Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Ursprungsantrag mit der Drucksachennummer 16/0859. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen.
Das sind die FDP- und die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? – Das ist die Koalition und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragrafen miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.
Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung und die Paragrafen 1 und 2. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Der Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung sowie der Hauptausschuss empfehlen einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme der Vorlage – zur Beschlussfassung – auf Drucksache 16/0658. Wer der Annahme des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenprobe! – Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist das Gesetz zum Staatsvertrag Berlin-Brandenburg zur Amtsanwaltsprüfung angenommen.
Die lfd. Nrn. 5 bis 8 stehen auf unserer Konsensliste. Die lfd. Nr. 9 war Priorität von SPD und Linksfraktion unter dem Tagesordnungspunkt 4 a. Das stimmt nicht ganz. Die lfd. 10 war die Priorität der Fraktion der FDP unter dem Tagesordnungspunkt 4 e.
Für die Begründung der Großen Anfrage steht der SPD bzw. der Linksfraktion eine Redezeit von fünf Minuten zur Verfügung. Es übernimmt die Fraktion der SPD. Das Wort hat der Abgeordnete Zimmermann. – Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses Jahr 2007 ist ein entscheidendes Jahr für die Zukunft unserer Medienordnung im Bund und in den Ländern. Wir haben zahlreiche Großbaustellen in der Medienpolitik. Allein das rechtfertigt schon eine ausführliche Beratung dieser Fragen heute im Parlament. Wir wollen das auch deshalb tun, weil wir unsere Zuständigkeit in Medienfragen im Land künftig noch ernster nehmen wollen, als wir das bisher getan haben, denn wie sich heute zeigen wird, haben wir derart viele Entscheidungen vor uns, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, dass wir uns um die Folgen eingehend Gedanken machen müssen.
Zunächst möchte ich festhalten, dass wir seit 2001 den Medienstandort Berlin-Brandenburg systematisch ausgebaut haben. Auch das rechtfertigt es, heute eine politische Zwischenbilanz zu ziehen, was in dieser Zeit in der Medien- und Kreativwirtschaft in dieser Region gewachsen ist. Wir haben in dieser Zeit mit der Medienanstalt, dem RBB, dem Medienboard und anderen Initiativen systematisch die Rahmenbedingungen für die Medienlandschaft
Wir dürfen uns jedoch nicht allein um den Standort kümmern, sondern müssen uns in die wesentlichen medienpolitischen und medienrechtlichen Grundsatzfragen, die hier, im Bund und auf europäischer Ebene laufen, einmischen.
Deswegen muss man festhalten, dass wir uns in der Medienlandschaft insgesamt in einem tiefgreifenden Wandel befinden. Die Digitalisierung, die zunehmende Konvergenz der Medien und vielfältige neue Formen der Mediennutzung zeigen, dass wir hier vor einem grundlegenden Umbruch stehen oder – besser gesagt – mittendrin sind, wenn Sie sich vor Augen führen, dass – egal, ob Sie den klassischen Fernsehapparat, das Internet oder das Handy einschalten – künftig überall Fernsehen herauskommen wird. Es ist eben so, dass wir seit einigen Wochen die „Tagesschau“ über das Handy empfangen können.
All dieses – die technologische Entwicklung, die fortschreitende Internationalisierung, die neuen Rundfunkveranstalter und neuen Plattformen – zeigt, dass die traditionellen Regulierungskonzepte, die wir bisher zugrunde gelegt haben, an ihre Grenzen stoßen oder teilweise seit längerem an ihre Grenzen gestoßen sind und deswegen ein erheblicher Reformbedarf ansteht.
Deswegen freut es mich, dass wir heute ein bisschen Zeit haben, über die wesentlichen Großbaustellen in der Medienpolitik zu sprechen. Es sind aus meiner Sicht drei. Es ist erstens das, was sich aus dem Gebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts für die Zukunft der dualen Medienordnung in Deutschland, für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen wie des privaten Sektors, ergibt. Zweitens geht es um die Medienaufsicht, um die Frage: Wie können wir die privaten Medienveranstalter land- wie bundesweit sinnvoll beaufsichtigen? Wie kann man die Defizite, die dort bestehen, beseitigen?
Wir wollen alle Defizite beseitigen! – Darüber können wir im Einzelnen sprechen. Wir machen keinen Hehl daraus, dass man beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk etwas verbessern kann. Das ist nicht alles sakrosankt. Aber die Öffentlich-Rechtlichen wissen, wo sie ihre prinzipiellen Unterstützer haben und wo die nicht sind.
