Sven Kohlmeier

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Danke, Herr Kollege Jotzo! – Können Sie mir mit einfachen Worten erklären, wie Zugangssperren bei U-Bahnhöfen verhindern sollen, dass dort Straftaten passieren? Wird sich der Straftäter dann nicht mehr auf dem U-Bahnhof bewegen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Zimmer! Schöne Gelegenheit, die Sie hier abends um 20 Uhr nutzen, um hier für
Ihren Wahlkreis – ich sage es dazu – ein Stück weit Werbung zu machen.
Selbstverständlich, dazu ist das Abgeordnetenhaus da. Am 17. Februar 2011 haben wir – –
Ich werde einfach kurz warten, dann können Sie sich kurz austoben, dann könnten wir weitermachen.
Der Präsident hat es bestimmt – –
Danke schön, Herr Präsident! – Am 17. Februar 2011 hat das Abgeordnetenhaus über die beiden hier vorliegenden Anträge diskutiert. Alle Fraktionen waren sich so weit einig, außer FDP und CDU,
die Anträge sind nicht zustimmungsfähig. Zu Recht sind diese Anträge nicht zustimmungsfähig. Ich erlaube mir einmal, auf meine damalige Rede zu verweisen.
Lieber Kollege Zimmer! Ich hätte mir tatsächlich gewünscht, dass bei diesem Thema erstens der Kollege Rissmann hier spricht, der hat offensichtlich, das hat zumindest die Beratung im Rechtsausschuss gezeigt, mehr Ahnung und mehr Erfahrung mit den die Dingen, die hier passieren und vorgesehen sind.
Zweitens, lieber Kollege Zimmer, hätte ich mir gewünscht, Sie auf der öffentlichen Veranstaltung letzte Woche zu sehen, die die Friedrich-Naumann-Stiftung gemacht hat. Da waren Sie leider nicht. Dort hat die Justizsenatorin zusammen mit mir und dem Kollegen Kluckert und Herrn Bestmann diskutiert. Um einen Schwank aus der Veranstaltung zu erzählen: Die Eingangsfrage von Frau Brüning von der „Morgenpost“ an Herrn Kluckert war: Ist denn ein Knast – tatsächlich so gefragt – in Lichtenrade eine Chance oder ein Risiko? – Die Antwort können Sie sich natürlich ausrechnen. Da hat Herr Kluckert gesagt, es ist natürlich ein Risiko.
Großen Applaus hat er dafür bekommen, selbstverständlich. Als betroffener Anwohner sagt man auf eine einfache Frage, das ist natürlich ein Risiko, wer möchte so einen Knast schon vor Ort haben. Aber wenn man es sich genau anschaut, es gibt dort schon eine Strafanstalt, und
zwar Kieferngrund. Es gibt daneben eine Jugendarrestanstalt. Die besteht dort schon seit 14 Jahren. In den letzten 14 Jahren ist es mir nicht passiert und untergekommen, dass beide Fraktionen, die diese Anträge hier eingereicht haben, sich in irgendeiner Weise gegen diese Anstalten gewendet hätten. Nein, das haben Sie bisher in der Vergangenheit nicht gemacht, sondern Sie nutzen diese Möglichkeit sechs Monate vor der Wahl, um hier ein Stück weit Wahlkampf zu machen.
Das zeigen die Anträge, die Sie hier vorgelegt haben, und zwar das Abstimmungsverhalten im Rechtsausschuss am 15. März 2011. CDU und FDP wollen natürlich inhaltlich eigentlich das Gleiche. Sie wollen nicht, dass der Drogenfachbereich aus Plötzensee nach Kieferngrund verlegt wird. Das Erstaunliche dabei ist, da sind sich beide Fraktionen noch nicht einmal einig in ihrem Abstimmungsverhalten, sondern die CDU stimmt nur ihrem eigenen Antrag zu. Die FDP natürlich, weil sie keine Meinung hat in dem Fall, enthält sich. Alle anderen Fraktionen lehnen diesen Antrag ab: Grüne, Linksfraktion und SPD. Bei dem Antrag der FDP läuft genau das umgekehrte Spiel: Da stimmt natürlich nur die FDP zu. Die CDU enthält sich, Linke, SPD und Grüne stimmen dagegen.
Sie müssen mir tatsächlich einmal erklären, was das inhaltliche Anliegen ist, was beide Parteien miteinander verbindet, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, den Anträgen zusammen zuzustimmen.
Letzte Anmerkung, Herr Kollege Zimmer, und das ist eigentlich nicht Ihr Niveau: Da schicken Sie heute eine Pressemitteilung raus. Das ist Ihr gutes Recht, das sollen Sie auch machen, Nr. 169, zum Nachlesen für alle Interessierten. Da steht drin: Zimmer ist so erfolgreich, große Unterschriftenaktion und der Lichtenrader Abgeordnete usw. usf., bla, bla, bla. Unter anderem steht da drin:
Das Vorhaben ist logistisch zu aufwendig und würde den Steuerzahler Millionen kosten.
Nun weiß ich aus eigener Erfahrung als Jurist, lieber Kollege Zimmer, wir können ja wenig rechnen. Die Millionen, die das Vorhaben der Verlegung kosten soll, sind mir bisher nicht untergekommen. Ich erinnere mich an Zahlen um die 200 000 oder 250 000 Euro, um den Kieferngrund entsprechend vorzubereiten für die Verlegung des Drogenfachbereiches.
„100 000 Euro“ sagt mir die Senatorin gerade von der Seite. Entschuldigen Sie, so schlecht sind meine Fähigkeiten bei Zahlen als Jurist. Ich weiß nicht, was das mit Millionen zu tun hat.
Dann sind Sie total clever und schreiben weiter, dass das mit der Jugendarrestvollzugsordnung nicht möglich wäre. – Auch das ist zwischenzeitlich geklärt worden, dass das selbstverständlich möglich ist.
Was mir auf dieser Veranstaltung mit Herrn Kluckert niemand erklären konnte und auch Sie heute nicht erklären konnten, ist die Perfidität, die Sie an den Tag legen in Ansehung der Haushaltslage des Landes Berlin. Sie wollen eine Anstalt, die im Kiefergrund besteht, tatsächlich abreißen, zurückbauen, wie auch immer. Die ist 14 Jahre alt. Da stellen Sie sich allen Ernstes hin und sagen, die solle abgerissen und zurückgebaut werden. Das wäre ein Grund für das Einschreiten des Rechnungshofs, wenn wir das machen würden. Alles andere ist kein Grund für den Rechnungshof.
Im Ergebnis: Wir haben mit den Bürgern entsprechend gesprochen. Die Justizsenatorin redet mit den Betroffenen vor Ort. Es werden vor Ort weitere Veranstaltungen unter anderem im April stattfinden. Die Justizsenatorin hat die Anregungen, die von den Bürgern vor Ort gemacht wurden, aufgenommen. So wird es zum Beispiel Drogenfreigänger nicht in Lichtenrade geben, unabhängig davon, dass in Lichtenrade möglicherweise jetzt schon der eine oder andere herumläuft, der Drogen nimmt. Die werden bloß in Plötzensee Ausgang bekommen. Die Anregungen sind aufgenommen worden.
Die Befürchtungen, die Sie hier hegen, sind rein wahlkampftaktisch begründet, und ein Stück weit versuchen Sie, das Sankt-Florians-Prinzip anzuwenden: Ein Knast soll gerne irgendwo sein, aber bitte nicht bei mir. – So funktioniert das nicht, so kann man in Berlin nicht Politik machen! – Herzlichen Dank!
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Behrendt! Meine Nachfrage bezieht sich auf das Thema der Jugendarrestanstalt, die Sie in Ihrer – möglicherweise – unsinnigen Erklärung seinerzeit angesprochen haben. Würden Sie mit mir darüber einstimmen, dass es sinnvoll ist, dass die Justizsenatorin bzw. die Justizverwaltung vorsieht, für 6 Millionen Euro die Jugendarrestanstalt zu sanieren, damit genau das, was Sie damals – möglicherweise zu Recht – aufgerufen haben, nicht mehr passieren wird?
Lieber Kollege Kluckert! Sie sind letzte Woche beim Lügen erwischt worden, Sie sind diese Woche wieder beim Lügen erwischt worden, wenn wir Gespräche der geneigten Öffentlichkeit mitteilen wollen, was denn wie gewesen ist. Selbstverständlich, am 9. Februar hatte ich ein Seminar; und der Ausschuss geht von 15 bis 17 Uhr. Zu Recht drängt der Ausschussvorsitzende darauf, dass die Sitzung pünktlich um 17 Uhr beendet wird, damit die Mitglieder des Ausschusses sich darauf einrichten und anschließend weiteren Verpflichtungen nachgehen können. Richtig ist – von Ihnen richtig mitgeteilt –: Zehn
Minuten vor Ablauf der Sitzung ist der entsprechende Tagesordnungspunkt aufgerufen worden. Ich bin nicht zu Ihnen gekommen, weil ich ein Seminar hatte. Da hätte jemand anders aus meiner Fraktion mich vertreten können, das war nicht das Problem. Sondern wenn die Sitzung um 17 Uhr endet, hatte ich die Sorge, dass wir nicht ausreichend Zeit zur Diskussion haben.
