Dieses Thema ist viel älter, als Sie vielleicht wissen. Nach den Geschehnissen im Jahr 2000, die von Herrn Schruoffeneger bereits erläutert wurden, gab es einen Antrag der PDS mit der Forderung nach einer solchen Ambulanz. Im Jahr 2001 gab es eine Anhörung im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung. Damals hörten wir Herrn Prof. Kröber, der sagte, das Thema Sexualstraftäter garantiere das Interesse der Medien und der Öffentlichkeit. Als forensischer Psychiater habe man dabei immer das gewisse Unbehagen, dass das eigentliche Problem, das bei einem großen Teil der Fälle vorliege, nämlich die Tatsache, dass es sich um Gewalttaten handele, vernachlässigt werde. – Herr Gram, Sie hören schon wieder nicht zu: Wozu das ganze Theater, wenn Sie sich nicht informieren wollen?
Ich beziehe mich auf die letzte Anhörung, die erst vor ein paar Wochen stattgefunden hat: Der ärztliche Leiter des Maßregelvollzugs, Dr. Bayerl, sagte, dies könne zur Erhöhung der Sicherheit beitragen. Zu denen, die wie Sie im Ausschuss agierten, sagte er, er müsse das Bild zurechtrücken, denn als Nachsorgeeinrichtung für Leute, die über Jahre hinweg in der sozialtherapeutischen Anstalt in Tegel fachgerecht behandelt wurden, für Leute, die Freigang, dann Urlaub hatten und irgendwann entlassen wurden, wäre die Ambulanz an diesem Ort geeignet. Er sagte Ihnen auch, dass in Tegel 1 800 Personen untergebracht sind, von denen täglich bis zu 200 hinaus- und hineinge
hen. Es ist nicht so, dass alle im geschlossenen Vollzug sind. Sie müssten in der unmittelbaren Umgebung eine enorm hohe Delikthäufigkeit haben. Das ist aber nicht der Fall und widerspricht allen Erfahrungen. Wie Sie wissen, hatten wir auch den Leiter des Dezernats für Sexualdelikte beim Landeskriminalamt Berlin in der Anhörung, Herrn Knecht, der sagte, in Berlin gebe es sei Jahren – ohne dass es in der Öffentlichkeit großartig bemerkt worden sei – eine Vielzahl von Therapieformen. Es gibt unterschiedliche Einrichtungen in verschiedenen Bereichen der Stadt. Tagein, tagaus begeben sich Sexualstraftäter dorthin, um Therapien in Anspruch zu nehmen.
Auf die Frage, wie hoch die Delikthäufigkeit in Tegel sei, gab Herr Knecht eine schockierende Antwort: In den Jahren 2003 und 2004 gab es in dem entsprechenden Gebiet 24 Sexualstraftaten unterschiedlicher Schwere. Alle stöhnten im Ausschuss auf, Herr Gram. Und dann sagte Herr Knecht, dass lediglich fünf dieser Straftaten in der Öffentlichkeit stattgefunden hätten. Alle anderen Straftaten hätten hinter verschlossenen Türen stattgefunden, da es sich fast immer um Beziehungstaten handele. Dies scheint mir ein Problem zu sein! Die Öffentlichkeit sollte sich viel aufmerksamer um die Gewalt hinter den Wohnungstüren kümmern. Dort lohnt sich Aufklärung und persönlicher Mut. Dort liegt ein hohes Potential an Verbrechensprävention brach. Liebe Eltern und Kollegen! Wenn Sie die Debatte heute ermutigt, auf diesem Gebiet aktiv zu werden, dann hätte sie wenigstens einen Sinn gehabt. – Danke schön!
durchaus der Meinung, dass wir eine ganze Reihe von Strafentlassenen oder aus dem Maßregelvollzug entlassenen Menschen haben, denen eine spezifisch auf ihre Straffälligkeitsproblematik ausgerichtete Weiterbehandlung gut tun würde. Die Rückfallquote könnte weiter gesenkt werden.
