Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Radebold! Sie wissen, dass für den Kernbereich des Alexanderplatzes der Bebauungsplan I B 4a festgesetzt worden ist, und zwar im April des Jahres 2000. Damit sind damals bereits sieben von zehn Hochhäusern des gesamten städtebaulichen Komplexes gesichert gewesen. Für das Projekt der Shopping Mall hat es im Oktober 2005 eine Beschlussfassung in diesem Hause gegeben. Die Planreife war bereits im Jahr 2003 festgestellt worden. Wegen unterschiedlicher Prioritäten zur Umsetzung des Planungsziels wurde bereits im Jahr 1997 der Gesamtbebauungsplan in Teilbebauungspläne aufgeteilt.
Ich beabsichtige, im Dezember dem Senat und anschließend dem Abgeordnetenhaus zur Beschlusslage das Abwägungsergebnis für den B-Plan zur Karl-LiebknechtStraße vorzulegen und die übrigen Bebauungspläne, also Planstraße, Rathaus- und Grunerstraße, werden dann 2006 zur Festsetzung bzw. zur Planreife gelangen. Damit ist ganz wesentlich die Umsetzung der städtebaulichen Entwicklung vertraglich, wie Sie wissen, mit den Grundstückseigentümern vereinbart, auch städtebaulich bzw. planungsrechtlich gesichert. Wesentlicher Vorzug allerdings des gesamten Kollhoff/Timmermann-Konzeptes ist, wie wir wissen, dass es möglich ist und möglich sein muss, im wahrsten Sinne des Wortes tatsächlich aufeinander, also sukzessive, das Gesamtkonzept zu verwirklichen. Eine sichere Einschätzung zur Einhaltung der Termine aus den städtebaulichen Verträgen, also des Termins 2013, kann im Jahr 2005 noch nicht vorgenommen werden.
Frau Senatorin! Bei den vereinbarten städtebaulichen Verträgen und den finanziellen Leistungen, die sich für eventuelle Bauherren daraus ergeben: Ist dort die größtmögliche Ausnutzung der Baugrundstücke zu Grunde gelegt worden, oder ist dort nur eine Teilbebauung, also die Sockelgeschosse, zu Grunde gelegt worden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Radebold! Die städtebaulichen Verträge sind nach meiner Kenntnis vor Jahren Gegenstand der Betrachtung im Vermögensausschuss des Abgeordnetenhauses gewesen. Hier kann ich Ihnen mitteilen, dass in den städtebaulichen Verträgen davon ausgegangen wird, dass sukzessiv und in Abschnitten Sockelgeschosse und dann danach die Hochhausgeschosse gebaut werden, so dass wir in Abschnitten auch die Vollendung von Sockelgeschossen und von Hochhausgeschossen bis zum Jahr 2013 denken können und müssen.
Frau Senatorin! Vor dem Hintergrund, dass in den städtebaulichen Verträgen vereinbart ist, dass die Hochhäuser nur dann gebaut werden müssen, wenn es den Investoren wirtschaftlich zumutbar ist, frage ich Sie: Teilen Sie nicht auch die Sorge mit den Anrainerinnen, dass es auf dem Alexanderplatz zu einer Dauerbaustelle kommt, weil jeder zu jeder beliebigen Zeit mit dem Bau beginnen kann, da keinerlei Sanktionsmöglichkeiten für den Nichtbeginn des Baus in die Verträge eingearbeitet sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hämmerling! Ich teile die Vorstellung, aber ich bedauere sie nicht. Dass in Berlin gebaut wird und dass am Alexanderplatz gebaut wird und dass am Alexanderplatz gebaut werden wird, das ist richtig, und das ist gut so. Im Übrigen will ich Ihnen sagen, dass sich die Investoren, von denen Sie gesprochen haben, geradezu verpflichtet haben, einen ganz wesentlichen Anteil an der Finanzierung z. B. des Baus des öffentlichen Raums, der Gestaltung des Platzes selbst, der anschließenden Planstraße zu übernehmen. Entnehmen Sie dem bitte auch die Zuversicht der sich verpflichtet Habenden, die mit erheblichem finanziellem Einsatz in Verträge investieren, mit dem Land Berlin so verabredet, in die Zukunft des Alexanderplatzes, dass es eine solche Zukunft des Bauens am Alexanderplatz geben wird.
