Protokoll der Sitzung vom 21.06.2007

3. Antrag der Fraktion der Grünen zum Thema: „Abgerechnet wird am Schluss: nach dem LBB-Verkauf Risikoabschirmung nicht schön reden“,

4. Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Die Linke will Systemwechsel für Deutschland! – Verteidigt der rot-rote Senat noch die freiheitlich-demokratische Grundordnung?“.

Aufgrund der Regierungserklärung des Regierenden Bürgermeisters zur Landesbank Berlin am Anfang unserer Sitzung haben die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihre Aktuellen Stunden zurückgezogen.

Auf eine mündliche Begründung der Aktualität durch CDU und FDP wurde inzwischen verzichtet.

Da sich in den Vorgesprächen bereits eine Mehrheit für den Antrag der Fraktion der FDP abzeichnete, lasse ich hierüber zuerst abstimmen. Wer also dem Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde auf Vorschlag der Fraktion der FDP zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Das ist die Mehrheit. Dann wird dementsprechend verfahren. Der Antrag der Fraktion der CDU hat damit seine Erledigung gefunden.

Dann möchte ich wieder auf die Ihnen vorliegende Konsensliste sowie auf das Verzeichnis der Dringlichkeiten hinweisen. Ich gehe davon aus, dass allen eingegangenen Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. Sollte dies im Einzelfall nicht Ihre Zustimmung finden, bitte ich um entsprechende Mitteilung.

Dem Ältestenrat lagen für die heutige Sitzung folgende Entschuldigungen vor: Der Regierende Bürgermeister ist ab ca. 19.00 Uhr abwesend. Grund ist die Eröffnung der Berliner Dependance der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – GEMA –, und Senator Sarrazin wollte erst ab 14.00 Uhr kommen, aber das hat sich mittlerweile erledigt.

Gestern feierte unser Kollege Peter Trapp seinen 60. Geburtstag. Wir gratulieren ihm heute nachträglich zu diesem runden Geburtstag. – Alles Gute und weiterhin viel Erfolg! Auf gute Zusammenarbeit in unserem Haus!

[Allgemeiner Beifall]

Ich rufe nun auf

lfd. Nr. 1:

Fragestunde – Mündliche Anfragen

Frau Dr. Susanne Kitschun hat als Erste das Wort zu ihrer Mündlichen Anfrage über

Umsetzung des Beschlusses der Innenministerkonferenz zum Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie viele Aufenthaltserlaubnisse sind in Berlin bislang auf der Grundlage der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz vom 17. November 2006 erteilt worden?

2. Wie ist die Erteilungsquote in Berlin im Vergleich zu anderen großen Städten im Bundesgebiet?

Das Wort zur Beantwortung hat der Innensenator. – Bitte, Herr Dr. Körting!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Dr. Kitschun! Bis zum 31. Mai 2007 sind in Berlin 332 Aufenthaltserlaubnisse nach der von der Innenministerkonferenz beschlossenen Bleiberechtsregelung erteilt worden. Das sind 252 Familien sowie 79 Einzelpersonen und ein unbegleiteter Minderjähriger. 401 Anträge sind abgelehnt worden. In 1 751 Fällen ist noch keine Entscheidung getroffen worden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Wir haben keine Vergleichszahlen zu den großen Städten im Bundesgebiet, weil das in den anderen Bundesländern statistisch nicht isoliert nach Städten erfasst wird. Dort gibt es eine Länderstatistik. Wir haben in Berlin Ende März eine Erfolgsquote von 7 Prozent gehabt. Inzwischen liegt sie bei 10 Prozent. Wir haben bei den anderen Ländern Erfolgsquoten, die ähnlich aussehen. Ich nenne Vergleichszahlen: Stadtstaat Bremen 7,8 Prozent, Stadtstaat Hamburg 4 Prozent, Sachsen 1,6 Prozent und Thüringen 0,9 Prozent. – Der Vergleich Berlins mit den anderen Bundesländern zeigt, dass bei uns mindestens genauso zügig gearbeitet wird wie in den anderen Bundesländern. Wir sind sogar ein bisschen schneller.

