Danke, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Justizsenatorin von der Aue, und zwar: Treffen Informationen zu, dass im ehemaligen Finanzamt Neukölln-Süd an der Buschkrugallee der soziale Dienst der Berliner Justiz untergebracht werden soll und dass durch Bewährungshelfer einige Tausende Straffällige dort betreut werden?
Wie bewertet die Frau Senatorin vor dem Hintergrund der schwierigen sozialen Struktur des Bezirks diesen Standort?
Frau Abgeordnete! Es ist auch in Anbetracht der Situation im Bezirk Neukölln sicherlich angebracht, die Kolleginnen und Kollegen dort arbeiten zu lassen, wo die jeweilige Klientel wohnt. Deswegen halte ich das für eine sinnvolle Maßnahme.
Jetzt geht es weiter mit einer Frage der Frau Kollegin Breitenbach von der Linksfraktion. – Bitte schön, Frau Breitenbach!
Frau Breitenbach aus Neukölln! – Meine Frage richtet sich an die Arbeitssenatorin. – Frau Senatorin! Der ÖBS soll zum 1. August beginnen. Meine Frage ist, wie weit die Vorbereitungen jetzt sind.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Breitenbach! Ja, ich kann bestätigen, dass ab 1. August in Berlin eine neue Etappe öffentlich geförderter Beschäftigung im gemeinnützigen Sektor beginnen wird. Ich bin darüber sehr froh, weil ich glaube, dass wir damit eine wirkliche Perspektive für Langzeitarbeitslose eröffnen werden.
Nach langen, ziemlich zähen Verhandlungen mit den wichtigsten Geldgebern auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik wird es uns gelingen, ab 1. August 800 Arbeitsplätze im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor zu fördern. Ab 1. Oktober, wenn dann das neue Bundesprogramm des Arbeitsministers Müntefering beginnt, werden weitere 500 Plätze in diesem Bereich gefördert.
Durch die ergänzenden zusätzlichen Leistungen des Landes Berlin und Mittel aus dem ESF-Sozialfonds wird es uns gelingen, Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, die existenzsichernd und sozialversicherungspflichtig sind, die nach Tarif bezahlt werden und die langfristig angelegt sind. Das ist, glaube ich, schon eine neue Qualität, und auch das ist ein Schritt ganz im Interesse der Menschen, die seit langer Zeit keine Perspektive auf Arbeit hatten.
Ein weiterer Punkt, den ich nennen will, weil er mir besonders wichtig ist: Wir werden Projekte in Bereichen fördern, wo gesellschaftliche, gemeinnützige Arbeit für die Zukunft unverzichtbar ist. Das heißt, wir werden Handlungsfelder bestimmen, z. B. zur der Verbesserung der Lebensqualität der älter werdenden Gesellschaft, verbunden damit, dass es Projekte zur Förderung von Mobilität, zum Abbau von Barrieren, zu Serviceleistungen im haushaltsnahen Bereich für Seniorinnen und Senioren geben wird. Ich will deutlich machen: Es werden nicht nur Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt, sondern es wird auch sinnvolle gesellschaftliche Arbeit damit geleistet, und auf diese Weise gelingt es uns, zwei wichtige Dinge miteinander zu verbinden.
Frau Senatorin! In der nächsten Zeit steht das eine oder andere Bundesprogramm an. Habe ich das richtig verstanden, dass Sie jetzt schon sagen können, dass diese Bundesprogramme in den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit einbezogen werden?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Breitenbach! Ja, selbstverständlich werden wir die Rahmenbedingungen des neuen Bundesprogramms von Arbeitsminister Müntefering für den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor
nutzen. Der Bund fördert die Arbeitsplätze in diesem Programm zu 75 Prozent. Das ist ein wichtiger und guter Rahmen, der uns hilft, diese Maßnahmen umzusetzen. Dafür haben wir lange gestritten. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die auch im gemeinnützigen Sektor zur Verfügung gestellt werden. Das ist jetzt passiert. Ich finde, wir haben uns da durchgesetzt. Das ist eine gute Grundlage für zukünftige Beschäftigung im öffentlichen Sektor. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Wirtschaftssenator Harald Wolf. – Sie haben am vergangenen Freitag eine Presseerklärung herausgegeben mit dem Titel „Einvernehmen zwischen EU-Kommission und Senat erzielt – OP des Europäischen Sozialfonds für 2007 bis 2013 unterzeichnet.“ Da Sie aber im Februar/März dieses Jahres ein operationelles Programm abgegeben haben, das sowohl den Europäischen Sozialfonds beinhaltet als auch die europäischen regionalen Wirtschaftsfördermittel, wovon in Ihrer Presseerklärung aber nichts steht, gehe ich davon aus, dass die Überschrift genau so gut hätte heißen können: „Noch immer keine Einigung zwischen dem Land Berlin und der Europäischen Kommission über die Verwendung der europäischen Mittel für regionale Wirtschaftsförderung.“
[Stefan Liebich (Linksfraktion): Das ist ein Redebeitrag! – Uwe Doering (Linksfraktion): Wo ist die Frage?]
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Ist es so, dass es nach wie vor intensive Konflikte, Diskussionspunkte zwischen dem Land Berlin und der Europäischen Kommission gibt, insbesondere hinsichtlich Nachbesserungen des Berliner Programms in Richtung mehr ökologische Wirtschaftsförderung? Ist es richtig, dass die Europäische Kommission das Land Berlin kritisiert, dass Sie zu sehr nur nachsorgenden Umweltschutz berücksichtigen und zu wenig die Innovationspotenziale der Umwelt-, Energie- und Klimaschutzwirtschaft in Ihrem OP berücksichtigen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Paus! Was die Überschrift über der Presseerklärung angeht, die negative Schlagzeile könnte nur über einer Presseerklärung der Grünen stehen, nicht über einer Presseerklärung von mir, weil Sie ja bei Themen, wo es darum geht, ob
das Glas halb voll oder halb leer ist, bevorzugen zu vermelden, dass das Glas halb leer ist. Ich pflege dem Dürstenden zu sagen, dass das Glas halb voll ist und dass er sich insofern daran bedienen kann.
