Ich darf Sie daran erinnern, dass die rot-rote Regierung in ihrer bisherigen Regierungszeit umfangreiche Reformen auf den Weg gebracht hat, gerade im Bereich der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung.
Damit haben wir hier in Berlin bundesweit eines der vorbildlichsten Bildungs- und Betreuungssysteme für Kinder, bevor sie in die Schule gehen. Ich glaube, das streitet auch niemand ab. Diese Entwicklung ist nicht beendet, und schon in den nächsten Monaten oder Wochen werden wir politisch darüber zu entscheiden haben, wie wir die Bundesmittel zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsplätze zum Wohle der Kinder wirksam einsetzen. In diesem Zusammenhang muss nicht nur darüber nachgedacht werden, wie wir die Anzahl der notwendigen Plätze vorhalten, sondern auch darüber, wie wir die Qualität in den
Nun setze ich Ihren Antrag, meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, in diesen Kontext. Zur Umsetzung Ihres Antrags sind zusätzliche Ressourcen notwendig. Ich glaube, das ist auch kein strittiger Punkt, Herr Esser!
Ich habe die Frage: War es Zufall, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion, dass dieser Antrag nur einen Tag nach der letzten Sitzung des Hauptausschusses zum Doppelhaushalt 2008/2009 auf unserer heutigen Tagesordnung beraten wird? Sie wissen, dass der finanzpolitische Diskurs im Hauptausschuss mindestens für den Haushalt 2008/2009 im Wesentlichen abgeschlossen ist. Also hängt dieser Antrag irgendwo im luftleeren Raum. Deswegen ist immer die Frage nach der Machbarkeit zu stellen. Wir werden in unserem Fachausschuss weiter darüber beraten. – Damit habe ich meine Position erst einmal zum Ausdruck gebracht. – Danke schön!
Danke schön, Frau Dr. Barth! – Das Wort für die Fraktion der FDP hat nunmehr der Kollege Dragowski! – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen! Diesen Antrag hätten auch wir bereits gestellt, wenn uns – wie schon mehrfach angesprochen – die Finanzierung der Vorschläge klar gewesen wäre. Aber, liebe Kollegen, wir sind auf Ihre Vorschläge gespannt. Der Vorschlag mit der pauschalen Minderausgabe zulasten der Bezirke überzeugt uns jedoch nicht.
Nun zum Antragsinhalt: Die Verlängerung der Regelbetreuung von der Halbtags- zur Teilzeitbetreuung sowie die Umstellung des Verfahrens der Kitagutscheinerteilung hin zu einem Einladungsverfahren sind absolut richtig.
Gerade vor dem Hintergrund der Kinderarmut und der Notwendigkeit einer guten und erfolgreichen vorschulischen Sprachförderung ist mehr Bildungszeit für alle Kinder wichtig. In der Kindertagesbetreuung bekommen gerade die Kinder aus armen Familien häufig nicht die Betreuung, die ihnen zusteht. Daher fordern auch wir, dass alle Kinder einen Anspruch auf eine Teilzeitbetreuung und damit bis zu sieben Stunden Bildungszeit in der Kita bekommen und nicht, wie bislang, nur bis zu fünf Stunden im Rahmen der Halbtagsbetreuung.
Eine Erhöhung von der Halbtags- zurTeilzeitbetreuung bedeutet 40 Prozent mehr Bildungszeit für jedes Kind in der Kita. Gerade Sprachdefizite von Kindern können gut in der Bildungseinrichtung Kita abgebaut werden. Dazu wollen wir die Arbeit der Kitas so aufwerten und publik machen, dass auch die Kinder, die noch keine Tagesbetreuung nutzen, zukünftig in den Kitas betreut werden. Bei Kindern im Alter von bis zu vier Jahren können Sprachfehler und -defizite am besten behoben werden. Insoweit, Frau Kollegin Barth, hilft es da wenig, eine Ganztagsbetreuung im letzten Kitajahr zu fordern. Gerade Kindern mit Sprachdefiziten müssen wir eine angemessene Betreuung und Förderung zukommen lassen, um auch bei ihnen frühzeitig die Weichen für eine Chance auf Teilhabe an unserer Gesellschaft zu stellen.
Durch mehr Bildungszeit in der Kita investieren wir in die Köpfe unserer Kinder und somit in die wichtigste Ressource, die wir haben.
Nun folgen nicht alle Eltern der Erkenntnis, dass Kitazeit Bildungszeit ist und sie ihrem Kind eine frühe Förderung zukommen lassen sollten. Manche Eltern lassen sich von den bürokratischen Hürden des zur Zeit geltenden Anmeldeverfahrens in den Jugendämtern abschrecken. Eine bürgerorientierte Kitagutscheinausgabe ist bislang nicht vorhanden, Fehlanzeige. Es ist undenkbar, dass Jugendamtsmitarbeiter in eine große Kita gehen und dort die Kitagutscheine bearbeiten und ausgeben. Teilweise herrscht in den Büros der Jugendämter bei der Gutscheinausgabe auch eine regelrechte Schließkultur. Bürgerfreundliche Öffnungszeiten muss man lange suchen.
Wir brauchen daher ein grundsätzliches Umdenken hin zu einer Einladungskultur. Die Zusendung der Kitagutscheine an Kinder ab drei Jahre erhöht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Besuch von Kitas durch Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund, denn das bisherige Anmeldeverfahren – Frau Jantzen hat Ihnen ja den Anmeldebogen gezeigt –, das Ausfüllen des Antrags ist gerade für Menschen mit Migrationshintergrund nicht einfach. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage zum Gesetz zur vorschulischen Sprachförderung I teilt mir der Senat auf die Frage, ob man das Anmeldeverfahren für die Tagesbetreuung so umwandeln kann, dass eine Einladungskultur entsteht, lediglich mit, dass der in der Frage enthaltene Vorschlag der Umwandlung des bisherigen Verfahrens in eine Einladungskultur in dieser Form nicht dem gesetzlich geregelten Antragsverfahren entspricht. Vielen Dank für den Hinweis, lieber Senat! Aber das sagt eine Menge aus, denn der Senat hat hier offenkundig weder inhaltliche noch rechtliche Bedenken und verweist lediglich auf die Gesetzeslage, die wir nun mit dem vorliegenden Antrag ändern werden.
Da auch wir seit langem die Teilzeitbetreuung als Regelbetreuung sowie eine Einladungskultur bei dem Kitagutscheinverfahren fordern, werden wir diesem Antrag der
Schönen Dank, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung und an den Hauptausschuss. Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Nach § 2 Absatz 1 des Berliner Landes-Stasi-Unterlagengesetzes wird der Landesbeauftragte auf Vorschlag des Senats vom Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Der Senat hat erneut Herrn Martin Gutzeit zur Wahl vorgeschlagen, und ich habe die Gelegenheit, Herrn Gutzeit im Berliner Abgeordnetenhaus sehr herzlich willkommen zu heißen
Ohne weitere Aussprache erfolgt die Wahl gemäß § 74 Absatz 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung in einfacher Abstimmung durch Handaufheben. Wer Herrn Martin Gutzeit zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das ist dann einstimmig erfolgt,
und ich sehe auch, dass das erforderliche Quorum von 75 Stimmen der Mitglieder des Hauses erreicht worden ist. Damit ist Herr Gutzeit erneut gewählt. – Herr Gutzeit, ich beglückwünsche Sie im Namen des Hauses zu Ihrer Wiederwahl! Alles Gute und eine erfolgreiche Arbeit!