Frau Dr. Kitschun hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Welche Gründe sieht der Senat, dass in Berlin nicht noch mehr Menschen von der Regelung profitieren konnten?

Herr Senator Dr. Körting – bitte!

Die Zahl der Anträge, die wir haben, entspricht ungefähr dem, was wir erwartet haben. Wir haben insgesamt 3 086 Anträge bei ungefähr 8 000 Geduldeten. Es war von Anfang an klar, dass nur ein Teil der Geduldeten unter die Bleiberechtsregelung fallen würde. Das hängt u. a. damit zusammen, dass das Bleiberecht nach der Innenministerkonferenz – wie übrigens auch nach dem beabsichtigten § 104a des Aufenthaltsgesetzes – an bestimmte Mindestvoraussetzungen geknüpft ist – sechs Jahre bei Familienaufenthalt und acht Jahre bei Alleinstehenden.

Insofern sind bei uns bisher allein 123 Fälle abgelehnt worden, weil die Stichtagsvoraussetzungen nicht erfüllt waren – d. h. die Leute waren nicht entsprechend lange hier. Dann gibt es 92 Fälle, in denen Täuschungshandlungen vorgelegen haben – d. h. Täuschung über Identität oder falsche Urkunden –, und das ist nach der Bleiberechtsregelung ebenfalls ausgeschlossen. Es gibt Einzelfälle, wo strafbares Verhalten von Betroffenen oder maßgebenden Familienangehörigen vorliegt. Wenn z. B. der Vater straffällig geworden ist, bekommt im Zweifel die gesamte Familie kein Bleiberecht. Insofern sind die Gründe vielfältig.

Ich sehe im Ergebnis, dass insgesamt ungefähr ein Viertel der Betroffenen von der Bleiberechtsregelung profitieren wird. Das ist schon ein Riesenerfolg, wenn man bedenkt, dass wir viele andere Fälle aus Bosnien-Herzegowina und aus dem Kosovo oder von Palästinensern in den letzten Jahren klaglos gestellt haben, sodass wir bei über 450 000 Ausländern in der Stadt im Grunde nur 8 000 haben, bei denen der Status ungeklärt ist. Das ist ein Riesenerfolg auch für die Arbeit meiner Behörde.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Frau Abgeordnete Villbrandt hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Senator! Finden Sie nicht, dass in Anbetracht der Tatsache, dass bei Täuschungsgeschichten sehr viele Kinder bzw. Familienmitglieder betroffen sind, die sich wahrscheinlich selbst nichts haben zuschulden kommen lassen, eine andere Politik und andere Spielräume angebracht wären, um großzügiger damit umzugehen und z. B. den betroffenen Kindern zu ermöglichen, hier zu bleiben?

Herr Senator – bitte!

Frau Kollegin Villbrandt! Selbstverständlich können Kinder nichts für die Täuschung ihrer Eltern. Wenn die Eltern mit falschen Pässen eingereist sind oder später falsche Identitäten angeben, untertauchen und später behaupten, sie seien jemand anderes, dann kann ich das den vier-, fünf-, sechs- oder achtjährigen Kindern nicht entgegenhalten. Damit hat das Kind nichts zu tun. All das ist mir völlig klar. Wenn ich aber sage, die Eltern dürfen wegen dieser Täuschung – teilweise verbunden mit Sozialhilfebetrug und anderem – nicht in der Bundesrepublik Deutschland bleiben – und darauf hat sich die Innenministerkonferenz verständigt –, dann teilen die Kinder im Regelfall das Schicksal der Eltern. Etwas anderes ist es, wenn es sich um sechzehn-, siebzehn- oder achtzehnjährige Kinder handelt und die Eltern damit einverstanden sind, dass die Kinder hier bleiben. Dann kann ich eine Sonderregelung für die Kinder machen. Aber ein vierjähriges Kind kann ich nicht von seinen Eltern trennen, und wenn die Eltern das Land verlassen müssen, muss das Kind das Land auch verlassen.

