Nun haben Sie, Herr Innensenator, Hausaufgaben bekommen und haben Sie elf Jahre nicht gemacht, bis die FDP-Fraktion ein wenig im Abgeordnetenhaus gedrängelt und gesagt hat: „Herr Innensenator! Wir erwarten jetzt von Ihnen, dass Sie einmal ein verfassungskonformes Personalvertretungsgesetz vorlegen.“ Sie hatten es bis zu der Legislaturperiode nicht geschafft. Wir haben Sie daraufhin in dieser Legislaturperiode erneut darauf hingewiesen. In der Tat haben Sie nun angefangen, Herr Innensenator, Ihre Hausaufgaben, die Ihnen das Bundesverfassungsgericht vor 13 Jahren aufgegeben hat, zu machen. Nach 13 Jahren ist es heute an dieser Stelle auch Anerkennung wert.
Wenn man sich den Entwurf anschaut, muss man zugestehen, dass Sie aus unserer Sicht durchaus einen Anfang in die richtige Richtung gemacht haben. Sie haben überbordende Tatbestände, die das Berliner Personalvertretungsgesetz immer noch beinhaltete, zurückgeschnitten. Es war im Sinne einer größeren Flexibilität und im Sinne einer Annäherung an die Grundlage des Bundespersonalvertretungsgesetzes dringend erforderlich, das wir durchaus immer als Maßstab für ein gesundes Maß an Mitbestimmung und Beteiligung von Arbeitnehmern an den sich hier stellenden Fragen herangezogen haben.
Allerdings sind Sie, Herr Innensenator, den Anforderungen mit Ihrem Entwurf noch nicht ganz gerecht geworden. Es bedarf durchaus noch einiger Änderungen. Die möchte ich an dieser Stelle auch, ohne Sie zu sehr mit Details langweilen zu wollen, an drei Punkten festmachen. Aus unserer Sicht besteht immer noch die Frage, ob es bei ordentlichen Kündigungen und Entlassungen von Beamten auf Probe eines Mitbestimmungsrechts bedarf. Aus unserer Sicht würde dort ein Mitwirkungsrecht des Personalrats durchaus ausreichen.
Das Zweite, das ich an dieser Stelle nennen möchte, ist die Frage, ob es wirklich einer Mitbestimmung des Personalrats in der Frage bedarf, ob Vorschüsse an Arbeitnehmer gewährt werden. Das ist aus unserer Sicht lediglich eine Frage, die gegebenenfalls die Gleichbehandlung betrifft, aber nicht unbedingt den einzelnen Vorschuss.
Das Dritte, das wir dringend anregen, ist eine flexiblere Regelung, die über Ihren Vorschlag des § 99d noch hinausgeht, bei Einstellungen in Schulen zur Sicherung des Unterrichts. Dort glauben wir, dass durchaus ein noch schnelleres, flexibleres Verfahren gefunden werden könnte, um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass bei den Schulen noch eine größere Autonomie vorherrschen sollte. Diese könnte aus unserer Sicht auch anders gelöst werden, indem man beispielsweise die Schulen noch stärker autonomisiert. Das wäre aus unserer Sicht sogar vorzugswürdig. Wenn man es aber bei der von Ihnen vorgeschlagenen Lösung belassen will, wäre es denkbar, dass man beispielsweise die Personalmaßnahme auch vollzieht, bevor es zur Mitwirkung kommt. Dann könnte die Personalmaßnahme bereits durchgezogen werden.
Die Kinder hätten endlich den Unterricht, den sie verdienen und auf den sie einen Anspruch haben. Das sind die Anregungen der FDP-Fraktion. Sie gehen, Herr Innensenator, mit Ihrem Gesetzentwurf nach 13 Jahren immerhin in die richtige Richtung. Sie gehen jedoch nicht weit genug. Deswegen kann ich bereits ankündigen, dass unsere Fraktion dem jetzigen Gesetzentwurf aufgrund mangelnder Flexibilität die Zustimmung sicherlich verweigern wird, wenn es bei dem jetzigen Stand bleibt und Sie unsere Anregungen nicht positiv würdigen. Ich bin aber guten Mutes, dass Sie im Rahmen der Ausschussberatung die Anregung der FDP-Fraktion aufnehmen werden und wir mit einem nach 13 Jahren endlich verfassungskonformen mitbestimmungsfreundlichen, aber nichtsdestotrotz flexiblen Personalvertretungsgesetz acht Jahre verspätet ins neue Jahrtausend starten können. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Der Ältestenrat empfiehlt einvernehmlich die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. Vorschlagen wurde auch die Überweisung an den Hauptausschuss. – Zu diesen beiden Überweisungen sehe ich keinen Widerspruch.
