Protokoll der Sitzung vom 29.09.2005

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Meine Damen und Herren! Frau Oesterheld! Erstens durch klare Vorgaben – von denen ich einige genannt habe – und durch eine Beschränkung auf das, was tatsächlich erforderlich ist. Wir müssen kein großes Wegesystem neu anlegen, auch keine Rosenrabatten, sondern wir müssen uns an der Freizeitgestaltung und an der Nutzung nach Feierabend durch die Bürgerinnen und Bürger in der unmittelbaren Umgebung und in der Nachbarschaft orientieren. Die Vorarbeiten, die getroffen worden sind, sind wichtig und wertvoll. Dass wir dennoch in einen Wettbewerb gehen, heißt, dass wir ernst nehmen, was jetzt erarbeitet wird, was jetzt an Vorstellungen durch die breite Bürgerbeteiligung, auch durch das Besichtigen miteinander eingebracht wird. Ich selbst werde im Oktober mit vielen, die ich dazu öffentlich einlade, auf dieses Gelände gehen und sehen: Wie können wir es gestalten? Was muss gestaltet werden? Aber auch: Was kann so bleiben und ist zu nutzen, so wie es ist? Dies sicherzustellen ist auch mein persönliches Anliegen. Sie können davon ausgehen, dass ich mich einmischen werde.

Danke schön, Frau Senatorin!

Jetzt ist der Kollege Henkel von der Fraktion der CDU dran mit einer Frage zu dem Thema

Einbürgerung radikaler Islamisten in Berlin

Bitte schön, Herr Henkel! Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Treffen Berichte zu, dass in letzter Zeit in Berlin verstärkt Einbürgerungsanträge von Personen aus dem Spektrum des radikalen Islamismus zu verzeichnen sind?

2. Wie tritt der Senat gegebenenfalls dieser Entwicklung entgegen?

Der Senator für Inneres, Herr Dr. Körting! – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Henkel! Die Fragestellung ist berechtigt. Wir haben ein großes Interesse daran, dass bei uns keine Bürger aus dem Spektrum des extremistischen Islam die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Insofern haben wir ein waches Auge darauf, wer bei uns Einbürgerung beantragt, aus welchem Bereich er kommt und ob er auf dem Boden unserer demokratischen Verfassungsordnung steht oder nicht.

Die Berichte, die es dazu gegeben hat, können sich nicht auf Berlin beziehen, weil wir bei den Berliner Zahlen keine sensationelle Veränderung feststellen können. Wir haben im Jahr 2003 in 13 Fällen, im Jahr 2004 in 19 Fällen und im Jahr 2005 in 9 Fällen – Stand August

2005 – Erkenntnisse über Einbürgerungsbewerber gehabt, dass sie aus dem Bereich des extremistischen Islamismus kommen, weshalb wir den Einbürgerungsbehörden mitgeteilt haben, dass aus unserer Sicht Bedenken gegen eine Einbürgerung dieser Personen bestehen. Wenn Sie sich die Zahlen ansehen, werden Sie feststellen, dass wir – bei 19 Fällen im Jahr 2004 und bei 9 Fällen bis zum August 2005 – im Moment nicht feststellen können, dass es eine Zunahme von Menschen gibt, die versuchen die deutsche Staatsbürgerschaft zu erschleichen, indem sie ihre verfassungswidrige Einstellung nicht offenbaren.

Der Senat tut insofern etwas dagegen, als dass wir eine gründliche Prüfung sowohl bei Anspruchseinbürgerungen als auch bei Ermessenseinbürgerungen durchführen, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind. Dazu gehört auch, dass es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür geben darf, dass der Einbürgerungsbewerber nicht auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung steht. Wer die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnt, kann bei uns nicht Staatsbürger werden. Das ist keine Religionsfrage, Muslime können bei uns genauso leben wie andere auch, aber Leute, die den Islam politisch missbrauchen, nicht.

Der Kollege Henkel hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Senator! Zunächst vielen Dank für die Beantwortung. Wie bewerten Sie die Ergebnisse der Regelanfrage durch den Verfassungsschutz im Rahmen solcher Einbürgerungsverfahren? Wir konnten lesen, dass es 129 ungeklärte Fälle gibt. Und aus den Reihen des Bundesamts für Verfassungsschutz wird von einer nicht ungefährlichen Grauzone gesprochen.

Herr Senator Dr. Körting – bitte!

