Protokoll der Sitzung vom 13.03.2008

Dass ein Teilbereich einer gezielten Förderung von Sondermaßnahmen dann letztlich über einen Haushaltsbeschluss als festgelegter Betrag fixiert ist, ist kein Widerspruch dahin gehend, dass es permanent zusätzliche Anstrengungen des Landes Berlin zur Abdeckung eines Bedarfes gibt.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage der Frau Kollegin Matuschek von der Linksfraktion zu dem Thema

Anhebung der Trassengebühren der Deutschen Bahn

Bitte schön, Frau Matuschek!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die neuerliche Anhebung der DB-Trassengebühren für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur durch Regionalbahnen und S-Bahnen?

2. Welche konkreten Auswirkungen wird diese dreiprozentige Preissteigerung für Berlin mit sich bringen?

Danke schön, Frau Matuschek! – Für den Senat antwortet Frau Staatssekretärin Dunger-Löper. – Bitte schön, Frau Dunger-Löper!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matuschek! Zu Ihrer ersten Frage: Die DB Netz AG hat die neuen Trassenpreise für das Jahr 2009 im Februar dieses Jahres veröffentlicht. Dem

nach bleibt zwar die Struktur der Trassenpreise gegenüber 2008 unverändert, die Preise in den einzelnen Streckenkategorien steigen jedoch um 2,1 bis 3,5 Prozent.

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat für Berlin eine Steigerungsrate der Trassenpreise im Durchschnitt um ca. drei Prozent ermittelt. Die Bildung des Preises und dessen Erhöhung sind allerdings für uns nicht transparent. Das ist auch der Grund, weswegen wir die Anhebung dieser DB-Trassenpreise außerordentlich kritisch betrachten. Dies bezieht sich sowohl auf die Höhe als auch auf das Preisbildungsverfahren.

Ihre Frage nach den Auswirkungen für das Land Berlin beantworte ich wie folgt: Nur bei den ausgeschriebenen Linien sind die Kosten und deren Steigerung für die Infrastruktur von Berlin auszugleichen. Die unmittelbaren Auswirkungen mit knapp 90 000 € Mehrkosten sind verhältnismäßig gering. Die Finanzierung erfolgt durch Verrechnung mit Minderleistungen im Eisenbahnregionalverkehr. Bei den Verträgen mit der DB Regio AG und der SBahn Berlin GmbH sind die Infrastrukturposten grundsätzlich pauschal abgegolten. Die Erhöhung der Trassenpreise führt bei der S-Bahn Berlin GmbH und bei der DB Regio AG zu zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 4 Millionen €. Diese sind aber auf Grund der Vertragsgestaltung, die ich eben beschrieben habe, von den Verkehrsunternehmen selbst zu erbringen.

Danke schön, Frau Staatssekretärin! – Es gibt eine Nachfrage von Frau Matuschek. – Sie haben das Wort!

Vielen Dank! – Beim Abschluss der verschiedenen Verkehrsverträge war eine bestimmte Steigerungsrate der Trassengebühren unterstellt worden. Ist diese Annahme inzwischen obsolet, und wie drückt sich Ihre kritische Haltung gegenüber der neuerlichen Trassenpreiserhöhung konkret aus?

Bitte schön, Frau Staatssekretärin!

Ich hatte soeben bereits ausgeführt, dass es für die beiden Unternehmen zu erhöhten Trassenkosten in Höhe von ca. 4 Millionen € kommt. Insofern sind die Annahmen, die in dem Vertrag vonseiten der Unternehmen getätigt worden sind, nicht erfüllt, müssen aber von ihnen getragen werden.

Die kritische Haltung hat sich bisher unter anderem darin ausgedrückt, dass sich ein Vertreter des Verkehrsverbundes noch einmal an die Bundesregierung gewandt und nachgefragt hat, in welcher Form das Thema Preisbildung

zum Tragen gekommen ist. Wir werden das ebenfalls noch einmal tun.

Danke schön! – Es gibt keine Nachfrage.

Dann geht es weiter mit der Frage des Kollegen Ziller von der Fraktion der Grünen zu dem Thema

Kahlschlag in der Invalidenstraße?

Bitte schön, Herr Ziller!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Kann der Senat Pressemitteilungen bestätigen, nach welchen laut Planfeststellungsverfahren 144 Bäume zum Ausbau der Invalidenstraße gefällt werden sollen?

2. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um Kahlschlag zu verhindern und die Zahl der Fällungen möglichst niedrig zu halten?

Danke schön! – Es antwortet Frau Staatssekretärin Dunger-Löper. – Bitte schön, Frau Staatssekretärin!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Herr Ziller! Ja, wir können Pressemitteilungen bestätigen, nach denen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens 144 Baumfällungen geplant sind. Sie sind im Zusammenhang mit der entsprechenden Baumaßnahme geplant. Dabei sind 69 Fällungen im Bereich der künftigen Straßenbahnaufstellanlage am Hauptbahnhof notwendig und 75 entlang der Gesamttrasse vorgesehen.

Wir versuchen selbstverständlich, die Anzahl der Baumfällungen so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus sind im Planfeststellungsverfahren entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Sie sehen 67 Neupflanzungen entlang der Trasse in der Invalidenstraße vor sowie eine denkmalgerechte Wiederherstellung des Vorgartens des Naturkundemuseums, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie der Humboldt-Universität. Hinzuzufügen ist, dass die historische Wiederherstellung des Platzes vor dem Neuen Tor in diesem Zusammenhang vorgesehen ist und dass die Aufwertung des Naturhaushaltes und der Erholungsfunktionen sowie des Landschaftsstadtbildes des Sellerparks in Berlin-Mitte mit ls Ersatzmaßnahmen gelten soll. a

Danke schön, Frau Staatssekretärin! – Eine Nachfrage des Kollegen Ziller. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Vielen Dank für Ihre Antwort! – Haben Sie in Ihren Planungen die einspurige Variante berücksichtigt und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wie viele Bäume könnten Sie dadurch retten?

Frau Staatssekretärin Dunger-Löper, bitte schön!

Ich haben soeben berichtet, was zurzeit im Verfahren vorgetragen ist. Das ist unsere Variante, die wir vertreten.

Danke schön, Frau Staatssekretärin! – Weitere Nachfragen gibt es nicht.

Dann geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Gersch von der Fraktion der FDP zu dem Thema

Erhält die fragwürdige Abrechnungspraxis in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Rückendeckung durch die Senatorinnen Lompscher und Knake-Werner?

Bitte schön, Herr Gersch!

Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie und in welchem Zeitrahmen soll die Überprüfung der Vorwürfe zur Haushaltsführung in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung durch die zuständige Senatsverwaltung stattfinden, und welche Konsequenzen können ggf. durch den amtlichen Prüfdienst bzw. die Verwaltung gezogen werden?

Es antwortet die Senatorin Lompscher – bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Gersch! Selbstverständlich gibt es keinerlei Rückendeckung für eine fragwürdige Abrechungspraxis der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Vielmehr sind wir durch § 274 SGB V gehalten, alle fünf Jahre durch den Prüfdienst, der bei der Senatsgesundheitsverwaltung angesiedelt ist, die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung dieser Körperschaften zu überprüfen.

Im Jahr 2005 ist eine erste Teilprüfung durchgeführt worden, und für das Jahr 2006 war eine zweite Teilprüfung für den Bereich Finanzwesen vorgesehen. Allerdings ist im Jahr 2005 eine Strafanzeige eines Mitglieds der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung eingegangen. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft alle Bank- und Kassenbelege und damit im Zusammenhang stehenden Vorgänge bei der Kammer beschlagnahmt, und die Ermittlungen sind nach wie vor nicht abgeschlossen. Da wir keinen Zugriff auf die Akten haben, können wir keine Prüfung machen. Wir werden den Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen abwarten müssen.

Danke schön, Frau Senatorin! – Der Kollege Gersch hat keine Nachfrage, sodass der Kollege Schruoffeneger an der Reihe ist. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Sie haben uns diese Antwort bereits in den Haushaltsberatungen vor sechs Monaten gegeben. Wenn seitdem nichts passiert ist, frage ich Sie: Ist Ihnen bekannt, dass Sie sich als Aufsichtsbehörde bei der Staatsanwaltschaft melden, die Akten einsehen und die notwendigen Konsequenzen – bis hin zur Amtsenthebung der zuständigen Personen – ziehen können?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Die Tatsache, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, bedeutet nicht, dass nichts passiert ist. Es ist vielmehr so, dass das Verfahren andauert. Der Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hat Vorrang vor aufsichtsrechtlichen Maßnahmen. Wir müssen zunächst einmal wissen, ob die erhobenen Vorwürfe korrekt sind. Deshalb werden wir unsere aufsichtsrechtlichen Konsequenzen ziehen, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit erledigt hat.

Danke schön, Frau Lompscher! – Der Kollege Schruoffeneger hat noch eine Nachfrage. – Bitte schön!

Frau Lompscher! Wie definieren Sie Ihre aufsichtsbehördlichen Aufgaben, wenn Sie sich nur auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen verlassen? Nach meinem Verständnis können Sie als Aufsichtsbehörde auch ohne staatsanwaltschaftliche Ermittlungen tätig werden.

Bitte schön, Frau Senatorin Lompscher!

Herr Schruoffeneger! Das mag richtig sein, aber die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben Vorrang.

Jetzt haben wir noch eine Frage der CDU, die mit einer anderen getauscht wurde. Der Kollege Trapp stellt sie zuzu dem Thema