Der Kollege Zimmer war wenigstens noch bereit, mit mir darüber zu reden, und hat gesagt, er hat eingesehen, dass man in zehn Minuten die Anträge nicht ordnungsgemäß bereden kann. Er hat sich bereit erklärt, die Anträge auf die nächste Sitzung zu vertagen, um sie dort ordentlich zu besprechen. Sie waren derjenige, der gesagt hat: Nein, nein, wir müssen das schnell durchziehen. Und Sie wollten es nur aus einem Grund: Weil Sie nämlich vor Ihrer Veranstaltung in der letzten Woche unbedingt eine Beratung im Abgeordnetenhaus und unbedingt im Rechtsausschuss haben wollten, damit Sie sich dort hinstellen und so tun können, als wenn Sie der Vertreter der Interessen aus Lichtenrade sind. Ich kann Ihnen eins garantieren: Sie werden selbst mit diesem Antrag und selbst mit Ihrem komischen Kasten, den Sie in Lichtenrade aufgestellt haben, nicht aus Ihrer Höhle von 3 Prozent als FDP herauskommen. Und wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, in Lichtenrade wollen wir kein Gefängnis haben, wir sind dafür, dass das nicht hinkommt, da freue ich mich schon auf den nächsten FDP-Abgeordneten aus Wedding, der sich hier hinstellt und sagt: Moabit müssen wir zukünftig auch schließen, denn auch da wohnen Anwohner in der Nähe. Oder Sie sagen mir, dass die Moabiter oder Weddinger es durchaus aushalten können, dass dort ein Gefängnis ist.
Nein, lieber Kollege Kluckert, so funktioniert es nicht, so kann man nicht regieren. Und so werden Sie auch keine weitere Stimme im Wahlkampf bekommen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Juhnke! Anlass für den heute vorliegenden Antrag ist der ebenso bedauerliche wie abscheuenswürdige Überfall am U-Bahnhof Lichtenberg. Ich sage im Namen des ganzen Hauses: Dieser Überfall ist zu verurteilen. Wir hoffen auf die Genesung der beiden Opfer.
Aber es gibt weitere Überfälle auf U-Bahnhöfen, die zeigen, dass durchaus Handlungsbedarf besteht. Die Frage ist, wie die Politik auf solche Vorfälle reagiert. Der konservative pawlowsche Reflex schreit sofort nach längeren Speicherzeiten, mehr Polizei und härteren Strafen. Genau in diese Kerbe schlägt auch der hier vorgelegte Antrag. Eigentlich ist es ein liebloser Antrag. Die Begründung ist gespickt mit einer Schweizer Studie aus dem Jahr 2003 – sieben Jahre alt –, aber immerhin mit einer Quellenangabe versehen. Es gibt einen Gesetzesvergleich mit anderen
Bundesländern, und der Antrag ist von der verbleibenden Innenpolitikerriege der örtlichen CDU unterschrieben. Fertig ist ein typischer CDU-Antrag. Nein, liebe Kollegen von der CDU, so geht es nicht!
Ihre Hauptforderung ist eine längere Speicherfrist für die Videoüberwachung bei der U-Bahn bzw. bei der BVG. Die Zahlen, die der Innensenator vorgelegt hat, haben Sie eben genannt: Von 2 800 Anfragen konnten 50 bis 60 nicht beantwortet werden, weil die Daten bereits gelöscht wurden. Das sind 2 Prozent. Da macht es sich meines Erachtens auch die BVG-Chefin, Frau Nikutta, zu einfach und lenkt von eigener Verantwortung ab, wenn sie en passant längere Speicherfristen fordert, denn der Innensenator hat durchaus recht, wenn er vor einer falschen Hektik warnt und wenn er die Fälle und Auswirkungen der bisherigen Frist von 24 Stunden zunächst evaluieren möchte. – Nur: Als Einzelmaßnahme ist eine Erhöhung der Speicherfrist auf 48 Stunden untauglich und nicht zustimmungsfähig. Ich sage ausdrücklich: als Einzelmaßnahme.
Natürlich müssen wir über die Anpassung der Speicherfristen bei der BVG nachdenken. Herr Juhnke hat es angesprochen: Es ist tatsächlich wenigen Menschen begreiflich zu machen, dass am U-Bahnhof Lichtenberg, wenn man sich unten auf dem U-Bahnhof aufhält, eine Speicherfrist von 24 Stunden gilt, und wenn man die Rolltreppe nach oben fährt, eine Speicherfrist von 48 Stunden gilt, weil man sich auf S-Bahngelände befindet. Das ist nicht erklärbar.
Die Aufklärung einer Straftat kann nicht vom Zufall abhängen. Sie darf nicht davon abhängen, ob die Tat bei der BVG oder bei der S-Bahn verübt wird. Hier bedarf es einer landesgesetzlichen Anpassung, der wir uns seitens der SPD nicht verschließen. Nur – das zählt zur Redlichkeit der Politik –: Wir haben einen Koalitionsvertrag und einen Koalitionspartner. Wir haben in den Koalitionsvertrag nicht geschrieben, dass wir uns gemeinsam für längere Speicherfristen bei der BVG aussprechen. Bisher hat sich die Linksfraktion noch nicht dahingehend eingelassen, mit uns zusammen eine Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes vorzunehmen, so dass die SPD für eine Erhöhung der Speicherfrist auf 48 Stunden keine Zustimmung erhält. Aber die 48 Stunden sind kein Allheilmittel. Was zur Ehrlichkeit dazugehört: Zur Erhöhung der Sicherheit gehören mehrere Maßnahmen. Dazu zählt ohne Zweifel auch mehr Personal auf den Bahnhöfen. Es muss doch möglich sein, dass auf den 173 Bahnhöfen in Berlin Ansprechpartner zu finden sind, ein Mensch zu finden ist, den man im Zweifel bei Straftaten direkt ansprechen kann. Das hat nicht nur den Effekt der Erhöhung der Sicherheit, sondern es steht auch einer Hauptstadt gut an, dass es keine ausgestorbenen Räume bei den UBahnhöfen gibt. Da ist auch die BVG gefordert, sich Gedanken zu machen und sich nicht zu verweigern. Die SPD wird sich bei der anstehenden Revision des Ver
kehrsvertrages auch deshalb dafür einsetzen, dass das Thema Personal auf den U-Bahnhöfen mit der BVG verhandelt wird.
Abschließend möchte ich als Rechtspolitiker etwas Grundsätzliches sagen. Einzelfallgesetzgebung ist nie gut, sondern meist kurzatmig. Kriminalität wird nicht durch Schnellschüsse bekämpft, sondern durch Beharrlichkeit. Diese Beharrlichkeit kennen Sie von uns! Die Kriminalität ist in Berlin rückläufig, und Herr Juhnke wird das bestätigen, wenn er die letzte Kriminalitätsstatistik gelesen hat. Das müssen auch Sie anerkennen! Man darf sich darauf nicht ausruhen, aber man muss anerkennen und feststellen: Unter Rot-Rot ist Berlin sicherer geworden. – Herzlichen Dank!
Danke, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an die für Stadtentwicklung zuständige Senatorin, und zwar im Hinblick auf die Müllschluckerproblematik, die in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Da war in der letzten Woche zu lesen, dass es seitens des Senats Überlegungen zur Änderung der Bauordnung gebe, die bestehenden Müllschluckeranlagen wieder- oder weiterzubetreiben. Es gibt andere Rechtsansichten, die sagen, dass das derzeit im Hinblick auf § 68 Bauordnung schon möglich ist, und zwar durch die jeweiligen Bezirke, die jeweils zuständigen Bezirksstadträte. Was empfehlen Sie den Bezirksämter und/oder den Bürgern, wie mit dieser Problematik umgegangen werden soll?
Habe ich Sie richtig verstanden, dass es der richtige Weg wäre, wenn sich die betroffenen Mieter an ihre jeweiligen Vermieter, also die Wohnungsbausgesellschaften oder Wohnungsbaugenossenschaften, wenden, diese Woh
nungsgenossenschaften dann einen entsprechenden Antrag zur Einzelfallprüfung an das Bezirksamt stellen und der jeweils zuständige Stadtrat dann darüber entscheidet?
Ich frage den Bildungssenator Prof. Zöllner. Gestern ist bekannt geworden, dass er vorhat, bayerische Lehrer nach Berlin zu holen. – Wie ist es denn zu dieser Vereinbarung gekommen? Können Sie dazu schon Details benennen?
Abgesehen davon, dass ich bayerischen Referendaren grundsätzlich zutraue, auch in Berlin Unterricht zu machen: Sie haben es eben angesprochen, es soll schon Bewerbungen geben. Können sie zu der Anzahl schon etwas sagen? Ist möglicherweise auch aus anderen Bundesländern ein Trend festzustellen, dass Referendare nach Berlin wollen?
Dann will mal der zweite anfragende Volljurist schauen, ob er die intellektuelle Kapazität hat, dass Sie meine Frage beantworten können. Können Sie mir möglicherweise eine Haftanstalt im Land Berlin nennen, die nicht in einem Wohngebiet oder einem Gebiet ist, wo ringsherum Anwohner sind?
Sehr gehrte Frau Präsidentin! Sehr gehrte Damen und Herren! Zunächst: Ich freue mich, dass sich der Kollege Zimmer mittlerweile auch für den Strafvollzug interessiert. Er sitzt da vorn neben dem richtigen Fachpolitiker. – Ich freue mich schon darauf, dass Sie künftig möglicherweise des öfteren im Rechtsausschuss vorbeischauen, vielleicht mehr als in der letzten Zeit.
Ich begrüße außerdem Herrn Bestmann, Personalrat der Jugendstrafanstalt.
Worüber reden wir heute eigentlich? – Wir reden über eine Umstrukturierung im Berliner Jungendstrafvollzug, der, mit Verlaub, – hier muss ich die zwei Fraktionen ansprechen, die die Anträge eingereicht haben – nicht ernsthaft diskutiert werden soll, sondern populistisch ausgeschlachtet wird. „Kein Drogenvollzug in Lichtenrade!“ steht in der Überschrift zu dem CDU-Antrag. Was ist denn bitte ein Drogenvollzug? – Es gibt in der Jugendstrafanstalt eine Drogenfachabteilung, die durch die Arbeit der Mitarbeiter einen hervorragenden Ruf hat und die Sie diskreditieren. „Kein Drogenvollzug in Lichtenrade!“ – das suggeriert, dass in Lichtenrade bisher überhaupt noch kein Vollzug war. Das ist falsch. Bereits heute gibt es in Lichtenrade die Haftanstalt Kieferngrund, das hat die Senatorin eben ausgeführt. Es handelt sich um eine Untersuchungshaftanstalt für 14- bis 17-jährige männliche Untersuchungsgefangene, die 1997 eröffnet wurde. Es ist also nicht so, dass die Anwohner dort bisher nicht auch schon mit einer Vollzugseinrichtung gelebt haben.
