Meine Frage ist: Gibt es Überlegungen im Senat, das Olympia-Stadion stillzulegen oder abzureißen, wenn eine Partei, die hier im Parlament sitzt, solche Beschwerden hat?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Niedergesäß! Ich gratuliere Ihnen zu dieser Frage! Anlässlich der bevorstehenden Fußballweltmeisterschaft ein sehr merkwürdiges Ansinnen!
Angebot genau so wenig seriös ist wie das, das den überschuldeten Menschen gemacht wird. Was ist dazu der Kenntnisstand des Senats?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hertlein! Es ist in der Tat ein Problem, dass wir es nach wie vor in dieser Szene mit unseriösen Schuldnerberatungseinrichtungen zu tun haben. Leider ist es auch so, dass verschuldete Haushalte sich immer wieder auch an unseriöse Schuldnerberater wenden, weil sie nicht den Weg in die seriösen, von uns überprüften Einrichtungen, in die Schuldnerberatungsstellen der Landesarbeitsgemeinschaft, finden oder die Zurückhaltung so groß ist, dass sie diesen Schritt nicht wagen. Das wird uns immer wieder von den Schuldnerberatungsstellen gesagt.
Uns ist nicht bekannt, dass Schuldnerberatungsstellen jetzt auch Arbeitslose anwerben, um sie zur Mitarbeit zu gewinnen. Man eigentlich annehmen, dass das auch nicht gerade besonders seriös ist. Uns bleibt kein anderer Weg, als immer wieder aufzuklären. Wir haben gerade Ende 2005 noch einmal mit einer Informationsschrift alle Jobcenter über die Struktur der Schuldnerberatung in Berlin informiert. Wir haben wieder darauf hingewiesen, welche Probleme es mit unseriösen Anbietern gibt. Das ist das, was wir in diesem Fall tun können und auch weiterhin tun werden.
Ja! – Sie können also derzeit nicht bestätigen, Frau Senatorin, dass diesen Arbeitsuchenden erst einmal 100 € für eine Schulung abverlangt werden und dass diese Schulung, die sich auf den Umgang mit Überschuldeten bezieht, sich hart am Rande der Legalität bewegt?
Frau Abgeordnete Hertlein! Ich persönlich kann das jetzt nicht bestätigen. Wir haben schon sehr frühzeitig eine Arbeitsgruppe Transparenz eingerichtet, die sich ressortübergreifend gemeinsam mit dem Landeskriminalamt, mit der Staatsanwaltschaft um die Problematik unseriöser Schuldnerberatungsangebote kümmert. Möglicherweise ist dieses Thema dort schon angekommen. Aber ich will gern Ihre Anfrage zum Anlass nehmen, mich bei der AG Transparenz zu erkundigen, weil ich mir gut vorstellen kann, dass das wiederum ein Thema ist, das gerade Menschen, die unter sehr prekären Bedingungen leben, in neue krisenhafte Situationen bringt.
Danke schön, Frau Präsidentin! – Ich frage Frau Senatorin Junge-Reyer: Durch die Fraktion der Grünen wurde gestern im Stadtentwicklungsausschuss durch Frau Hämmerling ein Fragenkatalog anlässlich der Anhörung der Stiftung Denkmalschutz vorgelegt. Darin wird. u. a. gefragt:
Ich versichere Ihnen, dass das Olympia-Stadion zur Fußballweltmeisterschaft und weit darüber hinaus ein herausragender Standort für Sport in Berlin sein und bleiben wird.
Frau Senatorin! Dann wird hier weiter gefragt: Warum wurden in alten Nazi-Bauten Bundesbehörden und -ministerien untergebracht? – Das trifft gleichermaßen zu auf die Fragestellung des Abrisses. Sind Sie der Meinung, dass diese Ministerien bleiben, oder gibt es Überlegungen, die abzureißen?
Lassen Sie mich zu der grundsätzlichen Diskussion folgendes sagen: In jeder Zeit, zu jeder Geschichte drücken sich politische Auffassungen auch in Architektur aus. Es bedarf in vielen Fällen offensichtlich auch der Manifestation eines Ausdrucks durch Gebäude. Ich glaube, dass es falsch ist, sich jeweils mit der Frage auseinander zu setzen, ob wir solche geschichtlichen Zeichen entfernen, ob wir sie beseitigen.
