Protokoll der Sitzung vom 05.07.2007

Die Ausschüsse empfehlen mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU und bei Enthaltung der Grünen – die Annahme des Antrags mit neuer Überschrift und in einer neuen Fassung. Wer so gemäß Drucksache 16/0726 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist das bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der Grünen beschlossen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 25 D:

a) Dringliche Beschlussempfehlung

Landeshaushaltsordnung ändern: LHO-Betriebe am Stellenpool partizipieren lassen!

Beschlussempfehlung Haupt Drs 16/0727 Antrag der FDP Drs 16/0210

b) Dringliche Beschlussempfehlungen

Stellenpool funktionsfähig machen

Beschlussempfehlungen VerwRefKIT und Haupt Drs 16/0728 Antrag der Grünen Drs 16/0222

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Zum FDP-Antrag, das ist die Drucksache 16/0210, empfiehlt der Hauptausschuss – gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen – die Ablehnung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist das bei Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt.

Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das ist die Drucksache 16/0222, empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Annahme mit neuer Überschrift und in neuer Fassung. Der Haupausschuss empfiehlt das ebenso – gegen die Stimmen der CDU und bei Enthaltung der Grünen und der FDP. Wer so gemäß der Beschlussempfehlung Drucksache 16/0728 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist das mehrheitlich – gegen die CDU-Fraktion und bei Enthaltung der FPD und der Grünen – beschlossen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 26:

Zusammenstellung

Vorlagen – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 VvB

Drs 16/0672

Die lfd. Nr. 2 – VO-Nr. 16/41 –, das ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst der Schutzpolizei, soll auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung überwiesen werden, wozu ich keinen Widerspruch höre. Weitere Überweisungswünsche liegen nicht vor. Damit hat das Haus die beiden übrigen Verordnungen zur Kenntnis genommen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 27:

Antrag

Gesamtkonzept zur Berliner Wohnungswirtschaft endlich vorlegen!

Antrag der FDP Drs 16/0625

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Fraktionsgeschäftsführer haben sich auf Anregung der Fraktion der FDP am gestrigen Tag darauf verständigt, dass die Redebeiträge zu Protokoll gegeben werden dürfen. Ich bitte, das nun zu tun.

Am 16. Februar 2006 diskutierte dieses Haus auf Antrag der Koalition in einer Aktuellen Stunde über die Wohnungspolitik des Senats. Dort wurde vollmundig versprochen, dass so schnell wie möglich ein Gesamtkonzept des Senats vorgelegt wird. Doch passiert ist über ein Jahr lang gar nichts. Deshalb hat meine Fraktion am 12. Juni den heute zur Beratung vorliegenden Antrag mit dem Titel „Gesamtkonzept zur Berliner Wohnungswirtschaft endlich vorlegen!“ eingebracht.

Wir fordern den Senat darin auf, endlich im Sinne der Gesellschaften und vor allem im Sinne der Mieterinnen und Mieter zu handeln. Der Senat muss so schnell wie möglich das seit langem angekündigte Gesamtkonzept für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften vorlegen. Dieses Konzept muss die Wohnungsbaugesellschaften in die Lage versetzen, sich aus eigener Kraft dauerhaft zu entschulden und sich nachhaltig zu sanieren.

Die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften befinden sich in einer dramatischen wirtschaftlichen Situation. Dies hat nicht nur der Landesrechnungshof in seinem jüngsten Jahresbericht erneut festgestellt. Ebenso deutlich wurde dies in den Sitzungen des Beteiligungsausschusses der vergangenen Wochen. Die bunten Power-PointPräsentationen konnten leider nur bedingt die aktuell schwierige Situation der Gesellschaften verschleiern: erheblicher Leerstand, extremer Sanierungsbedarf und darüber hinaus unverantwortlich hohe Kreditverbindlichkeiten. Die Wohnungsbaugesellschaften waren und sind anhaltend ein unkalkulierbares Haushaltsrisiko.

Umso unverantwortlicher sind die restriktiven Beschlüsse des Senats und der den Senat tragenden Koalitionsfraktionen, die den Wohnungsbaugesellschaften verbieten, diese Probleme marktwirtschaftlich zu lösen.