Nun gibt es in der Justizverwaltung Überlegungen zu Umstrukturierungen. Die Untersuchungshäftlinge werden vom Kieferngrund in das renovierte Haus 9 der Jugendstrafanstalt verlegt. Das macht Sinn, weil es derzeit in der Jugendstrafanstalt schon Untersuchungshäftlinge gibt und außerdem ein Mobilfunkblockersystem errichtet wird. Das Haus 8 der Jugendstrafanstalt mit 88 Haftplätzen ist der sanierungsbedürftigste Bereich. Dort ist derzeit die Drogenfachabteilung untergebracht. Diese soll in den Kieferngrund umziehen. Nicht mehr und nicht weniger steht hinter den Umstrukturierungsplänen.
Ich will gar nicht darüber reden, dass die Umstrukturierung eigentlich eine reine Verwaltungssache ist und bisher – zumindest während meiner parlamentarischen Zugehörigkeit – hier noch nie über die Verlegung eines Teilbereichs abgestimmt wurde, aber der Vorwurf der
CDU und der FDP, der da mitschwingt, es sei nicht genügend kommuniziert worden, ist unredlich. Der Rechtsausschuss wollte das Thema am 19. Januar beraten. Für diesen Tag ist eine Besprechung angemeldet worden, aber der Tagesordnungspunkt wurde vertagt und wurde auch von den Fraktionen vertagt, die heute Anträge eingereicht haben, nämlich von der CDU und der FDP. Da müssen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, sich vorwerfen lassen, dass Sie diese Behandlung am 19. Januar möglicherweise bewusst nicht wollten, weil Sie sich im Hinblick auf den Wahlkampf ein Wahlkampfthema gesucht haben.
Wir haben auch keinen Antrag eingereicht, lieber Kollege Goetze! Sie haben die Anträge eingereicht und sagen: „Kein Drogenvollzug in Lichtenrade!“. Sie haben das Thema zwischenzeitlich nicht wieder aufgerufen! Seit dem 19. Januar hat der Rechtsausschuss schon mehrfach getagt. Still ruht der See, sage ich da, auch von Ihrem Kollegen!
Ich kann den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versprechen, dass wir das Konzept der Umstrukturierung im Rechtsausschuss ordentlich beraten wollen und beraten werden.
Und das wird nicht nur im Rechtsausschuss so sein. Am Freitag dieser Woche findet eine öffentliche Informationsveranstaltung für die Anwohner statt. Und die Justizverwaltung wird es so machen, wie es auch bei dem offenen Vollzug in Lichtenberg war, in dessen Prozess ich involviert war: Die Justizsenatorin Gisela von der Aue wird, wie in Lichtenberg, einen Runden Anwohnertisch veranstalten, wo die Anwohner informiert werden. Hier wird die Justizverwaltung den Anwohnern die Gründe für die Umstrukturierung darlegen und, ich denke, auch viele Befürchtungen zerstreuen können.
Die Opposition muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie mit den Ängsten der Bevölkerung spielt, dass sie populistisch ist und das – möglicherweise vor dem Hintergrund des Wahlkampfs – als rechtmäßiges Mittel ansieht. Es gab bisher trotz aller unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Fraktionen Einigkeit bei den Rechtspolitikern darüber, dass es auch weiterhin Haftanstalten in Berlin geben soll und wird. Nun habe ich vorgestern im Unterausschuss „Datenschutz und Informationsfreiheit“ lernen müssen, dass die FDP – der Kollege Jotzo hat es dort geäußert – keine Großveranstaltungen in der Stadt möchte.
Heute muss ich lernen, dass die FDP auch keine Haftanstalten in der Stadt möchte.
Vielleicht sollten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, mit der Dagegen-Partei fusionieren, dann hätten Sie gute Chancen, das hier in der nächsten Legislaturperiode wieder mitzuteilen.
Von der CDU-Auffassung bin ich einfach nur enttäuscht. Ich schätze Sie sehr, lieber Kollege Rissmann! Ich weiß, Sie wissen es besser! Es funktioniert einfach nicht zu sagen: „Kein Drogenvollzug in Lichtenrade!“.
Nein, aufgrund der kurzen Zeit, die mir noch verbleibt, liebe Frau Präsidentin, lasse ich keine Zwischenfrage zu. –
Sie müssten dann, lieber Kollege Zimmer, lieber Kollege Rissmann, der Ehrlichkeit halber auch sagen, wo der Vollzug sonst hin soll. Möglicherweise nach Mahlsdorf oder so, aber da sehe ich schon den nächsten Antrag, der von Ihren Kollegen eingereicht wird, dass er nicht in Mahlsdorf sein kann.
Es kann also nicht das Prinzip sein zu sagen, er muss irgendwohin, aber bei mir soll es, bitte, nicht sein. Sie können nicht ernsthaft der Ansicht sein, dass wir Haftanstalten in Berlin brauchen, aber, bitte, nicht in der Nähe von Anwohnern. Dieses Kunststück wird nicht gelingen. – Herzlichen Dank!
Lieber Kollege Jotzo! Sie sind so niedlich, wenn Sie versuchen, sich aufzuplustern und mir vorzuwerfen: „wieder mal eine Frechheit“! Erstens ist es nicht „wieder mal“, weil „wieder mal“ intendiert, dass es eine wiederholte Frechheit wäre, und die ist bisher von mir nicht vorgekommen.
Zweitens wundert mich, dass Sie sich allen Ernstes hier vorn hinstellen und anderen Abgeordneten im Zusammenhang mit Äußerungen, die hier vorn getätigt wurden, Frechheit vorwerfen. Dann müssten Sie andauernd am Pult stehen und sich selbst vorwerfen, wie frech Sie sind.
Herr Kohlmeier hatte recht im Hinblick auf die Sitzung des Unterausschusses „Datenschutz und Informationsfreiheit“. Sie haben dort gesagt, Sie wollen lieber keine Großveranstaltungen, wenn von der FIFA vorgeschrieben wird, wie der Datenschutz sein soll. – Nicht mehr und nicht weniger habe ich hier gesagt.
Ich danke Ihnen ganz herzlich, sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage den Senat:
1. Gibt es Überlegungen in der Senatsverwaltung für Justiz, wie der mit der Inbetriebnahme der JVA Heidering gewonnene Spielraum bei den Justizvollzugsanstalten genutzt werden kann?
2. Existiert ein Geheimplan der Senatsverwaltung für Justiz zur Streichung von 1 200 Haftplätzen in Berlin, wie in der Presse berichtet wurde?
Danke schön, Herr Präsident! – Darf ich die Ausführungen der Senatorin so verstehen, dass Sie uns auch künftig im Rechtsausschuss darüber informieren werden, wenn es Veränderungen gibt oder wenn die Überlegungen, die die Justizverwaltung hat, fortgeführt werden, und selbst wenn es einen Geheimplan gäbe, dieser dann auch nicht mehr geheim wäre, weil Sie dann im Rechtsausschuss darüber berichten würden?
Ich warte jetzt noch, bis die Geschäftsordnungsdebatte des Geschäftsführers mit dem Kollegen Benedikt Lux geklärt ist.
Okay, wenn Sie das so sagen, Herr Präsident, werde ich beginnen. – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die rot-rote Koalition arbeitet für ein sicheres Berlin. Dafür brauchen wir eine funktionierende Justiz. Dafür brauchen wir auch einen gutorganisierten Strafvollzug. Dabei achten wir die Bürgerrechte, und genau darüber sprechen wir heute.
Die Justizsenatorin legt uns heute ein Gesetz vor, das den Datenschutz in Gefängnissen regelt. Es klärt aber auch, wie Daten zwischen den Behörden ausgetauscht werden können, nicht irgendwie, sondern mit klarer gesetzlicher Grundlage.
Der Name des Gesetzes wird für die meisten Bürger ein Zungenbrecher sein – Justizvollzugsdatenschutzgesetz. Hinter dem Zungenbrecher verbirgt sich aber ein richtiges und wichtiges Anliegen. Berlin ist das erste Bundesland – das hat die Senatorin gerade dargestellt –, das alle Datenschutzregeln für Gefängnisse in einem Gesetz zusammenfasst. Bisher war der Datenschutz im Strafvollzug in verschiedenen Gesetzen geregelt, für die Praxis war das wenig tauglich. Mit dem Gesetz ist die Hauptstadt rechtspolitisch vorbildlich, sowohl beim Datenschutz als auch beim Vollzug.
Ich bin mir sicher, dass wir Fachpolitiker uns über dieses Gesetz dann im Ausschuss auch bestimmt streiten werden, aber liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, Sie haben heute auch die Chance, menschliche Größe zu
beweisen. Ich finde, Sie könnten Frau Senatorin von der Aue ausnahmsweise mal loben. Schließlich ist der Senat deutschlandweit der erste, der ein solches Gesetz vorlegt.
Als Datenschutzpolitiker ist mir besonders wichtig, dass der Landesdatenschutzbeauftragte von Anfang an in die Gesetzeserarbeitung einbezogen wurde. Der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis harter Arbeit in der Verwaltung und wird den Justizvollzug wieder ein bisschen besser machen. Ich erlaube mir daher, einige besonders wichtige Punkte des Gesetzes anzusprechen.
