Herr Schäfer! Haben Sie den Nahverkehrsvertrag eigentlich gelesen? Ich glaube nicht. Ich glaube, Ihnen ist nicht klar, was alles darin steht. Die Frage ist, ob Sie das System überhaupt noch unterstützen.
Die Anträge der Grünen kennen wir doch. Am liebsten wollen Sie der BVG einzelne Stadtbezirke wegnehmen und sie ausschreiben. Das ist Ihr Kardinalproblem. Sie wollen die BVG zerschlagen. Sie wollen 10 000 Mitarbeiter de facto rausschmeißen.
Sagen Sie das doch! Sie haben nicht den Mumm, den Leuten reinen Wein einzuschenken. Das ist traurig. In der Summe bleibt so wenig übrig. Es ist peinlich, dass Sie einen solchen Antrag einbringen.
Noch etwas, Herr Melzer: Wenn Sie sich erkundigt hätten, wüssten Sie, dass der Marktwert von Erdgasbussen augenblicklich super ist.
Es gab auch schon mehrfach die Information, dass der Verkauf bereits läuft. Ich glaube, Sie wissen, dass die Erdgasbusse der Firma Haru hervorragend verkauft werden können. Von dem gemeinsamen Antrag bleibt keine Substanz übrig. Das ist peinlich.
Das Wort zu einer weiteren Kurzintervention erhält der Kollege Otto von der Fraktion der Grünen. – Bitte!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Buchholz! Seit wann sind CO2-, Lärm- oder Antriebskriterien in Ausschreibungen ausschlaggebend? Wir haben jüngst über das Vergabegesetz gesprochen. Da haben Sie uns erklärt, ökologische Kriterien könne man selbstverständlich berücksichtigen, das komme alles noch. Sie haben das jetzt hier negiert, Herr Buchholz. Das lässt tief blicken.
Die BVG-Busse haben natürlich einen Rußfilter, aber dennoch sind es Dieselbusse. Sie haben immer noch einen enormen Schadstoffausstoß und sind extrem klimaschäd
lich. Der von uns favorisierte Gasantrieb ist besser. Deshalb fordern wir, soviel Erdgasbusse wie möglich einzusetzen.
Es stellt sich die Frage, warum ausgerechnet dem Subunternehmen mit den meisten Erdgasbussen gekündigt wurde, und zwar vollständig. Diese Frage haben Sie, Herr Buchholz, und die Kollegin Matuschek heute nicht beantwortet.
Sie haben stattdessen versucht, uns noch einmal die Brennstofftechnologie schmackhaft zu machen. Lieber Herr Buchholz, das hat vielleicht alles seine Berechtigung, aber diese Technologie ist noch lange nicht ausgereift. Es sind alles Modellversuche und Testreihen. Der Erdgasbus ist hingegen ausgereift. Man kann ihn sofort einsetzen. Das müssten auch Sie verstehen.
Wir dachten, dass vielleicht die BVG oder wenigstens Herr Buchholz auf die Idee kommt, Busse mit einer modernen Erdgastechnologie, die zufällig in Berlin am Markt sind, zu kaufen. Das ist nicht geschehen. Deswegen haben wir das in den Antrag aufgenommen. Dass Sie sich an einzelnen Formulierungen stören, zeigt, dass Sie ein paar Haare in der Suppe suchen, über die man sich beschweren kann.
Herr Buchholz! Sie haben wieder gesagt, unsere Fraktion wolle die BVG zerschlagen. Sie wissen ganz genau, dass wir in erster Linie Anwälte der Fahrgäste sind. Um die geht es uns. Die müssen ordentlich durch Berlin transportiert werden. Wenn Sie vor 8 Prozent mittelständischen Unternehmern eine solche Angst haben und um das Monopol der BVG fürchten, dann haben Sie einiges nicht verstanden. – Danke sehr!
Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Otto! Auch Sie haben leider den Nahverkehrsvertrag nicht gelesen. Da Sie von der Grünen-Fraktion ihn offensichtlich alle nicht kennen, erlaube ich mir, Ihnen den entscheidenden Satz vorzulesen, wenn es darum geht, wie die von uns, vom Senat, beauftragten Unternehmen sich um umweltfreundliche Fahrzeuge bemühen müssen. Er lautet:
durch Fahrzeuge der jeweils verfügbaren besten Schadstoffklasse erfüllen – Stand der Technik –, auch wenn dies eine Übererfüllung der gesetzlichen Mindeststandards bedeutet.
Sie brauchen gar nicht laut dazwischenzurufen! – Das ist hier nicht nur so festgeschrieben, sondern es wird auch tatsächlich so gelebt. Sie werden sehen, dass alle Schadstoffregeln, die hier aufgestellt worden sind, auch tatsächlich eingehalten werden. Auch das steht übrigens in der Beantwortung der Anfrage, die Herr Melzer erwähnt hat. Die Wahrheit sollten Sie einmal aussprechen. Wenn sie Ihnen nicht passt und Sie sie einfach negieren wollen, können wir Ihnen nicht helfen.