Nur noch einmal mal zur Erinnerung: Laut Koalitionsvertrag und anhaltenden Senatsbeschlüssen dürfen die sechs landeseignen Wohnungsbaugesellschaften keine Wohnungen verkaufen. Einzige Ausnahme waren die Genehmigungen zu Wohnungsverkäufen der WBM, um eine unmittelbar drohende Insolvenz abzuwehren.

Ansonsten haben die Gesellschaften nur drei Möglichkeiten, um ihr Überleben zu sichern. Entweder sie nehmen neue Kredite auf, oder sie passen ihre Miethöhen an den aktuellen Mietspiegel an, oder sie lassen die Wohnungsbestand kontinuierlich verfallen.

Die planwirtschaftliche Wohnungspolitik von Rot-Rot treibt die Wohnungsbaugesellschaften in den Ruin und verschärft zudem in dramatischer Art und Weise die schwierige soziale Lage vieler Bewohner der landeseigenen Wohnungen. Aktuelles – trauriges – Beispiel dieser unsozialen Politik sind die ganz erheblichen Mietsteigerungen sowie die Betriebskostenerhöhungen der Wohnungen der GESOBAU im Märkischen Viertel, wo in

Einzelfällen Mietsteigerungen von über 220 € pro Monat zu verzeichnen sind, und das ist erst der Anfang.

Da der Senat Wohnungsverkäufe der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften beharrlich ablehnt und ihnen damit die wirtschaftliche Sanierung aus eigener Kraft versagt, werden auch die anderen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften mit erheblichen Mietsteigerungen auf diese unsoziale Politik des Senats reagieren müssen. Hinzu kommt die vom Senat beschlossene gewaltige Erhöhung der Grundsteuer. Die Wohnkosten der landeseignen Wohnungsgesellschaften, die schon heute oftmals höher als die von privaten Anbietern sind, werden damit nochmals politisch gesteuert erhöht. Die Wohnungspolitik des Senats zeigt einmal mehr: Rot-Rot ist zwar sozialistisch, aber alles andere als sozial!

Am vergangenen Dienstag, so haben wir aus der Presse erfahren, hat der Senat nun endlich ein wohnungspolitisches Konzept im Senat beschlossen. Sehr geehrte Senatorinnen und Senatoren, sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition, ich finde es ausgesprochen hilfreich, dass Sie endlich dem Druck der FDP-Fraktion nachgegeben haben. Und ich fordere Sie auf, geben Sie so schnell wie möglich ihr Konzept dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis, damit wir es in den zuständigen Ausschüssen beraten und bewerten können.

Wenn in diesem Konzept allerdings das aufgeschrieben steht, was der Senat in der Wohnungspolitik der vergangenen Monate praktiziert, nämlich gar nichts, dann ist dieses Konzept bereits jetzt das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht. Und im Sinne der Berliner Mieter und Mieterinnen der landeseigenen Wohnungen ist es dann auf gar keinen Fall. Im Gegenteil: Es ist unsozial und mieterfeindlich!

Es gibt Anträge, die mal mehr und mal weniger bedeutsam sind, andere sind überflüssig, oder wiederum andere haben sich durch Handeln erledigt. Dieser Antrag gehört zur letzten Kategorie, denn das Gesamtkonzept der städtischen Wohnungswirtschaft liegt nunmehr vor und wurde am letzten Dienstag im Senat verabschiedet. Der Antrag der FDP-Fraktion hat sich somit eigentlich erledigt, und eine Rücknahme des Antrags wäre angemessen.

Aber die Intention des Antrags war angemessen. Die Koalition hat den Senat seit dem Frühjahr des letzten Jahres mehrmals gedrängt, dem Berliner Abgeordnetenhaus zeitnah ein Gesamtkonzept zur Berliner Wohnungswirtschaft vorzulegen. Im Mittelpunkt sollte eine wirtschaftliche Sanierung der Gesellschaften aus eigener Kraft statt eines stetigen Verkaufs städtischer Substanz stehen.