Wir wollen klare Rechtsgrundlagen schaffen, wenn Daten an andere Stellen übermittelt werden. Der Datenaustausch beispielsweise zwischen Bewährungshilfe und Vollzug ist besonders wichtig. Als Datenschützer möchte ich am liebsten keinen Datenaustausch. Als Justizpolitiker weiß ich aber, dass er notwendig ist. Der Gesetzentwurf löst dieses Problem, indem er einerseits den notwendigen Austausch von Daten zulässt, andererseits legt er klare Zweckbindungen fest. Er klärt, wann Daten übermittelt werden dürfen und wer für die Sicherung der Daten zuständig ist, denn diese Klarheit brauchen wir. In der Praxis wird Datenschutz oft als etwas aufgefasst, das die Arbeit behindert. Dies konnten die Senatorin und ich im letzten Herbst bei einem Besuch einer Einrichtung in Hellersdorf erleben. Die Mitarbeiter haben uns dort zwei Probleme genannt. Erstens: Es ist zu wenig Geld da.
Das konnten wir vor Ort nicht klären. Der zweite Punkt, der sehr bemerkenswert war, ist: Sie haben den Datenschutz angesprochen. Sie baten darum, dass Daten schneller und besser übermittelt werden. Genau in diese Richtung werden wir mit diesem neuen Gesetz gehen. Wir schaffen klare Rechtsgrundlagen für die Ermittlung und Verwendung personenbezogener Daten.
Ich möchte weitere Punkte dieses Gesetzes heute betonen. Das Gesetz wird regeln, wie weit Videoüberwachung im Vollzug gehen darf. Wir stellen mit dem Gesetz sicher: Gefängnisse werden auch in Zukunft keine RTL-II-BigBrother-Container sein. Dieses Gesetz wird z. B. auch die Rechtsgrundlage für das Auslesen von Mobiltelefonen beinhalten. Mobiltelefone haben im Gefängnis nichts zu suchen, denn sie stellen ein Sicherheitsrisiko dar.
Wir bringen technische Möglichkeiten, Sicherheitsbedürfnisse und Bürgerrechte in Einklang. Das ist unsere rot-rote Justizpolitik. Sicher wird auch bei diesem Gesetzentwurf, liebe Frau Senatorin, das strucksche Gesetz gelten: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es herein gekommen ist. – Ich gehe z. B. davon aus, dass wir über den Umfang der erkennungsdienstlichen Maßnahmen für Besucher noch diskutieren werden. Hier freue ich mich auf eine offene und faire Fachdiskussion. Ich persönlich finde den vorgelegten Entwurf überzeugend und weitestgehend zustimmungsfähig. Einzig der Name ist zu lang. – Vielen Dank!
Bisher war es nicht möglich, dass derjenige, der vorne steht, die Fragestellung eines anderen unter einen Vorbehalt stellen kann, aber möglicherweise wird es zukünftig ja so sein.
Herr Kollege! Da Sie ja alles besser machen wollen und Ihrer Spitzenkandidatin de facto folgen, alles werde besser, ohne konkret zu sagen, was denn eigentlich besser werden soll und ohne konkrete Vorschläge zu machen – –
Sie müssen einfach zuhören! – Sie sprachen über Handys im Vollzug – können Sie mir erklären, was Handys im Vollzug bei Strafgefangenen zu suchen haben?
Danke, Herr Zimmermann! – Ja, es muss jetzt schon kommen. – Sie haben vorhin in der Einführung Ihrer Rede von der Leisetreterei der Grünen gesprochen. Deshalb meine Nachfrage: Wie bewerten Sie es denn, dass sich die Grünen hier herstellen und diesen Jugendmedienstaatsvertrag – mit zu Recht guten Gründen – kritisieren und hier im Parlament ablehnen,
wenn sich doch in allen anderen Bundesländern die Grünen – ich möchte es so sagen – ebenfalls zur Hure der Politik machen und in NRW diesem Vertrag ebenfalls ihre Zustimmung geben wollen?
Ich danke Ihnen, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Welche Folgen ergeben sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur nachträglichen Sicherungsverwahrung für das Land Berlin?
2. Welche rechtspolitischen Möglichkeiten sieht der Senat, um den Anforderungen des Urteils, aber auch den Sicherheitsbedürfnissen der Menschen auch in Zukunft gerecht zu werden?
Frau Senatorin! Sie hatten angedeutet, dass beim Bund die Gesetzgebungskompetenz für eine Neuregelung besteht. Können Sie meinem Eindruck etwas entgegensetzen, dass ich das Gefühl habe, dass die Bundesregierung nicht mit der notwendigen Schnelligkeit vorangeht und ein Stück weit auch die Länder und Gerichte allein lässt?
Ich danke Ihnen, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Gibt es auch für Berlin Planungen, dass Briefe und Unterlagen, die von Arbeitssuchenden an die Arbeitsagentur geschickt werden, von der Deutschen Post geöffnet und eingescannt werden sollen, und was passiert dann mit den Originalschriftstücken?
2. Wie sollen der Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen gewährleistet werden, wenn mit der Deutschen Post ein Dritter Zugang zu hochsensiblen Daten erhält?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf dieses Gesetz kann das Land Berlin, auf dieses Gesetz kann das Parlament stolz sein.
Ich wundere mich ein bisschen, dass die Opposition aus CDU und FDP nicht klatscht. Möglicherweise ist ihr das seit gestern abhanden gekommen. – Es ist ein guter Tag für Berlin, es ist ein guter Tag für die Demokratie, und es ist insbesondere ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land,
nicht nur, weil hier drei Fraktionen kollegial zusammengearbeitet und ein sehr gutes Ergebnis erzielt haben – wofür ich mich recht herzlich bedanken möchte –, sondern es ist insbesondere ein guter Tag, weil wir eine Lücke im Informationsfreiheitsgesetz schließen. Zukünftig können Bürger und juristische Personen – und dazu zählen auch eingetragene Vereine – Akteneinsicht in Verträge der Daseinsvorsorge verlangen. Und diese sind offenzulegen.
Ich möchte Ihnen einige Behauptungen darstellen, die unter anderem auch vom „Wassertisch“ aufgestellt werden, und Ihnen zeigen, warum diese unzutreffend sind und wie es tatsächlich ist, was wir heute miteinander verabschieden wollen. Wenn in den Bereichen der Daseinsvorsorge Beteiligungen an Unternehmen übertragen werden, unterliegen diese dem Informationsrecht des Informationsfreiheitsgesetzes. Das haben wir ausdrücklich in § 7a Abs. 1 festgeschrieben. Der Vertragspartner muss die Voraussetzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und einen wesentlichen wirtschaftlichen Schaden darlegen. Das Informationsinteresse an der Auskunft überwiegt etwa dann, wenn zum Beispiel kein Wettbewerb stattfindet, oder wenn eine Monopolstellung besteht. Das alles steht in § 7a Abs. 1 und Abs. 2. Es ist die richtige Regelung, die wir getroffen haben, weil sie das Informationsrecht stärkt.
Wir haben ebenfalls eine Regelung für rückwirkende Verträge getroffen. Es ist also zukünftig möglich, Akteneinsicht in bereits geschlossene Verträge zu nehmen. Das umfasst auch die Wasserverträge. Der Vertragspartner hat einen Vertrauensschutz nicht nur aus Artikel 14 GG, sondern auch aus dem seinerzeit abgeschlossenen Vertrag. Aus heutiger Sicht würden wir zugegebenermaßen solch einen Vertrag höchstwahrscheinlich nicht mehr mit solch einer Verschwiegenheitsklausel abschließen, aber es ist seinerzeit passiert. Deshalb mussten wir in § 7a Abs. 3 eine Regelung finden, die verfassungsgemäß und rechtsstaatskonform ist. Deshalb steht darin, dass es zunächst einmal Nachverhandlungen mit dem Vertragspartner gibt, mit dem Ziel, die Verschwiegenheitsklausel im alten Vertrag aufzugeben. Wenn diese nach sechs Monaten nicht zum Erfolg führen, dann kann Auskunft erteilt werden, und der Vertrag kann offengelegt werden, wenn das
private Geheimhaltungsinteresse das Informationsinteresse erheblich überwiegt. Auch dies muss dann der Vertragspartner entsprechend beweisen. Das ist eine Regelung, die in der Bundesrepublik ihresgleichen sucht.
Wir gehen über die Gesetzesinitiative des „Wassertisches“ in einem weiteren Punkt hinaus. In § 4 des Informationsfreiheitsgesetzes schreiben wir ausdrücklich hinein, dass das Informationsfreiheitsgesetz zukünftig in Verträgen nicht ausgeschlossen werden kann. Der Vertragspartner ist im Übrigen auf die Geltung des Informationsfreiheitsgesetzes hinzuweisen. Nach einem Vertragsschluss kann also keiner mehr kommen und sagen: Ich habe ich nicht gewusst, dass der entsprechende Vertrag offenzulegen ist. – Auch das haben wir ganz klar geregelt.
Es gibt einige falsche Behauptungen des „Wassertisches“, unter anderem in einer Pressemitteilung vom 23. Juni, in der die Initiative „Wassertisch“ erklärt, was wir heute miteinander beraten und beschließen wollten, sei ein fauler Kompromiss. Er hat unter anderem mitgeteilt, dass auch die Nachverhandlungsklausel nicht ausreichend sei. Dies zeugt entweder von rechtlicher Unkenntnis oder von bewusster Fehlinformation.
Ich habe mit dem „Wassertisch“ darüber gesprochen und ihm deutlich gemacht, dass wir eine rechtsstaatskonforme und rechtssichere Formulierung finden mussten, weil es uns allen wenig hilft, wenn die Formulierung in einem späteren Gerichtsprozess fällt und die Verträge nicht offengelegt werden. Wenn der „Wassertisch“ die Verträge so einfach offenlegen möchte, wie er es in seinem Gesetzesvorschlag vorsieht, wird auch dies gerichtlich zu überprüfen sein. Auch da wird ein Gericht entscheiden, ob überhaupt die grundrechtlichen Garantien, die nun einmal in diesem Land bestehen, eingehalten werden.
Wir machen ein Gesetz, das der Intention der Initiative „Wassertisch“ entspricht, und wir gehen darüber hinaus. Wir machen keine „Lex Wassertisch“, sondern wir machen eine „Lex Daseinsvorsorge“, aus einem Katalog, § 7a Abs. 1. – Herr Benedikt Lux schüttelt den Kopf. Möglicherweise hat er sich ein bisschen mehr vorgestellt, es ist aber trotzdem eine sehr weit reichende Regelung, die wir miteinander getroffen haben. Wir formulieren in dem Gesetz letztlich die Offenlegung für den gesamten Bereich der Daseinsvorsorge.