Zweitens: Es ist richtig, das operationelle Programm ESF ist durch. Übrigens gehört Berlin damit zu den ersten Bundesländern, die ihre operationellen Programme genehmigt bekommen haben. Was das operationelle Programm EFRE angeht, gehen wir davon aus, dass die Genehmigung nach der Sommerpause erfolgt. Die Themen, die wir im Bereich Umweltpolitik und nachhaltiges Wirtschaften mit der Kommission hatten, sind mittlerweile erledigt. In der Diskussion stehen noch Detailfragen bei einzelnen Programmen an. Die werden gegenwärtig noch diskutiert, sind aber auf gutem Weg. Wir gehen im Moment davon aus, dass wir unmittelbar nach der Sommerpause Vollzug melden können.
Herr Wolf! Interpretiere ich Sie dann richtig, dass Sie sich geeinigt haben, dass Berlin Nachbesserungen machen wird und dass es eine zusätzliche vierte Säule geben wird, die zusätzliche Investitionen für umweltorientierte Maßnahmen beinhaltet. Oder wie sieht die Einigung aus?
Frau Paus! Die Genehmigung der operationellen Programme ist ein intensiver Diskussionsprozess. Kein operationelles Programm kommt aus dem Genehmigungsverfahren so heraus, wie es hineingegangen ist. Das ist wie mit Gesetzentwürfen, die ins Parlament kommen oder mit Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wenn sie hier ausnahmsweise beschlossen werden. Die kommen normalerweise auch nicht unverändert aus dem Parlament heraus. Insofern ist das ein völlig normaler Vorgang.
Es ist richtig, dass wir bei dem Thema Nachhaltigkeit und Umwelt eine vierte Säule haben. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass es mehr Investitionen sind, sondern nur, dass es eine eigenständige Säule gibt. Materiell muss sich damit nicht unbedingt etwas ändern. Dass es eine eigenständige Säule gibt, macht es schwieriger, zwischen den einzelnen Säulen bei der Verausgabung der Mittel umzuschichten. Das, nicht dass wir die Umwelt nicht für wichtig halten, war der Grund, weshalb wir versucht haben, möglichst wenig Säulen bei unserem ursprünglich eingereichten operationellen Programm zu haben. Von der Kommission ist darum gebeten worden, dieses zu än
Wir haben jetzt noch einzelne Detailthemen. Da geht es nicht um die Ökologie oder die Nachhaltigkeit, sondern z. B. um die Frage, inwieweit Vorhaben unter Grundlagenforschung einzuordnen und damit im Rahmen des EFRE nicht förderfähig sind. Inwieweit kann man diese Vorhaben, an denen wir ein gemeinsames Interesse haben sollten, förderfähig machen? Das sind die Detailabstimmungen, die wir gegenwärtig noch zu machen haben. Aber – wie gesagt – ich gehe davon aus, dass wir am Ende der Sommerpause dann so weit sind.
Ich habe eine Frage an die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales. – Laut Presseberichten sollen in diesem Jahr bis zu 400 Kombilohnstellen eingerichtet werden. Bisher hieß es, der Bund beteilige sich zu 50 Prozent daran. Jetzt sind es 75 Prozent. Deshalb meine Frage: Wie stellt sich die Finanzierung tatsächlich dar? Wie viele Mittel muss das Land Berlin in diesem Jahr aufbringen, und woher kommen sie?
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Lehmann! Das Problem hat damit zu tun, dass es mehrere Bundesprogramme gibt, die unterschiedlich gestrickt sind. Ich habe gerade von dem ersten Programm gesprochen, bei dem der Bund zu 75 Prozent fördert und wo er bestimmte Bedingungen daran geknüpft hat, wie die Länder diese Programme umsetzen können. Das Programm, das Sie angesprochen haben – das sogenannten Kommunal-Kombi-Programm –, wird zu 50 Prozent vom Bund gefördert – bis zu 500 € pro Arbeitsplatz – und richtet sich an die Kommunen und an Träger im gemeinnützigen Bereich, die selber einstellen müssen. Das ist also ein Bundesprogramm, das noch nicht abgeschlossen ist. Auch die Diskussion des Bundes ist dazu noch nicht abgeschlossen. Während das andere Programm heute durch das Parlament gehen wird, ist dieses Programm noch nicht ausdiskutiert. Es ist noch nicht ganz klar, wo Anträge gestellt werden können.
Jedenfalls handelt es sich um ein zweites Programm, und das Land Berlin diskutiert sicherlich auch über dieses Programm, aber während wir uns bei dem ersten klar ent
schieden haben, dass wir es nutzen werden, um öffentlich geförderte Beschäftigung in Berlin zu fördern, ist bei dem anderen Programm der Diskussionsprozess noch im Gange, zumal das Gesetz noch nicht vorliegt.
Auch wenn dieses Programm noch im Diskussionsprozess ist, frage ich dennoch nach, wie der Senat die Tatsache bewertet, dass solche Maßnahmen einen Verdrängungsprozess bei regulären Arbeitsplätzen auslösen können und vor allem junge Menschen durch den geplanten hohen Stundenlohn, den es dann dort geben wird, von der Aufnahme regulärer Arbeitsverhältnisse abgehalten werden und somit langfristig keine Qualifizierung erwerben.