Allerdings hat die Fertigstellung dieses Konzeptes etwas länger gedauert als erwartet und nötig gewesen wäre. Aber wie sich die wohnungswirtschaftlichen Experten dieses Hauses im Ausschuss Bauen und Wohnen überzeugen konnten, wurde diese Zeitspanne nicht nur zum

Schreiben, sondern vor allem zur wirtschaftlichen Ertüchtigung der Gesellschaften genutzt. Wie die Anhörung von drei Vorständen im Ausschuss ergab, haben die Unternehmen harte und schmerzhafte, aber notwendige Konsolidierungsschritte vorgenommen. Trotz aller politischen Differenzen in diesem Haus sollte festgehalten werden, dass die Unternehmen heute wirtschaftlich besser aufgestellt sind als vor einem Jahr. Die Arbeit hat sich gelohnt und wird sich weiter lohnen. Der Senat und die rot-rote Koalition werden die Gesellschaften in diesem Prozess auch in Zukunft unterstützen. Mit diesem Ziel sollte der Antrag im Ausschuss beraten und ggf. modifiziert werden.

Der Senat hat am 3. Juli 2007 das Gesamtkonzept für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften beschlossen. In sofern hat sich Ihr Antrag von der FDP erledigt. Er wäre auch nicht nötig gewesen, denn die Koalition hatte angekündigt, sich zu diesem Konzept vor der Sommerpause zu verständigen, und da die parlamentarische Sommerpause erst nächste Woche beginnt, ist der Zeitplan der Koalition erfüllt worden.

Aber zu Ihrem Antrag ist einiges mehr zu sagen. Sie malen ein düsteres Bild über die angeblich mangelnde Leistungsfähigkeit der kommunalen Gesellschaften an die Wand und leugnen unverhohlen die in den vergangenen Jahren erbrachten Leistungen der Wohnungsgesellschaften – und das einzig und allein aus der politischen Motivation heraus, angebliche Argumente zu liefern, die den Verkauf der städtischen Wohnungsgesellschaften rechtfertigen würden. Ihre einzige Motivation zum Thema ist nicht die heuchlerisch vorgetragene Behauptung, sich für die Mieter einsetzen zu wollen. Ihre Motivation ist der Verzicht auf eine kommunale und sozial orientierte Wohnungswirtschaft, das Verschleudern öffentlichen Vermögens und das Beschwören der „freien Marktkräfte“ im Wohnungsmarkt.

Wir von der rot-roten Koalition halten an den städtischen Wohnungsgesellschaften fest, weil sie für uns Garant für eine ausgewogene Wohnungspolitik sind, weil sie zu den wichtigsten Elementen der öffentlichen Daseinsvorsorge gehören, weil sie öffentliches Vermögen darstellen und weil sie mit ihrer Arbeit einen unschätzbaren Beitrag zum sozialen Frieden in dieser Stadt leisten. Hätten wir diese Gesellschaften nicht, müssten wir sie erfinden, um den Tendenzen der sozialen und ethnischen Segregation entgegen zu wirken, um im Quartiersmanagement verlässliche Partner zu haben und um auf die Mietenentwicklung in Berlin Einfluss auszuüben. Die Mieten, die in den städtischen Wohnungsgesellschaften verlangt werden, sind im Durchschnitt deutlich günstiger als auf dem freien Wohnungsmarkt. Ihre Leerstandszahlen konnten die städtischen Gesellschaften in den vergangenen Jahren deutlich senken und sind geringer als bei den freien Wohnungsunternehmen. Diese Gesellschaften haben in den vergangenen Jahren wahrhaft Großartiges geleistet für die Sanierung und Modernisierung der Wohnungsbestände

sondere in Ostberlin und zwar sowohl der Plattenbauten wie auch der Altbaubestände. Das zu ignorieren, wie Sie es von der FDP tun, ist schon ein starkes Stück.

Der Senat hat ein Konzept beschlossen, das den grundlegenden politischen Intentionen dieser Koalition entspricht. Der Verkauf ist gestoppt worden. Die Wohnungsgesellschaften können aus eigener Kraft zu ihrer betriebswirtschaftlichen Gesundung kommen. Und sie arbeiten daran hart. Grundlage dafür ist die konsequente Orientierung auf das sogenannte Kerngeschäft – auf die Vermietung und Bewirtschaftung der eigenen Bestände. Abenteuer aus Zeiten der großen Koalition, wie der Versuch, sich als große Projektentwickler aufzuspielen und damit in finanzielle Abgründe zu geraten, wird es nicht mehr geben. Andererseits wird auch das Land Berlin aufhören, ständig Liquidität aus den Gesellschaften abzuziehen. Wir verkennen nicht den Umstand, dass im städtischen Besitz nur ca. 15 Prozent der Berliner Wohnungen sich befinden. In den übrigen 85 Prozent, wie auch in den eigenen Beständen, zieht die Mietbelastung insgesamt deutlich an. Berliner geben inzwischen einen gleich großen prozentualen Anteil ihres Haushaltsnettoeinkommens für Wohnen aus, wie Frankfurter und Hamburger. Den Tendenzen einer verdeckten Wohnungsnot muss offensiv begegnet werden. Und auch dazu brauchen wir unsere Wohnungsgesellschaften.