Hinsichtlich der Mitberatung in den Ausschüssen für Wirtschaft, Technologie und Frauen und für Bildung, Jugend und Familie wird inzwischen die mitberatende Überweisung an den Bildungsausschuss vorgeschlagen, wobei dieser um Zuladung der Mitglieder des Frauenausschusses beten wird. – Auch hierzu sehe und höre ich keinen Widerspruch. Die beteiligten Ausschüsse werden um zügige Behandlung gebeten.
Prüfung der Auswirkungen der Rückgabe des Gemäldes „Berliner Straßenszene“ von Ernst Ludwig Kirchner aus dem Bestand des Berliner Brücke Museums auf weitere Kulturgüter in öffentlichen Einrichtungen
Vor Eintritt in die Beratung bzw. Besprechung des Berichts erteile ich das Wort zu einer zusätzlichen mündlichen Berichterstattung, mit bis zu fünf Minuten pro Fraktion, der Vorsitzenden des Sonderausschusses. – Bitte sehr, Frau Ströver, Sie haben das Wort. – Für die Aussprache steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu 10 Minuten zur Verfügung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Vorsitzende des Sonderausschusses Restitution möchte ich Ihnen gern in Erinnerung rufen, welche Ereignisse zu der Einsetzung des Sonderausschusses geführt haben, welche Ziele wir uns in unserer Arbeit gesetzt haben und wie sich die Arbeit des Ausschusses gestaltet hat. Nach Prüfung des Restitutionsbegehrens gab das Land Berlin im Juli 2006 die Berliner Straßenszene von Ernst-Ludwig Kirchner an die Erbin der ursprünglichen Eigentümer zurück. Im November 2006 wechselte es bei Christie’s in New York für 38 Millionen Dollar den Besitzer. Zweifellos war Ernst-Ludwig Kirchners „Berliner Straßenszene“ von 1913 das zentrale Bild in der Sammlung des Brücke Museums. Die Bedeutung dieses großartigen Bildes für Berlin war schon 1980 klar, was an der Ankaufsgeschichte abzulesen ist. Alle Berliner Landesmuseen haben damals für zwei Jahre auf ihren Ankaufsetat verzichtet, um den Erwerb für das Brücke Museum für damals 1,8 Millionen DM zu ermöglichen.
Vom Eingang des Restitutionsgesuchs im September 2004 bis zur Rückgabe vergingen knapp zwei Jahre. Die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses wurden über die Rückgabe dieses Berliner Landeseigentums ebenso wie die Öffentlichkeit über eine Pressemeldung der damaligen Kulturverwaltung informiert. Dieser Vorgang hat nicht nur im politischen Raum, sondern auch in der Fachöffentlichkeit für handfeste Irritationen gesorgt. Im Februar 2007 verständigten sich alle Fraktionen einvernehmlich, auf die Einsetzung eines Sonderausschusses zur Prüfung der Auswirkungen der Rückgabe des Gemäldes Berliner Straßenszene von Ernst-Ludwig Kirchner und auf weitere Kulturgüter in öffentlichen Einrichtungen.
Die umfangreiche Aufgabenstellung lautete: Erstens sollte die Faktenlage und Chronologie der Rückgabe des Gemäldes rekonstruiert werden, insbesondere das Verwaltungsvorgehen. Zweitens sollte untersucht werden, ob der Senat alle bestehenden Handlungsspielräume zugunsten eines Verbleibes des Gemäldes im Berliner Landesbesitz genutzt hat.
Anders formuliert: Hat der Senat alle Anstrengungen unternommen, um die in den Washingtoner Grundsätzen formulierte gerechte und faire Lösung für beide Seiten zu finden? Der dritte Punkt betraf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns, der vierte Punkt findet sich im Titel des Ausschusses wieder und ist kulturpolitisch vielleicht der wichtigste. Wie wollen und werden wir in Zukunft mit Restitutionsverfahren im Zusammenhang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, aber auch aus anderen Gründen unrechtmäßig in Berliner Sammlungen gelangten Kunstwerken umgehen?
Die Liste der dazu angehörten Fachleute reicht von Vertreterinnen und Vertretern aller großer Berliner Kulturinstitutionen über Kunst- und Zeithistoriker bis hin zu Vertretern des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, der Jewish Claims Conference und des Deutschen Museumsbundes. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich im Namen des Ausschusses für das Engagement und die Kooperationsbereitschaft der angehörten Fachleute bedanken, die mit ihrer Expertise allesamt zur Erhellung der komplexen Thematik beigetragen haben.
