Protokoll der Sitzung vom 24.01.2008

nicht ohne einen völlig fehlerhaften und unter die Gürtellinie zielenden Hinweis auf eine Fehleinschätzung oder Verharmlosung der Verfolgungssituation von Juden während der Zeit des nationalsozialistischen Terrors in Deutschland seitens der CDU oder speziell meiner Person auskommen würden.

Ich habe diesen Vorwurf bereits im Ausschuss auf das Deutlichste zurückgewiesen. Vor dem Hintergrund meiner eigenen Familiengeschichte, die hier auszubreiten ich keine Veranlassung sehe, die im Ausschuss anzudeuten ich mich aber leider gezwungen sah, verbitte ich mir entschieden derartige Unterstellungen und politischhistorische Belehrungen Ihrerseits.

[Beifall bei der CDU, den Grünen und der FDP]

Nun zum Sachverhalt: Ein Grundkonsens in der Diskussion um die Restitution, welcher von allen Experten akzeptiert wird, ist die Prüfung der Umstände und eine Beurteilung derselben ausschließlich vor dem Hintergrund des betroffenen Einzelfalls, sei es ein Gemälde, eine Silberschale oder eine ganze Bibliothek. Diese Prüfung vor dem Hintergrund des Einzelfalls ist auch bei diesem Bild von Ernst Ludwig Kirchner geschehen und dauert noch an. Beispielsweise sind aktuelle Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Gange. Ich erwarte daher von allen, die sich an einer solchen Diskussion in der Erwartung, ernst genommen zu werden, beteiligen, dass sie Fakten auch dann zu akzeptieren bereit sind, wenn sie die vielleicht anfangs eingenommene eigene Einschätzung erschüttern. Wer in einem solchen Fall mit dem allgemeinen Hinweis argumentiert, die moralische Schuld sei über jeden Zweifel erhaben und wische alle Tatsachen und Beweisstücke des Einzelfalls vom Tisch, der belegt damit nur, dass er ein wesentliches Prinzip der Restitution nicht verstanden hat und an keiner echten Sachaufklärung interessiert ist. In einem weiteren Sinn führt er auch eine gefährliche Diskussion, die sich ganz schnell gegen das Instrument der Restitution selbst richten kann, denn solche Argumente sind geeignet, denen, die im Grundsatz Kritik an diesem Instrument üben – vielleicht auch aus dem Blickwinkel einer Schlussstrichdebatte –, Wasser auf die Mühlen zu gießen. Bedenken Sie also Ihre Argumente, bevor Sie vor dem Hintergrund der Verteidigung einer offensichtlich fehlerhaften Restitution Schwingübungen mit der Moralkeule durchführen!

[Beifall bei der CDU, den Grünen und der FDP]

Eine Erwiderung von Herrn Brauer – bitte schön!

[Dr. Martin Lindner (FDP): Jetzt kommt der „Schwarze Kanal“, Teil 2!]

Ich hatte Ihnen vorab mein Manuskript nicht gegeben, Herr Kollege Juhnke! Wieso hatten Sie dann ein Manuskript für eine Kurzintervention? Das finde ich spannend. Sie sind wahrscheinlich sehender als ich.

Zu den Tatsachen! Erstens, Herr Kollege Juhnke: Ich habe Sie in keiner Weise persönlich in Misskredit gezogen. Ich habe mir lediglich erlaubt festzustellen, dass eine einigermaßen unsägliche Äußerung – es gab nicht nur eine – auch von Ihnen im Ausschuss unwidersprochen blieb, nämlich die Sache mit dem angeblich nicht vorhandenen Verfolgungsdruck – es war ja auch 1936! Sie hätten widersprechen können, Sie taten es nicht, sondern im Gegenteil: Eine auch von Ihnen seinerzeit favorisierte Praxis war es, von der Situation der Zeit, der Lebenssituation der Familie Hess in der Zeit der NS-Diktatur, auf irgendwelche Insolvenzen des Familienunternehmens Ende der 20er-, Anfang der 30er-Jahre zurückzugehen. Dies ist ein einigermaßen unsauberes Vorgehen gewesen. Das wissen Sie auch. Sie haben letztlich darauf verzichtet.

