Große Erfolge wurden bei der Sanierung bereits erzielt. Wir haben ein hervorragendes Netz im U-Bahn-, Bus- und Straßenbahnverkehr hier in Berlin.
Danke! – Aus diesem Grund möchten wir mit der BVG einen Verkehrsvertrag schließen. Hierzu sind EUVorgaben für die Direktvergabe umzusetzen.
Die Teilnahme am marktwirtschaftlichen Wettbewerb ist der BVG nur in engem Rahmen gestattet und durch Satzung vorgegeben und stellt eben nicht, wie Herr Melzer meinte, ein Tanzen auf tausend Hochzeiten dar, sondern hat einen klaren Fokus auf den öffentlichen Personennahverkehr in Berlin. Insbesondere soll sich die BVG nicht außerhalb Berlins betätigen. Dies alles wird in § 3 geregelt. Es ist auch in diesem Zusammenhang folgerichtig, die Rolle der Gewährträgerversammlung gegenüber dem Aufsichtsrat zu stärken – ein Unternehmen des Landes Berlin, gesteuert durch die demokratisch legitimierten Vertreter des Landes.
Nun komme ich zum zweiten wesentlichen Thema, dem Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung. Bei der Wasserentsorgung gilt dies schon lange und ist auch im Betriebe-Gesetz bereits geregelt. Wir sind der Auffassung, dass es auch für die Wasserversorgung wichtige Interessen des Gemeinwesens gibt, wie in der Mehrzahl der deutschen Städte und Gemeinden, einen Anschluss- und Benutzungszwang zu regeln.
Es geht um ein wesentliches Gut der öffentlichen Daseinsvorsorge, um ein Lebensmittel, dessen anhaltend gute Qualität und flächendeckende Verfügbarkeit im wahrsten Sinne des Wortes überlebenswichtig ist. Es geht in der speziellen Lage Berlins im Urstromtal auch um Grundwassermanagement und nicht zuletzt auch um die Tarife, um die Bezahlbarkeit dieses wichtigen Gutes für die Berliner.
Hierfür ist es aber wichtig, dass sich nicht bestimmte Großverbraucher aus dem Solidarsystem, das die öffentliche Wasserversorgung darstellt, verabschieden und selbst Wasser fördern. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt dies im Wesentlichen schon sehr gut. Die Rechtsverordnung wird weitere Einzelheiten regeln.
Die Begriffe Trinkwasser, Wasser für Verwendungszwecke oder Trinkwasserqualität sind in diesem Entwurf noch etwas problematisch. Hiermit soll die Frage des Brauch- oder Prozesswassers für die Industrie, für Reinigungszwecke oder Wasser als Rohstoff in der chemischen Industrie, Kühlwasser und anderes geklärt werden. Auch im Privathaushalt erfordern viele Zwecke keine Trinkwasserqualität. Umweltexperten fordern daher übrigens schon seit über 20 Jahren getrennte Brauchwasserleitungen, was aber wirtschaftlich kaum zu vertretenden Aufwand bedeutet. Insofern haben wir mit dem Begriff „Wasser, das Trinkwasserqualität erfordert“, eine gewisse Diskriminierung der Privathaushalte, wo natürlich auch dieses Wasser in hohem Maß verwendet ird. w Zielführender als diese Unterscheidung in Trink- und Brauchwasser erscheinen daher angemessene Übergangsfristen für die Umstellung der bislang noch eigenfödernden Industriebetriebe, Zeit zur Umrüstung ihrer Prozesse auf Wasserversorgung durch die Berliner Wasserbetriebe,
um wirtschaftliche Härten zu vermeiden. Das Gesetz sieht diesbezüglich auch großzügige Regelungen vor.
In § 16 des Entwurfs sind wieder „progressive und degressive Tarife“ eingeflossen. Same procedure als every year, bin ich geneigt zu sagen. Schauen wir mal!
Insgesamt stellt diese Vorlage aber einen guten Entwurf zur Regelung zweier wichtiger Fragen der öffentlichen Daseinsvorsorge in Berlin dar. Wir werden ihn im Ausschuss ausführlich erörtern. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Kollege Jahnke! – Jetzt spricht Frau Paus für Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Frau Paus!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Jahnke! Auch wenn Sie jetzt erstmals Ihr ökologisches Herz beim Wasser entdeckt haben – weder Ihre noch die Rede von Herrn Liebich konnten die Abwesenheit des Gesetzesurhebers – von Senator Wolf – wettmachen.
[Stefan Liebich (Linksfraktion): Herr Ratzmann ist auch nicht da! – Zuruf von den Grünen: Doch, er ist hier!]
Hallo? Augen auf, Herr Liebich! – Wir reden hier über eine Senatsvorlage, und wenn der Senat will, dass das Parlament sein Gesetz berät, dann hat er auch die Pflicht, an diesen Beratungen teilzunehmen.
[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Uwe Doering (Linksfraktion): Der Senat ist doch vertreten!]