Das Thema wurde auch von den Senatsverwaltungen behandelt. Es gab eine Reihe Zwischenberichte. In dem siebten Bericht wurde bereits beschrieben, wie die Straftäterambulanz aussehen soll. Jeder, der sich über das Thema informieren wollte, konnte die Entwicklung und die Arbeit der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
Herr Schruoffeneger sprach die Ausschreibung bereits an. Schließlich wollte die Justiz das Problem bearbeiten und beschloss, es selbst zu machen. Sie suchten nach Orten, und letztlich wurde in Tegel der sinnvollste Ort gefunden. Als in diesem Jahr endlich die Eröffnung der forensisch-therapeutischen Ambulanz mit Termin und Ort mitgeteilt wurde, ging ein Geschrei los. Dabei war das gar keine Neuigkeit. In der Presse war es genauso: Eltern wurden instrumentalisiert, und den ganzen März wurde Theater gemacht. Und wieder fand eine Anhörung im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung statt. Die Eltern kamen zu Wort; Experten trugen ihre Meinung vor, und trotzdem meint die CDU, den heutigen Schließungsantrag vorlegen zu müssen. Aktionismus lenkt auch in Wahlkampfzeiten ab. Aber wovon wollen Sie ablenken? Haben Sie nicht andere und wichtigere Themen? – Der Standort wurde von den Experten als geeignet empfunden. Warum streiten Sie darüber?
Danke schön, Frau Kollegin! – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Meyer das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns in mehreren Sitzungen des Rechtsausschusses ausführlich mit dem Thema Sexualstraftäterambulanz beschäftigt. Nach der Anhörung von Betroffenen und Experten bleibt festzuhalten, dass es auf der sachlichen Ebene keinen wissenschaftlichen Beweis für eine Risikoerhöhung im unmittelbaren Wohnumfeld einer solchen Therapieeinrichtung gibt. Auf der anderen Seite existieren berechtigte Ängste und Sorgen der Anwohner, vor allem der Eltern, bezüglich der Sicherheit der Kinder. Zwischen diesen beiden Standpunkten ist bisher keine Vermittlung gelungen. Dem vorliegenden CDU-Antrag gelingt das in seiner Einseitigkeit leider auch nicht.
Ein paar Anmerkungen zur Debatte, zunächst zum nicht transparenten Verfahren bei der Standortsuche: Wir haben Frau Senatorin Schubert im Rechtsausschuss mehrmals aufgefordert, uns die Entscheidungsgrundlagen und Prozesse, die zum Standort Tegel geführt haben, ausführlich darzulegen. Sie sind leider sehr allgemein geblieben. Wir haben erfahren, dass es Anfragen bei der BIM und Vivantes gab. Uns wurde mitgeteilt, dass der Versuch der Einbindung eines freien Träger gescheitert ist, und wir wissen, dass eine Reihe von Kosten- und Fachargumenten
offensichtlich für den Standort Tegel sprachen. Die eigentliche Abwägung zwischen dem Standort Tegel und anderen Orten wurde aber nicht dargelegt. Es ist mir unbegreiflich, dass die Senatsverwaltung nicht die Möglichkeit genutzt hat, den Verdacht, die Belange der Anwohnerschaft hätten keine Beachtung gefunden, durch eine vollkommene und detaillierte Offenlegung des Verfahrens zu entschärfen.
Zur mangelnden Information der Bevölkerung: Auch hierzu wurde schon einiges gesagt. Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass die Senatorin erst aufwacht, wenn die Ängste und Sorgen der Bevölkerung in den Medien aufgegriffen werden. Das zeigt ein erschreckendes Maß an Unsensibilität. Offenbar bestand kein Bewusstsein für die Ängste von Eltern in der Nachbarschaft bezüglich der Errichtung einer Sexualstraftäterambulanz. Die Senatsverwaltung für Justiz, insbesondere Frau Senatorin Schubert, hätte die Pflicht gehabt, bereits ab dem Sommer 2004 über die beabsichtigte Eröffnung zu informieren und um Akzeptanz zu werben.