Herr Kollege Krüger! Bei der gemeinsamen Einrichtung Berlin-Brandenburgs, die dort geschaffen wird, wird es so sein, dass diese Einrichtung in Brandenburg sein wird und künftig brandenburgischem Recht untersteht. Die Berliner Mitar
beiter werden dann auf diese Einrichtung übergeführt. Das sind 22 Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis, die künftig im Land Brandenburg von dieser gemeinsamen Einrichtung beschäftigt werden. Das Ganze wird im Rahmen eines Staatsvertrages geregelt, der dem Abgeordnetenhaus vorliegt. Der Staatsvertrag sieht vor, dass für die jetzt beschäftigten Mitarbeiter die tariflichen Bestimmungen weitergelten. Das heißt, die Mitarbeiter haben einen Bestandsschutz ihrer jetzigen Situation, werden aber künftig bei Veränderungen jeweils nach den Regeln behandelt, die im Land Brandenburg gelten. Um das deutlich zu machen: Wenn das Land Berlin im Jahr 2007 eine Gehaltserhöhung von 0 % und das Land Brandenburg von 5 % hat, dann werden die Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung von 5 % haben. Wenn das Land Berlin 5 % und das Land Brandenburg 0 % hat, werden die Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung von 0 % haben. – Im Hinblick auf ihre jetzige Rechtsposition erleiden die Mitarbeiter keinen Nachteil, sie teilen aber künftig das Schicksal aller Mitarbeiter dieses gemeinsamen Instituts in Brandenburg.
Mit dem Staatsvertrag und der dort vorgesehenen Bestandsschutzwahrung haben wir ausreichend Vorsorge getroffen. Wir haben eines nicht getan, was eine Zeitlang versucht worden ist und auch von den Gewerkschaften gewollt wurde – dass sich die Mitarbeiter für jede einzelne Arbeitsbedingung heraussuchen können, was jeweils für sie günstiger ist. Um es an Arbeitszeit und Vergütung deutlich zu machen: In Berlin haben wir eine Verkürzung der Arbeitszeit um 10 % und eine Vergütungskürzung um 10 %. In Brandenburg hat man nur eine Vergütungskürzung um 5 %. Das heißt, man kann nicht, wie das vielleicht einer wollte, sagen: Ich nehme 10 % Arbeitszeitverkürzung, aber nur 5 % Vergütungskürzung für mich in Anspruch. – Das haben wir durch die jetzige Regelung zu Recht nicht möglich gemacht, denn entweder teilt man das Schicksal insgesamt oder nicht. Ich sehe im Moment keinen Nachbesserungsbedarf, bin aber selbstverständlich gerne bereit, mich mit den Gewerkschaften zusammenzusetzen und zu klären, ob es noch irgendwo Restlücken gibt, die bei der Übernahme zu schließen sind. Dann habe ich vom Grundsatz her auch keine Probleme damit, einen Tarifvertrag dazu abzuschließen. Da es nur 22 Mitarbeiter sind, kann man das vielleicht auch ohne Tarifvertrag regeln.
Es ist wichtig, sich mit ihrem Ausdruck, mit ihrem Gehalt und mit der Zeit, in der sie entstanden sind, auseinander zu setzen,
so wie wir dies beim Olympia-Stadion getan haben. Wir haben beim Olympia-Stadion durch die Stelen, die dort aufgestellt worden sind, die Auseinandersetzung mit der Geschichte zur Zeit der Entstehung des Olympia-Stadions möglich gemacht. Und wir haben mit der Gestaltung der Langemarckhalle – mit Unterstützung der Bundesregierung – durch ausdrücklich einen Einsatz auch finanzieller Art des Landes Berlin, aber vor allen Dingen auch – und dafür bin ich dem Architekten, Herrn Marg, sehr dankbar – durch den Hinweis darauf, wie eine solche Ausstellung gestaltet werden kann, die sich gegen die Verherrlichung des Todes von Soldaten wendet, ein Zeichen dafür gesetzt, dass die Auseinandersetzung mit der Geschichte, auch mit der uns alle belastenden Geschichte, an solchen Orten möglich und notwendig ist und dass wir sie unterstützen und fördern können.
Nach § 65! – Das ist nach dieser Frage möglich. Wir können das auch am Ende des Tagesordnungspunktes machen. – Gut! Dann, Frau Hämmerling, machen wir es am Ende dieses Tagesordnungspunktes, wenn die Spontane Fragestunde vor ihrer Beendigung steht. – Aber Sie können schon einmal nachlesen, nach § 65 ist das möglich.
Ich habe eine Frage an Herrn Senator Dr. Körting die Überleitung der tariflichen Verhältnisse der Beschäftigten des Landesinstituts für Medien betreffend, die in ein gemeinsames BerlinBrandenburgisches Landesinstitut übergehen. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die bislang nicht hinreichenden Regelungen zur Übernahme der tariflichen Bedingungen zur Arbeitszeit, zu Arbeitszeitkonten und zur Altersteilzeit für die Berliner Beschäftigten zu sichern? – Vielen Dank!
Das ist sehr erfreulich, dass Sie ggf. auch Handlungsbedarf bei Restlücken einräumen. – Meine Nachfrage ist: Wenn sich herausstellen sollte, dass die Möglichkeit einer Übernahme der Bedingungen des Anwendungstarifvertrags im Hinblick auf die verkürzte Arbeitszeit, die Arbeitszeitkonten und die Altersteilzeit tatsächlich nicht besteht, dann wären Sie ggf. bereit, tarifpolitisch tätig zu werden?
Frau Villbrandt! Ich kann Ihnen das ganz einfach beantworten. Wir haben in sehr großzügiger Auslegung des § 25 Ausländergesetz in einer Vielzahl von Fällen – so auch im Bereich palästinensischer Flüchtlinge, die nicht in ihre Heimat zurückkehren können und die auch von ihrem ersten Aufnahmeland Libanon nicht mehr aufgenommen werden – Regelungen getroffen, dass die Betroffenen nicht mehr von Duldung zu Duldung über 15 oder 20 Jahre hier leben. Das heißt, wir haben genau dem, was im Integrationskonzept steht, nämlich für solche Menschen Dauerregelungen zu finden, durch die Weisungslage und unsere Auslegung des Aufenthaltsgesetzes Rechnung getragen.
Das schließt aber nicht aus, dass es immer Einzelfälle – und das von Ihnen Beklagte sind Einzelfälle – gibt, bei denen Rechtsvorschriften oder andere Vorschriften die Ausreise vorschreiben. Das heißt, wir haben keine generelle Regelung vereinbart, auch nicht im Integrationskonzept, dass jeder, der in die Bundesrepublik Deutschland kommt, hier bleiben darf. Wir haben vielmehr eine Regelung vereinbart, dass wir unter humanitären Gesichtspunkten, unter dem Gesichtspunkt der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts, übrigens auch unter dem Gesichtspunkt des straffreien Verhaltens in der Bundesrepublik Deutschland, den hier lebenden Menschen eine Chance geben. Berlin kann sich sehen lassen, wie es dies in den letzten Jahren gehandhabt hat.
Wenn sich das herausstellen sollte, ja! Ich sehe das im Moment nicht. Wenn die Mitarbeiter mehr gearbeitet und Gutschriften in ihren Arbeitszeitkonten angesammelt haben, dann gehe ich selbstverständlich nach dem Sinn des Vertrages davon aus, dass ihnen das für die neue Tätigkeit übertragen wird, so dass sie das nicht verlieren. Aber ich bin gerne bereit, das mit den Gewerkschaften zu diskutieren und zu prüfen.
Nächste Fragestellerin für die Fraktion Bündnis 90/Grüne ist Frau Abgeordnete Villbrandt. – Bitte schön!
Danke, Frau Präsidentin! – Ich habe eine Frage an den Innensenator: Herr Körting! Teilen Sie die Meinung des SPD-Abgeordneten Hillenberg, die Härtefallkommission solle anders besetzt werden, weil ihr ein konservatives Element fehle, zu viele Kirchenvertreter in ihr säßen und sie zu häufig eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen empfehle?
Frau Kollegin Villbrandt! Es steht mir nicht zu, Meinungen von Abgeordneten zu kommentieren. Wir haben eine Regelung – –
Ich beantworte ja die Frage, aber ich muss sie nicht so beantworten, wie Sie wollen, Frau Klotz! – Wir haben eine Regelung in der Härtefallkommissionsverordnung, die vorsieht, dass die Härtefallkommission mit drei NGOs, mit Kirchen und mit zwei Vertretern aus Senatsverwaltungen zusammengesetzt ist. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses aus seiner Erfahrung und auf Grund der Tatsache, dass viele Fälle, die wir in der Härtefallkommission hatten, noch einmal in den Petitionsausschuss gekommen sind, angeregt, darüber nachzudenken, ob man zu einer anderen Besetzung dieser Härtefallkommission kommt. Das ist sein gutes Recht. Das habe ich nicht zu kommentieren.