mit einem schlechten Partner Tischtennis zu spielen: Man spielt Ihnen immer Bälle zu; man bringt Ideen; man macht Veränderungsvorschläge. Die prallen von Ihnen ab, landen im Gestrüpp, und ab und zu kommt ein Ball zurück, aber dann vermummt als ein Antrag der Koalitionsfraktionen.
Aber immerhin haben Sie etwas entdeckt, was die Opposition schon seit Jahren anmahnt, nämlich die Notwendigkeit eines Konzepts, wie die Mobilität der Menschen mit Behinderung in Berlin verbessert werden kann. Weil es um die Interessen der Menschen mit Behinderung geht, sagen wir: Besser spät als nie!
Wenn man über die Mobilität und Teilhabe redet, muss man zuerst über die Barrierefreiheit des öffentlichen Personennahverkehrs reden, denn die Sonderfahrdienste sind eine ergänzende Leistung.
Damit komme ich zu den Stärken und Schwächen Ihres Antrags: Ein Mobilitätskonzept befürworten wir ebenso wie die Verzahnung zwischen den Sonderfahrdiensten und dem ÖPNV. Allerdings ist die Frage berechtigt, wie es mit der Barrierefreiheit des ÖPNV steht. Noch trennen uns sage und schreibe 135 fehlende Aufzüge bei S- und U-Bahnen von einer umfassenden Barrierefreiheit. Steigen Sie einmal am Drehkreuz Frankfurter Allee von der U- in die S-Bahn um! Tun Sie das mit einem Gipsbein, einem schweren Trolley oder einem Kinderwagen, und Sie werden eine klitzekleine Ahnung davon bekommen, was es heißt, auf Barrierefreiheit verzichten zu müssen. Was ist mit dem Schienenersatzverkehr? – Auch dort bleiben Menschen mit Behinderung total auf der Strecke. Solange der ÖPNV nicht zumindest an den zentralen Drehpunkten barrierefrei ist, geht Ihre Forderung ins Leere.
Wenn Sie Ihren Antrag ernst nehmen, dann müssen Sie dafür sorgen, dass der Senat die Barrierefreiheit des ÖPNV zur Priorität macht.
Wenn Sie bei dem jetzigen Investitionstempo bleiben, werden die letzten fehlenden Aufzüge erst in 40 Jahren gebaut.
Dies trägt weder den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung noch den Familien mit Kindern und der demografischen Entwicklung Berlins Rechung.
Wir vermissen in Ihrem Antrag auch die Aufforderung an den Senat, ein neues Konzept für die Sonderfahrdienste für Menschen mit Behinderung zu entwickeln. Gerade Sonderfahrdienste sind Anlass für permanente Unzufriedenheit und Beschwerden. Wenn wir nach Ablauf des Vertrags mit dem jetzigen Regieleister eine Besserung haben wollen, dann müssen wir bald einen Entwurf auf dem Tisch haben. Der muss nämlich auch noch mit den Betroffenen und den relevanten Organisationen diskutiert werden. Zwar deuten Sie in Ihrem Antrag an, dass das Eine oder Andere verbesserungswürdig sei – es ist auch unsere Meinung, dass eine Öffnung des Taxikontos unbedingt geprüft werden muss –, aber in Anbetracht der durchweg schlechten Erfahrungen mit den Sonderfahrdiensten befürworten wir, die Verträge mit dem jetzigen Dienstleister nicht um ein Jahr zu verlängern und umgehend ein neues Konzept zu erarbeiten.
Einen ÖPNV, der weit weg ist von der Barrierefreiheit, und einen nicht funktionierenden Sonderfahrdienst miteinander zu verzahnen, bringt nichts. Zwei lahme Gäule werden zusammen nicht zu einem Rennpferd.
Ihre Aufforderung, dem Mobilitätshilfsdienst neue Aufgaben zu geben, ist angesichts der Tatsache, dass Ihr Senator dort kürzlich wahnsinnig gekürzt hat, peinlich.
Dass Sie sich dieses Themas angenommen haben, begrüßen wir. Es ist aber ein bisschen dreist, das gleich zur Priorität zu machen, nachdem Sie so lange Zeit alle Vorschläge der Opposition und der Betroffenen ignoriert haben.
denn Mobilität der Menschen mit Behinderung ist ein wichtiges Anliegen, und der Senat braucht endlich ein vernünftiges Konzept. – Danke!
