Protokoll der Sitzung vom 06.04.2006

Wir kommen zur Priorität der Fraktion der SPD unter der

lfd. Nr. 4 e:

II. Lesung

Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsregistergesetz – KRG)

Beschlussempfehlung Recht Drs 15/4889 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/4343

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Land Berlin setzt heute Maßstäbe mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin. Die Koalitionsfraktionen haben dies am Anfang der Legislaturperiode verabredet und vor geraumer Zeit einen entsprechenden Antrag ins Plenum eingebracht. Der Berliner Senat hat mit dem hier vorliegenden Korruptionsregistergesetz reagiert und damit Neuland in der Bundesrepublik betreten, nachdem im Jahr 2002 ein von den Regierungsfraktionen, SPD und Grüne, eingebrachtes Bundesgesetz von den damaligen Mehrheiten im Bundesrat zu Fall gebracht wurde.

In dieses bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu führendes Register – dort gibt es seit 1953 schon das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis mit den entsprechenden Erfahrungen – sollen rechtskräftige Verurteilungen, bestandskräftige Bußgeldbescheide oder – wenn sonst keine vernünftigen Zweifel an einer Tat bestehen – geständige Einlassungen gegenüber einer Behörde eingetragen werden sowie endgültige Einstellungen gemäß § 153a der Strafprozessordnung, die in gewisser Weise auch ein Schuldanerkenntnis beinhalten, wenn die Geldbuße bezahlt wurde, und zwar bei Verstößen gegen Regelungen im Bereich der Bestechungsdelikte, bei Wirtschaftsdelikten und im Umfeld aller Delikte, die die Schwarzarbeit betreffen. Die entsprechenden Vorschriften sind in § 3 dieses Gesetzes genannt. Öffentliche Auftraggeber sind vor dem Gesetz verpflichtet, vor einer Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Informationsstelle nachzufragen. In den Diskussionen des Rechtsausschusses wurden die Eintragungsregelungen noch einmal konkretisiert. Die heutige Änderungsvorlage trägt diesen Änderungen Rechnung, da die Reihenfolge der Eintragungstatbestände dadurch geändert werden müsste, sonst hätten wir dafür falsche Daten gehabt.

Wie ich bei der Einbringung des Gesetzes im Plenum am 10. November 2005 bereits ausführte, treffen nach dem Bundeslagebild Korruption des Bundeskriminalamts die Mehrzahl der Korruptionsfälle die wirtschaftlichen

Ich weiß, es gibt auch Bedenken gegen dieses Gesetz. Wir haben im Ausschuss sehr umfangreich beraten und vergleichbare Erfahrungen aus anderen Bundesländern

bewertet. Jedes rechtliche Risiko auszuschließen, das ist tatsächlich unmöglich. Es gilt jetzt, ein Zeichen gegen Korruption zu setzen. Die Union wird dem Gesetz zustimmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute werden wir ein Berliner Korruptionsregistergesetz beschließen. Das ist ein weiterer Schritt einer Stadtpolitik Berlins, die Transparenz und öffentliche Kontrolle des Verwaltungs- ebenso wie unternehmerischen Handelns zum Maßstab nimmt. Mit der heutigen Beschlussfassung schaffen wir eine Sammelstelle für Informationen über korruptionsauffällige Verhaltensweisen in Unternehmen. Öffentliche Verwaltungen sind gehalten, derartige Rechtsverstöße, die nachgewiesen werden, an das Register weiterzuleiten. Öffentliche Auftraggeber sind gehalten, solche Informationen im Bieterverfahren abzurufen und die Voraussetzungen dafür zu prüfen, ob ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren angezeigt ist. Damit wird Druck auf Unternehmen mit Auftragsinteresse in Berlin ausgeübt, ihre unternehmensinterne Kultur korruptionspräventiv zu gestalten. Der Kollege Braun hat darauf bereits hingewiesen.

Beziehungen zwischen Unternehmen und nicht die gegenüber der öffentlichen Hand. Nur 16 % betreffen Delikte mit Amtsträgern. Aber schon diese Zahl ist zu hoch. Deshalb soll dieses Gesetz dazu beitragen, die Schwellen höher zu setzen. Gleichzeitig haben wir nicht nur reine Bestechungsdelikte mit hineingenommen, sondern auch Delikte aus dem Umfeld der Wirtschaftsdelikte bis hin zum Außenwirtschaftsgesetz, Subventionsbetrügereien und natürlich alles das, was sich im Umfeld der Schwarzarbeit auch bei Verstößen gegen die Sozialgesetzbücher entsprechend darlegt.

Wir hoffen, dass mit diesem Gesetz auch die Unternehmen, die mit kriminellen Methoden arbeiten, zur Ordnung gerufen werden können und neue Konsequenzen, die ihnen eher weh tun werden, zu spüren bekommen. Denn manchmal zahlt man eine Geldbuße aus der Portokasse. Aber keine öffentlichen Aufträge mehr zu erhalten, ist schon etwas schlimmer.

Es ist nur ein kleiner Schritt, den wir heute gehen. Es ist zu hoffen, dass das Bundeswirtschaftsministerium dem Berliner Beispiel folgt und im Rahmen der Neuregelung des Vergaberechts bundesweit gleichartige Regelungen einführt. – Danke sehr!

[Beifall bei der SPD und der Linkspartei.PDS]

Vielen Dank, Herr Kollege Schimmler! – Die Fraktion der CDU schließt an. Das Wort hat der Kollege Braun. – Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem der Kollege Schimmler das Gesetz so nett für uns alle referiert hat, kann ich mich kurz fassen.

Ich glaube, dass die Einrichtung eines Korruptionsregisters für korruptionsauffällige Unternehmen dringend notwendig und erforderlich ist. Wer die Berichte von Transparency kennt, weiß, auch in Deutschland blüht die Korruption. Die Formen sind vielfältig: Mal gibt es Geld, mal Reisen, mal andere Gefälligkeiten. – Wir haben in Berlin schon relativ viel gemacht. Wir haben eine besondere Stelle bei der Staatsanwaltschaft eingerichtet, wir haben in vielen Behörden Antikorruptionsstellen, an die sich die Bürger oder die Beamten wenden können. Trotz allem wissen wir: Allein reicht das nicht aus.

Die Union ist für Nulltoleranz, nicht nur bei Bagatelldelikten, sondern auch bei Straftaten von Tätern mit weißem Kragen. Wir unterstützen deshalb alle Maßnahmen, die geeignet und erforderlich sind, um die Korruption bekämpfen zu können. Wir meinen, ein Register für korruptionsanfällige Unternehmen kann wirksamer sein als jede Strafandrohung. Denn wer einmal im Register ist, möglicherweise für Jahre von der Auftragsvergabe ausgeschlossen ist, der wird sich das sehr sorgfältig überlegen, wo und was seine wirklichen Interessen sind.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der Linkspartei.PDS]

Vielen Dank, Herr Kollege Braun! – Wir fahren fort mit der Fraktion der Linkspartei.PDS. Das Wort hat Kollege Dr. Lederer. – Bitte sehr!

Diese Zielrichtung wird dadurch verstärkt, dass der Nachweis geeigneter Vorkehrungen gegen Korruption zur Tilgung der Eintragung im Korruptionsregister führen kann. Der Rechtsschutz der Betroffenen ist umfassend gewährleistet, insbesondere durch die Möglichkeit der rechtlichen Überprüfung von Vergabeausschlüssen. Aus dem gleichen Grund gibt es auch keine eurooparechtlichen Bedenken, die einzeln im Verfahren der Beratung vorgetragen worden sind, denn diese könnten allein beim Vergabeverfahren selbst ansetzen. Dessen Europarechtskonformität kann nicht bezweifelt werden. Ein gewisses Neuland betreten wir dadurch, dass wir Regelverstöße durch Personal in Unternehmen zuzurechnen versuchen. Dies ist jedoch ein kompliziertes Feld, hier hilft einfach nur der Praxistest.

Unser Gesetz schafft ein einfaches, rechtssicheres, unbürokratisches Verfahren. Besonders froh bin ich darüber, dass es gelungen ist, die anfänglichen Bedenken des Senats gegen ein solches Gesetz auszuräumen und ihn zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zu veranlassen. Im Rechtsausschuss haben wir Experten, unter anderem von Transparency, der Bauindustrie und den Datenschutzbeauftragten, gehört. Wir haben gemeinsam an der Qualifizierung des Entwurfs gearbeitet, und wir haben uns überzeugen lassen, dass es weitere Verfahren geben soll, insbesondere die bundesrechtlich vorgesehene Präqualifizierung von Unternehmen in Hinblick auf Antikorruptionsvorkehrungen.

Schließlich werden wir hoffentlich dank der Offenheit und Konstruktivität aller Fraktionen dieses Hauses bald eine Verfassungsänderung beschließen, die die Rechte des Parlaments in Bezug auf die öffentlichen Unternehmen stärkt. Das ist die richtige Richtung, dieser Weg muss weiter verfolgt werden. Eine Umkehr darf es nicht geben. – Vielen Dank!

Danke schön, Herr Kollege Dr. Lederer! – Die Fraktion der Grünen setzt nun fort. Das Wort hat die Frau Kollegin Oesterheld. – Bitte sehr!

Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, der wird unter die vornehmsten Leute gezählt.

Dieser Spruch könnte von mir sein, ist er aber nicht, sondern er stammt von Erasmus von Rotterdam aus dem 15. Jahrhundert. Manchmal hat man den Eindruck, es habe sich seit dem nicht viel geändert.

Deshalb werden wir nach einer gewissen Zeit prüfen müssen, ob wir unser Register noch benötigen oder ob es durch bundeseinheitliche Regeln möglicherweise überflüssig geworden sein könnte. Natürlich hätte es uns besser gefallen, wenn es auf der Bundesebene inzwischen ein solches Register gäbe. Die IHK hat ganz aktuell noch einmal darauf hingewiesen, dass ein bundeseinheitliches Verfahren effektiver wäre und flächendeckendere Kontrolle ermöglichen würde. Das ist ohne Zweifel richtig. Aber irgendwann muss angefangen werden. Wir in Berlin folgen zu wenig guten Beispielen. Es muss mehr davon geben. Nach fünf Jahren tritt unser Gesetz außer Kraft. Vielleicht haben wir dann überhaupt keinen Anlass mehr, es erneut in Kraft zu setzen bzw. seine Laufzeit zu verlängern.

Mit der Beschlussfassung über das Korruptionsregistergesetz haben wir ein weiteres Vorhaben dieser Legislaturperiode zum Abschluss gebracht, aus dem sich ersehen lässt, dass Berlin gelernt hat. Die Hauptstadt von Korruption und Filz muss einen schlechten Ruf verlieren. Sie ist inzwischen dabei, einen guten Ruf zu gewinnen. Eine stadtwirtschaftliche Kultur ändert man nicht von heute auf morgen, aber wir gehen kontinuierlich voran. Klientelismus, Selbstbedienungsmentalität und Misswirtschaft sind ein Thema geworden, dem sich die Stadtpolitik stellt. Das hat es in Berlin vor dem Jahr 2001 nicht gegeben.

Ich möchte noch einmal daran erinnern: Wir haben die Beteiligungsrichtlinien neu gefasst, den deutschen Corporate-Governance-Kodex zum Maßstab stadtunternehmerischen Handelns gemacht, die Beteiligungsberichterstattung völlig neu qualifiziert, ein Monitoring zur Lage der öffentlichen Stadtwirtschaft eingeführt und damit Controlling überhaupt erst ermöglicht. Ein Beteiligungsausschuss befasst sich mit den Betrieben Berlins, und die punktuelle Kooperation der Stadtpolitik mit Transparency hat uns nicht geschadet. Wir haben die Kontrolle Berlins über die Aufsichtsräte verbessert, Vorstände ausgewechselt, in einzelnen Unternehmen beträchtliche Aufräumarbeiten geleistet. Dieser Prozess muss fortgesetzt werden.

