Wenn dieser Anteil stabil bleibt, das heißt, sich verstetigt, dann ist der Trend für uns ganz klar: Er strebt in die richtige Richtung; perspektivisch kann man davon ausgehen, dass jede dritte Professur mit einer Frau besetzt wird. Nicht umsonst nimmt Berlin inzwischen bundesweit eine Spitzenstellung im Gleichstellungsranking ein.
Ich verstehe nicht, warum Ihre Partei hinter diesen Trend zurücktreten möchte. Sicher in alter Tradition, fordern Sie – wie auch im Koalitionsvertrag – die Festlegung einer Quote. Sie streben an, den Frauenanteil insbesondere bei den Professuren auf das bisherige Niveau – hier ergänze ich, auf das Niveau von 2005, das heißt auf 20 Prozent – anzuheben. Ganz offensichtlich ist es mit dem bisherigen Instrumentarium des Berliner Programms jedoch möglich gewesen – die Zahlen habe ich eben genannt –, wesentlich wirkungsvoller zu sein, als es 2005 noch erwartet wurde. Diese Entwicklung ist aus unserer Sicht höchst erfreulich und legt nahe, dass das Programm in seinem bisherigen Umfang bereits außerordentlich erfolgreich war und dieses Anliegen auch weiterhin in diesem Umfang unterstützen wird und unterstützen muss.
Sie fordern einerseits eine Konkretisierung des Masterplans hinsichtlich der darin enthaltenen Elemente zur Gleichstellung und Frauenförderung. Ebenso reklamieren Sie einen quantitativ größeren Umfang für das bisherige Gesamtprogramm ab 2008. Ihr eigener Senator, Prof. Zöllner, hat sich in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung am 10. Oktober dieses Jahres hierzu zurückhaltend geäußert. Ich zitiere:
Darüber hinaus beabsichtigen wir, aus diesem Masterprogramm das Berliner Programm zur Chancengleichheit von Frauen in den Bereichen zu unterstützen, und zwar dort, wo Aktivitäten der Frauenförderprogramme aus diesem Berliner Programm mit den inhaltlichen Zielen, die im Masterplan realisiert sind, identisch sind.
Ich bin an dieser Stelle fast geneigt, aus den Ausführungen des Senators eine Position herauszulesen, der sich auch die FDP anschließen könnte. Ziel einer glaubwürdigen Gleichstellungspolitik sollte es sei, Frauen und Männern die gleichen Rechte einzuräumen und in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gleiche Chancen zu bieten.
Der Antrag der SPD und der Linksfraktion soll Fakten schaffen, bevor die Hochschulen beteiligt werden – nichts Neues! Über beide Offensiven, a) den Masterplan, b) die Ausbildungs- und die Forschungsoffensive und deren konkrete Ausgestaltung, steht der Senat jedoch meiner Kenntnis nach – vielleicht Ihrer Kenntnis nach nicht – in Gesprächen mit den Hochschulen. Und genau dahin gehören sie.
Es ist letztlich eine Frage der Autonomie dieser Hochschulen. Die Hochschulen können am ehesten entscheiden, in welchen Bereichen und auch in welchen Fächern sie sich gleichstellungsmäßig intensiver engagieren wollen bzw. wo sie den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre besonders oder gar besser fördern wollen. Eine Vorabentscheidung über Zielsetzungen der Hochschulen in Richtung einer signifikanten Erhöhung des Frauenanteils wäre gleichbedeutend damit, die Autonomie an den Hochschulen „wegzugendern“.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Czaja! – Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung federführend an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung und mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.
Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz – NRSG)
Ich gebe Ihnen jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu der Vorlage – zur Beschlussfassung – zum Nichtraucherschutzgesetz, Drucksache 16/0716, bekannt:
Die Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 16/0716 einschließlich der Änderung gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 16/0925 und der zuvor beschlossenen Änderung ist damit angenommen. Damit ist auch das Nichtraucherschutzgesetz angenommen.
Das ist die Priorität der Fraktion der CDU unter der lfd. Nr. 24. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion der CDU. Der Abgeordnete Hoffmann hat das Wort. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, damals, im Jahr 2003, hat es sie noch gegeben, die Quartalsberichterstattung über Empfänger und Leistungen im Bereich Soziales. Doch dann wurden diese Berichte mit dem Hinweis abgeschafft, dass man komplexer an die Dinge herangehen wolle. So damals die Kommentierung.
Doch bis jetzt kann ich keinen adäquaten Ersatz erkennen, denn der immer wieder zitierte Sozialstrukturatlas und der Armutsbericht stammen ebenfalls aus dem Jahr 2003. Und beide arbeiten mit schon vier Jahre alten Datensätzen, sozusagen mit Erkenntnissen aus dem vorigen Jahrhundert. Nachfolgeberichte sind nicht in Sicht.
Ähnliches zeigt sich im Bereich Jugend und Familie, wo der neueste Familienbericht von 2006 aktuelle Sozialdaten fast ganz ausspart und der aus 2002 sich auf die damals schon veralteten Zahlen von 1999 und davor bezieht.
Bei dieser Sachlage und mehr als acht Jahre alten Daten kann wohl keiner mehr ernsthaft behaupten wollen, dass diese Dokumente uns noch als reale Grundlage für wichtige sozialpolitische Entscheidungen und insbesondere für
zielgenaue Maßnahmen für die sozialräumliche Entwicklung dienen können, auch und insbesondere nach dem, was in den letzten Jahren an Reformen und sozialen Veränderungen vonstattengeht.
Sie sagen, es gab Spezialberichte. Das ist richtig, das verleugne ich auch gar nicht und danke denjenigen, die im Berichtswesen arbeiten, herzlich dafür. Aber diese Berichte beschäftigen sich nur – das meine ich nicht abwertend – mit Teilaspekten von Lebenslagen unterschiedlicher sozialer Gruppen, und zwar vor allem aus gesundheitlicher Sicht. Darum können diese Berichte auch nicht umfassende Basisinformationen in der erforderlichen Breite ersetzen, die für die konkrete Einschätzung der aktuellen sozialen Entwicklung in der gesamten Stadt, bezogen auf alle Bevölkerungsgruppen, otwendig sind. n Ganz nebenbei: Nicht nur ich scheine dieses Fehlen von Basisinformationen als abträglich empfunden zu haben. Hier offenbaren vor allem die vielen kleinen Anfragen aus allen Fraktionen – insbesondere machte sich hier die Kollegin Dr. Barth von der Linken sehr verdient; herzlichen Dank dafür! – die defizitäre Lage auf diesem Gebiet.
Ich gehe deshalb davon aus, dass uns hier und heute die Erkenntnis eint, dass die kontinuierliche und aktuelle Sozialberichterstattung ein notwendiges und wichtiges Instrument zur Dauerbeobachtung des sozialstrukturellen Wandels und Grundlage für seine Bewertung ist. Sie ist deshalb in einer sich schnell verändernden Großstadt wie unserem Berlin unverzichtbar. Fehlt sie oder wird sie aus politischen Gründen verhindert, dann ist der Zweck, dem sie dienen soll, nicht mehr erfüllt und macht den Eindruck, als würde man einen Deckmantel über Sozialberichte legen, um mit politischer Willkür Entscheidungen zu treffen. Dafür ist die Linkssenatorin der PDS hier verantwortlich. Das finde ich äußerst bedenklich.
Wenden wir uns also mit gesicherten und vor allem aktuellen Sozialdaten dem wirklichen Leben zu und lassen wir auf dieser Grundlage die entsprechenden politischen Entscheidungen folgen. Das betone ich deshalb, weil in den vergangenen Jahren aus den zusammengetragenen Erkenntnissen oft überhaupt keine Schlussfolgerungen gezogen bzw. Maßnahmen ergriffen wurden. Das passt mitunter besser in das politische Kalkül dieser Regierungskoalition: nur keine Verantwortung übernehmen. Erinnert sei hier an die passive Rolle des Senats bei der Umsetzung der Arbeitsmarktreformen – das für die Kolleginnen und Kollegen, die das schon wieder vergessen haben sollten. Deshalb hoffe ich, dass unser Antrag dazu beiträgt, die notwendige Diskussion um eine aktive Sozialpolitik in Berlin zu beleben und vor allem die notwendigen Prozesse in Gang zu bringen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmann! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Radziwill das Wort. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Hoffmann! Wir nehmen die Verantwortung sehr ernst. Das sehen die Bürger und Bürgerinnen, die uns und nicht Ihnen und Ihrer Partei vertrauen. Dafür braucht man diesen Antrag hier nicht. Um das zu widerlegen, kann ich noch einiges inhaltlich darlegen.
Valide Daten sind für jede Berichterstattung wichtig, das ist richtig, auch für die Sozialberichterstattung. Aber ich erinnere Sie daran, dass z. B. in der Armutspolitik der Armuts- und Reichtumsbericht auf Bundesebene erst auf Initiative der SPD nach langem Widerstand der CDU herausgekommen ist.
Also kann ich nur festhalten: Der Antrag, den Sie uns vorgelegt haben, ist ein Schaufensterantrag. Ich kann in ihm nur ein Armutszeugnis sehen. Bei einem Zeugnis werden auch Noten verteilt. Von mir bekommen Sie für diesen Antrag eine sechs.
Sie erkennen nicht, dass in Berlin schon über einen längeren Zeitraum eine Sozialberichterstattung, die aus einer Vielzahl aus einzelnen Berichten entwickelt wurde, vorhanden ist. Viele Beispiele sind zu nennen: Berichte über die Situation von Kindern, von Familien usw.