Ich bedauere an dieser Stelle, dass der „Wassertisch“ diese Realität nicht anerkennt und in der Öffentlichkeit falsche Erwartungen in Bezug auf das Volksbegehren erweckt. Das hilft weder der Initiative noch dem Ziel, das wir alle gemeinsam haben. Wir wollen eine rechtssichere und verfassungsgemäße Offenlegung von Verträgen, und diese wird es nun mit dem Informationsfreiheitsgesetz geben.
Das Land Berlin ist federführend bei Bürgerinformationen. Darauf können wir heute stolz sein. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz setzen wir neue Maßstäbe. Ich rufe
die Bürger auf, von diesen neuen Möglichkeiten auch Gebrauch zu machen.
Herr Jotzo! Sie sagen hier seit drei Minuten, es sei alles zu wenig, was geregelt wird. Warum haben Sie in den sämtlich stattgefundenen Beratungen, die mindestens ein dreiviertel Jahr gedauert haben, nicht einen einzigen Änderungsvorschlag unterbreitet und nicht die Möglichkeit gesucht – wie beispielsweise die Grünen –, mit der rotroten Koalition gemeinsam ein Gesetz zu erarbeiten?
Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat:
1. Wie will der Senat die Datensammelwut des Unternehmens Google hinsichtlich des Abfilmens von Straßen und Häusern eingrenzen?
2. Hält der Senat das Angebot des Unternehmens Google, den neuen Dienst „Google-Street-View“ in Deutschland erst zu starten, wenn die Widersprüche von Bürgerinnen und Bürgern gegen die Aufnahmen vollständig umgesetzt sind, für ausreichend?
Ich erlaube mir eine Nachfrage, sehr geehrter Herr Senator. Sie haben die Bundesratsinitiative aus Hamburg angesprochen. Werten Sie die Bundesratsinitiative ebenso wie ich, dass das Bundesland Hamburg mit dem derzeitigen Engagement der Bundesregierung im Bereich Datenschutz, im Bereich des Umgangs mit personenbezogenen Daten unzufrieden ist?
Die Zwischenfrage der Grünen hat mich dazu gebracht nun auch eine Frage zu stellen. Können Sie möglicherweise meinen Eindruck zerstören, dass die Opposition schon immer heute weiß, was in Zukunft passieren wird? So lautet zumindest die Intention des Antrags und auch die Nachfrage des Kollegen Ziller. Können Sie möglicherweise weiter schon mit dieser Kenntnis aus der Kenntnis der Oppositionssicht heraus sagen, wie der Sommer in diesem Jahr werden wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen, lieber Kollege Behrendt, für diese großartige Rede und zweitens dafür, dass ich mich bei meiner Fraktion unbeliebt mache, weil die Kollegen meiner Fraktion ja glauben, ich hörte mich hier vorne selbst gerne reden.
Angemeldet ist die Rederunde aber von Ihnen, lieber Kollege Behrendt. Sie sind davon leider nicht abgegangen. Deshalb zum Thema Gefangenentourismus, Problemlösung oder Schnapsidee.
Es ist wichtig, dass wir über das Angebot des Brandenburger Justizministers, Berliner Gefangene in Brandenburg unterzubringen, reden – keine Frage, das will auch keiner irgendwie wegdrücken. Es ist auch richtig, dass wir uns dann Gedanken darüber machen, welche Konsequenzen das hat, insbesondere – wie Sie gerne wollen – für Heidering. Aber so, wie Sie, lieber Kollege Behrendt, liebe Kollegen der Grünen, es sich vorstellen, geht es dann doch nicht.
Ja, Sie können zuhören.
Erstens: Wir brauchen Heidering. Sie haben gerade die Urteile, die vom Landesverfassungsgericht zur menschunwürdigen Unterbringung ergangen sind, angesprochen. Wir haben in der Teilanstalt I der JVA Tegel Gefangene in 258 zu kleinen Hafträumen. Wir haben in Plötzensee ein Haus in der Lehrter Straße mit 104 Plätzen, das ebenfalls geschlossen werden muss, weil es noch aus dem 19. Jahrhundert ist. Und Sie, selbst Jurist, Herr Kollege Ratzmann selbst nicht da, Strafverteidiger, Sie alle sind dort vor Ort. Sie alle wissen, wie es dort aussieht, Sie wissen alle, dass wir die Gefangenen so nicht unterbringen wollen, wie sie dort untergebracht sind.
Wir wollen die Doppelbelegung abschaffen. Die Erfahrung aus Siegburg kennen Sie alle. Wir brauchen diese 650 neuen Haftplätze in Heidering, um diese Zustände, die Sie eben selbst beschrieben haben, abzuschaffen.
Ich habe heute mit dem Bund der Strafvollzugsbediensteten noch einmal telefoniert und nachgefragt, ob sich möglicherweise ein neuer Sachstand ergeben hat. Auch da wurde mir bestätigt, dass aus Berliner Sicht natürlich gefordert ist, dass die JVA in Heidering gebaut wird. Und die Meinung, die da bisher vorherrschte, steht auch zukünftig.
Zu dem Angebot des Brandenburger Kollegen Volkmar Schöneburg, ein relativ neuer Justizminister. Ich kenne ihn noch aus früheren Tagen an der Universität. Ich kenne ihn auch als Rechtsanwalt. Und da weiß ich, der ist eigentlich schlau genug, um zu wissen, dass, wenn er der „Märkischen Oderzeitung“ ein Interview gibt und sagt, Berliner Gefangene können eben mal nach Brandenburg, dass es so nicht funktioniert. Ich erwarte von dem Brandenburger Justizminister, dass er erstens die rechtlichen Urteile, die er lesen kann und die er auch versteht, umsetzt und zur Kenntnis nimmt. Ich erwarte zweitens von dem Brandenburger Justizminister, dass er dann, wenn er so einen Vorschlag öffentlich in der Presse äußert, sich gegebenenfalls einmal an die Justizsenatorin wendet.
Nein, sie ist nicht beleidigt. Das ist einfach bloß kein guter Stil. Man kann ja darüber reden, ob man jetzt über die Presse kommuniziert. Das ist bisher nicht passiert zwischen Berlin und Brandenburg. Da haben die Justizminister sich zusammengesetzt und miteinander gesprochen. Das soll auch zukünftig so sein. Und es ist so, das hat die Justizsenatorin mir auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt:
Vor dem über die Medien verbreiteten Vorschlag des Kollegen Dr. Schöneburg gab es kein derartiges Angebot, Berliner Gefangene in Brandenburg unterzubringen.
Ich erwarte tatsächlich, wenn wir ernsthaft darüber reden wollen, dass derjenige, der diesen Vorschlag macht, sich auch an den wendet, den es betrifft. Und das ist in diesem Fall die Justizsenatorin.
Im Übrigen, lieber Kollege Lux, im Februar dieses Jahres – das wissen Sie möglicherweise, Sie kennen sich ja auch in Brandenburg aus, Brandenburg ist heute viel zitiert worden – – Es gibt dort lediglich 250 freie Haftplätze für den geschlossenen Männervollzug. Wir brauchen aber 650 Haftplätze. Da zeigt schon die einfache Subtraktion, dass dies nicht funktioniert.
Zu der juristischen Argumentation des Kammergerichts: Das Kammergericht hat in dem Urteil, das der Kollege Behrendt angesprochen hat – sich gerade heraussucht, 21 Seiten sind das, lieber Kollege Behrendt, das habe ich ebenfalls gerade da –, erklärt, dass die Unterbringung nur im Speckgürtel zulässig ist. Wir alle sind uns einig, dass die Justizvollzugsanstalt zum Beispiel in Guben nicht im Speckgürtel ist. Der Brandenburger Kollege hat die Intention, die Gefangenen höchstwahrscheinlich in Guben unterzubringen. Da komme ich mal auf den Spatenstich,
den wir letztes Jahr in Heidering hatten. Da hat der Kollege Behrendt sich noch darüber beschwert, wie schwer die Anstalt Heidering zu erreichen ist. Nun frage ich mich, wie wollen Sie es dann machen, wenn die Anstalt in Guben, Neuruppin oder Wriezen ist? Da kommt man noch schlechter hin. Das, lieber Kollege Behrendt, ist schizophren.
Die heutige Diskussion zeigt: Ihre Überschrift des Antrags „Nutzungsmöglichkeiten von Brandenburger Gefängnissen ernsthaft prüfen“ ist selbstverständlich und wird von uns umgesetzt. Wir werden es im Ausschuss diskutieren. Dazu erwarte ich aber auch die bessere Kooperation und Kommunikation aus Brandenburg.
Trotzdem gilt: Trotz der Zusammenarbeit mit Brandenburg ist beim Vollzug der Neubau der Justizvollzugsanstalt im Heidering alternativlos.
Ich danke Ihnen, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Gründe waren für die Entscheidung der Senatsverwaltung für Justiz ausschlaggebend, hinsichtlich des Projekts der elektronischen Aktenführung bei der Staatsanwaltschaft die Entwicklung des Verfahrens MODESTA nicht weiter zu verfolgen und sich stattdessen dem Verfahren MESTA anzuschließen, das länderübergreifend entwickelt wird?