Nun hat Kollege Andreas Statzkowski das Wort zu seiner Mündlichen Anfrage über

Der Unsinn der beabsichtigten Budgetierung in geplanter Form

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Berliner Senat: Wie beurteilt der Schulsenator die Tatsache, dass kleine Schulen in Berlin nur 6 bis 10 Unterrichtsstunden an Vertretungsbudget selbst verwalten dürfen, während erkrankte Lehrkräfte in der Regel mit deutlich mehr als doppelt so vielen Unterrichtsstunden ausfallen?

Das Wort zur Beantwortung hat der Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung. – Bitte, Herr Dr. Zöllner!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Erstens weise ich noch einmal darauf hin, dass die Schulen das können, aber nicht müssen.

Zweitens bedeuten sechs bis acht Unterrichtsstunden pro Woche in der Summe eine Größenordnung von 240 Un

terrichtsstunden, die prinzipiell zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass zwei bis fünf Lehrkräfte über vier Monate kompensiert werden können – gleichzeitig oder aber über verschiedene Zeiträume hinweg. Das würde ich nicht als Unsinn bezeichnen, sondern als eine großartige Möglichkeit.

Drittens: Wenn sie es nicht wollen, können sie Verbünde mit anderen Schulen bzw. einen Pool bilden oder auf die zentrale Vertretungsreserve zurückgreifen. Und letzten Endes ist es so: Selbst dann, wenn sie es nicht wollen, besteht die Möglichkeit, dass die Vertretungsreserve aus dem zentralen Pool benutzt wird.

Herr Statzkowski! Sie haben jetzt Gelegenheit zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Senator! Ist von Ihrer Behörde geprüft worden, was eine Grundausstattung mit einer Stelle pro Schule als Minimum ausgemacht hätte? Wenn ja, was hat diese Prüfung ergeben?

Herr Senator Dr. Zöllner – bitte!

Alle Schulen mit einer Grundausstattung von einer Stelle zu versehen, würde ich als Unsinn begreifen, weil es völlig logisch ist, dass der Bedarf unterschiedlich ist. Schulen sind unterschiedlich groß. Die Krankheitsfälle fallen zu unterschiedlichen Zeitpunkten an. Letzten Endes löst eine Stelle mehr das Problem nicht, dass die Krankheitsfälle nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt statistisch innerhalb einer Geraden, sondern spontan oder zufällig auftreten. Das ist eine Problemlösung, die uns aus meiner Sicht keinen Millimeter weiterbringt.

Herr Mutlu! Ist es richtig, dass Sie sich gemeldet haben? – Dann haben Sie jetzt die Möglichkeit zu einer weiteren Nachfrage. Bitte sehr!

Herr Senator! Wie viele Lehrkräfte sind in der zentralen Bewerberstelle gemeldet und stehen den Schulen tatsächlich zur Verfügung, insbesondere hinsichtlich der sogenannten Mangelfächer?

Herr Senator Prof. Zöllner, bitte!

Wenn ich Ihnen jetzt die Frage beantworten könnte, wäre die Glaubhaftigkeit, dass ich darauf nicht vorbereitet bin, letzten Endes gestrichen. Ich kann Ihnen weder die Zahl noch eine Aufgliederung nach Mangelfächern innerhalb dieser Spontanen Fragestunde nennen.

Dann hat jetzt Herr Dr. Lederer für die Linksfraktion zum Thema

Direkte Demokratie mit Stolpersteinen?

das Wort. – Bitte sehr, Herr Dr. Lederer!

Vielen Dank! – Ich frage den Senat: