Lieber Herr Kollege Lindner! Wenn Sie über die Sparvorschläge der Koalition reden, warum waren Sie, um Gottes willen, immer gegen die Streichung der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau, die im Jahr über 1 Milliarde € kostet?
Wir sind nicht gegen die Beendigung der Anschlussförderung, sondern es muss gemäß den vereinbarten Verträgen mit den Beteiligten sein. Das hat doch sonst keinen Sinn.
Aber da sind wir gleich wieder bei der Frage, wie bestandskräftig denn Ihre tollen BVG-Vereinbarungen sind. Es muss halt Recht und Gesetz gehorchen, Herr Klemm, wir leben in einem Rechtsstaat, nicht mehr und nicht weniger.
Wenn Sie, Herr Liebich, dann die verkorkste Teilprivatisierung der Wasserbetriebe ins Feld führen, um hier generell gegen Privatisierungen anzureden, dann kann ich nur antworten: Wenn es nach mir ginge und wir ein bisschen Geld übrig hätten, dann würde der Staat die Anteile an den Wasserbetrieben zurückkaufen.
Das kann man aber ständig nicht gegen eine systematische Schaffung von Wettbewerb ins Feld führen. Darum geht es doch. Wir wollen auch nicht, dass hier CherryPicking oder sonst etwas passiert, sondern das, was auf anderer Ebene in anderen Beispielen, bei der Telekommunikation, im Luftverkehr erfolgreich gemacht wird, die Trennung von Infrastruktur und Betrieb, hier durchführen, um Wettbewerb zu schaffen, von dem am Ende die Bürger durch günstige Konditionen und durch gute Leistung profitieren. Um nichts anderes geht es hier.
Wo steht denn die BVG? – Das hat der verstorbene Vorstandsvorsitzende doch auf einen ganz klaren Nenner gebracht: 30 % zu hoher Lohn, 30 % zu hoher Personalbestand.
Wenn Sie sagen, das habe der Thilo gesagt, Frau Kollegin, dann hat das vielleicht auch der Herr Finanzsenator so gesagt.
Herr Gaebler, natürlich haben Sie Recht. Das ist eine schmerzhafte Geschichte. Darüber brauchen wir gar nicht
Herr von Lüdeke! Ihre Textbausteine, die Sie alle vier Wochen zum Thema BVG ausbreiten, kennen wir, aber wenn Sie sich einmal über den aktuellen Stand informieren würden, dann wüssten Sie, dass die EU-Kommission über eine Neufassung der entsprechenden Verordnung diskutiert. Sie wird demnächst auf den Weg gebracht. Danach werden die Kommunen die Möglichkeit haben, zwischen einer diskriminierungsfreien Ausschreibung oder einer Inhouse-Vergabe zu wählen. Die Inhouse-Vergabe bedingt, dass das Unternehmen, an das die Vergabe erfolgt, vom Aufgabenträger beherrscht wird. D. h., dass das, was hier vereinbart wurde, nämlich dass das Unternehmen zu 100 % in Landesbesitz bleiben soll, sogar eine Vorgabe für eine solche Direktvergabe ist.
zu reden. Nur, was sollen wir denn vergleichen? – Wir können doch nur die Löhne und Gehälter, die im Moment bei der BVG gezahlt werden, mit den Löhnen und Gehältern, die bei anderen vergleichbaren öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen gezahlt werden, vergleichen.
Deswegen sage ich ganz klar: Was Sie hier gemacht haben, hat keinen und wird keinen Bestand in Brüssel haben. Sie haben durch diese Vereinbarung dafür gesorgt, dass das Unternehmen 2008 auf keinen Fall wettbewerbsfähig ist. Ich lese Ihnen das noch einmal aus dem Urteil vor. Da steht unter Punkt 4:
Die Höhe des Ausgleiches ist nach den Kosten zu ermitteln, die ein gut geführtes durchschnittliches Verkehrsunternehmen zu tragen hat.
