Vielen Dank, Frau Abgeordnete Öney! – Für die SPDFraktion hat nun der Abgeordnete Kleineidam das Wort. – Bitte sehr!
Danke, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat bereits viele problematische Punkte in diesem Gesetzesvorhaben beschrieben, da liegen wir nicht weit auseinander.
Aber wir müssen auch sehen, worüber wir eigentlich reden: Die Bundesrepublik Deutschland ist in der Verpflichtung, elf EU-Richtlinien umzusetzen. Für neun Richtlinien ist die Frist bereits am 12. Januar 2007 abgelaufen, da gibt es zeitlichen Druck. Ich gehe davon aus, dass auch die Grünen nicht einfach sagen: Was interessieren uns die EU-Richtlinien?
Wir sind in einer Verpflichtung. Sie alle wissen, dass der vorliegende Gesetzentwurf in der großen Koalition auf der Bundesebene heftig umstritten ist. Das ist ein Kompromisspaket, das werden wir in diesem Haus sicherlich nicht neu stricken können, da gibt es nun einmal unterschiedliche Kompetenzen. Man muss am Ende einer solchen Kompromissfindung sicher abwägen, ob die Nach- oder Vorteile überwiegen. Diese Abwägung kann man aber erst dann treffen, wenn man weiß, worüber man abstimmt. Morgen stehen nach meiner Information ungefähr 80 Änderungsanträge auf der Tagesordnung, die noch nicht entschieden sind, aber die Grünen sagen heute schon: Nein, auf keinen Fall! Sie wissen nicht einmal, worüber sie letztlich abstimmen wollen, und das ist mit uns nicht machbar.
Lieber Herr Kollege! Sie sprachen gerade von 80 Änderungsanträgen. Ihnen ist bewusst, dass die Mehrzahl dieser Änderungsanträge von CDU-regierten Ländern kommt, die eine weitere Verschlechterung dieses Gesetzes vorsehen. Glauben Sie als rot-rotes Berlin, im Bundesrat noch irgendetwas verändern zu können? Oder sind
Sie mit mir der Meinung, dass man ein solches Gesetz nur ablehnen kann und ein Zeichen setzen müsste?
Herr Kollege Mutlu! Ich gebe Ihnen recht, dass dort einige Änderungsanträge dabei sind, von denen ich mir auch nicht wünsche, dass sie eine Mehrheit finden. Wenn ich jedoch seriös Politik machen möchte, dann muss ich doch erst einmal wissen, worüber ich letztlich entscheide, aber ehe nicht über diese 80 Änderungsanträge entschieden ist, können wir hier nicht von vornherein sagen: Mit uns nicht!
Nun kann man es sich als Opposition einfach machen und sagen: Das Bleiberecht, das meine Fraktion in diesem Gesetzespaket für einen sehr wichtigen Punkt hält, geht uns nicht weit genug, deshalb ist uns das Schicksal der Menschen egal. Wir haben ein reines Gewissen und sagen als Grüne einfach nein. Was mit den Menschen, denen da geholfen werden kann, passiert, das ist uns egal. – So einfach wird es sich meine Fraktion jedenfalls nicht machen.
Wir beantragen deshalb, diesen Antrag in den Innen- und in den Integrationsausschuss zu überweisen, um dort noch einmal im Detail darüber zu diskutieren. Die abschließende Abstimmung im Bundesrat findet erst später statt, sodass wir uns diese Zeit auch nehmen können. Ich bitte Sie, insoweit zu einer seriösen Politik zurückzukehren, dass wir erst darüber diskutieren, worüber wir abstimmen, und dann erst die Abstimmung durchführen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kleineidam! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt das Wort der Herr Kollege Wansner. – Bitte sehr!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer sich mit dem Antrag der Grünen zur Ablehnung des Gesetzesentwurfes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher und asylrechtlicher Richtlinien ausführlich beschäftigt hat, muss leider feststellen, dass sie sich immer noch nicht mit den Gegebenheiten im Bereich der Integration in unserer Stadt, in unserem Land auseinandersetzen beziehungsweise sie nicht erkennen.
Ihre Integrationsansätze, lieber Herr Mutlu, grenzen schon an eine absolute Realitätsverweigerung, zu erkennen, was in diesem Land vor sich geht.
Denn mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung werden elf Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt, die sicherlich das deutsche Ausländer- und Asylrecht in vielen Bereichen erheblich umgestalten. Das ist zwingend notwendig, insbesondere deshalb, weil wir an den Binnengrenzen Europas – Gott sei Dank – nicht mehr nennenswert kontrollieren.
Mit diesem Gesetzesentwurf wird auch der Versuch unternommen, viele Missbrauchsmöglichkeiten einzudämmen, etwa indem wir gegen Scheinehen vorgehen und Zwangsehen durch die Einführung eines Mindestalters erfolgreich bekämpfen. Jedes Jahr wandern im Rahmen des Ehegattennachzugs Zehntausende nach Deutschland. Im Jahre 2006 waren es 43 000 Menschen. Diese Menschen sind meist gering qualifiziert, sprechen kaum Deutsch und nehmen sofort die Sozialhilfe in diesem Land in Anspruch.
Deshalb soll die Integrationsfähigkeit gefördert werden, wenn wir auch nachziehenden Ehegatten deutsche Sprachkenntnisse zur Voraussetzung machen. Dadurch werden die Chancen auf Verständigung und damit auf gelingende Integration, auf ein Miteinander sowie ein Heimischwerden wesentlich erhöht.
Dass Integration nachweislich dann erfolgreich ist, wenn familiäre Netzwerke gestärkt werden, bleibt dabei unberücksichtigt.
Das ist nicht notwendig. Ich kenne Herrn Mutlus Gedankengänge schon so gut, dass es inzwischen bereits langweilig wird. –
Wo sollen die Nachziehenden – meistens sind es Frauen – denn Deutsch lernen? Sollen es die Mütter oder Schwiegermütter beibringen, die selbst oft nicht Deutsch können? Wenn man dann sieht, dass die Kinder, die in die Schulen kommen, auch nicht Deutsch können, obwohl sie in diesem Land geboren sind, wenn man von den Ehemännern nicht erwartet, dass sie Deutsch lernen – auch das ist nicht der richtige Ansatz.
Es ist doch inzwischen Konsens bei allen, die sich in diesem Land mit Integration beschäftigen, dass das Erlernen der deutschen Sprache der entscheidende Punkt ist.
Das Kennen der deutschen Sprache ist sicher eine hinreichende Bedingung, um in Deutschland Fuß zu fassen. Das Kennen der deutschen Sprache ist sicher auch der richtige Ansatz, um sich in diese Gesellschaft integrieren und sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewähren zu können.
Deshalb macht der vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung deutlich, dass das Erlernen der deutschen Sprache die entscheidende Voraussetzung für alles ist. Es ist richtig, dass dieser Gesetzesentwurf hier seinen Schwerpunkt setzt.
Gleichzeitig kritisieren Sie in Ihrem Antrag die mangelhafte Regelung von Altfällen und übersehen dabei – möglicherweise bewusst –, dass der vorliegende Gesetzesentwurf die Regelung enthält, dass Menschen, die ohne Aufenthaltserlaubnis, also nur geduldet, in Deutschland leben, in Zukunft ohne Vorrangprüfung Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Für alle diejenigen, die unter die gesetzliche Altfallregelung fallen, wurden Möglichkeiten geschaffen, dass das volle Instrumentarium der Integration in den Arbeitsmarkt auf sie angewandt werden kann.
Es ist für uns faszinierend zu erleben, dass in den letzten Jahren die Arbeitslosigkeit in dieser Stadt, in Deutschland insgesamt abnimmt. Das ist, Frau Kollegin, Integration, wenn Menschen gleichberechtigt auf dem Arbeitsmarkt arbeiten können, wenn sie sich um Arbeit bemühen.
Im Zeitalter der Globalisierung und damit großer Migrantenströme – die Vereinten Nationen gehen übrigens davon aus, dass weltweit rund 190 Millionen Migranten unterwegs sind, davon ungefähr die Hälfte in Europa – müssen wir angesichts der ganz unterschiedlichen Arbeitsmarkt-