2. Gab es nach der Aufgabe von MODESTA noch andere Optionen als den Wechsel zu MESTA?
Ich danke Ihnen, Herr Präsident! – Frau Senatorin! In der Presse der letzten Wochen sind verschiedene Zahlen im Zusammenhang mit MODESTA genannt worden: 1,3 Millionen Euro, 2 Millionen Euro, 4 Millionen Euro oder 8 Millionen Euro. Können Sie mir und dem Parlament sagen, welche zusätzlichen Kosten MODESTA verursacht, die nicht entstanden wären, wenn Sie sich von vornherein an MESTA beteiligt hätten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben im Justizbereich heute im Berliner Abgeordnetenhaus beschließen werden. Durch die föderale Kompetenzverteilung ist das Land Berlin zuständig für die Regelung des Vollzugs von Untersuchungshaftgefangenen, das heißt also der Ausstattung des Haftraums, der Arbeit während der Haft oder aber auch der Sicherheit und Ordnung. Zusammen mit elf Bundesländern ist es gelungen, einen gemeinsamen Entwurf zu erarbeiten. Der Senatorin für Justiz ist nicht genug Hochachtung dafür auszusprechen, dass Berlin bei der Erarbeitung des Gesetzes wieder federführend war. Damit zeigen wir: Berlin ist der fortschrittliche Motor im Justizbereich.
Dirk Behrendt
Wir haben mit diesem Gesetz die Möglichkeit genutzt, auch in Zeiten angespannter Haushaltslage substanzielle Verbesserungen für die Belange von Untersuchungsgefangenen festzuschreiben.
Einige der Verbesserungen, die der Kollege Behrendt möglicherweise nicht mitbekommen hat, möchte ich Ihnen hier noch einmal skizzieren: Wir haben die Verteidigerrechte gestärkt. Das war insbesondere eine Forderung der Anwaltschaft, die umgesetzt wurde. Sicherungsmaßnahmen und Disziplinarmaßnahmen werden nicht nur dem Gericht und der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, sondern auch dem Verteidiger. Wir stellen Rechtsanwälte, Notare und Verteidiger gleich. Und angesichts der Unschuldsvermutung scheint es uns nicht weiter haltbar, die Kontakte der Untersuchungsgefangenen zu ihren Rechtsanwälten und Notaren – wie es bisher war – zu beschränken.
Wir verdoppeln die Besuchszeiten für die Untersuchungshaft, auch für die jugendlichen Untersuchungsgefangenen, weil wir die familiären und sozialen Kontakte auf diese Weise deutlich besser aufrecht erhalten wollen. Für jugendliche Untersuchungsgefangene wird die Teilnahme an schulischen und beruflichen Maßnahmen ermöglicht. Auch bei der Arbeitsentlohnung von Untersuchungshäftlingen gehen wir einen neuen Schritt: Die bisherige Schlechterstellung von Untersuchungsgefangenen wird beseitigt, und Untersuchungshäftlinge sind nicht mehr Gefangene zweiter Klasse.
Der Gesetzentwurf ist eine klare und in sich verständliche Regelung des Untersuchungshaftvollzugs. Er dient den Interessen des gerichtlichen Verfahrens, verbessert die Stellung von Untersuchungshäftlingen und trägt damit der Unschuldsvermutung Rechnung. Mit dem Gesetz bin ich sehr zufrieden. Natürlich kann man wie Kollege Behrendt immer mehr fordern – noch mehr Besuche, eine noch stärkere Berücksichtigung der Unschuldsvermutung oder noch weniger Beschränkungen. – Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der Tatsache, dass Untersuchungshaft durchaus einen dringenden Tatverdacht voraussetzt, sitzen dort nicht nur Leute, die unschuldig sind, sondern es gilt die Unschuldsvermutung. Wir haben die prozessualen Vorgaben auch angesichts der Sicherheitsbedürfnisse angepasst, und wir haben eine Abwägung vorgenommen. Das zeigt im Übrigen auch die breite Unterstützung, die dieses Gesetzesvorhaben in diesem Haus haben wird.
Aus aktuellem Anlass darf ich zur Untersuchungshaft noch Folgendes sagen: Berlin und Brandenburg sind die einzigen Bundesländer, die sich der Problematik von Suiziden in Haftanstalten auch im Gesetz annehmen. In § 5 des Gesetzes finden Sie entsprechende Formulierungen, dass auf Suizidprophylaxe besonderes Augenmerk zu richten ist. Damit bringen wir zum Ausdruck, dass uns das Leben und die körperliche Unversehrtheit gerade auch von Untersuchungsgefangenen besonders am Herzen liegen. Trotz dieser Regelung wird es uns jedoch nicht
gelingen, jeden Suizid in der Haftanstalt zu verhindern. Ich habe mir die Suizide seit 1980 angeschaut, und dabei muss man feststellen, dass Berlin durchaus im Durchschnitt liegt und sich in den letzten 20 Jahren die Anzahl der Suizide nicht – wie es in der Öffentlichkeit zu suggerieren versucht wird – erhöht hat. Sie liegt seit 1980 konstant zwischen zwei und zehn Suiziden im Jahr. In Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen ist sie weitaus höher. Auch in Zeiten einer Grünen-Regierungsbeteiligung lag die Zahl der Suizide im oberen Bereich, nämlich zwischen sieben und neun Suiziden jährlich.
Wenn Sie Suizide verhindern wollen, dann erreichen Sie es nicht damit, dass Sie die Gefangenen in Einzelzellen legen. Sie müssten den Gefangenen letztlich jeden persönlichen Gegenstand wegnehmen, das Bettzeug wegnehmen, und die Gefangenen dürften auch nicht mehr mit Besteck essen. Genau das wollen wir nicht. Wir wollen eine menschenwürdige Unterbringung, und damit wird auch das Risiko eines Suizids nicht gänzlich auszuschließen sein.
Darf ich letztlich zum Änderungsantrag der Grünen kommen. Die parlamentarische Wertschätzung, die Sie uns hier erfahren lassen, verwundert mich doch ein bisschen. Wir hatten im Ausschuss nicht nur eine Anhörung, sondern wir haben auch die Änderungsanträge diskutiert. Deshalb wundert es mich, dass Sie heute zur Schlussberatung noch einen Änderungsantrag einreichen, der erstens das wiederholt, was wir schon diskutiert haben, und dies auch noch falsch wiedergibt. Sie suggerieren einen Grundrechtsschutz, den Sie in den Anstalten haben wollen, obwohl es bisher hervorragend damit funktioniert hat, dass die Mitarbeiter die Disziplinarmaßnahmen in den Anstalten direkt angeordnet haben und dies gerichtlich zu überprüfen war.
Was bleibt? – Sie machen Politik nach dem PippiLangstrumpf-Prinzip: Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt. Damit kann man vielleicht auf einer GrünenVersammlung regieren, aber nicht in Berlin. Wir übernehmen Gesamtverantwortung und verabschieden heute mit Stimmen der rot-roten Koalition und der CDU ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz, welches die guten Standards in Berlin sicherstellt. Berlin kann auf dieses Gesetz stolz sein. – Herzlichen Dank!
Von mir wird das selbstverständlich noch gewünscht, verehrte Frau Präsidentin! Nur mein Fraktionsgeschäftsführer war sich diesbezüglich nicht sicher.
Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin zur verfassungswidrigen Unterbringung von Strafgefangenen in der Teilanstalt I der JVA Tegel, und welche Konsequenzen zieht er daraus?
2. Ist dem Senat bekannt, ob es vergleichbare Schwierigkeiten in anderen Bundesländern gibt?
Frau Senatorin! Gibt es im Land Berlin weitere Anstalten, die aufgrund der Bedingungen zur Unterbringung von Strafgefangenen, die der Verfassungsgerichtshof Berlin aufgestellt hat, nach Ihrer Einschätzung verfassungswidrig sein könnten?
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Ich möchte den Wirtschaftssenator Wolf fragen, wie der Senat die Entscheidung des Insolvenzverwalters von Karstadt aufgenommen hat, dass die Karstadtfiliale in Biesdorf geschlossen werden soll und auch der Bestand der Karstadtfiliale in Tempelhof in Gefahr ist, und wie die Arbeitsplätze für die Mitarbeiter gesichert werden können.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Nachfrage an den Wirtschaftssenator: Er hat im Juni angekündigt, dass der Senat politische Hilfe für die Arbeitsplätze geben wird. Die kann meines Erachtens nicht darin bestehen, dass man den Mitarbeitern sagt, sie sollen zur Agentur für Arbeit gehen. Deshalb meine Nachfrage: Welche konkreten Maßnahmen hat der Wirtschaftssenator jetzt in dem
aktuellen Fall, z. B. in Biesdorf, ergriffen, um diese Arbeitsplätze zu erhalten bzw. vielleicht in andere Filialen zu vermitteln?
Danke schön, Herr Präsident! – Ich befrage die Senatorin für Justiz, und zwar aus Anlass des Todesfalls, der in der letzten Woche bekannt geworden ist. – Warum wurde der Tod einer drogenabhängigen Strafgefangenen in der JVA für Frauen dem Rechtsausschuss nicht mitgeteilt?
Weiterhin frage ich die Senatorin: Welche Strategie verfolgt der Berliner Strafvollzug im Umgang mit drogenabhängigen Strafgefangenen, und welche Angebote werden gemacht?
Ich möchte erst einmal mein Verständnis dafür äußern, dass es ein menschliches Versehen gegeben hat.
Ich habe noch eine Nachfrage an die Senatorin. – Kann davon ausgegangen werden, dass die bisher übliche Praxis, dass im Rechtsausschuss über die Todesfälle in den Justizvollzugsanstalten informiert wird, beibehalten wird?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Zweifler der grünen Nation hat gesprochen. Der grüne Wünschelrutensucher hat gesprochen. Ich meine, er hat sich das Gesetz nicht richtig durchgelesen. Wie lautet der Titel? Er lautet: Gesetz zur Verhinderung des Mobilfunkverkehrs in Justizvollzugsanstalten.
Wenn wir uns § 1 ansehen, lesen wir dort, dass Mobilfunk in Justizvollzugsanstalten verboten ist, in § 2 steht, dass unterbunden werden soll, dass in Justizvollzugsanstalten telefoniert werden kann. Dort steht nicht, dass im Erwachsenenstrafvollzug künftig Mobilfunkverhinderungsjammer eingesetzt werden. Das ist der zweite Schritt, lieber Kollege Behrendt. Bevor wir das machen können, brauchen wir zunächst eine gesetzliche Grundlage. Diese gesetzliche Grundlage liegt Ihnen heute zur Abstimmung als Gesetzesentwurf der Senatsverwaltung für Justiz vor, die gestern im Rechtsausschuss ausführlich diskutiert und mit Stimmen aller Fraktionen – außer Ihrer natürlich – beschlossen worden ist.