Wenn Sie jetzt mit diesem Abschluss dafür sorgen, dass wir eben nicht 30 % Personalabbau haben, sondern diesen Personalumfang sogar noch bis zum Jahr 2020 hier festlegen und nicht ansatzweise die von Herrn Sarrazin und anderen geforderten 60 Millionen € Einsparungen haben, sondern nur 38 Millionen € Einsparungen, dann werden Sie denklogisch im Jahr 2008 nicht ein, wie es dort steht, „gut geführtes durchschnittliches Verkehrsunternehmen“ haben.
Das heißt: Brüssel wird diese Vereinbarungen, von denen Sie uns erzählten, die hier abgeschlossen werden, killen, Brüssel wird sie kippen.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder es wird Ihnen dieser gesamte Personalbestand anschließend wieder auf der Payroll stehen – das Personal wird übergehen auf das Land Berlin –, oder aber wird das Personal auf der Straße sitzen, weil dann nämlich Wettbewerb herbeizuführen ist, weil dann eben nicht die Direktvergabe durchzuführen ist. Das ist der Punkt. Deswegen ist dieser Abschluss nichts anderes als ein Lösen Ihrer möglichen Wahlkampf- und Wahlkampfspendenprobleme. Aber es ist kein Lösen der Probleme, die Sie mit der BVG haben. Das Ding wird Ihnen – wahrscheinlich im Jahr 2008 einem Folgesenat – und den Bürgern auf die Füße fallen. Dagegen wenden wir uns als Partei der Bürger.
Danke schön, Herr Kollege Dr. Lindner! – Das Wort für eine Kurzintervention hat jetzt der Kollege Gaebler. – Bitte schön!
Herr Präsident! Herr Dr. Lindner! Wenn Sie hier über EU-Recht reden, dann sollten Sie sich besser über die aktuellen Entwicklungen informieren. Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um den aktuellen Stand darzustellen.
Dass das Transparenzgebot weiterhin gilt, ist ebenfalls klar. Aber der Punkt mit der marktorientierten Direktvergabe wird dadurch deutlich relativiert, Herr Dr. Lindner.
Herr von Lüdeke! Es tut mir Leid, aber Sie habe davon wirklich keine Ahnung. Ich merke das an jedem Ihrer Beiträge.
Hören Sie mir einfach einmal zu. Vielleicht ziehen Sie einen Erkenntnisgewinn daraus. – Wenn das von der EU so vorgelegt wird – wir gehen davon aus, dass das in den nächsten anderthalb Jahren der Fall sein wird –, dann haben wir genau diese Möglichkeit. Das entbindet das Land Berlin natürlich nicht davon, darauf zu schauen, dass die Leistungen wirtschaftlich erbracht werden. Deshalb muss der Sanierungsprozess bei der BVG auch weitergehen.
Aber zu behaupten, man hätte mit der Vereinbarung das Totenglöcklein der BVG geläutet, ist falsch und verantwortungslos, Herr Dr. Lindner. Da aber genau das Ihr Ziel ist, müssten Sie dieser Vereinbarung eigentlich zujubeln. Sie wollen die BVG zerschlagen und das Unternehmen aufgeben. Sie wollen englische Verhältnisse. Das Netz wird heruntergefahren, solange Private davon profitieren. Nachher muss der Staat wieder eingreifen, um alles wieder auf Vordermann zu bringen. Das wollen wir nicht. Das ist nicht unsere Vorstellung von Daseinsvorsorge. Deshalb werden Sie an dieser Stelle nicht viel mitzureden haben. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Gaebler! – Herr Dr. Lindner wird replizieren. – Bitte, Sie haben das Wort!
Lieber Herr Kollege Gaebler! Ich rede von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, an die auch die Kommission gebunden ist.
Sie werden das auch als Nichtjurist verstehen, dass die Kommission an diese Entscheidung gebunden ist.
Danke schön, Herr Dr. Lindner! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Erklärung des Regierenden Bürgermeisters wurde damit abgegeben und besprochen.
1. Das begünstigte Unternehmen muss mit klar definierten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraut sei.