1. Teilt der Senat von Berlin den vom „Berliner Institut für Faschismus-Forschung und Antifaschistische Aktion e. V.“ gemachten Vorwurf, die Organisatoren des im September 2005 durchgeführten Sado-Maso-Straßenfestes „Folsom Europe Berlin“, jedenfalls führende Repräsentanten dieser Gruppe, würden zur Sympathisanten- und Unterstützerszene des irakischen und palästinensischen Terrorismus gehören und hätten sich mit rechtskräftig verurteilten Brandanschlägern, u. a. auf das Landeskriminalamt Magdeburg, solidarisiert?
2. Falls ja, hält der Regierende Bürgermeister es nunmehr für angebracht, seine Äußerungen in der Plenardebatte des Abgeordnetenhauses von Berlin am 1. September 2005 zur „Lebensfreude pur“ und „Toleranz“ zu korrigieren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Braun! Der Senat teilt den Vorwurf nicht. Über Vorstandsmitglieder des Vereins Folsom Europe Berlin liegen dem Berliner Verfassungsschutz und Polizeibehörden keine derartigen Erkenntnisse vor. Eine Zugehörigkeit zur Sympathisanten- und Unterstützerszene des palästinensischen und irakischen Terrorismus ist auch nicht andeutungsweise erkennbar. Ebenso gibt es keinen Bezug von Vorstandsmitgliedern von Folsom Europe zu einem Revisionsverfahren, das derzeit vor dem Oberlandesgericht in Naumburg gegen ein Mitglied des so genannten Autonomen Zusammenschlusses Magdeburg wegen Brandanschlägen auf das LKA Sachsen-Anhalt und ein Einsatzfahrzeug der Bundespolizei stattfindet.
In einem Aufruf, in dem in polemischer Weise die Verteidigung der nationalen Selbstbestimmung des Irak propagiert wird, befindet sich unter einer Reihe von unterstützenden Organisationen, unter anderem der Kommunistischen Plattform Hamburg, der Kommunistischen Partei Deutschlands, des Ortsverbands Köln des Deutschen Freidenkerverbandes und unter 60 angeblichen Unterstützern auch der Name eines Journalisten, der für eine Zeitschrift schreibt, in der das Straßenfest von Folsom Europe propagiert wird.
In einem Aufruf vom 28. September 2005, in dem für das o. g. Strafverfahren in polemischer Weise die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Mindeststandards und die Zulassung neutraler Gutachter und Beobachter gefordert werden, finden sich der eben genannte Journalist und ein weiterer Journalist, der für dieselbe Zeitschrift Artikel geschrieben hat, als angebliche Unterzeichner wie insgesamt 342 Unterstützer, zu denen Mitglieder des Rates der Stadt Düsseldorf, des Landesvorstandes der WASG Berlin, des Landesvorstandes der JungdemokratInnen Berlin, die Linkspartei.PDS Hamburg, Ingolstadt, Soest, eine Vielzahl von Ortsgruppen der Roten Hilfe, ein Mitglied der
Linksfraktion im Europäischen Parlament, Professor Grottian aus Berlin und der WASG-Landesverband Brandenburg gehören sollen. Eine strafrechtliche Relevanz kann, abgesehen von der Frage, dass derartige Unterschriften von den beiden Gelegenheitsjournalisten nicht Folsom Europe zugerechnet werden können, in der Unterzeichnung der Solidaritätserklärungen nicht gesehen werden.
vorliegt und Sie auch Ihre Antwort darauf gestützt haben, ist meine Frage: Beabsichtigt der Senat von Berlin, zum Schutze des Ansehens des Regierenden Bürgermeisters gegen dieses Institut rechtliche Schritte, ggf. auf Unterlassung oder Widerruf, einzuleiten?
