Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Lehmann! Zunächst zu Ihrer zweiten Frage: Bisher ist es so, dass alle Programme, die über die Bundesregierung gefördert werden, für Menschen ab 25 Jahren gelten sollen. Sollte es so sein – was gestern noch in der Diskussion war –, dass das von mir beschriebene Programm schon für Jugendliche ab 18 Jahren gelten soll, dann würde ich das für falsch halten, denn ich bin der Auffassung, dass Menschen unter 25 Jahren einen anderen Betreuungsbedarf und eine andere Berufsorientierung benötigen. Bei ihnen geht es darum, sie auf die Berufsausbildung zu orientieren, und das sollte man beibehalten und dazu die entsprechenden Fördermaßnahmen einrichten, wie wir das im Land Berlin auch tun. – Das war der erste Punkt.
Der zweite Punkt: Sie sehen im Zusammenhang mit öffentlich geförderter Beschäftigung immer das Problem, dass damit andere Arbeitsplätze verdrängt werden. Ich kann das nicht erkennen. Es geht immer um Zusätzlichkeit und um Beschäftigung im gemeinnützigen Interesse. Hier sind klare Regeln formuliert. Wir haben in Berlin im Übrigen mit den Sozialpartnern klare Regeln fixiert. Ich teile also Ihre Sorge nicht. Es gibt gerade im gemeinnützigen Bereich genügend Arbeit, die bisher nicht getan wird und wo es gut wäre, wenn sie endlich getan würde.
Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich eröffne diese Runde wie immer mit dem Gongzeichen. Schon mit dem Ertönen des Gongzeichens haben Sie die Möglichkeit, sich durch die Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen sind gelöscht.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Innensenator: Lag der Durchsuchung des Klubs „Maria am Ufer“ am frühen Morgen des vergangenen Sonntags durch die Berliner Polizei ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss zugrunde?
Herr Kollege Kluckert! Ich kann Ihnen die Frage nicht beantworten. Mir ist bekannt, dass dieser Klub durchsucht wurde, und zwar im Hinblick auf mögliche Drogengeschäfte, wenn ich es richtig im Kopf habe. Ob das wegen Gefahr im Verzuge oder mit Durchsuchungsbeschluss erfolgte, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich reiche Ihnen das gern nach.
Ich habe eine Frage an den Finanzsenator, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der Berliner Immobilien Holding GmbH ist. – Ich frage Sie auch in dieser Funktion: Was werden Sie unternehmen, um zu verhindern, dass über die Kündigung der ARWOBAU, eines Teils dieser GmbH, gegenüber einer ausgegliederten Hausmeister- und Reinigungsfirma 47 ehemalige Mitarbeiter der ARWOBAU ihren Arbeitsplatz verlieren?
Herr Abgeordneter! Ich werde gar nichts unternehmen, und zwar aus folgendem Grund: Die Arbeiten wurden bisher von der Firma Putzteufel – so heißt sie, glaube ich – durchgeführt. Diese Leistungen wurden neu ausgeschrieben. Alle übrigen Bewerber außer der Firma Putzteufel lagen deutlich unter den bisherigen Preisen, und alle lagen deutlich unter dem Angebot der Firma Putzteufel. Der Firma wurde der Eintritt in das Bestgebot angeboten. Sie hat das Gebot nicht angenommen. Damit ist sie jetzt leider bei der Vergabe draußen. Man wird sich bemühen, dass der Gewinner der Ausschreibung dort, wo es möglich ist und wo er selbst Kapazitäten aufbaut, den bisherigen Mitarbeitern der Firma Putzteufel Angebote macht, sie zu übernehmen. Wir wollen sehen, dass wir das noch hinbekommen.
Herr Senator! Es ist auch in anderen Bereichen des Landes Berlin durchaus üblich, dass wir Verwaltungsteile mitsamt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgliedern und die neu gegründeten Gesellschaften dann diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ihren alten Tarifbestimmungen übernehmen müssen und damit nicht voll marktfähig bzw. konkurrenzfähig sind. Wie bewerten Sie diesen Vorgang im Hinblick auf den Vertrauensschutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer öffentlichen Institution, die sich freiwillig in eine solche ausgegliederte Einrichtung begeben und dann anscheinend nicht die Arbeitsplatzsicherheit haben, die sie vorher hatten? Wie bewerten Sie das auch im Hinblick auf weitere Ausgründungen der Landesverwaltungen?
