Es ist übrigens interessant, dass es unter den zahlreichen Zuschriften, die mein Haus erreicht haben, die die SPDFraktion erreicht haben, die alle Medien erreicht haben, negative und positive gibt. Es schreiben sehr viele Rentnerinnen, dass sie mit einem ähnlichen Satz wunderbar auskämen, sogar mit noch weniger, und gar nicht verstünden, wie man dort damit nicht auskommen könne. Wir haben unter dem Aspekt Kaloriengehalt, Wertstoffgehalt auch prüfen lassen, ob wirklich alle Bedingungen erfüllt sind. In der Tat, diese Bedingungen sind erfüllt.
Mein Anliegen war es nicht, einem Hartz-IV-Empfänger oder einem anderen Bezieher von Transferleistungen zu sagen, wie er sein Geld ausgeben soll. Das ist seine oder ihre Sache. Mein Anliegen war es festzustellen, ob man sich von diesem Geld gut ernähren kann. Dass man das kann, steht in Berlin zweifelsfrei fest. Das finde ich grundsätzlich eine gute Nachricht.
Ich weiß gar nicht, weshalb etwas, das grundsätzlich eine gute Nachricht ist, teilweise so negativ aufgenommen wird, auch von Ihnen offenbar! Es ist niemandem damit geholfen, dass man die Empfänger von Transferleistungen künstlich unter die Armutsgrenze redet und ihnen zusätzlich zu ihrem Einkommen noch das Lebensgefühl von Armut vermittelt.
Danke für diese Aufzeichnung, Herr Senator! Aber letzten Endes fehlt die Beantwortung des zweiten Teils der Frage, wie der Senat in Gänze diese Rechnung beurteilt. Ich habe da auch andere Meinungen gehört, die nicht – –
Wie gesagt: Mich interessiert an dieser Stelle, wie der Senat den Umstand bewertet, dass einige ArbeitslosengeldII-Empfänger es vorziehen, nicht zu arbeiten, während gerade Familien mit einem Verdiener – trotz Einkommen über dem von Ihnen geforderten Mindestlohn – kaum mehr als Arbeitslosengeld-II-Empfänger zur Verfügung
Der Charakter der Frage war schwer zu erkennen. Das gebe ich zu. Aber ich glaube, der Senator hat es gepackt. Und darauf kommt es an. – Bitte schön!
Es war eine Metafrage, aber ich werde sie gleichwohl beantworten. – Natürlich ist es ganz klar – das war mir auch klar, als ich mich damit befasst und dazu öffentlich geäußert habe –, dass – wenn man so etwas sagt – man nicht nur etwas sagt, sondern praktisch auch eine Diskussion anstößt. Das ist mir persönlich auch gar nicht so wahnsinnig unlieb.
Ich möchte allerdings dazu – auch links zur Kollegin – sagen, dass auch sie die sachliche Richtigkeit meiner zahlenmäßigen Ableitungen nicht infrage gestellt hat.
Wie man nun die Dinge bewertet, wie man das in die allgemeine Diskussion über gesellschaftliche Teilhabe, über Armut, über Fortschritt in der Stadt einbaut, das muss jeder selbst tun, von seinen Vorstellungen her.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt gibt es eine Nachfrage von Frau Grosse. – Bitte schön, Frau Grosse!
Herr Senator! Sind Sie sich im Klaren darüber, dass Ihre überflüssige Tomaten- und Bratwurst-Berechnung an der Realität vorbeigeht und dass Sie damit Tausende von Hartz-IV-Empfängern in der Stadt diskriminiert haben und somit nicht die Meinung der SPD-Fraktion vertreten?
Frau Abgeordnete Grosse! Preise sind Tatsachen und keine Fragen von Meinungen. Ich lade Sie ein, wir gehen gemeinsam in einen Supermarkt mit einer Mitarbeiterin, die dort schon einmal war,
und gehen das gemeinsam durch. Dann, ich bin sicher, werden wir uns über Tatsachen auch einigen. Was Sie meinen, ist, dass Sie es von mir für taktlos halten, Tatsachen ohne Weiteres auszusprechen. Das aber ist ein anderes Thema.
1. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem Urteil des Verfassungsgerichts Rheinland-Pfalz, nach welchem das Rauchverbot in Einraumkneipen nicht mit der Verfassung vereinbar ist?
2. Gibt es Überlegungen des Senats, das Berliner Nichtraucherschutzgesetz in Konsequenz des Urteils zu ändern?
Ich antworte als Gesundheitssenatorin. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kohlmeier! Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz ist eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz zum Nichtraucherschutzgesetz in Rheinland-Pfalz. Sie betrifft nicht das Nichtraucherschutzgesetz Berlin. Die Entscheidung wird von uns dennoch aufmerksam verfolgt und geprüft. Die abschließende Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Norm in Rheinland-Pfalz bleibt dem Hauptsacheverfahren überlassen. Daher können erst nach Ausgang des Hauptsacheverfahrens endgültige Entscheidungen getroffen und ggf. Konsequenzen gezogen werden.
Danke schön! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Kohlmeier. – Wenn die Fraktionsvorsitzenden vielleicht ein bisschen weiter nach hinten gehen könnten und da den Plausch fortsetzen, dann kann der Kollege die Frage direkter und besser stellen. Danke schön! – Bitte schön, Herr Kohlmeier, Sie haben das Wort!
Das Schöne ist, der Kollege kann die Nachfrage auch stellen, wenn die Fraktionsvorsitzenden hier vorne stehen. – Ich bedanke mich erst einmal bei der Gesundheitssenatorin für die Hinweise, dass das Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz nicht für Berlin und das Berliner Gesetz zuständig ist. Ich frage nach, ob Ihnen bekannt ist, ob neben der bereits anhängigen Verfassungsklage einer Privatperson auch weitere Verfassungsklagen in Berlin anhängig sind.
Herr Präsident! Herr Kohlmeier! Der wesentliche Hinweis in meiner Antwort bezog sich auf die Einstweiligkeit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs RheinlandPfalz. Das ist der Kern der Sache, denn es gibt keine Entscheidung in der Hauptsache. Deshalb gibt es auch keine Konsequenzen zu ziehen. Nach meinem Kenntnisstand gibt es in Berlin kein anhängiges Gerichtsverfahren. Mir ist aus der Presse bekannt, dass der Gaststättenverband beabsichtigt, das Gespräch mit mir zu suchen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat, wann die bezirklichen Ordnungsämter mit dem benötigten Personal ausgestattet sein werden, um das Rauchverbot entsprechend zu kontrollieren.