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! – Das Präsidium bittet noch einmal freundlich, aber bestimmt darum, die Handys auszuschalten. Das stört nicht nur die Redner, sondern uns alle.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass es sich bei diesem Antrag um einen roten Antrag handelt, ist so offensichtlich, dass er eigentlich keiner Überschrift bedarf. Beim Thema Konzept erinnere ich gerne an das erste Integrationskonzept, das kaum Wirkung gezeigt hat, wenn man an die Arbeitslosen- und Kriminalstatistik der letzten Jahre denkt. Ob durch das zweite mehr erreicht werden kann, wird sich zeigen. Ein weiteres Beispiel sind die Hörberatungsstellen. Auch hier will der Senat ein Konzept zum Erhalt vorlegen. Fraglich ist nur, wann das geschieht. Wenn nicht einmal zwei Einrichtungen ähnlicher Struktur zusammengelegt werden können, wie soll dann bis Ende August ein Mobilitätskonzept fertig werden?
Dies sind Beispiele für die Konzeptlosigkeit der rot-roten Regierung. Anstatt Probleme zu lösen, werden sie lieber verwaltet.
Bei dem Antrag scheint der Koalition offensichtlich entgangen zu sein, dass wir bereits Eckpunkte für einen neuen Nahverkehrsplan haben. Dieser definiert umfangreiche Standards für einen barrierefreien ÖPNV und wird auch mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung abgestimmt.
Auch die Leitlinien zum Ausbau Berlins zu einer behindertengerechten Stadt geben klare Ziele vor. Alle geplanten Maßnahmen müssen nun konsequent verfolgt und der komplette Nahverkehrsplan muss verabschiedet werden. Alle Planungen sollen das vorhandene Angebot des ÖPNV den individuellen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen anpassen. Ein weiteres Konzept ist deshalb an dieser Stelle überflüssig.
Ein offensichtliches Problem des Sonderfahrdienstes besteht darin, dass es in Anbetracht der gewünschten Fahrten insgesamt zu wenige Fahrzeuge gibt. Wie sollen Solo- und Doppelbusse verstärkt eingebunden werden, wenn sie voll ausgelastet sind? –
[Elke Breitenbach (Linksfraktion): Sie sind nicht voll ausgelastet! – Burgunde Grosse (SPD): Stimmt nicht!]
Hier stimmt etwas nicht an der Kombination aus Senat, Regiedienstleister und Fuhrunternehmen oder an den Ausschreibungskriterien.
Wieder nur an der Schraube zu drehen wird wenig bringen. Dass eine bessere Verzahnung zwischen Sonderfahrdienst und ÖPNV schwer möglich ist, wurde uns im zuständigen Ausschuss von verschiedenen Seiten dargelegt. Das ist kaum praktikabel. Hier besteht also wenig Spielraum für Verbesserungen. Wir Liberale werden nicht dazu beitragen, dass Seiten mit inhaltsleeren Absichten gefüllt werden.
Das Problem besteht darin, dass viele Menschen den Sonderfahrdienst nutzen, die auch den ÖPNV nutzen könnten, dies aber nicht tun. Neu ist auch nicht, dass Mobilitätshilfsdienste im Umgang mit Treppenhilfen geschult werden sollten, um hierzu nicht immer den Fahrdienst zu bemühen. Solange die Organisation des Dienstes durch EinEuro-Jobs und Ehrenamtliche sichergestellt wird, besteht zu wenig Planungssicherheit. Zunächst muss der Mobilitätshilfsdienst wissen, auf welches Personal und auf wie viel Personal er bauen kann. Warum fangen Sie nicht hier an?
Wir wissen auch, dass die telefonische Beratung zur Nutzung des ÖPNV übliche Praxis ist. Durch die BVG erfolgt auch eine umfangreiche Online-Beratung. Dass die Beratung von Nutzerinnen und Nutzern durch Menschen mit Behinderung sinnvoll ist, kann ich Ihnen auch ohne Konzept sagen. Dass Menschen mit Behinderung in weiten Teilen auch die Arbeit von Nichtbehinderten leisten können, ist für mich Gerechtigkeit und Teilhabe.
Warum sollen sie also nicht auch beratend tätig werden können? – Wenn Sie Selbstverständlichkeiten prüfen lassen wollen, wird in dieser Wahlperiode wieder wenig bewegt werden. Wir brauchen kein weiteres Konzept, wenn wir in einem Jahr über dieselben Probleme reden. Ein weiteres Papier schadet nicht, bringt aber aus Sicht der FDP mehr Verwaltungsaufwand und findet deshalb nicht unsere Zustimmung. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung federführend an den Ausschuss für Integration, Arbeit, Berufliche Bildung und Soziales sowie mitberatend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.