Die FDP-Fraktion verlangt zu Recht ein Konzept für die landeseigenen Gesellschaften. Bereits seit der Erstauflage von Rot-Rot im Jahre 2001 wurde ein solches Konzept regelmäßig angekündigt – erschienen ist es aber nie.

Die Wohnungspolitik der Koalition fand bis dato ohne jegliches Konzept statt. Die sechs landeseigenen Gesellschaften haben große wirtschaftliche Probleme. Der Rechnungshof weist in seinem letzten Bericht darauf hin. Auch er mahnt „ein langfristig tragfähiges Gesamtkonzept für die Wohnungsbaugesellschaften Berlins“ an. Im Bericht heißt es weiter: „Ob es diesen Gesellschaften gelingen wird, sich aus eigener Kraft wirtschaftlich zu sanieren, ist zweifelhaft.“

Im Ausschuss für Bauen und Wohnen haben wir in den letzen Wochen mehrere Gesellschaften angehört. Die Situation ist jeweils sehr unterschiedlich. Der Sanierungsstau beträgt bei einzelnen mehrere 100 Millionen €, andere sehen gar keinen Stau sondern behaupten, alles gehe seinen Gang.

Wir brauchen eine klare Bestandsaufnahme zur Perspektive der einzelnen Unternehmen und eine kritische Bewertung der Wohnungspolitik der letzten Jahre. Denken Sie an die Privatisierung an Mieter! Der Senat hatte sich vorgenommen, dass die Mieter als potentielle Käufer Vorrang haben sollen vor anderen Interessenten. Der Erfolg war nahe null! Auf meine kleine Anfrage zur Wohnungsverkäufestatistik musste der Senat zugeben, dass es nicht einmal eine Erhebung dazu gibt. Oder sehen Sie sich die

insbesondere in Ostberlin und zwar sowohl der

Verteilung der landeseigenen Wohnungen über die Stadt an: In Steglitz-Zehlendorf gibt es nur noch 3 500, als Vergleich in Lichtenberg mit der höchsten Zahl etwa 48 000. Weshalb hat der Senat bei den Verkaufsverfahren – bedenken Sie, es sind 110 000 Wohnungen unter RotRot veräußert worden – keinerlei Gedanken an die Verteilung von landeseigenen Wohnungen in der Stadt verschwendet? Ich vermute, es hat einfach keiner mitgedacht. Welche Ziele Sie mit den landeseigenen Unternehmen verfolgen und wie die zu erreichen sind, wissen Sie selber offensichtlich noch nicht.

Der Antrag der FDP hat ja den Senat zumindest in Aktivität versetzt. Am vergangenen Dienstag wurde der Presse die Verabschiedung eines Konzeptes mitgeteilt. Allein – diesem Hause liegt es bisher nicht vor. Der Senat hat verkündet, die Landesgesellschaften sollen im Eigentum des Landes erhalten werden. Die Struktur der Gesellschaften soll so bleiben wie bisher. Laut Senat sollen die landeseigenen Bestände das Mietniveau in der Stadt stabilisieren. Wie das geschehen soll, bleibt offen. In einer kleinen Anfrage wurde pauschal ein Unterschied von 0,29 € pro Quadratmeter und Monat zwischen den nicht preisgebundenen Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaften und der ortsüblichen Vergleichsmiete benannt. Eine Vorgabe des Senates an die einzelnen Wohnungsbaugesellschaften bezüglich der Miethöhe besteht nicht. Auch wie z. B. mit den überhöhten Sozialmieten umgegangen werden soll, bleibt völlig unklar.