Danke schön, Herr Präsident! – Ich möchte wissen, ob Sie auch weiterhin solche Initiativen unterstützen, wie die der Nikolaus-August-OttoOberschule, die den Eltern Elternkurse anbietet, wenn sie ihre Kinder in der Schule anmelden?
Lassen Sie mich darüber hinaus etwas erwähnen, was gemeinhin vergessen wird. Berlin ist mitnichten – so wie es manche Politiker immerfort wiederholen – ein Schreckensbeispiel, sondern ein Paradebeispiel für Elternunterstützung. In Berlin gibt es seit 20 Jahren die „Elternbriefe“, die vom Arbeitskreis Neue Erziehung herausgegeben werden. Das bedeutet, dass alle Eltern über einen langen Zeitraum – zum Teil auch in der Muttersprache – diese Briefe erhalten, in denen alles über die Entwicklung eines Kindes steht und in denen konkrete Hinweise gegeben werden. Dies wird vom Land finanziell unterstützt. Ich halte fest, dass es eine Menge an mittelbarer und unmittelbarer Unterstützung gibt.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt ist Frau Jantzen an der Reihe mit ihrer Nachfrage. – Frau Jantzen, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Böger, ich habe die Frage an Sie, wie Sie es erklären, dass trotz der von Ihnen genannten vielen Angebote und Maßnahmen für Eltern und Schulen die Zahl aggressiver, verhaltensgestörter und gewalttätiger Kinder auch in den Grundschulen wächst, und wie es kommt, dass in vielen Schulen und bei vielen Lehrerinnen und Lehrern immer noch nicht angekommen ist, dass es Konfliktlotsen- und Mediationstrainings gibt.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Jantzen! Zunächst bin ich Ihnen dankbar, dass Sie auf die Instrumente Konfliktlotsen und Moderatoren hingewiesen haben. Ich glaube, dass der größte Teil der Schulen über diese Möglichkeiten informiert ist, weil die Lehrerinnen und Lehrer sehr aktiv an
Maßgebend für die Einstufung als Bestrebungen sind die im Gesetz selbst vorgenommenen Begriffsbestimmungen. Da hier allein Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Betracht kommen, müssen sie die qualifizierenden Anforderungen des Verfassungsschutzgesetzes erfüllen. Das macht die Feststellung erforderlich, dass sie auf die Beseitigung oder Außerkraftsetzung wesentlicher Verfassungsgrundsätze abzielen, zu denen insbesondere die im Verfassungsschutzgesetz aufgezählten Grundsätze gehören
Beim Verfassungsschutz wird derzeit geprüft, ob dies im Hinblick auf die GRH, ISOR, die GBM und das MfSInsiderkomitee der Fall ist. Dazu wird umfangreiches Schriftmaterial – auch Internet und ähnliches – ausgewertet und geprüft. Dies wird bis zur endgültigen Entscheidung noch einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen.
den Fortbildungen teilnehmen. Ich glaube, dass man nicht mehr tun kann, als diese Möglichkeiten aktiv anzubieten.
In Ihrer weiteren Frage heben Sie auf den Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ ab. Sie als Expertin wissen, dass Kinder, die in der emotionalen und sozialen Entwicklung Mängel aufweisen, also verhaltensauffällig sind, kein fest abgegrenztes Bild abgeben. Ich warne davor, den Anstieg auf 3 000 Kinder so zu werten, dass es sich dabei um 3 000 Kinder mit gewalttätigem Verhalten handelt. Das ist falsch.
Es sind wesentlich weniger gewalttätige Kinder. Es ist falsch, gesellschaftliche Fehlentwicklungen ausschließlich oder zumindest vorrangig durch die Schule korrigieren zu wollen. Wenn in bestimmten Bereichen Versagen festgestellt wird, ist die Schule zwar verantwortlich als Erziehungsträger, aber allein wird sie das nicht schultern und meistern können. Im Übrigen ist das – was den Vorgang nicht leichter macht – kein alleiniges Berliner Problem, sondern in vielen Nachbarländern ebenfalls festzustellen. Diese Erkenntnis macht die Sache nicht besser, aber weitet vielleicht den Horizont und führt so dazu, keine übereilten Erklärungen zu geben.
1. Hat der Berliner Verfassungsschutz mittlerweile die von der CDU-Fraktion geforderte Überwachung der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung – GRH –, der Initiativgemeinschaft zum Schutz der Rechte ehemaliger Angehöriger Bewaffneter Organe und der Zollverwaltung der DDR – ISOR –, der Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde – GBM – und des MfS-Insiderkomitees – Arbeitsgemeinschaft im GBM – aufgenommen, und wenn nein, warum nicht?
2. Wie schätzt der Senat aktuell die Arbeit der unter Frage 1 genannten Vereinigungen ein, und wie gedenkt er mit ihnen zukünftig umzugehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Trapp! Zu Ihrer ersten Frage: Für die Einrichtung eines Beobachtungsobjektes des Verfassungsschutzes ist es Voraussetzung, dass tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gemäß § 5 Abs. 2 Verfassungsschutzgesetz vorliegen. Dies bedeutet, dass es keine Frage der politischen Opportunität ist, Beobachtungsobjekte einzurichten oder abzulehnen, sondern
eine Rechtsfrage. Ich darf auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 6. April 2006 verweisen, worin ausgeführt ist:
Bisher sind alle Beteiligten offensichtlich davon ausgegangen. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten sagte Ihr Fraktionskollege Gram: Herr Senator! Wir lassen Ihnen zur Beobachtung alle Zeit der Welt! – Wir benötigen nicht alle Zeit der Welt, wir müssen jedoch eine gründliche Prüfung durchführen, weil mit dem Stempel „verfassungsfeindliche Bestrebung im Sinn des Verfassungsschutzgesetzes“, wie das Oberverwaltungsgericht in der von mir zitierten Entscheidung klargestellt hat, erhebliche Folgerungen verbunden sind, was Öffentlichkeitsarbeit oder Ähnliches betrifft. Deshalb muss das gründlich geprüft werden.
Zu Ihrer zweiten Frage, wie der Senat die Arbeit der unter Frage 1 genannten Vereinigungen einschätzt, verweise ich auf das, was ich bereits hier im Abgeordnetenhaus ausführte, als wir über diese Vereinigungen debattiert haben. Ich halte diese Vereinigungen, so, wie sie sich gebärden und versuchen, Verbrechen des früheren Ministeriums für Staatssicherheit schönzureden, für Geschichtsklitterungsvereinigungen, für Vereinigungen revisionistischer Art, die versuchen, sich geschichtsrevisionistisch ihre Vergangenheit schönzureden. Ich habe kein Verständnis für die Art und Weise, wie dort versucht wird, mit Geschichte umzugehen. Ich habe ebenfalls kein Verständnis, wie diese Vereinigung durch einzelne Mitglieder die Opfer verhöhnen, die früher den Verbrechen des Ministeriums für Staatssicherheit zum Opfer gefallen sind. An meiner Einschätzung der Arbeit dieser Vereinigungen hat sich nichts geändert. Hinsichtlich der Frage, ob sie damit Beobachtungsgegenstand des Verfassungsschutzes sind, verweise ich auf die Antwort zur Frage 1.
1. Wie bewertet der Senat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs im Grundsatz und insbesondere mit Blick auf die daraus folgenden Handlungsbedarfe für den Berliner Jugendstrafvollz
2. Wie bewertet der Senat die Aussage der Bundesjustizministerin, dass eine Verbesserung des Jugendstrafvollzugs in der Vergangenheit immer an den Ländern gescheitert sei, und wie wird sich Berlin zum einen gegenüber Vorschlägen der Bundesregierung zur Verbesserung des Jugendstrafvollzugs und zum anderen vor dem Hintergrund dieses Urteils bezogen auf die geplante Kompetenzverlagerung für den Strafvollzug auf die Länder in der Föderalismusreform verhalten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Lederer! Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 31. Mai 2006 festgestellt, dass die inhaltliche Ausgestaltung des Strafvollzuges für Jugendliche und ihnen in der Entwicklung gleichstehende heranwachsende Straftäter besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen unterliegt. Haft wirke auf Jugendliche und heranwachsende Gefangene anders als auf Erwachsene. Das Bundesverfassungsgericht hat zutreffend berücksichtigt, dass in den jugendtypischen Wirkungen der Haft, insbesondere der besonderen Haftempfindlichkeit junger Menschen, sowohl Chancen als auch Gefahren für deren weitere Entwicklung liegen und dass sich aus dieser Erkenntnis ein spezieller Regelungsbedarf für eine Vielzahl von Einzelaspekten des Vollzugs von Jugendstrafe ergibt.
Herr Senator Dr. Körting! Wurden Abgeordnete, wenn sie sich kritisch mit den unter der Frage 1 genannten Vereinigungen auseinander gesetzt haben, bedroht?
Herr Kollege Trapp! Ich kann die Frage nicht abschließend beantworten. Ich weiß aber, dass eine Abgeordnete nach meiner Kenntnis telefonisch angegangen wurde, weil sie sich kritisch mit der Arbeit dieser Vereinigungen auseinander gesetzt hat.
Danke schön! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Krestel von der Fraktion der FDP. – Bitte schön, Herr Krestel!
Herr Senator! Treffen Berichte des „Spiegels“ zu, dass die Vereinigung GRH vor wenigen Wochen von der PDS-Bundestagsabgeordneten Frau Jelpke und der brandenburgischen PDS-Abgeordneten Frau Kaiser-Nicht einen so genannten Solidaritätsbesuch erhalten hat, und würden derartig enge personelle Kontakte gegebenenfalls auch zu einer Beobachtung zumindest von Teilen der entsprechenden Partei führen?
Herr Kollege Krestel! Ich habe deutlich gemacht, dass wir im Augenblick die Frage prüfen, ob diese Vereinigungen Bestrebungen im Sinn des Verfassungsschutzgesetzes verfolgen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Erst dann können wir sie beobachten. Zurzeit beobachten wir diese Vereinigungen nicht, sondern prüfen, ob sie die Voraussetzung des Verfassungsschutzes erfüllen.
Abgeordnete des Bundestages oder des Landtages von Brandenburg werden von uns ohnehin nicht beobachtet.
Das ist so! Ich hoffe, dass das auch so bleibt! – Die Meldung im „Spiegel“ kann ich weder bestätigen noch dementieren. Ich kann Ihnen dazu nichts sagen. Wenn es der „Spiegel“ geschrieben hat, wird es schon stimmen, das nehme ich schon an. Ich habe jedoch keine eigenen Erkenntnisse dazu, deshalb enthalte ich mich auch jeden Kommentars dazu.
Jetzt kommt die nächste Frage. Sie wird der Abgeordnete Dr. Lederer von der Fraktion der PDS stellen. Er fragt nach den
Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Entscheidung den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende 2007 ein Jugendstrafvollzugsgesetz zu schaffen, das diesem speziellen Regelungsbedarf für junge Menschen Rechnung trägt. Ich begrüße dies ausdrücklich! Ein solches Gesetz, das bundeseinheitliche Maßstandards – und zwar Mindeststandards – für die Behandlung inhaftierter Jugendlicher und Heranwachsender regelt – ich betone dabei besonders das Wort „bundeseinheitlich“ –, ist seit langem überfällig.
Auf die Ausgestaltung des Jugendstrafvollzuges des Landes Berlin hat das Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen. Der in Berlin praktizierte Jugendstrafvollzug entspricht bereits heute nicht nur dem Geiste nach, sondern auch in Inhalt und Organisation im hohen Maß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb sehe ich die Politik bestätigt, die wir in Berlin auf diesem Gebiet schon seit vielen Jahren realisieren.