Zweitens – das möchten Sie bitte auch begreifen, gerade in diesem Zusammenhang –: Hier zählt nicht die persönliche biografische Lauterkeit in dieser Frage, hier zählt nicht die hehre persönliche Absicht,

[Alice Ströver (Grüne): Für Sie sowieso nicht!]

sondern hier zählt das, Frau Ströver, was wir uns alle fragen lassen müssen, nämlich das Ergebnis unseres Tuns. Das Ergebnis Ihres Tuns in dieser Frage ist der Versuch, genau diesen Restitutionsvorgang in Misskredit zu bringen und sonstige Unterstellungen in die Welt zu setzen. Genau dieses hat einen dermaßen anrüchigen Beigeschmack, dass es sich zum Schaden dieses Hauses auswirkt und letztlich auch nicht unbedingt zu einer guten Reputation Berlins in dieser Welt beiträgt. Sie schaden hier dem Lande. – Besten Dank!

Ich sehe keinen Wunsch mehr nach einer Kurzintervention und gebe dem Kollegen Meyer von der FDP-Fraktion das Wort.

Danke, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Herr Brauer! Wenn wir uns noch einmal vergegenwärtigen, wie sich die Fraktionen im Herbst 2006 zu der Frage der Rückgabe des Kirchner-Gemäldes positioniert haben, entlarvt sich Ihr Redebeitrag allein schon durch diesen Rückblick als ziemlich billige Polemik. Es war mitnichten so, dass alle drei Oppositionsfraktionen von Anfang an gesagt haben, die Rückgabe des Kirchner-Gemäldes in der Form, wie sie stattgefunden hat, sei rechtswidrig oder

falsch gewesen. Die FDP-Fraktion stand damals durchaus an Ihrer Seite. Wir haben gesagt: Man muss zurückgeben. – Es hat aber im Nachgang einiges an Entwicklungen und Fragen gegeben, die auch uns als FDP-Fraktion dazu gebracht haben, den Sonderausschuss – nach unserem Wunsch wäre es ein Untersuchungsausschuss gewesen – einzurichten. Gerade diese Entwicklung meiner Fraktion, auf der einen Seite im Herbst 2006 zu sagen: Ja, es wird wohl richtig gewesen sein, das Bild so zurückzugeben, wie es die Verwaltung getan hat. – bis zum heutigen Tag mit Vorlage des Ausschussberichts und davor mit Streichung und Kürzung des ursprünglichen Berichts zeigt, dass wir es uns nicht so einfach gemacht haben, wie Sie es getan haben. Sie haben sich auch hier wieder hingestellt, um die ganze Opposition kollektiv zu beleidigen und uns vorzuwerfen, dass wir nur einen Schuldigen gesucht hätten. Wir haben uns mit den Akten auseinandergesetzt – anders als Sie, anders als die SPD und anders als die Kulturverwaltung in den Jahren 2005 und 2006.

[Beifall bei der FDP, der CDU und den Grünen]

Die wichtigste Aufgabe des Ausschusses war, ein mögliches Fehlverhalten der Kulturverwaltung in der Frage der Rückgabe zu ergründen oder zu untersuchen.

[Zuruf von Wolfgang Brauer (Linksfraktion)]

Wir waren schon negativ überrascht, als wir die besagten 1 000 Blätter aus der Kulturverwaltung vom Ausschussbüro übersandt bekommen haben. Das hat mich ein bisschen an den Untersuchungsausschuss „Tempodrom“ erinnert. Damals war es auch so, dass alle Verwaltungen Akten einreichen mussten. Am vorbildlichsten war sicherlich die Finanzverwaltung, wo die Ordner sauber aufgelistet, mit Inhaltsverzeichnis etc. hereinkamen. Damals war es schon so, dass von der Kulturverwaltung mehr ein – positiv formuliert – flüchtig zusammengehefteter Ordner eintrudelte, wo man noch nicht einmal genau wusste, was aus welcher Abteilung kam. Genauso war es bei der Frage der Rückgabe des Kirchner-Gemäldes und der Unterlagen, die die Prüfung der Kulturverwaltung darlegen sollten.