Die Linkspartei steht in jeder Beziehung zu diesen Schritten, die nicht ausschließlich, aber zu erheblichen Teilen Ergebnis der politischen Arbeit der rot-roten Koalition war. Ich bin froh, dass die Opposition bei vielen Dingen mitgezogen hat. Zu einem lebenswerten Berlin gehört ein guter, vom Parlament kontrollierter und kontrollierbarer öffentlicher Ver- und Entsorgungssektor und eine stabile soziokulturelle Infrastruktur. Wir werden demnächst – das hoffe ich – eine Reform des Betriebegesetzes beraten, die die individualisierte Offenlegung der Vorstandsgehälter vorschreibt. Damit wird für einen Teil der Unternehmen Wirklichkeit, was das Parlament seit über einem Jahr für alle fordert. Die Hauptverwaltungen müssen mitunter noch zum Jagen getragen werden. Insbesondere der Finanzverwaltung fällt es mitunter offenbar noch schwer, die gewohnten und jahrzehntelang geübten Abläufe zu überprüfen und zu verändern. Angesichts der

Vergangenheit Berlins führt daran jedoch kein Weg vorbei.

[Beifall bei der Linkspartei.PDS]

[Beifall bei den Grünen]

Der Moral, die sich in immer mehr Wirtschaftsunternehmen breit macht, sämtliche Wege zu finden, um Gesetze zu umgehen, muss begegnet werden. Ich kann mit gutem Gewissen sagen, dass die Grünen stets und von Anfang an gerade Korruption, Filz und dergleichen bekämpft haben. Für mich ist das ein Politikfeld, bei dem ich mit voller Leidenschaft immer dabei war.

[Beifall bei den Grünen und der Linkspartei.PDS]

Ich wüsste aber auch kein anderes Politikfeld, in dem sich Erfolge so schnell, so direkt und positiv – ideell wie materiell – für die Gesellschaft auswirken. Deshalb sind wir froh, dass es dieses Korruptionsregistergesetz jetzt gibt. Auch wenn damit nicht nur Korruption, sondern auch viele andere Tatbestände wie Schwarzarbeit gemeint sind, ist das Gesetz nicht nur von Rot-Rot, sondern auch von uns angeregt – ich erinnere an unseren Antrag mit dem prickelnden Titel „Kehraus nach Strieder – Berlin zur Antikorruptionsmodellstadt machen“. Das Antikorruptionsgesetz ist nun der dritte Punkt – neben dem Corporate Governance Kodex und neben Transparency International beim Flughafen Schönefeld. Man kann auch einmal sagen, dass man das sehr gut findet und dass wir es deshalb auch unterstützen.

[Beifall bei den Grünen und der Linkspartei.PDS]

Inwieweit dieses Gesetz in der vorliegenden Form wirklich in der Lage ist, alle Fälle zu erfassen, wird sich zeigen. Wir sind uns einig, dass das nicht so einfach möglich ist, dass es immer wieder Winkeladvokaten gibt, die Gesetzeslücken finden, die immer wieder Wege finden,

Letztlich werden wir erst in den nächsten Jahren sehen, ob dieses Gesetz Erfolg hat, ob es nachgebessert werden muss oder ob es nach fünf Jahren endgültig überflüssig ist – gerade auf Grund der Entwicklung, die auf Bundesebene zu einer einheitlichen Bekämpfung von Korruption erfolgen wird.