Herr Kollege Henkel! Ich halte im Hinblick auf das, was ich vorher gesagt habe, die Regelanfrage beim Verfassungsschutz für erforderlich. Wir haben schon früher darüber gesprochen, in welchen Bereichen das sein sollte oder nicht sein sollte. Da gibt es auch innerhalb des Hauses unterschiedliche Auffassungen. Die Innenminister der Länder und der Innenminister des Bundes sind einvernehmlich der Auffassung, dass eine Regelanfrage sinnvoll ist, auch wenn ich nur 19 Fälle im Jahr herausfische.

Nachdem wir das ursprünglich je nach Herkunftsländern unterschiedlich gehandhabt haben, haben wir gesagt, dass wir aus dieser Regelanfrage bestimmte Länder nicht herausnehmen können. Wir können nicht sagen, dass jemand, der aus den USA oder aus Großbritannien kommt, nicht überprüft wird, weil nicht zuletzt die schrecklichen Ereignisse in London etwa gezeigt haben, dass die Frage, wer aus welchem Land kommt, noch nichts darüber sagt, ob er nun demokratische Grundregeln beachtet oder sogar ein Terrorist sein kann. Insofern halte ich die Regelanfrage für erforderlich und im Moment der Zeit geschuldet.

Ob das in 10, 15 Jahren noch so sein wird, muss man dann diskutieren. Aber im Moment halte ich es für ein erforderliches Instrumentarium.

Die Anfragen sind auch bewältigbar. Wir haben im Jahr 2003 in 11 382 Fällen Überprüfungen vorgenommen, im Jahr 2004 in 9 598 Fällen. Im ersten Halbjahr 2005 sind es mit 3 787 Fällen weniger, weil die Anzahl der Einbürgerungsanfragen zurückgegangen ist. Die Zahlen zeigen, dass die Verfassungsschutzbehörde stark mit den Anfragen beschäftigt ist, aber auch in der Lage ist, diese zu bewältigen. Das zeigen auch die Ergebniszahlen. Auch wenn nicht hohe Zahlen übrig bleiben, jeder, den ich finde, ist ein Gewinn für unsere Sicherheit.

Die zweite Frage ist, wie mit der Grauzone umgegangen wird: Natürlich kann ich nicht ausschließen, dass es Nichtdemokraten unter den Einbürgerungsbewerbern gibt, die nicht bekannt sind. Das heißt, Verfassungsschutz oder auch andere Institutionen, Einbürgerungsbehörden können sinnvollerweise nur das überprüfen, was ihnen bekannt ist. Ich persönlich habe aber den Eindruck gewonnen, dass unsere Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland ein relativ gutes Auge auf die Menschen und Institutionen haben, von denen möglicherweise eine Gefahr auf unsere freiheitlich demokratische Grundordnung ausgeht. Das zeigt sich bei der Verhinderung von Anschlägen. Wir haben drei solche Fälle in der Bundesrepublik Deutschland gehabt, bei denen geplante Anschläge im Vorfeld aufgeklärt wurden. Das zeigt für mich, dass wir offensichtlich den Fokus auf die richtigen Leute, auf die richtigen Gruppierungen richten. Das schließt nicht aus, dass es irgendwo auch Lücken in einer solchen Überwachung gibt. Aber das ist immer eine Auswahlfrage, die man zu treffen hat, wie umfassend so etwas sein muss und sein kann. Wir werden nie hundertprozentig jeden Bürger oder Bewohner dieses Landes durchleuchten können. Ich habe den Eindruck, im Fall des extremistischen Islamismus sind wir gut, und zwar sowohl im Bund als auch in allen Bundesländern als auch in Berlin.

Danke schön! – Der Kollege Mutlu hat eine Nachfrage!

Herr Senator! Sind Sie mit mir der Meinung, dass der reine Verdacht, die einfache Mutmaßung oder die Herkunft eines Einbürgerungsbewerbers nicht ausreichend sein sollte, um diesen Einbürgerungsantrag abzulehnen, und das vom Verfassungsschutz Ermittelte auch gerichtsfest sein muss?

Herr Senator Dr. Körting – bitte!

Herr Kollege Mutlu! Wir müssen zwei Dinge unterscheiden: Wir haben einmal Menschen, die in einer bestimmten Situation bei uns wohnen, die nach unserem Staatsangehörigkeitsrecht einen Anspruch auf Einbürgerung haben, etwa Familienangehörige von Deutschen aus ehemaligen GUS-Staaten. Und wir haben Menschen, bei denen die Einbürgerung im

Ermessen der Bundesrepublik Deutschland steht. Die Fälle muss man unterschiedlich behandeln.