Wir konnten uns anhand der Unterlagen in der Tat kein klares Bild machen, was die politische Führung und auch, was die Verwaltung selbst geprüft hat. Frau Ströver hat das Beispiel der ersten Sitzung genannt, in der Frau Kisseler der Erbin offensichtlich bereits zugesagt hatte, dass das Bild zurückgegeben werde.

Ich nenne noch ein anderes Beispiel, das für mich wesentlich gravierender ist und viel deutlicher die hoffnungslose Überforderung der Staatssekretärin Kisseler zeigt, mit diesem Vorgang umzugehen. Am 31. Mai 2006 hat Frau Kisseler in einem Telefongespräch der Rechtsvertretung der Erbin verbindlich die Rückgabe des Kirchner-Gemäldes zugesagt. Über diese Verwaltungsentscheidung gibt es – abgesehen davon, dass die anschließende Bestätigung der Anwälte zeigt, dass das Telefonat stattgefunden haben muss – in den Unterlagen keinen Vermerk. Es gibt keinerlei Unterlagen, warum Frau Kisseler am 31. Mai 2006 zum Telefonhörer gegriffen und gesagt hat: Ja, wir geben

es zurück. – Davor – muss man noch sagen – gibt es offensichtlich ein Bemühen, zwei, drei Monate lang Geldgeber zu finden, um das Gemälde in Berlin zu halten. Genau das ist einer der Hauptkritikpunkte. Selbst wenn man alles das, was wir hier vorgetragen haben, auch, was Frau Lange gesagt hat, was man alles hätte beachten müssen, wenn man zu dem Ergebnis gekommen wäre, dass das Bild hätte zurückgegeben werden müssen – – Was Sie nicht getan haben, und was die Verwaltung nicht getan hat, ist, sich ausgiebig Zeit zu lassen, um Sorge dafür zu tragen, dass das Bild vielleicht doch in Berlin bleibt.

Sie haben mehrfach auf die Handreichung zur Umsetzung der Washingtoner Erklärung abgestellt, auf die drei Kriterien, die vorliegen müssen: angemessener Kaufpreis, Erhalt des Kaufpreises, Abschluss des Veräußerungsgeschäfts auch ohne NS-Zeit. Es ist richtig, dass nicht wir abschließend klären können, ob diese drei Kriterien erfüllt sind. Wir können das aber sagen, nachdem wir ein Jahr lang in diesem Ausschuss gearbeitet haben. Und wenn wir die Unterlagen, die wir nach und nach angefordert haben, auch nur ansatzweise in den Unterlagen der Kulturverwaltung gefunden hätten, hätten wir auch sagen können: Die Kulturverwaltung hat sich bemüht zu prüfen und ist zu dem Ergebnis gekommen. Aber das war nicht der Fall, sondern die Kulturverwaltung hat an irgendeinem Punkt aufgehört zu prüfen.

[Zuruf von Wolfgang Brauer (Linksfraktion)]

Ab irgendeinem Punkt musste es ganz schnell gehen. Und wenn wir als Sonderausschuss das Verhalten der Verwaltung untersuchen und bewerten sollen, nicht die Frage Rückgabe, dann muss man zumindest feststellen – das hätten auch Sie feststellen müssen –, dass die Kulturverwaltung zu schlampig geprüft hat.

[Beifall bei der FDP, der CDU und den Grünen]

Ein weiterer Punkt, den Sie bzw. die Kulturverwaltung hätten prüfen müssen, ist die Frage, ob es auf der Basis der Washingtoner Erklärung einen Ausschluss der Restitution hätte geben können. Hier muss man festhalten – das hätte die Kulturverwaltung überprüfen müssen –, dass Thekla Hess das Bild im Jahr 1953 offensichtlich gesehen hat. Es ist nicht so, dass Frau Hess oder die Erbin von Frau Hess in den letzten 40, 50 Jahren nicht wussten, wo das Bild ist. Sie wussten es. Frau Hess hat damals selbst – offensichtlich bewusst – die Entscheidung getroffen, das Bild nicht zurückzuverlangen. Auch das hätte man in einem Verwaltungsvorgang prüfen und bewerten müssen. Dass das nicht geschehen ist, Herr Brauer, ist ebenfalls ein Versäumnis der Kulturverwaltung.