Der dritte Punkt ist das, was wir in Bezug auf das europäische Recht und die europäische Rechtsentwicklung un
ternehmen müssen. Da gibt es klare Forderungen, die wir gerade aus der Zuständigkeit der Länder erheben müssen. Darauf können wir sicherlich in der Debatte genauer eingehen. Ich bin froh, dass wir dann möglicherweise auch Konsequenzen im Medienausschuss ziehen können. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zimmermann! – Zur Beantwortung der Großen Anfrage erteile ich nunmehr dem Regierenden Bürgermeister das Wort. – Bitte sehr, Herr Wowereit!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung, bevor ich zu den einzelnen Fragen komme: Die Medien sind ein Bereich, der von Natur aus auf Veränderung angelegt ist. Ohne Innovation ist hier im wahrsten Sinne des Wortes kein Geschäft zu machen. Berlin hat diese Chance erkannt und genutzt. Der Mediensektor hat sich für Berlin zu einem boomenden Wirtschaftssektor entwickelt. Über die Zuwachsraten an Firmen, Beschäftigten und Umsätzen hinaus trägt die Branche auch ihren Teil zum internationalen Image Berlins bei. Der Senat von Berlin wird nicht nachlassen, allen, die mit ihrer Kreativität in Berlin arbeiten wollen, optimale Rahmenbedingungen zu bieten. Die bisherige Bilanz, auf die ich im Rahmen der einzelnen Fragen eingehen werde, kann sich sehen lassen, und darauf ist Berlin auch stolz.
Frage 1: Wie hat sich die Medienwirtschaft in Berlin und Brandenburg von 2001 bis 2006, insbesondere bezogen auf produzierende Unternehmen und produktionsnahe Dienstleistungen, entwickelt? – In Übereinstimmung mit der Enquetekommission des Berliner Abgeordnetenhauses zählt der Senat das Cluster Kommunikation zu einem der drei Bereiche mit besonderem Potenzial für die wirtschaftliche Entwicklung. Zu dem Cluster Kommunikation gehören die Informations- und Kommunikationstechnik sowie die Kreativwirtschaft unter Einschluss der Medienwirtschaft im engeren Sinne. Die Zahlen zur Entwicklung des Clusters stammen aus einer aktuellen Auswertung der amtlichen Statistiken, die das DIW im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen vorgenommen hat. Diese Zahlen liegen zurzeit bis zum Jahr 2005 vor.
Das Cluster Kommunikation konnte sich nach dem deutlichen Einbruch um die Jahrtausendwende in den Jahren 2004 und 2005 deutlich erholen. Die Zahl der Unternehmen stieg von 23 382 im Jahr 2001 auf 27 600 im Jahr 2005. Die Umsätze der Unternehmen im Cluster Kommunikation betrugen im Jahr 2005 21,5 Milliarden €. Zu der guten Umsatzentwicklung trägt insbesondere der Buch-
Bei den Beschäftigtenzahlen ist das branchenspezifische Verhältnis von freien und festen Arbeitsverhältnissen zu beachten. Zu den nahezu 117 000 fest Beschäftigten im Jahr 2005 im Cluster Kommunikation kommen noch einmal 103 500 Beschäftigte in freien Arbeitsverhältnissen dazu.
Der Medienstandort Berlin konnte in den letzten Jahren durch einige bedeutende Neuansiedlungen erheblich gestärkt werden. Firmen wie Universal Music, MTV, MME und Sony, das im Sommer 2007 den Umzug seiner Deutschlandzentrale nach Berlin abgeschlossen hat, haben zu dem guten Ruf Berlins als Medienstandort und zur Wirtschaftskraft beigetragen.
Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich in der Film- und TV-Wirtschaft. Hier stieg die Zahl der Unternehmen von 1 831 im Jahr 2001 auf 1 986 im Jahr 2005.
Frage 2: Wie beurteilt der Senat die durch die Filmförderung erzielten Ergebnisse? – Filmförderung ist seit 1994 eine Aufgabe mit Priorität für die Hauptstadtregion. Mit der Gründung der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH im Jahr 2004 ist der Bereich Filmförderung der Schwerpunkt der Fördertätigkeiten geblieben und konnte weiter ausgebaut werden.
Berlin hat sein Engagement seit 2004 um 3 Millionen € jährlich erhöht und es seither auf diesem hohen Niveau gehalten. 2006 hat auch Brandenburg 500 000 € mehr als im Vorjahr für die Förderung eingezahlt. Nach dem Senatsbeschluss zum Doppelhaushalt 2008/2009 wird es von Berlin aus eine weitere Aufstockung geben, 9,538 Millionen € Zuschuss zum Förderfonds von Medienboard in 2008 und um weitere 500 000 € erhöht 10,038 Millionen € in 2009. Damit wird nicht nur ein wichtiger Kulturbereich gefördert, sondern auch in das erstklassige ökonomische Potenzial einer aufstrebenden Branche zum Nutzen unseres Standorts investiert.
Neben den Zuwendungen der Länder Berlin und Brandenburg sei übrigens nicht vergessen, dass auch die TVSender in den Fördertopf von Medienboard einzahlen, derzeit ProSiebenSat.1 2,1 Millionen €, der RBB 1,5 Millionen € und das ZDF 1 Million € jährlich.
Betrachtet man die Filmförderung in Deutschland im Vergleich, so ist Medienboard Berlin-Brandenburg mit Gesamtmitteln von 26,6 Millionen € im Jahr 2006 nach der Filmstiftung Nordrhein-Westfalen zur zweitgrößten regionalen Förderung aufgestiegen, nachdem diese Position in den letzten 20 Jahren von Bayern gehalten wurde.