Außerdem wurden die politisch Verantwortlichen geladen, die das Restitutionsbegehren federführend bearbeitet hatten. Aus dem Studium der rund tausend Aktenseiten zum Fall Kirchner, die die Kulturverwaltung den Ausschussmitgliedern in Kopie zur Verfügung gestellt hat, hatten sich jede Menge offene Fragen ergeben. So etwa die zentrale Frage, zu welchem Zeitpunkt Frau Staatssekretärin Kisseler die Rückgabe des Gemäldes verbindlich zugesagt hatte. Da das erste Treffen von Frau Kisseler mit der Erbin am 19. April 2005 in den dem Ausschuss zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht dokumentiert ist, hätte nur die Staatssekretärin selbst zu diesem Punkt zuverlässig Stellung nehmen können. Diese und weitere
Fragen zur Logik und Strategie des Verwaltungshandelns in der Sache Kirchner mussten bis zum Schluss unbeantwortet bleiben, da niemand – außer Staatssekretär Schmitz – der damals handelnden politischen Akteure gehört werden konnte. Das für den Sonderausschuss Restitution zuständige Ausschussbüro hat die Aufgabe übernommen, dem Ausschuss zu seiner letzten Sitzung am 11. Januar 2008 den Entwurf für einen abschließenden Bericht zur Arbeit des Ausschusses vorzulegen. Das ist in einem inhaltlichen Kraftakt bis unmittelbar vor Weihnachten gelungen, wofür Frau Smoltczyk herzlich zu danken ist.
Zu einer gemeinsamen Sicht auf die Behandlung des Rückgabeverfahrens konnte sich der Ausschuss – wie Sie dem Abschlussbericht entnehmen können, der Ihnen fristgerecht vorgelegt wurde – nicht verständigen. Viele Aspekte für den künftigen Umgang mit Restitutionsfragen bleiben unbeantwortet.
Die gesamte Ausschussarbeit war durchaus im Fokus verschiedener Interessenvertretungen. Das führte sogar dazu, dass die Rechtsvertreter der Erbin meinten, die Beratung des Ausschusses und einzelne Mitglieder mehrfach schriftlich kommentieren und kritisieren zu müssen.
Ein Ergebnis hat die Arbeit aber sicher gebracht: Zum Thema nationalsozialistisch entzogenes Kulturgut sind die Abgeordneten, die in diesem Ausschuss waren, jetzt sicherlich wirkliche Experten. Aber ebenso ist klar, dass die Arbeit zum Umgang mit Restitutionen und die Recherchearbeit der Museen über die Bestände in ihren Einrichtungen immer noch ansteht. – Ich danke Ihnen!
[Beifall bei der CDU, der Linkspartei, den Grünen und der FDP – Beifall von Christian Gaebler (SPD) und Dr. Fritz Felgentreu (SPD)]
Danke schön, Frau Kollegin! – Das Wort in der Aussprache hat Herr Kollege Dr. Juhnke von der CDU-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gesamten Begleitumstände um die Rückgabe des Gemäldes von Ernst Ludwig Kirchner erfüllen ziemlich genau jene Kriterien, aus denen politische Vorgänge gemacht sind, die man gemeinhin durch ein Wort beschreibt: Skandal. Es sind dafür alle notwendigen Zutaten vorhanden: Versagen, Verheimlichen, einsame Entscheidungen, Dilettantismus, ein immenser finanzieller und ideeller Schaden, fehlende Einsicht und bis zum Schluss Festhalten an dem schon vorher gefällten Fazit: Alles war in Ordnung.
Wenn es nach der SPD-Linke-Koalition gegangen wäre, dann hätten wir diesen Sonderausschuss gar nicht durchführen müssen. Das ist aus Ihrer Sicht auch folgerichtig, denn es durfte keine andere Meinung als Ihre geben, die vorher feststand, die als politischer Kampfauftrag vorgegeben wurde und die Sie letztendlich mit Ihrer Mehrheit gegen die geschlossene Opposition durchgesetzt haben. Sie stellen einen umfänglichen Persilschein aus, zeigen nicht den geringsten Anflug von Selbstkritik geschweige denn Einsicht in die Fehler. Glauben Sie mir: Anlass zu Selbstkritik gäbe es genauso viel wie Fehler gemacht wurden.
Die sehr intensive Arbeit im Ausschuss hat knapp ein Jahr gedauert und viel Wissen ans Tageslicht gebracht. Eine objektive Zusammenfassung dessen befand sich in dem von der Verwaltung erstellten Entwurf eines Abschlussberichts. Dieser Entwurf hatte eine solche Qualität, dass sich die gesamte Opposition trotz ihrer unterschiedlichen Ausgangspunkte diesem Bericht vollumfänglich angeschlossen hat. Ich glaube, das ist an sich schon etwas, was Bände spricht. Sie haben hingegen mit Ihrer Mehrheit einen geschönten und in wesentlichen Aussagen amputierten – und damit verfälschten – Bericht abgestimmt.
Im Folgenden werde ich mich bemühen, einige dieser Dinge wieder gerade zu rücken, wobei es weit mehr zu kritisieren gibt, als dies in der knappen Redezeit möglich sein wird.
Eine der wesentlichen Feststellungen ist dabei, dass die Recherchen, die die Senatskulturverwaltung unter Senator Flierl und der Staatssekretärin Kisseler durchgeführt haben, völlig unzureichend waren. Der beste Beweis dafür sind die umfangreichen Informationen, die erst durch die Arbeit des Ausschusses zu Tage getreten sind und deren Untersuchung bis zum heutigen Tage andauern. Deshalb setzen wir uns auch für eine weitere Ausschusssitzung ein. Der Senat hat eindeutig vorschnell gehandelt; das ist auch in der Aktenlage gut ablesbar. Der Impetus zur Aufklärung ist in dem Moment abgestorben, in welchem Frau Kisseler ihre einsame Entscheidung getroffen hat, das Bild zu restituieren. Danach ging es nur noch um die Rechtfertigung und Untermauerung dieser Entscheidung.
Für eine erfolgreiche Sachaufklärung war auch schädlich, dass der Senat das Thema zur absoluten Geheimsache gemacht hat. Dies erstreckte sich sogar auf die Direktorin des betroffenen Brücke-Museums, die nach der frühen Restitutionsentscheidung von Frau Kisseler nur noch mit den allernötigsten Informationen versorgt wurde. Von Seiten des Museums war in der Tat kein Verständnis für eine rein politische Entscheidung zu erwarten.
Ein weiterer schwerer Fehler war der weitgehende Verzicht auf externen Sachverstand. Weder die in diesen Fällen äußerst erfahrenen Experten des Bundes beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen wurden gehört, noch wurde der Vorgang der extra für sol
che Zweifelsfälle eingerichteten beratenden Kommission – auch als Limbach-Kommission bekannt – vorgelegt. Somit wurden alle Möglichkeiten, die Begleitumstände zu objektivieren oder von einer dritten Seite begutachten zu lassen, fahrlässig ausgeschlagen.
Man kann über die Notwendigkeit der Restitution unterschiedlicher Auffassung sein; ich erwähnte bereits, dass noch nicht alle relevanten Fakten auf dem Tisch liegen und ausgewertet sind. Als Fazit zur Restitutionsentscheidung lässt sich daher sagen, dass diese nicht auf Fakten beruhte, denn diese waren zum Zeitpunkt der Entscheidung viel zu dürftig, sondern aufgrund einer politischen Entscheidung getroffen wurde, die unter anderem dadurch entstand, dass sich Frau Kisseler durch die Erbenseite hat unter Druck setzen lassen.
Vorbild für ihre Entscheidung war ein Fall aus ihrer Zeit in Niedersachsen. Dort wurde ein Gemälde von Otto Müller, welches sich in der Kunsthalle Emden befand, restituiert. Es konnte allerdings postwendend zurückgekauft und für die Stadt erhalten werden. Ähnliche Vorstellungen hatte Frau Kisseler offensichtlich auch für Berlin: sich – nach einer Pseudoprüfung – durch die Restitution in jeder Weise moralisch unangreifbar zu machen, um nachher das Bild von Sponsoren zurückkaufen zu lassen. Leider sind in Berlin Mäzene vom Schlage eines Henri Nannen nicht Legion, und das dilettantische Vorgehen des Senats, Sponsorengelder zu akquirieren, führte zu keinem Ergebnis, wie noch näher zu zeigen sein wird.
Somit komme ich nach dem Vorwurf der schlampigen Prüfung zu meiner zweiten Hauptkritik: Der Senat hat alle Anstrengungen vermissen lassen, zu einer von der Washingtoner Erklärung geforderten gerechten und fairen Lösung zu kommen. Die guten Karten, die das Land hatte, wurden vom Senat ohne Sinn und Verstand verspielt. Die Schwächen in der Argumentation der Erbenseite hätten aufgegriffen werden müssen, um die Interessen Berlins zu vertreten. Hier ist nichts geschehen; beim ersten Windstoß wurde die Flinte ins Korn geworfen, und der Senat hat ohne jeden rechtlichen Zwang restituiert. Es wäre jetzt darauf angekommen, eine Allianz all jener zu bilden, die an einem Verbleib dieses wichtigsten Werkes des weltweit einzigartigen Brücke-Museums interessiert waren. Selbstverständlich wäre es auch an der Zeit gewesen, endlich das Parlament bzw. die wesentlichen Fachpolitiker zu informieren. Aber auch die gewählten Volksvertreter wurden vor vollendete Tatsachen gestellt.
Was ist stattdessen passiert? – Zunächst wird der Vorgang weiterhin als geheime Kommandosache der Kulturverwaltung betrachtet. Die Senatskanzlei wird erst im März 2006 ins Boot geholt, also zu einem Zeitpunkt, zu dem der Vorgang bereits entschieden war und auf eine anderthalbjährige Geschichte zurückblicken konnte.