Herr Abgeordneter! Es handelt sich hier nicht um einen Vorgang der Landesverwaltung. Die Firma ARWOBAU war als Enkelin der Landesbank AG eine privatwirtschaftliche Gesellschaft. Wir haben diesen ganzen Konzern im vergangenen Jahr gekauft. Er wird jetzt geführt als BIH. Wir haben die Gesellschaften und ihre Vertragsgestaltung so gekauft, wie sie waren. Wir waren niemals Eigentümer von Anteilen an der Firma Putzteufel. Das war niemals unsere Gesellschaft. Wir sind jetzt gehalten, im Sinne der Minimierung der Kosten der Risikoabschirmung diese Immobilien wirtschaftlich zu betreiben. Am Ende geht es
Dazu gehört auch, dass die Immobilien, die wir mit den Fonds übernehmen, möglichst wirtschaftlich betrieben werden.
Stichwort Berlin-Brandenburg, eine Frage an den Regierenden Bürgermeister: Inwieweit hat der Linksruck in der Berliner SPD das vor kurzem geführte Gespräch zwischen den Länderchefs der Länder Berlin und Brandenburg beeinflusst?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Wenn hier irgendjemand einen Linksruck macht, dann sind Sie es offensichtlich. Ich lese immer nur, dass Sie die Grünen noch links überholen. Deshalb verstehe ich nicht, was Sie mit dem Linksruck der Berliner SPD meinen. Die SPD ist links, und sie wird auch immer links bleiben.
Wie erklären Sie sich dann den Umstand, dass sich die Hauptstadt aufgrund der von Ihnen, Herr Wowereit, propagierten politischen Farbenlehre immer weiter isoliert
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Von dieser Abnahme der Solidarität kann ich nichts spüren. Gerade gestern noch hat der baden-württembergische Ministerpräsident Wert darauf gelegt, dass ich mit ihm zusammen einen Termin für heute ausmache, der aus terminlichen Gründen leider nicht klappte. Ich habe das nicht festgestellt, aber
Sie wissen offensichtlich wieder mehr. Sie werden aber auch da – wie immer – falsch liegen und enttäuscht werden.
Jetzt geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Lux von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!
Danke schön, Herr Präsident! – Ich frage den Innensenator, ob er die Aussage eines Polizeisprechers – heute nachzulesen im „Tagesspiegel“ – teilt, dass bei Ausländern ohne festen Wohnsitz in Berlin, die mehrere 500-Euro-Scheine dabeihaben – und im Übrigen von der KonradAdenauer-Stiftung eingeladen worden sind –, die Alarmglocken schrillen und selbst das nackt Ausziehen als Maßnahme gerechtfertigt sei?
Herr Kollege Lux! Wenn ich den Sachverhalt richtig sehe, ist von einer Privatfirma bei der Polizei Anzeige erstattet worden, dass jemand mit einem falschen 500-Euro-Schein bezahlt habe. Dass auf dieser Grundlage erst einmal eine Durchsuchung stattfindet – –
Ja, es ist die logische Konsequenz, dass man auf dieser Grundlage den Betreffenden erst einmal festhält. Das macht meistens der Privatdetektiv der entsprechenden Firma. Dann holt man die Polizei dazu. Die dann erforderlichen Polizeimaßnahmen kenne ich bisher nur aus der Presse. Ob sie verhältnismäßig oder unverhältnismäßig waren, kann ich jetzt nicht beantworten. Zu angeblichen Äußerungen von Polizeibeamten, bei denen ich keine Möglichkeit hatte zu prüfen, ob die Äußerungen so oder anders gefallen sind, möchte ich mich auch nicht in der Öffentlichkeit äußern.
Herr Innensenator! Teilen Sie abstrakt die Aussage – wer auch immer sie getroffen hat –, dass Ausländer ohne festen Wohnsitz in Berlin, die mehrere 500-Euro-Scheine dabeihaben, die Alarmglocken zum Schrillen bringen?
Herr Kollege Lux! Generell, abstrakt teile ich diese Auffassung natürlich nicht, weil wir sehr viele Ausländer haben, die mit sehr viel Geld in die Stadt kommen, um es hier auszugeben, um einzukaufen und Ähnliches. Ob sie nun 500-Euro-Scheine oder 100-Euro-Scheine bei sich haben oder das Gleiche in Dollar oder Pfund, ist uns völlig egal. Die Tatsache, dass jemand Geld hat, ist kein Grund, ihn für verdächtig zu halten. Die Tatsache allerdings, dass jemand Geld hat und die Verkäuferin in einem Geschäft feststellt, dass es nach ihrer Auffassung Falschgeld ist, ist eine völlig andere Situation.