Mit dem Gesetz wollen wir verhindern, dass im Erwachsenenstrafvollzug unerlaubt telefoniert wird. Wir haben die gesetzliche Grundlage für den Jugendstrafvollzug bereits im Jugendstrafvollzugsgesetz im Dezember 2007 miteinander besprochen und beschlossen. Ich halte es für richtig und wichtig, dass wir das auch im Erwachsenenstrafvollzug so tun.
Dirk Behrendt
Zu dem Antrag der CDU-Fraktion, der ebenfalls gleich vorgestellt werden wird: Den Antrag werden wir selbstverständlich ablehnen, weil der Gesetzentwurf der Justizverwaltung vorliegt. Deshalb, liebe Frau Kollegin Seibeld, tun Sie mir ein bisschen leid, ihn hier noch einmal vortragen zu dürfen. Ich sage das, was ich auch gestern im Ausschuss gesagt habe: Sie haben vom Land BadenWürttemberg abgeschrieben. Ihr Gesetzesvorschlag ist gesetzestechnisch falsch. So gibt es zum Beispiel in Berlin keinen Freigängervollzug. Deshalb werden wir dem Vorschlag der Justizverwaltung folgen.
Ich sage es noch einmal ganz deutlich, auch für den Kollegen Behrendt, da er es immer noch nicht verstanden hat: Mobilfunk im Strafvollzug ist ein Problem. Mobilfunk im Strafvollzug stört die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dass Sie wenig Probleme damit haben, dass im Strafvollzug telefoniert werden kann, wissen wir spätestens seit Ihrem legendären Ausspruch: Der will ja bloß zur Mutti telefonieren. Über Handys im Strafvollzug werden Fluchthelfer organisiert, über Handys im Strafvollzug werden Betäubungsmittel organisiert und über Handys im Strafvollzug kann nicht nur telefoniert, sondern auch unerlaubt gefilmt werden. Genau das wollen wir verhindern. Deshalb gibt es den Gesetzesentwurf. Über alle weiteren Fragen, inwieweit im Erwachsenenvollzug
Mobilfunkverhinderung eingesetzt wird, werden wir noch reden. Dazu werden wir in den Haushaltsberatungen noch genügend Gelegenheit haben. – Herzlichen Dank!
Herr Kollege Behrendt! Können Sie mir sagen, in welchem Zusammenhang die Ausführungen, die Sie gerade machen, zu Ihrem Antrag stehen? Ich kann das nicht ganz nachvollziehen. Neue Argumente höre ich jetzt von Ihnen nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Behrendt! Sie sind auch nicht in das Abgeordnetenhaus gewählt worden, damit Sie die Abgeordneten und die Öffentlichkeit mit Ihren schwachsinnigen Anträgen quälen. Sie sind ebenfalls nicht gewählt worden, um eine selbstverliebte Kreuzberger Show abzuliefern und den Rächer der Enterbten zu spielen.
Mit dem Antrag, den Sie heute einreichen, werden fundamentalistische Forderungen aufgestellt, ohne zu erkennen, welche Maßnahmen in der Sicherheits- und Justizpolitik für diese Stadt notwendig sind. Gerade Sie haben mehrfach in diesem Haus –
Nein! – mit äußerst scharfen Worten die Unterbringungssituation im geschlossenen Vollzug gegeißelt. Es waren die Grünen, die die Unterbringung in der JVA Tegel zum Teil als persönlichkeitsstörende Hoffnungslosigkeit bezeichnet haben.
Heute veranstalten Sie genau das Gegenteil. Sie fordern den Stopp des Baus der JVA Heidering. Genau diese Zustände wollen wir mit der JVA Heidering in den Gefängnissen verbessern. Herr Behrendt! Ich kann Ihnen sagen: Schizophrenie ist kein politisches Konzept, und Politik nach dem Chaos-Prinzip ist es auch nicht. Ich rate Ihnen zu mehr WUMS statt Wankelmut, dann können wir mit Ihnen in diesem Haus auch viel mehr anfangen.
Aus justizpolitischer Sicht ist der Bau der Justizvollzugsanstalt Heidering notwendig. Wir brauchen 648 zeitgemäße Haftplätze für den geschlossenen Männervollzug. Sie haben recht, dass die Überbelegung in den vergangenen Jahren und Monaten zurückgegangen ist. Das Hoch vom Februar 2007 mit 5 600 Gefangenen haben wir nicht mehr. Derzeit liegt die Belegung bei 101 Prozent. Spätestens seit Siegburg müssen aber alle Rechtspolitiker wissen, dass die Mehrfachbelegung eines Haftraumes schreckliche Folgen haben kann. So müssen in Tegel in der Teilanstalt I zurzeit 258 Hafträume mit weniger als 5 Quadratmetern belegt werden. Die neue Anstalt wird dazu beitragen, um genau diese unzeitgemäße Unterbringung von Gefangenen zu beenden.
Wir schaffen mit dem Neubau die Voraussetzung für Arbeitsmöglichkeiten, denn Gefangene müssen und sollen arbeiten. Dazu wird es in der JVA Heidering angemessen und große Werkstätten geben. Wir schaffen auch die Voraussetzungen für einen personell wirtschaftlichen Strafvollzug und verbessern die Arbeitsbedingungen für die Bediensteten im Vollzug. Deshalb ist der Neubau in Großbeeren richtig und entspricht dem Anspruch, den wir an einen modernen und zeitgemäßen Strafvollzug haben.
Sie haben offensichtlich einen Berliner Strafvollzug vor Augen, der im Gebäudebestand des 19. Jahrhunderts in Tegel durchgeführt werden soll. Sie verweigern sich der Einsicht in die Notwendigkeit der neuen Anstalt und tun dies auf dem Rücken der Bediensteten und auf dem Rücken der Gefangenen. Das müssen Sie dieser Stadt dann auch erklären.
In der Antragsbegründung, die Sie hier einreichen, fordern Sie stattdessen, die Haftstrafen stärker zu begrenzen und vorzeitige Entlassung vorzusehen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir das nicht mitmachen werden. Rot-Rot wird nicht die Häftlinge entlassen, weil die Gefängnisse voll sind.
Dirk Behrendt
Sie müssen nicht dazwischenreden! Sie wollten doch darüber debattieren, Herr Ratzmann. Zu Ihnen komme ich gleich. – Dass Sie ein Problem als Grüne mit dem Aufruf zu Straftaten haben, haben wir am letzten Wochenende gesehen. Durch Ihren Antrag wird auch klar, dass Sie anscheinend auch ein Problem mit dem staatlichen Vollstreckungsauftrag haben. Lieber Kollege Ratzmann! Ich kann Ihnen empfehlen, vielleicht morgen wieder ein Interview zu geben und einfach einmal klarzustellen, wie Ihr Anerkenntnis zum staatlichen Vollstreckungsauftrag ist. Dazu kann ich nur sagen: Ratzmann, übernehmen Sie!
Ich bin mir sicher, dass die Berlinerinnen und Berliner nicht wollen, dass die Politik vor Kriminalität und Rechtsbruch in unserer Stadt kapituliert. Sicherheit ist ein Bürgerrecht. Dazu gehört auch ein ordnungsgemäßer Strafvollzug. Übrigens gehören dazu auch ordnungsgemäße Bedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Inhaftierten. Deshalb wird der Senat die notwendige Infrastruktur mit der neuen Anstalt zum Schutz der Bürger bereitstellen. Es ist doch schon bemerkenswert, dass Sie trotz der Notwendigkeit des Neubaus diesen Bau ablehnen und verhindern wollen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, wer auf der einen Seite Grenzenloses fordert und auf der anderen Seite nicht bereit ist, die zur Lösung eines Problems erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, der ist dort gut aufgehoben, wo Sie sich gerade befinden, nämlich in der Opposition. Wir wollen eine sichere Stadt Berlin, und dafür werden wir diese Haftanstalt bauen. – Herzlichen Dank!
Lieber Kollege Mutlu! Ebenso wie Sie habe ich tatsächlich nichts gelernt. Sie vermutlich auch nicht, was Ihren Zustand hier im Abgeordnetenhaus betrifft. Falsches möchte ich nicht lernen. Was Herr Behrendt hier wiedergegeben hat, ist falsch. Eigentlich weiß er es besser; er hat
sich in den Reden im letzten Jahr anders geäußert. Im Mai letzten Jahres haben Sie uns vollmundig erzählt, wie schlimm die Überbelegung sei. Nun erzählen Sie ein Jahr später, dass alles gar nicht so schlimm sei. Was für einen Politikansatz verfolgen Sie denn hier?
Herr Lederer sagt gerade, immer, wie es passt, das kennt man ja. Aber Sie als Opposition – das habe ich Ihnen schon einmal gesagt – haben doch einen gewissen Anspruch. Den machen Sie gerade nicht deutlich, Herr Behrendt! Sie vergleichen und sagen, der Mord in der Zelle in Siegburg habe ja in der Jugendstrafvollzugsanstalt stattgefunden, und erzählen uns im selben Atemzug, bei Heidering handele sich um Männervollzug. Kann das dort nicht passieren, wenn es dort eine Doppelbelegung gibt? Was für einen Schwachsinn erzählen Sie denn? – Ich kann es nicht anders sagen, Herr Präsident, es ist wirklich Schwachsinn, was der Kollege vorgetragen hat.
Sehr geehrter Herr Präsident! Was ich in diesem Haus erlebe, tritt mittlerweile auch bei mir ein: Nach „müde“ kommt „blöd“. Deshalb fällt es schwer, manches intellektuell zu formulieren.