Herr Otto! Sie haben eines nicht beantwortet, nämlich wie Sie darauf kommen, dass man zum Buchwert zurückkaufen soll. Herr Esser sitzt direkt hinter Ihnen. Fragen Sie ihn doch mal: Herr Esser, sollen wir landeseigene Unternehmen dazu zwingen, ihre eigenen Güter unter Marktwert zu verkaufen? Unterschreiben Sie so etwas? – Sehen Sie, da ist schon große Funkstille in der Grünen-Fraktion. Herr Esser und Herr Otto sollten sich einmal zusammensetzen, aber die interfraktionellen Probleme, die sie bestimmt damit hätten, nicht unbedingt ins Plenum tragen und dann unsinnige Anträge unterschreiben.
Es ist viel zielführender, wenn Sie sich einmal miteinander unterhalten und das abstimmen, als hier immer solche Behauptungen in den Raum zu stellen, die sich nachher als Seifenblasen erweisen. Das ist ein Problem. Lassen Sie uns zusammen dafür kämpfen, dass die BVG genauso wie die S-Bahn bei allem – von der Antriebstechnik über die Bremstechnik bis hin zur Rückgewinnung von Wärmeenergie – an der Spitze steht! Aber dafür müssen Sie nicht unsinnige Anträge der CDU unterstützen, das wissen wir nämlich auch so.
Vielen Dank! – Das Wort zur Fortsetzung der Debatte hat jetzt der Kollege Weingartner von der FDP-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Buchholz! Ich will hoffen, Ihr vorgelesener Satz ist nicht aus einem nichtöffentlichen Dokument, das Sie uns hier zur Verfügung gestellt haben.
Aber zu den Anträgen: Den beiden Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU für eine Verbesserung des Verkehrsangebots und die Gründung von Vertrauen für
Investitionen von Leistungsanbietern für die BVG können auch wir zustimmen – zwar nicht uneingeschränkt, aber doch größtenteils inhaltlich. Die Forderung in beiden Anträgen, die Fremdvergabequote der BVG auszunutzen oder sogar anzuheben, können wir voll unterstützen. Sie geht uns, den Liberalen, allerdings nicht weit genug. Aber im Ansatz geht sie in die richtige Richtung.
Das ÖPNV-Angebot komplett im Wettbewerb auszuschreiben – das ist heute schon festgestellt worden –, wäre nach unserer Auffassung der richtige, zukunftsweisende Ansatz.
Was die Quote und die Gefährdung der Verträge dazu angeht, habe ich in Erinnerung, dass die Senatsverwaltung sogar der Auffassung war, man solle die Quote auf null absenken, weswegen dann – nach Ihrer Aussage, Frau Matuschek – die Verträge zwischen BVG und Fremdanbietern gefährdet wären. Die Verbesserung der Qualität durch Konkurrenz in den Leistungen zugunsten von Fahrgästen, der Umweltverträglichkeit und weniger Löchern im Haushalt muss das Ziel sein. Aber der Senat ist bekannt dafür, Erfolgreiches auszubremsen oder sogar zu stoppen und kostenträchtige Fehlentscheidungen zu favorisieren. Ein weiteres Beispiel dafür in dieser Kette ist, das Fremdangebot von Betreibern moderner umweltfreundlicher Erdgasbusse kündigen zu lassen und diese Busse stillzulegen bzw. wo auch immer einzusetzen, aber nicht in Berlin, und Beliebigkeit statt Konzepte zu verwirklichen. Für gute Verkehrsleistungen ist seitens der BVG auch Investitionssicherheit für Auftragnehmer zu gewährleisten, die diese Busse insbesondere für die BVG anschaffen. Daher sind wir der Auffassung, dass die Vertragslaufzeitschiene für diese Investition mindestens so lang sein muss wie der voraussichtliche Abschreibungszeitraum für diese Investition.
Ist die BVG am Ende nicht dazu bereit, dann wäre sicherzustellen, dass ein Ankauf dieser BVG-anforderungsspezifischen Busse bei Zwangsausmusterung wegen der Kurzzeitverträge von einem Jahr – wie wir wissen, auf Wunsch des Auftraggebers – bei den auftragnehmenden Fremdunternehmen nicht zu einem fatalen Ergebnis führt. Auch Arbeitsplätze bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sind wichtig und nicht nur die bei der BVG. Das ist bereits gesagt worden.
Die Forderung eines verpflichtenden Ankaufsangebots der ausgemusterten Busse nach Buchwert durch die BVG ist nach unserer Auffassung durchaus gerechtfertigt – was ja nicht bedeuten muss, dass sie verpflichtend dazu verkauft werden müssen. Aber das Angebot muss jedenfalls nach unserer Auffassung vorhanden sein.
Als problematisch sehen wir allerdings im Antrag 16/1241 den Punkt der Tariftreueerklärung an. Man kann es sich vielleicht wünschen – warum auch nicht? –, aber auch in Anbetracht des letzten Urteils aus Niedersachsen zum Vergabegesetz wäre dieser Antragspunkt verzichtbar. Dennoch stimmen wir auch diesem Antrag zu. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!