Protokoll der Sitzung vom 19.03.2009

[Dr. Martin Lindner (FDP): Was versteht der? – Uwe Doering (Linksfraktion): Worum geht es hier eigentlich?]

Der Kollege Felgentreu hat es schon gesagt: Wenn man Sie jetzt dafür in Regress nehmen würde, was alles an Kosten und an Schaden entstanden ist durch den Neoliberalismus, durch die entfesselten Finanzmärkte, die auf dieser Welt entstehen,

[Ah! von der FDP]

dann werden Sie aber Ihr Leben lang nicht mehr glücklich, dann wäre auch ein Kredit der FDP-Landespartei nicht ausreichend,

[Beifall bei den Grünen und der SPD – Dr. Martin Lindner (FDP): Wer hat sie ruiniert? – Rot-Grün!]

da würden alle Kredite der Manager und Konzerne dieser Welt nicht ausreichen. Aber, ich glaube, zu dieser Konsequenz kommen Sie nicht.

Der Blick nach NRW zeigt nicht nur, dass dort Gleiches von Ihnen gemacht wird, er zeigt auch die werte Kollegin Ulrike Flach, die im Bundestag verbotene Nebenjobs annimmt und nicht offenlegt. Auch sie hat ihr Geld nicht zurückgezahlt, das sie von Siemens eingestrichen hat, hat es behalten.

[Dr. Martin Lindner (FDP): Jetzt wird die große Waschtrommel angeschmissen!]

Aber wie gesagt, heute ist die Stunde des Populismus. Herr Lindner, von Katholik zu Katholik, und das in der Fastenzeit, das hätte ich von Ihnen nicht erwartet.

[Beifall bei den Grünen – Dr. Martin Lindner (FDP): Nein, nein, wer hat die Finanzmärkte denn entfesselt?]

Es gibt noch einen zweiten Spruch aus dem Volksmund: „Die Untreue schlägt ihren eigenen Herrn.“ – Das gilt in erster Linie für „Pro Reli“, denn wer Freiheit proklamiert, aber Zwang meint, sich entscheiden zu müssen, der wird geschlagen. Das gilt aber auch gleichzeitig für die Linke und die SPD, denn selbst der argumentationsstarke Kolle

ge Dr. Lederer konnte heute hier eigentlich keinen sachlichen Grund nennen, weshalb diese Abstimmungstermine auseinandergelegt wurden.

[Beifall bei den Grünen]

Sie werden die Quittung am Wahltag zahlen, und zwar heftig. Sie hätten alles tun müssen, damit hier faire Argumente und ein faires Hin und Her, ein fairer Parteienwettstreit um diese Frage „Pro Reli“ ja oder nein stattfindet. Das haben Sie versäumt. Seien Sie ehrlich, Sie haben das gemacht, weil Sie Angst haben, dass das relativ hohe Quorum der Beteiligung am Tag der Europawahl mit Sicherheit geknackt werden würde!

[Christian Gaebler (SPD): Es gibt kein Beteiligungsquorum!]

Es gibt ein Zustimmungsquorum, das geknackt worden wäre.

[Christian Gaebler (SPD): Ja, endlich!]

Das sind 25 Prozent aller Wahlberechtigten, das ist relativ hoch. So haben Sie den Termin mit Absicht so gelegt, dass von einer geringeren Beteiligung auszugehen ist, denn die Beteiligung hat auch die Zustimmung oder nicht zur Folge. Das ist eine ganz banale Erkenntnis!

[Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion): Er kann in die Zukunft gucken! – Uwe Doering (Linksfraktion): Wie ist es mit den Nein-Stimmen?]

Deswegen haben wir Grünen nach dem Motto „Demokratie ist nicht nur, wenn man immer gewinnt“ gesagt, wir sind für ein faires Verfahren, auch wenn wir in der Sache gegen die Volksbegehrensfrage sind. Wir haben gesagt, trotzdem legen wir das zusammen, damit die Leute die Möglichkeit haben, gleich an einem Tag die Stimmen abzugeben. Das wäre fair gewesen.

[Zuruf von Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion)]

Das merken die Leute auch, dass das eine Trickserei ist. Dafür werden Sie die Quittung zahlen in nicht allzu ferner Zeit.