Unser Ansatz ist der – auch das wurde bereits angesprochen –, der durch das Qualifikationsverfahren vom Bundesverkehrsministerium im letzten Monat angeschoben wurde: statt einer Negativliste ein Positivregister einzuführen. Wenn man Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, dergestalt einer Vorprüfung unterzieht, dass sie eine Präqualifikation durchführen müssen, um an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können, hat man nicht alle diese negativen Punkte, sondern umgekehrt ein positives Element darin enthalten. Man hat damit vor allem auch die Problematik von Subunternehmen etc. gelöst, man hat die Problematik gelöst, was mit Unternehmen passiert, die umfirmieren, die sich also schnell eine neue Rechtsidentität zulegen. Das alles ist durch dieses Gesetz nicht gedeckt. Wir hoffen, dass wir in den nächsten ein bis zwei Jahren auf Bundesebene einen großen Schritt weiter sind und man sich dann darüber unterhalten kann, ob dieses Gesetz überflüssig ist und man es abschaffen kann. – Danke!

um Sachen zu umgehen. Zumindest ist es aber seitens des Parlaments ein deutliches Zeichen, dass man dies nicht mehr dulden will. Daher werden wir diesem Antrag zustimmen.

[Beifall bei den Grünen und der Linkspartei.PDS]

Danke schön, Frau Kollegin Oesterheld! – Wir setzen mit der Fraktion der FDP fort, und das Wort erhält der Kollege Meyer. – Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle meine Vorredner haben darauf hingewiesen, dass dieser Gesetzentwurf sicherlich nicht frei von Unschärfen und möglichen Problemfällen ist. Die Zielsetzung dieses Gesetzes, Korruption im Land Berlin stärker und wirkungsvoller zu bekämpfen, wird auch von der FDP-Fraktion geteilt. Wir sind allerdings – auch gerade nach der Ausschussberatung – zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Gesetzentwurf auf Grund der genannten Unschärfen und Problemsituationen in die falsche Richtung geht.

[Dr. Lederer (Linkspartei.PDS): Sonst sind Sie doch mutiger!]

Ja, mag sein, Herr Lederer, dass wir sonst mutiger sind. Sie haben vieles gesagt, dem ich zustimmen kann, aber ich fasse noch einmal zusammen: Wir haben einen Katalog von Straftaten, der weit über die klassischen Korruptionstatbestände hinausgeht – genauer gesagt ist das ein Register über unzuverlässige Unternehmen. Wir sind der Meinung, dass der Katalog zu weitläufig, zu unbestimmt ist. Wir werden erst im Laufe der Zeit sehen, wie durch Verwaltungshandeln diese mangelnde Eingrenzung umgesetzt wird.

[Dr. Lederer (Linkspartei.PDS): Dann stimmen Sie doch zu!]

Es finden keine vorherigen Anhörungen der betroffenen Unternehmen statt, bevor eine Eintragung erfolgt – auch das ist ein Manko. Es ist nicht geklärt, wie genau die Zurechnung im Sinne einer Verantwortlichkeit des Unternehmens für einen strafrechtlich belangten Mitarbeiter gehen wird. Dies liegt im Ermessen der Registerbehörde, und damit wissen wir nicht, wie dieses Gesetz letztlich umgesetzt wird. Das gilt zwar für alle Gesetze, uns ist allerdings die Unschärfe etwas zu groß.

Der letzte Bereich, auf den Sie, Herr Lederer, auch eingegangen sind, ist die Eingrenzung in § 5 des Gesetzes, die Niederlassung oder Zweigniederlassung. Wie genau kann man einzelne Unternehmensteile abgrenzen? Sie haben zwar darauf hingewiesen, dass es sicherlich keine europarechtlichen Implikationen mehr gibt, dennoch ist es unserer Meinung nach problematisch, wenn man Unternehmen, die keine rechtlich unabhängige Zweigniederlassungsstruktur haben, in Gänze zur Verantwortung zieht. Dann können Sie natürlich wieder sagen, dass sich das Unternehmen nachträglich wieder aus dem Register löschen lassen kann, aber es steht zunächst einmal drin. Man muss akzeptieren, dass dies ein Kritikpunkt ist, den

wir als FDP-Fraktion ankreiden und weswegen wir uns gegen diesen Gesetzentwurf wenden.