Eine letzte Anmerkung, zu der Zwei-Drittel-Entlassung, für die Sie hier mal wieder plädieren: Berlin ist hier mit Spitzenreiter. Ihre Feststellung, wir lägen bei der ZweiDrittel-Entlassung so weit hinten, stimmt nicht. Nutzen Sie die Sommerpause, und setzen Sie sich mit der Justizverwaltung zusammen! Dann können Sie sich die Zahlen angucken.
Mehr bleibt mir nicht zu sagen. Ich hoffe, dass die Kollegen, die noch reden, Ihnen ebenfalls Nettes erzählen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen der GrünenFraktion! Wie Sie mitbekommen haben, sitze ich seit zweieinhalb Jahren sowohl im Bildungsausschuss als auch im Rechtsausschuss. Deshalb kann ich natürlich auch zu dem Thema Jugendalkoholismus reden.
Nun konzentrieren Sie sich kurz auf die Rede! – Heute holt die CDU-Fraktion das Thema Alkoholmissbrauch von Jugendlichen auf die Tagesordnung bei ihrer Priorität. Ihre Betroffenheit und Ihr Aktionismus sind allerdings
völlig unglaubwürdig, liebe Kollegin DemirbükenWegner! Erst Anfang letzten Monats hat die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing darauf hingewiesen: Auf Bundesebene blockiert die Union die nationalen Aktionsprogramme gegen Alkoholmissbrauch. Hier in Berlin schlagen Sie Alarm. Das ist blanker Populismus.
Ich sage Ihnen, Rot-Rot braucht keine Lehrstunde beim Thema Alkoholmissbrauch von Jugendlichen. Kümmern Sie sich um Ihre Bundespolitiker, dann wäre uns bei diesem Thema auch schon viel weitergeholfen!
Die täglichen Meldungen über alkoholisierte Jugendliche zeigen, dass der Alkoholmissbrauch von Jugendlichen in unserer Stadt, aber übrigens in Gesamtdeutschland ein Problem ist. Das will ich nicht verharmlosen. Aber wir müssen schon klarstellen, dass nicht alle Jugendlichen zum Alkoholkonsum neigen. 8,2 Prozent der Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren konsumieren gefährlich viel Alkohol, aber deutlich über die Hälfte lebt abstinent. Das hat der Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung gezeigt. 8,2 Prozent sind aber auch eine Mahnung an uns, das Thema nicht aus den Augen zu verlieren.
Ich möchte Ihnen darstellen, dass genau das nicht passiert. So können heute Flatrate-Alkoholangebote durch die Bezirke verboten werden. Der Senat hat 2007 bereits dazu Handlungsempfehlungen auf den Weg gegeben, und die Bezirke wenden diese an. Das neue Kontrollkonzept greift. Polizei, Jugend- und Ordnungsämter arbeiten besser zusammen als früher. Es gibt mehr Kontrollen, und diese werden effektiver durchgeführt. Da mein freundlicher Hinweis an die Kollegen der CDU, einfach mal bei dem zuständigen Stadtrat der CDU in MarzahnHellersdorf nachzufragen! Auch er wendet dieses Konzept mit viel Freude an. Trotzdem weiß jeder Jugendpolitiker in dieser Stadt ganz genau, Alkoholmissbrauch von Jugendlichen kann man durch Kontrollen allein nicht verhindern. Es geht um den gesellschaftlichen Umgang mit Alkohol. Wir müssen Kinder und Jugendliche dazu bringen, Nein zu sagen. Deshalb setzt auch Rot-Rot auf Prävention.
Mit dem Projekt „NachHaLT“ werden wir in der gesamten Stadt aktiv. Sozialpädagogen sprechen mit den Jugendlichen, die mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus liegen, und machen ihnen deutlich, dass Komasaufen nicht cool ist, sondern gefährlich und dumm. Es hilft nichts, wenn es nur in den Zeitungen steht oder wenn die Opposition hier Anträge stellt. Letztlich geht es darum, Kinder und Jugendliche mit ihren Erfahrungen und ihrem Verhalten nicht allein zu lassen. Es gibt die Kampagne „Wir halten uns an Jugendschutz“, die Basisinformationen an Tankstellen, Gaststätten und im Einzelhandel verteilt, denn eines müssen wir uns bei der Diskussion auch immer klarmachen: Alkohol, den Jugendliche trinken, der geht zuvor immer durch die Hände von Erwachsenen. – Es gibt daneben viele weitere Programme. Es gibt das Programm MOVE, den Mitmachparcours und die
Projekte in den Bezirken. Wenn Sie hier den Senat auffordern, möchte ich daran erinnern, dass der Blick ins AG Kinder- und Jugendhilfegesetz ein bisschen weiterhilft, denn die Bezirke sind dafür zuständig. Da sollten Sie vielleicht einfach mal den bezirklichen Jugendhilfeausschuss besuchen und nicht hier hochtrabend im Berliner Abgeordnetenhaus diskutieren.
Diese Beispiele zeigen, dass es längst umfassende Prävention in Berlin gibt, so wie sie von den Grünen in ihrem Antrag gefordert wird. In dem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, steht nichts Falsches, aber es steht auch nichts Neues drin.
Den Präventionsfonds, den Sie fordern, gibt es bei der Industrie schon längst. Dies hat mir der Brauereiverband Nord im Mai letzten Jahres mitgeteilt, als ich mich zu diesem Thema mit einem Schreiben an den Verband gewandt habe. Nun könnte der Senat einen neuen Extrafonds schaffen, aber mehr Prävention hätten wir davon nicht. Folglich werden wir den Antrag ablehnen.
Das Gleiche gilt für die Anträge der CDU. Ihre sogenannte Alkoholverordnung verfolgt ein falsches Anliegen. Es hilft nichts, wenn Sie Alkohol aus der Öffentlichkeit verbannen. Nur weil wir nichts mehr sehen, ist das Problem ja nicht weg.
Rot-Rot wird beim Thema Alkoholkonsum von Jugendlichen auch in Zukunft die genannten Maßnahmen unterstützen. Als Ultima Ratio kommen meines Erachtens, wenn es dann nichts hilft, auch Gesetzesverschärfungen in Betracht. Ich finde, wer Jugendlichen Alkohol verkauft, muss dafür auch haftbar gemacht werden.
Noch wichtiger ist und bleibt aber das Thema Prävention. Wir müssen das gesellschaftliche Bild von Alkohol neu justieren. Dazu brauchen wir eine breite Öffentlichkeitsarbeit, nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern angepasst an die Wirklichkeit in dieser Stadt. Den Zugang zu Alkohol zu verhindern, ist der richtige Weg. Noch besser ist es, wenn Kinder und Jugendliche erst gar nicht danach fragen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Kluckert! Sie müssen es wissen, Sie müssen öfter in Kolumbien sein,
ich war selbst noch nicht dort, deshalb weiß ich tatsächlich nicht, wie lange und wie oft die Drogenspürhunde den letzten Jumbojet noch erschnüffeln.
Der neu gewählte Fraktionsvorsitzende Herr Meyer – Herr Lindner, er sitzt neben Ihnen – hat angekündigt, sich mehr für die Interessen der Bürger einzusetzen. Wenn man sich diesen Antrag anschaut, muss man sagen: Hut ab! Sie lassen Ihren Worten gleich Taten folgen.
Sie wollen Drogenschmuggel im Strafvollzug mit Drogenspürhunden unterbinden. Eine kreative Idee, sagt der Kollege Kluckert dazu. Da habe ich noch eine weitere kreative Idee für Sie: Vielleicht sollten Sie Jugendgewalt demnächst mit Marienkäfern bekämpfen. Das hat ungefähr das gleiche Niveau wie dieser Antrag.
Drogenbesitz, Drogenkonsum und Drogenabhängigkeit im Strafvollzug sind ein ernsthaftes Thema, und dem sollte das Abgeordnetenhaus auch ernsthaft begegnen, und da helfen diese populistischen Schnellschüsse der FDP jedenfalls nicht.
Wir werden diesen Antrag ablehnen, denn der Antrag ist erstens unsachgemäß, zweitens nutzlos und drittens auch noch frech.
Zum ersten Punkt: Ihr Antrag wird der Wirklichkeit im Strafvollzug nicht gerecht. Bereits heute gibt es vielfältige Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogenbesitzes und des Drogenschmuggels. So gibt es regelmäßige Kontrollen und Einlasskontrollen, und so finden auch heute schon vereinzelt und im sinnvollen Ausmaß Kontrollen mit Drogenhunden statt. Eine weitere wichtige Maßnahme sind auch die regelmäßig stattfindenden Urinkontrollen, und die zeigen, dass der Drogenkonsum in den Berliner Gefängnissen zurückgegangen ist. Ich darf aus Ihrer Begründung in der Drucksache zitieren, wo Sie sagen:
Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass bereits das Bellen der Hunde zu einem erheblichen Anstieg der Nutzung der Toilettenspülung führt.
Entschuldigen Sie, liebe Kollegen der FDP, aber das ist das Niveau Ihres Vorschlags: Sie hören lieber auf Toilettenspülungen, anstatt sich vielleicht einer klaren Analyse – vielleicht auch aus Ihrer eigenen Anfrage – zu bedienen. Sie begründen Ihre Ideen mit vermeintlichen Vorschlägen aus anderen Bundesländern. Sie befinden sich hier in Berlin, und vielleicht sollten Sie sich auch mal
Dr. Sebastian Kluckert
Berlin, und vielleicht sollten Sie sich auch mal mit Berlin befassen.
Und Berliner reden anscheinend auch immer dazwischen, wenn hier vorn jemand steht und redet!
Zum zweiten Punkt: Ihr Antrag ist nutzlos und sachlich falsch. Zum einen beziehen Sie sich in Ihrem Antrag nur auf den Jugendstrafvollzug – Kollege Kluckert! Einfach mal selbst den zweiten Satz lesen –, dabei gehören alle Justizvollzugsanstalten zum Berliner Vollzug.