[Beifall bei den Grünen, der CDU und der FDP – Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion): Wie sind denn die Lottozahlen vom Wochenende?]

Wenn man es richtig ernst meinen würde, Herr Dr. Lindner, könnten wir auch noch über weitere Maßnahmen verhandeln, was alles in solch ein Gesetz hineinmüsste. Sie könnten – gestern war ja 18. März – sagen, Recht zum Widerstand, Widerstandsrecht in unserer Verfassung, Artikel 36 Absatz 3 – ich habe es extra nachgeguckt –, oder nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz hat der Bürger das Recht auf Widerstand, wenn der Senat den Wahltermin auf den falschen Tag legt, wenn ich da einen Vorschlag machen darf. Oder es ist ein Selbstauflösungsgrund für das Parlament. Überziehen können hätte man das noch in viele Richtungen. Der Vorschlag des persönlichen Regresses ist zwar nett, aber historisch wohl genauso einmalig wie verfehlt.

Deswegen zum Abschluss: „Die Strafe im Zorn kennt weder Maß noch Ziel.“ – Das sieht man auch hier an dem Antrag der FDP, der weit über das Ziel hinausgeht. Man hätte in aller Sachlichkeit sagen können, wir wollen, dass wenn es einen Wahltermin innerhalb dieser Frist gibt, dieser zwingend an diesem Wahltermin stattfindet. Warum nicht? Das wäre ein guter Vorschlag gewesen.

Oder man hätte weiter verhandeln können über mehr Transparenz beim Volksabstimmungsgesetz, wir wollen die Transparenz erhöhen, z. B. auch bei Spenden ab 10 000 Euro, analog zum Parteiengesetz, wo uns damals als Gesetzgeber vielleicht ein Versehen unterlaufen ist. Oder man hätte, wie bei der Frage Volksbegehren für die Kitas, sagen können, wenn der Senat einmal eine Einschätzung abgibt, das ist zulässig, dann muss er sich auch daran halten. Man hätte der Stadt viel mehr Raum geben können für faire Debatten. Heute ist das eher so eine Art – schwer zu sagen. Ich will das nicht weiter kommentieren, aber es hätte nicht sein müssen.

[Beifall bei den Grünen]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung und an den Hauptausschuss, wozu ich keinen Widerspruch höre.

Die lfd. Nr. 5 war Priorität der Fraktion der SPD und der Fraktion Die Linke unter Tagesordnungspunkt 4 a.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 6:

II. Lesung

Gesetz zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Beschlussempfehlung EuroBundMedienBerlBra Drs 16/2199 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/2105

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragrafen miteinander zu verbinden. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 und 2 – Drucksachen 16/2105 und 16/2199 – sowie als Anlage den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit seinen Anlagen. – Eine Beratung ist nicht vorgesehen, ich lasse gleich abstimmen. Der Medienausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen der Grünen und der FDP die Annahme des Antrags Drucksache 16/2105. Wer dem Gesetzesantrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Fraktionen der Linken, der SPD und der CDU.

Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der Grünen und der FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist dem Antrag stattgegeben. Damit sind das Gesetz zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der Staatsvertrag selbst sowie seine Anlagen so beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr.6 A:

Dringliche II. Lesung

I. Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan von Berlin für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009 – NHG 09)

II. Ermächtigungen, Ersuchen, Auflagen und sonstige Beschlüsse aus Anlass der Beratung des Nachtrags zum Haushaltsplan von Berlin für das Haushaltsjahr 2009 – Auflagen zum Nachtragshaushalt 2009 –

Beschlussempfehlung Haupt Drs 16/2236 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/2100 – Gesetz –

in Verbindung mit

Dringliche Beschlussempfehlung

Sanierungsrücklage bilden – Investitionen verstetigen

Beschlussempfehlung Haupt Drs 16/2236 Antrag der Grünen Drs 16/2201

in Verbindung mit

Dringliche Beschlussempfehlungen

Kompetenten Umgang mit den Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II sicherstellen

Beschlussempfehlungen BauWohn und Haupt Drs 16/2237 Antrag der FDP Drs 16/2118

Den Dringlichkeiten wird offensichtlich nicht widersprochen.