Herr Kollege Braun! Dieses Institut war mir bis zu Ihrer Anfrage nicht bekannt, wobei der Name „Institut“ bei uns in der Bundesrepublik Deutschland nicht geschützt ist. D. h. also, drei Menschen, die beschließen, in Banken einzubrechen, können sozusagen unter „Institut für Geldbeschaffung“ firmieren,
Ich habe aber Ihre Frage zum Anlass genommen, mich mit diesem Institut anhand des Internets zu befassen, habe damit eine Lücke in meinem Wissen geschlossen und Folgendes festgestellt: Dieses so genannte Institut arbeitet mit einer ganz bestimmten wissenschaftlichen Methode, die ich Ihnen kurz darstellen kann. Das Institut bedient sich der Logik, z. B.: Der NSDAP-Chefideologe Alfred Rosenberg hat sich einmal mit dem mittelalterlichen Mystiker Meister Eckhart befasst. Auch der Bischof Jacques Gaillot beschäftigt sich mit dem Mystiker Eckhart, also steht Gaillot an der Seite des Faschisten Rosenberg. Das ist eines der Beispiele, die wir dort haben. Es gibt noch weitere.
Auch in dem Zusammenhang, den Sie genannt haben, gibt es eine derartige Logik. Es wird argumentiert: Nach einer Untersuchung des Bezirksamtes FriedrichshainKreuzberg verstärkten sich islamistische Tendenzen am Kottbusser Tor. Einer der Beteiligten hat am Kottbusser
Tor eine Wohnung oder ein Büro. Also ist einer dieser Beteiligten nunmehr der islamistischen, palästinensischen und irakischen Terroristenszene zuzurechnen. Angesichts dieser durchaus logischen Schlussfolgerungen des Instituts würde ich dem Regierenden Bürgermeister nicht anraten, in ein Klageverfahren zu gehen. Das ist es nicht wert.
Dann hat Frau Abgeordnete Holzheuer-Rothensteiner von der Linkspartei.PDS das Wort zu einer Frage nach
1. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, langfristig ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen zu sichern?
2. Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die Forderung der Bundes-GEW, mehr schulische „Lehrstellen“ zu schaffen?
Danke schön, Frau Abgeordnete! – Frau Staatssekretärin Ahlers hat das Wort zur Beantwortung. – Bitte schön, Frau Ahlers!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie wissen alle, dass die Ausbildungsplatzsituation in Berlin – und nicht nur in Berlin – nicht ganz einfach ist und wir immer die Schwierigkeit haben, genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Deswegen wurde im letzten Jahr die Ausbildungsplatzinitiative ins Leben gerufen. Auch die Sonderkommission zur Ausbildungsplatzsituation in diesem Jahr hat verabredet, die entsprechenden Maßnahmen weiterzuführen. Wir gehen davon aus, dass das nicht nur für dieses Jahr notwendig ist, sondern uns diese Situation voraussichtlich auch noch im nächsten und übernächsten Jahr begleiten wird.
Von Berliner Seite aus sehen die Maßnahmen folgendermaßen aus: Wir finanzieren anteilig 1 955 Ausbildungsplätze im Bund-Länder-Sonderprogramm und stocken dieses Programm auf 3 000 Plätze auf. Außerdem stellen wir über MDQM Ausbildungsplätze bereit und haben ein Angebot an vollzeitschulischen Berufsausbildungsgängen wie auch an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Berliner Schulen.
Nichtsdestotrotz sind das Wichtigste weiterhin die dualen Ausbildungsplätze in den Unternehmen. Die Berliner Wirtschaft konnte dieses Jahr das erste Mal mehr betriebliche Ausbildungsplätze anbieten als in den Jahren davor. Unser Ziel ist es weiterhin, allen Ausbildungsplatzbewerberinnen und -bewerbern einen Ausbildungsplatz anzubieten. Das werden wir voraussichtlich mit ergänzenden Ausbildungs- und Qualifizierungsangeboten von unserer Seite aus auch weiter machen müssen.
Wir bemühen uns bei der Bundesregierung um die Weiterführung des Bund-Länder-Sonderprogramms über die nächsten Jahre hinaus. Wir gehen davon aus, dass wir diese Unterstützung noch bis zum Jahr 2009 benötigen, weil sich insbesondere in Berlin die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen nicht in dem Maße reduzieren wird, wie das in den anderen Bundesländern der Fall ist.