[Beifall bei der FDP und der CDU]

Zum Thema „fair und gerecht“ wurde schon einiges gesagt. Ich denke nicht, dass man das Ergebnis fair und gerecht für Berlin bezeichnen kann. Auch keiner der geladenen Sachverständigen – wir haben sie alle gefragt – hat behauptet, dass die Auffassung, dass die Rückgabe fair und gerecht erfolgt ist, Bestand haben kann. Nur Frau Lange hat sich im Nachgang offensichtlich dafür entschieden.

Ich möchte noch etwas zum Kulturgüterschutzgesetz sagen. Ganz am Ende der Ausschussberatung ist noch ein Verwaltungsgerichtsurteil aufgetaucht. In diesem Verwaltungsvorgang hat die Kulturverwaltung genau das Gegenteil von dem getan, was Sie einfordern, Herr Brauer, und vor allem Sie, Frau Lange! Die Kulturverwaltung hat Bach-Schriften nach Kulturgüterschutzgesetz unter Schutz gestellt und damit ihre Abwanderung aus Deutschland verhindert, obwohl sie Anfang der 90er Jahre restituiert zurückgegeben wurden. Dazu sagt das Verwaltungsgericht:

Die in Bezug genommene Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998 ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern eine rechtlich nicht bindende Erklärung der Teilnehmer der am 3. Dezember 1998 in Washington stattgefundenen Konferenz über Holocaust-Vermögen. Die Bundesregierung hat in dieser Erklärung die Bereitschaft erklärt, auf der Basis der ausdrücklich nicht bindenden, auf der Konferenz verabschiedeten Grundsätze nach Maßgabe ihrer rechtlichen tatsächlichen Möglichkeiten nach weiterem NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu suchen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, gerechte und faire Lösungen bei dem Wiederauftauchen entsprechender Kulturgüter zu finden.

Entsprechend entfaltet auch die im Nachgang zur Washingtoner Erklärung abgegebene Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände vom Dezember 1999, die keine Rechtsnorm darstellt, keine rechtliche Bindung. Die Erklärungen können daher nur dort Wirkungen entfalten, wo die gesetzlichen Regelungen den handelnden Behörden einen Entscheidungsspielraum lassen.

Genau das ist die Situation. Es mag bedauerlich sein, dass das Kulturgüterschutzgesetz hier Vorrang hat, dass man politisch-moralisch zu einem anderen Ergebnis kommen möchte, vielleicht auch muss, Fakt ist aber, dass das Kulturgüterschutzgesetz der Washingtoner Erklärung vorgeht. Dementsprechend, wenn wir das Fehlverhalten der Berliner Verwaltung als Sonderausschuss analysieren sollten, müssen wir festhalten, dass Frau Kisseler sich bewusst und zielgerichtet – sie hat schriftlich dokumentiert, dass sie in dem Fall kein Verfahren nach Kulturgüterschutzgesetz einleiten wird – über das Kulturgüterschutzgesetz hinweggesetzt hat. Der Vorwurf, den Sie jetzt erheben, dass es zynisch ist, dass man etwas, was man mit der moralisch richtigen Entscheidung zurückgegeben hat, anschließend wieder – zumindest in Bezug auf die Verfügungsmöglichkeit – beschränkt, läuft deswegen leer, weil – dafür gibt es die Ausnahmegenehmigung nach Kulturgüterschutzgesetz – nach einem Antrag durch den Staatsminister eine Ausnahmegenehmigung für die Ausfuhr erteilt werden kann. Das wäre der richtige Vorgang gewesen. Nur: Wenn man diesen Vorgang initiiert hätte, wäre der Erfolgsdruck, unter den sich Frau Kisseler gesetzt hat, nicht mehr einzuhalten gewesen. Dann hätten

wir auf der einen Seite die Erben und die Rechtsvertreter gehabt, denen das Bild ab irgendeinem Punkt übereignet worden wäre. Auf der anderen Seite hätte die Frage, ob das Bild ausgeführt werden kann, noch einmal neu bewertet werden müssen. Die Zeit, in der man hätte darüber verhandeln können, dass das Bild in Berlin bleibt, hatte man am Ende jedoch nicht mehr.

