rein exekutive Veranstaltung, wo vier Senatoren zusammensitzen und eine Entscheidung, an deren Diskussion sie in den Unternehmensorganen nicht beteiligt waren, nachzuvollziehen versuchen und dann treffen. Insofern ist das kein transparentes, sondern ein ausgesprochen intransparentes Verfah
Unter denkmalschützerischen und nostalgischen Gesichtspunkten – auch ich schätze sehr den Film „Eins, zwei, drei“ – ist der Flughafen Tempelhof sicherlich ein interessantes Thema. Aber ich bin der Auffassung, dass das entscheidende Thema für die Berliner Wirtschaftspolitik und für die Entwicklung des Flughafensystems ist, dass wir den Single-Standort Schönefeld vorantreiben, dass dieses Projekt erfolgreich wird. Ich habe schon mit Interesse Presseerklärungen
Interesse Presseerklärungen gesehen – ich glaube aus der CDU-Fraktion –, wo das Thema Tempelhof vom Fraktionsvorsitzenden als Notprogramm aufgeworfen worden ist – jetzt von der FDP. Ich sage: Diese Vorstöße, die im Widerspruch zum Konsensbeschluss stehen und zu dem, was an Szenario für den Bedarf im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eingeleitet worden ist, sind absolut kontraproduktiv für ein erfolgreiches Vorgehen bei der Bewilligung des Flughafens, bei einem erfolgreichen Planfeststellungsantrag. Insofern finde ich diese Vorstöße wenig verantwortungsvoll, wenn man der Auffassung ist, dass es eine zentrale Aufgabe ist, auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt, das zentrale Infrastrukturprojekt BBI voranzubringen.
Die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun werden die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigt.
ren. Ich glaube, dass das Parlament sich über den Beteiligungsausschuss ein gutes Kontrollinstrument geschaffen hat, um die Tätigkeit von Senatoren, von Kontroll- und Aufsichtsorganen in den Unternehmen und von Vorständen zu kontrollieren. Die Transparenz hängt nicht an der Gewährträgerversammlung, über die Sie, glaube ich, noch nie einen Bericht bekommen haben,