Zur Rolle des Bezirks: Es scheint unbestritten – Herr Schruoffeneger hat darauf hingewiesen –, dass die CDUBürgermeisterin Wanjura bereits spätestens Anfang August 2004 über die Standortentscheidung informiert wurde. Der Bezirk und auch die CDU – sowohl hier im Abgeordnetenhaus als auch in Reinickendorf – sollten daher selbstkritisch hinterfragen, warum erst mit der Eröffnung der Ambulanz begonnen wurde, lautstark öffentlich Protest zu schlagen. Der Verdacht, dass die CDU in Reinickendorf die Entscheidung der Senatsverwaltung im Sommer 2004 übersehen hat und nun die Emotionen der Menschen vor Ort instrumentalisiert, ist zumindest nicht von der Hand zu weisen. Der vorliegende Antrag und auch die Ausführungen des Kollegen Gram nähren leider diesen Verdacht.
Die Forderung, die Ambulanz sofort zu schließen und eine neue Ausschreibung durchzuführen, ist nicht nachvollziehbar, denn sie vertagt das Problem nur. Die Forderung setzt nämlich voraus, dass nach einer erneuten Ausschreibung die Abwägung zu einem anderen Standort kommen würde. Dafür gibt es aber gerade nach den Anhörungen im Rechtsausschuss keine Anhaltspunkte.
Aus Sicht der FDP-Fraktion ist nach wie vor zunächst zu klären, ob es bei dem Auswahlverfahren tatsächlich zu Ermessensfehlern gekommen ist. Sollte sich dies, wie von der CDU unterstellt, bewahrheiten, müsste sicherlich ein neues Auswahlverfahren durchgeführt werden. Solange dies aber nicht der Fall ist – und dafür liegen derzeit auch keine Anhaltspunkte vor –, wäre es nicht zu verantworten, die Ambulanz zu schließen.
Ferner muss sichergestellt werden, dass auf die Befürchtungen der Anwohner endlich in ausreichendem Maß eingegangen wird. Im Rechtsausschuss wurde von den Experten eine Reihe von Möglichkeiten genannt, wie man die Vorgänge in der Ambulanz für die Anwohner transparent gestalten könnte. Diese müssen aufgegriffen
Zusammenfassend: Ich hätte mir gewünscht, dass der CDU-Antrag mehr Problembewusstsein zeigen würde und einen Weg aufgezeigt hätte, der im Interesse der Anwohnerschaft auch eine Aussicht auf Umsetzung gehabt hätte. Da dies nicht der Fall ist, werden wir diesen Antrag nicht unterstützen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Rechtsausschuss. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
ist bereits durch die Konsensliste erledigt. Neben der Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz sowie an den Hauptausschuss beantragt die Koalition nunmehr auch die Überweisung – mitberatend – an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Dann eröffne ich die I. Lesung, wobei eine Beratung nicht angemeldet wurde. Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung vorgeschlagen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
a) eine Vertreterin der Berliner Gewerkschaften zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik
Damit ist Herr Dr. Alexander Dix mit der erforderlichen Mehrheit gewählt. Herzlichen Glückwunsch, Herr Dr. Dix!
Herr Dr. Alexander Dix wird gemäß Artikel 47 Abs. 1 der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995, Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 779, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. September 2004, Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 367, in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des Berliner Datenschutzgesetzes in der Fassung vom 17. Dezember 1990, Gesetz- und Verordnungsblatt 1991, Seite 16 und 54, zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 2. Oktober 2003, Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 486, zum Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für die Dauer von fünf Jahren ernannt.
b) einen Vertreter für Umweltbelange zum Mitglied des Kuratoriums der Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik
Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Die Kandidaten entnehmen Sie bitte der Begründung der Drucksache. Wer die dort Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das war einstimmig. Damit sind die betreffenden Personen gewählt.