Herr Kollege! Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Das ist mein letzter Satz. – Dass man diesen Versuch nicht unternommen hat, entlarvt – ich muss es noch einmal sagen – die Entscheidung der Kulturverwaltung als ein moralisch bedingtes Einknicken vor den geschriebenen Gesetzen, vor den Rechtsanwälten der Erbin. Die Kulturverwaltung hat sich falsch verhalten. Das hätten auch Sie, Herr Brauer, und auch Sie, Frau Lange, zugeben müssen.

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den Grünen]

Das Wort zu einer Kurzintervention hat der Abgeordnete Zimmermann von der SPD-Fraktion.

[Alice Ströver (Grüne): Da bin ich aber gespannt, was Sie zu Herrn Meyer zu sagen haben!]

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Meyer! Können Sie dem Haus auch erklären, wieso Sie in Ihrer eigenen Presseerklärung oder in Ihren Anträgen festgestellt haben, dass zum Zeitpunkt der Rückgabe des Kirchner-Gemäldes die im öffentlichen Eigentum befindlichen Kunstwerke aus dem Anwendungsbereich des Kulturgüterschutzgesetzes ausgenommen waren? Und können Sie dem Haus weiter erklären, wie Sie dann zu dem Vorwurf kommen, dass die Staatssekretärin dieses Gesetz umgangen habe?

[Alice Ströver (Grüne): Das hat er doch gerade erklärt!]

Das Wort zur Erwiderung hat der Kollege Meyer.

Herr Zimmermann! Das Gemälde wurde der Erbin in den Räumen des Brücke-Museums übereignet. Mit der Übereignung befand sich das Gemälde nicht mehr im Besitz des Landes Berlin. Ab diesem Zeitpunkt ist das Kulturgüterschutzgesetz – auch in der damaligen Fassung – anzuwenden. Erschwerend kommt hinzu: Wir haben im Ergebnis die Situation, dass das Gemälde sofort nach Lon

don oder New York transportiert wurde. Noch bevor das überhaupt klar war, hat Frau Kisseler sich bereit erklärt, eine separate Erklärung zu unterzeichnen, dass das Land Berlin das Verfahren zur Unterschutzstellung nach Kulturgüterschutzgesetz in diesem Fall nicht einleiten wird.

Das heißt, selbst wenn das Gemälde in der Form noch Wochen und Monate, vielleicht auch Jahre, so wie es bei den Bach-Schriften war, in Deutschland gewesen wäre, hat sich Frau Kisseler durch diese Erklärung schon im Vorfeld bewusst, zielgerichtet – auch dokumentiert in den Akten – über das Kulturgüterschutzgesetz hinweggesetzt. Das müssen auch Sie zugegen, das ist zuerst einmal festzuhalten. Dass Sie nicht dazu bereit sind und ständig versuchen, das zu vermischen und zu sagen, das Gemälde habe sich in öffentlicher Hand befunden, entlarvt Ihre Intention, dass Sie diesen ganzen Sonderausschuss nur dazu missbraucht haben, um Ihrer damaligen Kulturstaatssekretärin, jetzt Senatskanzleichefin, zur Seite zu springen.

[Wolfgang Brauer (Linksfraktion): Missbraucht haben ihn andere!]

Sie waren nie daran interessiert, eine Aufklärung herbeizuführen.

[Beifall bei der FDP, der CDU und den Grünen]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse jetzt abstimmen über den Antrag der Oppositionsfraktionen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FDP, CDU und der Grünen. Wer ist gegen diesen Antrag? – Das sind die Fraktionen der Koalition. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 4 d: