Zu Ihrer Frage 2: Da wegen der laufenden Baumaßnahmen unter erschwerten schulischen Bedingungen gearbeitet werden muss und geringe Anmeldezahlen auch unter Berücksichtigung der Zweit- und Drittwünsche vorliegen, hat das zuständige Bezirksamt zum Schuljahr 2007/08 die Nichteinrichtung von 7. Klassen beschlossen. Hierbei handelt es sich nicht um einen genehmigungspflichtigen Tatbestand. Nach meiner Kenntnis ist beabsichtigt, zum Schuljahr 2008/09 wiederum 7. Klassen aufzunehmen. Der Schulstandort Ellernweg wird vom Bezirk im Einvernehmen mit meiner Verwaltung als dauerhaft bewertet.
Herr Senator! Sollen im übernächsten Schuljahr wieder 7. Klassen eingerichtet werden, weil an diesem Standort offenbar gleiches passiert wie an anderen Standorten, an denen die Schülerzahlen stark zurückgehen, weil diese Schule einen Antrag gestellt hat, zur Gemeinschaftsschule umgewandelt zu werden?
Mir ist nur der genannte Grund bekannt, dass es wegen der Erschwernisse durch die laufenden Baumaßnahmen in
1. Mit welchen Beschlüssen, Zielvorgaben und Förderprogrammen beabsichtigt der Senat, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre zu erhöhen und ihre Karrierechancen in der Wissenschaft zu verbessern, und welchen Stellenwert hat das Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre?
2. Wie wird der Senat die zusätzlichen Mittel aus dem Hochschulpakt zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen in der Wissenschaft nutzen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Senat von Berlin hat mit seinem Beschluss vom 30. Mai 2006 aufgrund einer gemeinsamen Vorlage der beiden Senatsverwaltungen ein Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre für den Zeitraum von 2007 bis 2009 beschlossen. Der Senatsvorlage wurde eine Vorlage zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus beigefügt.
In der Vorlage wurden die Förderziele des Programms benannt. Ich nenne die wichtigsten: die Überwindung bestehender struktureller Hemmnisse bei der Erreichung von Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre, die Erhöhung der Zahl von Frauen in Führungspositionen in Einrichtungen von Forschung und Lehre und die Erhöhung der Anteile von Frauen in allen wissenschaftlichen Qualifikationsstufen, bei den jeweiligen Abschlüssen, in den Disziplinen, in denen derzeit noch eine Unterrepräsentanz besteht. Zudem geht es um die Implementierung von Gender-Aspekten in Forschung und Lehre.
Das Fördervolumen beträgt gegenwärtig 1,5 Millionen €, wobei rd. 1 Million € Landesmittel und eine Beteiligung der Hochschulen als Ergänzungsbetrag vorliegen.
Das Vorgängerprogramm 2001 bis 2006 konnte durch Bundesmittel aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre – HWP 1 – in Höhe von 1,5 Millionen € jährlich aufgestockt werden. Diese Mittel stehen ab dem Jahr 2006 den Ländern nicht mehr zur Verfügung. Zu diesem Zeitpunkt war nicht abzusehen, ob es dem Bund und den Ländern gelingen würde, eine gemeinsame Förderung von Frauen in der Wissenschaft zu vereinbaren. Daher wurde vorsorglich in den Bericht an das Abgeordnetenhaus folgende Passage aufgenommen:
Das Fördervolumen soll im Fall der Übertragung von bisherigen Bundesmitteln an die Länder im Rahmen der Föderalismusreform oder durch Abschluss entsprechender Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern mit Bundesmitteln aufgestockt werden.
Im Rahmen der Föderalismusreform und der Verhandlungen zum Hochschulpakt 2020 hat sich insbesondere Berlin immer wieder dafür eingesetzt, wichtige Themen der Frauenförderung in die Entwürfe der Dokumente explizit aufzunehmen. Allerdings steht im Zentrum des Hochschulpaktes die Schaffung von zusätzlichen Studiermöglichkeiten für das erste Hochschulsemester. Im Hinblick auf diese Zielsetzung haben sich die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern auf wesentliche Aspekte der Verteilung der Mittel auf die Länder, der Berücksichtigung von Besonderheiten der neuen Bundesländer und der Stadtstaaten konzentriert. – Ihnen ist bekannt, dass Berlin davon profitiert hat.
Zu Ihrer zweiten Frage: Mit dem Hochschulpakt 2020 wollen Bund und Länder dem wachsenden Fachkräftebedarf auf dem Arbeitsmarkt und der durch die demografische Entwicklung, durch doppelte Abiturjahrgänge steigende Zahl von Studienberechtigten Rechnung tragen sowie die Forschung insbesondere an den Hochschulen weiter stärken. Dazu soll in den Jahren 2007 bis 2020 einer steigenden Zahl von Studienberechtigten ein qualitativ hohes Studium ermöglicht werden. Der bisher vorliegende Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über diesen Hochschulpakt 2020 sieht unter Artikel I § 1 Abs. 4 vor, dass die Länder bei der Verwendung der Fördermittel zur Erreichung der vereinbarten Studiermöglichkeiten Schwerpunkte in der Schaffung zusätzlicher Stellen an den Hochschulen setzen und den zusätzlichen Ausbau der Hochschulen dazu nutzen können, den Anteil der Studienanfängerplätze an Fachhochschulen sowie den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. Dies ist nicht zuletzt auf Anregung und Anstrengung Berlins mit dem Frauenaspekt eingebracht worden.
Sollte – wie vorgesehen – die Ministerpräsidentenkonferenz am 14. Juni 2007 die Verwaltungsvereinbarung in dieser Form unterzeichnen, werde ich die Umsetzung in
dem zuvor genannten Sinne und mit der entsprechenden Schwerpunktsetzung mit den Berliner Hochschulen erörtern. Beispielsweise könnten die Hochschulen meiner Meinung nach mit vorgezogenen Berufungen den Frauenanteil an den Professoren steigern. Zugleich würden in der Übergangszeit die Lehrkapazitäten entsprechend erhöht. Es muss im Einzelfall mit den Hochschulen erörtert werden, wie man die genannten Aspekte mit einer Erhöhung der Studienplätze für Anfänger verbinden kann.
Herr Zöllner! Ich möchte genauer wissen, wie gesichert wird, dass die bisherigen Erfahrungen mit gleichstellungspolitischen Vorhaben berücksichtigt werden und mit den Frauenbeauftragten der Hochschulen beim neuen Hochschulpakt zusammengearbeitet wird. Wie werden die verschiedenen Instrumente der Steuerung der Chancengleichheit von Frauen in der Wissenschaft weiterqualifiziert?
Bei der Erörterung zur konkreten Umsetzung des Hochschulpakts, die ich ansprach, werden die Erfahrungen der Frauenbeauftragten selbstverständlich in geeigneter Art und Weise einfließen. Dieser Bereich ist im Bundesvergleich stark entwickelt und mit großen Erfahrungen versehen. In welchen konkreten Maßnahmen sich das niederschlagen wird, lässt sich jetzt noch nicht sagen.
Man muss jedoch klarstellen, dass das nicht in der gleichen Form wie bisher geschehen kann, ohne dass die Weiterführung des Programms gesichert ist. Die Mittel aus dem Hochschulpakt sind an die Schaffung von Studienplätzen gebunden. Nur über diesen Weg können sie indirekt der Frauenförderung dienen.
Ich habe eine Nachfrage zum Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre. Durch das Auslaufen des HWP ist eine Finanzlücke entstanden. Ich habe in Ihrem Vortrag nicht gehört, wie bzw. ob Sie sie schließen wollen.
Sie können dazu auch nichts gehört haben, weil ich dazu nichts gesagt habe. Ich werde mich bemühen, zusammen mit dem zuständigen Senator eine Lösung dieses Problems zu finden.
1. Wie gedenkt der Senat, auf die massive Kritik aus dem Rat der Bürgermeister/-innen – RdB – an der Umsetzung der Umweltzone hinsichtlich der Zuständigkeitsregelung, der Verfahrensregelung für Ausnahmegenehmigungen und der personalwirtschaftlichen Auswirkungen zu reagieren?
2. Warum hat der Senat es nicht für nötig befunden, angesichts vieler Unklarheiten und offener Fragen sich frühzeitig mit den Bezirken abzustimmen und an den entsprechenden Fachausschusssitzungen des RdB teilzunehmen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kubala! Eine massive Kritik des Rats der Bürgermeister an der Umsetzung der Umweltzone hat es nicht gegeben.
Vielmehr haben die Bezirke auf offene Punkte hingewiesen, deren Klärung ihnen die Umsetzung der Umweltzone erleichtert. Insofern kann von einem Scheitern der Umweltzone keine Rede sein. Wir haben noch sieben Monate zur Klärung. – Ich habe manchmal den Eindruck, einige
hier im Haus wünschten sich das Scheitern der Umweltzone und unterstützten das wichtige Anliegen nicht.
Das Umweltfestival am vergangenen Wochenende, bei dem die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und ich selbst über die Umweltzone informiert haben, hat eine große Akzeptanz gegenüber der Umweltzone gezeigt. Allein an unserem Stand hat der TÜV über 100 Plaketten ausgestellt.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz lädt zu einem Gespräch ein, bei dem wir mit den Senatsverwaltungen für Inneres und für Finanzen und den Bezirken – vertreten durch Bezirksbürgermeister Band als Vorsitzender des Innenausschusses des Rats der Bürgermeister – die aus Sicht der Bezirke noch offenen Fragen diskutieren werden.
Sie haben recht: Für die Bearbeitung von Einzelausnahmen vom Fahrverbot ist in den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden Personal notwendig. Im Senat sind wir uns einig, dass hier gemeinsam mit den Bezirken eine Lösung zu finden ist. In der Staatssekretärskonferenz am vergangenen Montag ist dies bereits besprochen worden.
Zu Ihrer zweiten Frage: Auch diese basiert auf unzutreffenden Vermutungen. Zu dem RdB-Ausschuss für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Kleingartenwesen lag meiner Senatsverwaltung keine Einladung vor. An der Ausschusssitzung für Finanzen und Wirtschaft haben wir mitgewirkt. Da waren wir eingeladen.
Ein Abstimmungsgespräch zur Klärung von Fragen zur Umsetzung der Umweltzone, Überwachung, Einzelausnahmen und Betroffenheit der Bezirke hat auf Einladung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz bereits am 28. Februar 2007 mit Bezirksbürgermeister Band als Vertreter der Bezirke und Vertretern des Polizeipräsidenten, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stattgefunden. Im Übrigen hat auch die Verkehrslenkung Berlin mehrfach die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke über die Umweltzone informiert. Auch bei der quartalsmäßig stattfindenden Sitzung der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte für Umwelt mit meiner Verwaltung ist die Umweltzone mehrfach diskutiert worden. Ein Mangel an Abstimmung mit den Bezirken besteht daher nicht. Gleichwohl gibt es noch offene Fragen, die zu klären sind, und dies werden wir gemeinsam mit den Bezirken tun. – Vielen Dank!