Wenn ich einen Ermessensfall habe, kann ich sagen, der Bewerber muss über jeden Verdacht erhaben sein. Wenn ein Verdacht da ist, ist es Sache des Bewerbers, den Verdacht auszuräumen. In den anderen Fällen, bei denen jemand einen Anspruch darauf hat, deutscher Staatsangehöriger zu werden – es sei denn, es steht dem etwas entgegen –, muss der Staat sagen, was dem entgegensteht und muss es notfalls auch vor Gericht beweisen, wobei wir wegen der neuen bundesgesetzlichen Vorgaben gewisse Beweiserleichterungen haben.

Ich will es an einem Beispiel deutlich machen. Es gibt eine islamistische Organisation, die Hizb ut-Tahrir heißt. Sie ist vom Bundesinnenministerium als verfassungsfeindliche islamistische Organisation verboten worden. Daraufhin hat es Durchsuchungen gegeben, sind Listen von Menschen, die dieser Organisation angehören oder nahe stehen, beschlagnahmt worden. Wenn jemand auf einer solchen Liste auftaucht und bei uns einen Antrag auf Einbürgerung stellt, dann bin ich der Auffassung, dass wir ihm die Einbürgerung verwehren können.

[Beifall des Abg. Henkel (CDU)]

Ich meine, wer auf einer solchen Liste einer verfassungsfeindlichen Organisation mit terroristischen Anschlägen in Usbekistan und anderswo auftaucht, der muss meines Erachtens uns nachweisen, weshalb er zu Unrecht auf dieser Liste auftaucht. Nicht wir müssen ihm nachweisen, weshalb er zu Recht auf der Liste auftaucht, denn das können wir nicht. Da, glaube ich, ist es das Schutzinteresse von uns, zu sagen: So jemand, der dort auftaucht, muss uns erklären können, weshalb er dort auftaucht, vielleicht weil er aus Versehen einmal eine solche Schrift bezogen hat oder weil er als Journalist oder als historisch interessierter Mensch die Schrift bezogen hat. Aber wenn er dort als Beitragszahler oder wie auch immer auftaucht, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass er nicht auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, und dann hat er als Staatsbürger hier nichts zu suchen. Das ist meine Auffassung.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Es ist die Rechtsauffassung, es entspricht unserer Rechtslage.

[Henkel (CDU): Es muss Ihnen nicht peinlich sein, wenn wir bei Ihnen klatschen!]

Dann muss er den Nachweis führen, weshalb er versehentlich genannt wird. Ich glaube, dass wir ihm damit keinen Tort antun. Letztlich entscheiden wir, ob jemand bei uns Staatsbürger wird oder nicht.

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt geht es weiter mit dem Abgeordneten Doering von der Linkspartei.PDS mit einer Anfrage zu dem Thema

Explosive Gaspreise

Bitte schön, Herr Doering!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die Ankündigung der GASAG, die Gaspreise zum 1. Oktober um elf Prozent anzuheben?

2. Worin liegen die Ursachen für die steigenden Preise, und sieht der Senat politische Handlungsmöglichkeiten, um Explosionen dieser Art bei Gaspreisen zu verhindern?

Jetzt geht es weiter mit der Frau Abgeordneten Hertlein von der Fraktion der SPD mit einer Frage zum selben Thema, nämlich

Die Entwicklung der Gaspreise

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, dass die bisherigen Gasverkaufspreise den betrieblichen Aufwand der GASAG nicht mehr decken, bzw. aus welchen anderen Gründen glaubt die GASAG, eine Preiserhöhung von über 10 % rechtfertigen zu können?

2. Hält der Senat es für zwingend erforderlich, dass die GASAG ihre Preis- und Tarifkalkulation offen legt, und wird der Senat eine Genehmigung der Tariferhöhung von einer solchen Offenlegung abhängig machen?

Danke schön, Frau Kollegin!

Nun ist die Frau Abgeordnete Kubala von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Reihe mit dem selben Thema unter der Überschrift:

GASAG missbraucht Monopolstellung – aber Wirtschaftssenator Wolf sieht keinen Handlungsbedarf!

Bitte schön, Frau Kubala!