Der zuständige Senator nicht, Herr Doering. Der zuständige Senator, der Urheber des Gesetzes, ist nicht unter uns. Außerdem ist Ihr rot-roter Umgang mit diesem Gesetz ebenfalls unwürdig und unangemessen angesichts der Tatsache, dass von diesem Gesetz alle Berlinerinnen und Berliner betroffen sein werden. Sie wollen mit dem Gesetz nicht nur den Anschluss- und Benutzungszwang für Trinkwasser auf alle in dieser Stadt ausweiten – was wir begrüßen und mittragen –, Sie wollen nicht nur die Regelung zur BVG EU-kompatibel machen, nein, Sie drehen mit diesem Gesetzesentwurf auch erneut an der Tarifschraube. Dennoch soll es keine ordentliche Beratung des Gesetzentwurfs geben. Offenbar sind Sie des Diskutierens über dieses Thema überdrüssig. Wie anders ist es zu erklären, dass Sie das Gesetz kurzfristig auf die Tagesordnung unserer kommenden Ausschusssitzung gesetzt haben, die nicht nur bereits einen anderen großen Schwerpunkt hat – wir werden bei Bayer-Schering über den Pharma-Standort Berlin debattieren –, sondern auch außer
Nun zum Inhalt! Da ist zum Ersten bemerkenswert, was Sie immer noch nicht regeln wollen. Gerade durch das, was Sie nicht regeln, ermöglichen Sie den Berliner Anstalten öffentlichen Rechts Preistreiberei per Gesetz. Dabei ist es nicht nur möglich, sondern bundesweit üblich, die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals auf den Zinssatz zehnjähriger Bundesanleihen zu beschränken, denn Wasserversorgung und Müllabfuhr sind ein risikoloses Monopolgeschäft. Es ist nicht sinnvoll, sie mit einem Aktienfonds zu vergleichen.
Es ist ebenfalls möglich und in vielen Bundesländern üblich, dass nur die betriebswirtschaftlich notwendigen Kosten gebührenwirksam werden dürfen. Es gibt weiterhin in dem Betriebe-Gesetz keine Verschuldungsgrenzen für die öffentlichen Unternehmen, es gibt weiterhin keine Verpflichtung zur transparenten Darstellung von Tarifen und Kosten. Das alles führt zu höheren Preisen und zu nichts anderem.
Wenn wir uns dafür einsetzen, dass auch auf die Kosten geguckt wird, dass effizient gearbeitet wird, dann widerspricht das nicht unseren ökologischen Zielen bei Wasser, Abwasser und Abfall. Im Gegenteil, es ist zwar richtig, dass Preise die ökologische Wahrheit sagen sollen, aber der Umkehrschluss funktioniert nicht. Es ist wahrlich kein Indiz für ein besonders ökologisches Wirtschaften von BSR, BVG und BWB, wenn sie in Teilen die höchsten Preise bundesweit haben. Wer so etwas behauptet, kann nur in der SPD sein.
Neben diesen verpassten Chancen, die immer noch nicht im Betriebe-Gesetz verankert werden sollen, sind mit Ihren Neuregelungen weitere Preissteigerungen verbunden, jedenfalls für den einfachen Bürger. Wenn Sie heute das Monopol der BVG gesetzlich absichern wollen, obwohl Sie in den Verhandlungen mit der BVG über einen Verkehrsvertrag – da geht es immerhin um einen dreistelligen Millionen-€-Betrag pro Jahr – seit Wochen auf der Stelle treten, wird es für die Berlinerinnen und Berliner nicht billiger.
Und Ihre Neuregelung der Wassertarifstruktur wird ebenfalls und erneut den einfachen Bürger stärker belasten, den Wasserverbrauch aber insgesamt erhöhen. Sie wird damit weder ökologischer noch sozial sein, sondern das Gegenteil wird der Fall sein.
Herr Liebich kann eine Kurzintervention beantragen. Eine Zwischenfrage brauchen wir an dieser Stelle nicht.
Herr Liebich hat gesagt, er wolle keine Kurzintervention beantragen. – Herr Jahnke, insofern ist für Sie der Weg frei. Beantragen Sie eine Kurzintervention, und warten Sie noch eine Minute, bis ich am Schluss bin!
Wir waren gerade bei den Wasserpreisen und bei Ihrer tollen neuen Formulierung, die der Senat im BetriebeGesetz verankern will. Klar ist, das wird wiederum zu höheren Preisen führen. Das ist schlecht für die Bürgerinnen und Bürger in Berlin. Ich habe in dieser Frage inzwischen nur noch ein Interesse an der humoresken Seite. – Ich freue mich schon, Herr Jahnke, wie Sie uns im Ausschuss erklären wollen, wie alles zusammenpasst. Sie wollen einen neuen Passus einfügen, der heißt: „Die Tarife können progressiv oder degressiv gestaltet werden.“ So steht es im Gesetz. Die Begründung im Gesetz heißt: Damit stellen wir richtig, dass degressive Tarife möglich sein sollen, aber keine Mengenrabatte sind. – Herr Jahnke hat hingegen die Kritik der Wirtschaft an der Einführung des Anschluss- und Benutzungszwangs öffentlich zurückgewiesen mit dem Argument, die Wirtschaft solle sich nicht so haben, denn die Koalition würde jetzt mit der Neuformulierung des Betriebe-Gesetzes endlich das wahrmachen, was die Wirtschaft schon lange fordert, nämlich: Mengenrabatte einführen. Derselbe Herr Jahnke hat aber vor einem Jahr noch gesagt: Diesen Schritt mit dem Übergang zu Grund- und Arbeitspreis gehen wir mit, aber darüber hinaus geht die SPD keinen Schritt. Eine Aufspaltung der Tarife in Grund- und Arbeitspreis ist möglich, aber keine Mengenrabatte. – So derselbe Herr Jahnke am 14. Juli 2006, auch in diesem Hohen Hause. – Auf die Erklärung, wie das alles zusammenpasst, in der kurzen nichtöffentlichen Beratung bei Bayer-Schering in der Müllerstraße freue ich mich schon.
Am Schluss noch etwas Versöhnliches: Den Anschluss- und Benutzungszwang tragen wir mit. Wir finden ihn ökologisch sinnvoll, weil damit das Grundwassermanagement besser zu gewährleisten ist. Aber wir brauchen bei diesem Gesetz eine ordentliche Beratung, wir brauchen weitreichendere Regelungen, wir brauchen verbraucherfreundlichere und ökologischere, bessere Anreize setzende Strukturen bei den Tarifen. Das wollen wir in den Beratungen ändern. Dafür wird unsere Fraktion sich einsetzen. – Herzlichen Dank!
Sie haben eine selektive Wahrnehmung, Frau Paus! Sie haben verschiedene Äußerungen von mir zitiert, die Sie in verschiedenen Zeiträumen gehört haben, aber Sie haben nicht erkannt, dass durchaus ein Zusammenhang zwischen den einzelnen Äußerungen besteht. Ich hatte gesagt, wir treffen eine wirtschaftsfreundlichere Regelung, die Aufteilung in Grund- und Arbeitspreis. Sie ist gekommen. Meine Kritik an den progressiven und degressiven Preisen hätten Sie aus meiner Rede eben heraushören können; ich habe sie mehr oder weniger deutlich geäußert. Ich bin nach wie vor kein Befürworter dessen. Darüber wird noch zu reden sein.
Ich weiß nicht, wo Sie gehört haben, dass jemand aus der SPD – sollten Sie mich damit gemeint haben? – sich damit brüstet, dass wir in Berlin die höchsten Preise haben. So etwas kam in meiner Rede nicht vor. Ich habe das nicht als Vorteil für den Wirtschaftsstandort hingestellt. Warum Sie diese Behauptung aufgestellt haben, ist mir schleierhaft.
Herr Jahnke! Ich freue mich, wenn wir dann hier bei der Beschlussfassung Rot-Grün gemeinsam abstimmen, dass wir die Mengenrabatte wieder aus dem Gesetz nehmen. Das halte ich erst einmal fest.
Als Zweites hatte ich mir zur Vorbereitung des heutigen Tages die Rederunde des letzten Jahres zu Gemüt geführt, Herr Jahnke. Da haben Sie getrommelt, dass die Preise in Berlin doch nicht zu kritisieren seien, dass es gut sei, wie es sei, weil nur damit die öffentlichen Unternehmen wirtschaftlich arbeiten könnten. Hohe Preise bedeuteten gute wirtschaftliche Arbeit der öffentlichen Unternehmen. Wenn die Grünen dies kritisieren würden, würden sie gegen ihre eigene Überzeugung argumentieren.
Da wollte ich Ihnen heute noch einmal sagen, warum Sie völlig falsch liegen und wir mit unserer Politik richtig, die sich daran ausrichtet, die richtigen ökologischen Anreize
zu setzen – das wäre beim Wasserpreis nach wie vor eine hundertprozentig verbrauchabhängige Berechnung des Wasserpreises und nicht das, was Sie machen, Grund- und Arbeitspreis und jetzt noch weitere Mengenrabatte einzuführen. Das ist der falsche Weg. Der richtige Weg ist die hundertprozentig verbrauchsabhängige Steuerung des Wasserpreises, weil Sie es nur damit schaffen, dass mit dem Lebensmittel Wasser, mit dem zentralen Lebensmittel, das wir haben, sorgsam umgegangen wird und wir mit dieser Ressource auch in Zukunft noch gut leben können.
Danke schön, Frau Kollegin Paus! – Jetzt geht es weiter mit dem Kollegen Thiel von der Fraktion der FDP. – Bitte schön, Herr Thiel, Sie haben das Wort!
Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Liebich! Wo Sie recht haben, haben Sie recht. – Jetzt sehe ich ihn gerade nicht, er hört nicht zu. Es macht nichts.