Protokoll der Sitzung vom 02.04.2009

[Michael Schäfer (Grüne): Quatsch!]

Es ist investiv. Es ist kulturell. Es ist sozial, denn es liegt im Zoo und ist allgemein zugänglich und befindlich sich fraglos im Beitrittsgebiet. Damit findet eine volle bestimmungsgemäße Verwendung statt.

Ich vermute, Sie wollen fragen, weshalb die Mittel nicht der Stiftung Aufarbeitung zugeflossen ist. – Das wollten

Sie nicht fragen? – Dann muss ich das auch nicht beantworten. Von den bisher insgesamt aus der Verwertung zugeflossenen Mitteln, 916 Millionen Euro, von denen 466 Millionen Euro an die Länder gingen, floss allerdings jetzt wieder nach 10 Jahren eine Rate. Davon bekam Berlin 4,5 Millionen Euro. Im Jahr 2009 werden weitere Mittel in Aussicht stehen. Von diesen 4,5 Millionen Euro haben wir in der Tat 3,5 Millionen Euro für das Schloss Friedrichsfelde ausgegeben. Das war deshalb geboten, weil dies aus dem Vermögen der Kultur jetzt in die Zuständigkeit des Zoos übergegangen ist. Das hatte pragmatische Gründe. Das war der Anlass, das Gebäude jetzt zu sanieren. Es wird in Teilen auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Es ist keineswegs der Amtssitz des Zoodirektors Blaszkiewitz. Der sitzt nämlich meistens im Zoo.

Es ist jedoch so, dass dort ein Teil der Verwaltung untergebracht wird. Ich finde es sehr gut, dass das Schloss zum einen richtig saniert wird und zum anderen einer vernünftigen dauerhaften Verwendung zugeführt wird und auch für Zoobesucher im Erdgeschoss zugänglich ist. Das ist alles positiv.

Die Stiftung Aufarbeitung bekam aus den Mitteln des DDR-Vermögens der Parteien und Massenorganisationen bisher 75 Millionen Euro und wurde voll mit Stiftungskapital ausgestattet. Wegen der Begrenzung im Gesetz ist es dem Senat untersagt, die Mittel konsumtiv zu verwenden. Deshalb können konsumtive Verwendungen, beispielsweise für die soziale Beratungs- und Betreuungstätigkeit der Verfolgtenverbände oder Ähnliches, hierfür nicht zum Einsatz kommen. – Danke schön!

Danke schön! – Es gibt eine Nachfrage von Frau Kollegin Ströver. – Bitte schön!

Herr Senator Sarrazin! Auch wenn man sagt, diese Mittel aus dem SED-Parteivermögen würden ausschließlich für investive Zwecke verwendet – halten Sie es nicht für geboten, dass wenigstens in Zukunft zum Beispiel Aufarbeitungsinitiativen und Institutionen wie die HavemannGesellschaft wie aber auch die Stiftung Gedenkstätte Hohenschönhausen, die einen hohen investiven Bedarf haben, aber auch andere Institutionen für soziale Zwecke, die sich um eine Aufarbeitung der DDR-Diktatur bemühen, Ziel der zu erwartenden weiteren 10 Millionen Euro, von denen Sie gerade gesprochen haben, sein sollten? Meinen Sie nicht auch, dass es eine besondere Verpflichtung dieses Senats ist, dafür zu sorgen?

[Beifall bei den Grünen]

Herr Senator Dr. Sarrazin – bitte!

Bürgermeisterin Ingeborg Junge-Reyer

Das hat mit diesem Senat oder einem anderen nichts zu tun.

[Zuruf von Franziska Eichstädt-Bohlig (Grüne)]

Wenn der Senat nicht rot-rot wäre, sondern zum Beispiel schwarz-grün oder was auch immer, ginge ich immer noch davon aus, dass man die Mittel sachgerecht einsetzt.

Wir haben hier die Mittel sachgerecht eingesetzt, für einen vernünftigen Zweck, der sowohl kulturell als auch sozial als auch investiv ist,

[Zurufe von den Grünen]

und wir werden für künftige Mittel sicherlich auch vernünftige Einsatzmittel finden. Mehr ist dazu jetzt nicht zu sagen.

[Zuruf von Franziska Eichstädt-Bohlig (Grüne)]

Jetzt ist der Kollege Esser mit einer Nachfrage an der Reihe und hat das Wort. – Bitte schön, Herr Kollege Esser!

Ich möchte die Frage noch einmal im politisch-moralischen Sinn stellen, Herr Sarrazin! Sie haben uns erklärt, was Sie gemacht haben, sei gesetzeskonform. Aber ist es eigentlich richtig, eine Instandsetzungssanierung wie viele damit zu finanzieren? Wäre es nicht richtiger zu versuchen, zwischen der Mittelherkunft und der Mittelverwendung einen engeren Zusammenhang herzustellen, zum Beispiel durch eine investive Verwendung in der Gedenkstätte Hohenschönhausen oder in anderen Bereichen, die genannt worden sind? Sehen Sie es nicht auch so, dass es da zumindest einen Zusammenhang geben sollte – wenigstens für die 10 Millionen Euro, über die wir in Zukunft noch reden werden?

[Beifall bei den Grünen]

Herr Senator Dr. Sarrazin!

Herr Abgeordneter! Geld hat keine Farbe.

[Gelächter bei den Grünen – Vereinzeltes Gelächter bei der FDP]

Das Geld geht am einen Ende in den Haushalt rein, und da wird es aufsummiert. Am anderen Ende muss es möglichst vernünftig ausgegeben werden. Das einzige Argument, das mich überzeugen könnte, wäre, dass Sie sagen, diese oder eine andere Maßnahme wäre jetzt in der Sum

me des Gesamthaushalts dringender gewesen als das Schloss Friedrichsfelde. Darüber kann man immer reden. Ich bin allerdings anderer Ansicht.

Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Czaja von der Fraktion der FDP zu dem Thema

Unmittelbare Verwendung der Mittel des Konjunkturpakets II für Schulen

Bitte schön, Herr Czaja!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Hält der Senat die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II auch für nicht energetische Maßnahmen bei der Sanierung von Schulen oder für die geplanten Neubauten bei der Schulstrukturreform für verfassungsrechtlich unbedenklich?

2. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es Bestrebungen in Bund und Ländern gibt, den Artikel 104b GG zu ändern, um diese Bedenken auszuräumen?

Jetzt hat der Kollege Sarrazin wieder das Wort. – Bitte schön!

Herr Abgeordneter Czaja! Nach der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund und nach den Vorgaben des Bundes sollen die Mittel für die dargestellten Zwecke, insbesondere im Bildungsbereich und vorwiegend für energetische Sanierung, eingesetzt werden. Dazu ist mit dem Bund vereinbart worden, dass diese Bedingungen dann erfüllt sind, wenn über das ganze Paket hinweg 40 Prozent der Mittel für energetische Sanierung ausgegeben werden. Dieser Nachweis wird uns zu jeder Zeit leicht möglich sein, weil jede Umbaumaßnahme, die nach neuzeitlichen Standards durchgeführt wird, immer in einem ähnlichen Umfang Anteile für energetische Sanierung hat. Sie können ganz einfach rechnen, was bei derartigen Maßnahmen geschieht. Man baut neue Fenster ein. Man saniert das Dach. Man zieht neue Wände ein. Man baut eine neue Heizungsanlage oder eine neue Beleuchtungsanlage – was auch immer. Alles ist der energetischen Sanierung zurechenbar, sodass wir in diesem Punkt bisher keine Bedenken haben.

Diese nicht vorhandenen Bedenken werden dadurch noch um einiges geringer, dass der Bund im Einvernehmen mit den Ländern eine Gesetzesinitiative plant, die im Juli im Bundesrat verabschiedet werden soll. Danach wird Artikel 104b GG so geändert, dass der Bund in besonderen Notlagen auch ohne Gesetzgebungskompetenz unmit

telbar Zuschüsse an Gemeinden geben kann. Als eine derartige Notlage gilt explizit die gegenwärtige Wirtschaftskrise. – Alles, was noch an gesetzlicher Unschärfe über der Verwendung liegen mag, wird ab Juli also garantiert beseitigt sein. – Vielen Dank!

Danke schön, Herr Kollege Sarrazin! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Czaja. Dazu hat er das Wort.

Vielen Dank! – In dem Zusammenhang würde mich interessieren, wie Sie, Herr Sarrazin, die Aussage der parlamentarischen Staatssekretärin Kressl bewerten, die meint, dass die energetische Sanierung auf das jeweilige Investitionsvorhaben bezogen sein muss. Ich will hinzufügen, dass sich die jeweiligen Bauvorhaben damit nicht miteinander verrechnen lassen, wie Sie es darstellen.

Herr Senator Dr. Sarrazin – bitte schön!

Ich war bei dieser Antwort nicht dabei.

[Zuruf von Mieke Senftleben (FDP)]

Wir haben mit dem Bund vereinbart, dass es genügt, wenn über das ganze Paket hinweg 40 Prozent für energetische Sanierung bestimmt sind, aber selbst das wird künftig entfallen.

[Mieke Senftleben (FDP): Fragen Sie mal nach!]

Danke schön! – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Esser. – Herr Kollege Esser – bitte schön!

Herr Senator Sarrazin! Ich würde gern von Ihnen wissen, wie Sie es beurteilen, dass Berlin aufgrund dieser Grundgesetzänderung, die im Juli 2009 kommen soll, – Gott sei Dank! – in die Schulreform investieren kann, der Regierende Bürgermeister – er ist nicht da – uns heute aber gleichzeitig nahelegt, dass Berlin gegen diese Grundgesetzänderung stimmen wird, weil in dem Paket auch die Schuldenbremse enthalten ist.

Herr Senator Dr. Sarrazin – bitte!

Man muss hier zwei Dinge unterscheiden. Erstens: Es ist positiv, dass wir keine Verwendungsbeschränkung haben – außer für Bildungszwecke und was sonst an generellen Zwecken angegeben ist.

Zum anderen: Dass der Senat von Berlin wahrscheinlich gegen die Grundgesetzänderung stimmen wird, hat koalitionsinterne Gründe.

[Mieke Senftleben (FDP): Schon wieder! Aber Honig saugen!]

Sicherlich liegt es auch daran, dass es zur Schuldenbremse unterschiedliche Auffassungen gibt. Leider ist das Gewicht Berlins im Bundesrat nicht so hoch, dass es eine Zweidrittelmehrheit verhindern könnte. Diese wird sicherlich zustande kommen, und das sehe ich für diesen isolierten Zweck positiv.