Protokoll der Sitzung vom 30.04.2009

Sie haben es, glaube ich, auch deswegen nicht getan, weil man im Ausschuss feststellen konnte, dass Sie das Gesetz gar nicht gelesen hatten. Höchstwahrscheinlich bestand das Problem darin, dass sich während Ihrer berechtigten Auszeit in der Schwangerschaft niemand in Ihrer Fraktion gefunden hat, der sich ernsthaft mit dieser Frage auseinandersetzen wollte, und Herr Albers auch keine Lust hatte, das Gesetz zu lesen. Denn er zitierte im Ausschuss laufend aus völlig anderen Gesetzen. Man musste ihn dann erst einmal wieder zu dem Punkt zurückbringen.

Kurzum: Dieser Antrag der CDU – „Rauch- und Alkoholverbot auf allen Berliner Kinderspielplätzen“ – bleibt weiterhin sinnvoll. Ich hoffe, dass die Koalitionsfraktionen, nachdem Sie wieder hier sind, noch einmal darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll wäre, diesem Antrag in einer anderen Form noch zum Erfolg zu verhelfen. Wir werden darauf setzen, und insgesamt hoffen wir nicht auf eine neunte Rede zum Nichtraucherschutz, sondern darauf, dass der Nichtraucherschutz nun endlich in Berlin umgesetzt wird. Der Ball liegt bei Ihnen und bei den Regierungsfraktionen. Er liegt bei der Senatorin, die dafür

zuständig ist. Wir werden dann darüber vielleicht noch einmal im Ausschuss beraten müssen.

[Beifall bei der CDU – Beifall von Stefanie Winde (SPD)]

Das Wort für die Linksfraktion hat Herr Dr. Albers. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das in weiten Teilen und im Wesentlichen unsere Positionen zum Nichtraucherschutz bestätigt hatte, mussten wir unser Berliner Nichtraucherschutzgesetz dennoch ändern, um eine vermeintliche Benachteiligung der sogenannten getränkegeprägten Kleingastronomie durch unser Gesetz auszuschließen. Das haben wir jetzt getan.

Die Einzelheiten sind hier inzwischen rauf und runter durchdekliniert. Darauf muss ich hier nicht mehr eingehen. Es hat zugegeben etwas länger gedauert als erwartet. Es war auch nicht ganz so einfach. Zeitweise konnte man in der Diskussion zur Novellierung den Eindruck gewinnen, es wiederhole sich die Diskussion, die wir damals bei der Verabschiedung des ursprünglichen Gesetzentwurfs bereits geführt hatten. Teilweise hatte diese protrahierte Diskussion auch zugegeben pittoreske Züge wie bei der öffentlichen Debatte über die vor Ort zubereiteten Speisen. Das regelt sich – da bin ich ganz zuversichtlich – im Alltag sehr schnell von selbst. Manchem Kritiker sind wir mit unserer Gesetzgebung nicht weit genug gegangen, aber manches an dieser Kritik trägt dabei auch messianische Züge. Wir haben das getan, was der Lebenswirklichkeit in dieser Stadt entspricht und was unter den gegebenen Kräfteverhältnissen politisch durchsetzbar war. Es ist ein erster wichtiger Schritt.

Ich komme zu den anderen Anträgen. Der Antrag der FDP will das Rauchen in Gaststätten erlauben, wenn diese inhabergeführt sind und dort lediglich volljährige Familienmitglieder mitarbeiten. Sie müssen wissen, dass Sie damit erneut Ungleichbehandlung schaffen. Was machen Sie mit der gleichen Kneipe, die nicht inhabergeführt ist? Wie wollen Sie die Ungleichbehandlung bei inhabergeführten ausschließen, wenn dieser Inhaber keine Familienangehörigen hat, die ihn gelegentlich bei Krankheit oder Urlaub vertreten können, und er deshalb in einem solchen Fall seinen Laden schließen müsste?

Das Landesverfassungsgericht im Saarland hat dieses Kriterium aus diesem Grund auch als nicht mit der saarländischen Verfassung vereinbar charakterisiert. Wie definieren Sie eigentlich Familienangehörige? Sind das Angehörige ersten oder zweiten Grades? Was ist mit dem Cousin 17. Grades? Soll hinter dem Tresen eine Ahnentafel zur Kontrolle hängen? Wir haben diese Diskussion in anderem Zusammenhang selbst geführt und unter ande

rem aus diesen Gründen auf diesen Begriff in unserem Gesetz bewusst verzichtet.

Der Antrag der CDU läuft daraus hinauf, Raucherkneipen einzurichten. Auch diese Diskussion haben wir bereits geführt. Auch dazu ist alles gesagt. Wir machen nichts komplizierter, Herr Czaja, wir machen es konsequenter. Sowohl die angeführte vermeintlich verfassungsrechtlich bedenkliche Einschränkung der Berufsfreiheit, die Sie in Ihrer Begründung zitieren, wie auch die vermuteten wirtschaftlichen Nachteile der Wirte sind nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil eindeutig als nachrangig hinter dem Anliegen des Gesundheitsschutzes zu betrachten. Beide Anträge fallen also in der Regelungsschärfe schwer hinter unser Gesetz zurück und würden den Nichtraucherschutz aufweichen. Wir werden sie deshalb ablehnen.

Zum Antrag der Grünen, eine Bundesratsinitiative zum Nichtraucherschutz zu starten, kann ich nur sagen: Guten Morgen, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Winde hat es bereits gesagt. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat es bereits gegeben. Sie ist an den Mehrheitsverhältnissen gescheitert. Diese Mehrheitsverhältnisse haben sich zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert. Es macht deshalb keinen Sinn, eine neue Initiative bei gleicher Zusammensetzung zu starten. Allerdings sollte schon erwähnt werden, dass Hintergrund dieses Antrags ist, dass die Bundesregierung in ihrer Arbeitsstättenverordnung von 2004 durch § 5 Abs. 2 Gaststätten und Restaurants vom Nichtraucherschutz ausgenommen hat. Auf diese Inkonsequenz hat im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil in Richtung Bundesregierung kritisch hingewiesen. Dieses Problem wird allerdings möglicherweise auf EU-Ebene erledigt. Der zuständige EU-Kommissar Spidla hat im Oktober 2008 angekündigt, die EU plane, über die Novellierung der Arbeitsstättenrichtlinie ein generelles Rauchverbot am Arbeitsplatz einzuführen.

Zuletzt komme ich zum Antrag der CDU zum Rauch- und Alkoholverbot auf Berliner Kinderspielplätzen. Das Gesetz, Herr Czaja, über öffentliche Kinderspielplätze vom Januar 1979 regelt – er hört gar nicht zu; er hat das Gesetz auch gar nicht gelesen – in 12 Paragrafen im Wesentlichen die Anlage, die Unterhaltung und die Entwicklung von Kinderspielplätzen. In § 10 einen neuen Absatz 3, wie von Ihnen gewünscht, zuzufügen, widerspräche der Systematik dieses Gesetzes. Hinweise auf Nutzungsgebot und verbotene Handlungen gehören hier nicht hinein. Wenn wir dennoch Ihrer Intention folgten und würden solche aufnehmen, wäre nur die Nennung des Rauch- und Alkoholverbots auch in Ihrem Sinne sicher unvollständig. Rauch- und Alkoholverbote auf öffentlichen Kinderspielplätzen sind vielmehr über das Grünanlagengesetz vom November 1997 zu regeln. Das beinhaltet entsprechende Nutzungsordnungen. Wenn ich auf dem Laufenden bin, haben auch neun von zwölf Bezirken entsprechend gehandelt und auf dieser Basis solche Verbote erlassen. Genau darauf kommt es an, Herr Czaja. Sie können mit dem Grünanlagengesetz Alkohol- und Rauchverbot auf

Kinderspielplätzen heute schon durchsetzen. Sie erwähnen das auch in Ihrer Begründung und bemerken dann zu Recht, dass nicht in allen Bezirken konsequent kontrolliert wird. Genau das ist das Problem. Wir haben keinen Regelungs-, sondern einen Kontroll- und Vollzugsbedarf, den Sie nun durch neue oder ergänzende Regelungen lösen wollen. Selbstverständlich gilt schon heute, dass eine Verpflichtung zu wirksamer Kontrolle besteht, wo Verbote verhängt sind. Ich verstehe zwar Ihre Intention, aber die Logik in Ihrem Gesetzesantrag verstehe ich nicht. Wir werden deshalb auch diesen Antrag ablehnen. Ansonsten hoffe auch ich, dass wir das Problem Nichtraucherschutzgesetz jetzt endlich einmal ad acta legen können. Es hat lange genug gedauert. – Vielen Dank!

[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! – Das Wort für die Grünen hat die Kollegin Kosche!

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Nach zweijähriger Diskussion in Berlin über Gesundheitsgefahren durch passives und aktives Rauchen, weiß in dieser Stadt keiner mehr genau, welche gesetzlichen Regelungen es für die Gaststätten gibt. Jeder deutet sich den Nichtraucherschutz für seinen Betrieb selbst. Auf der Strecke bleibt der Schutz.

[Beifall bei den Grünen]

Effektiver und klarer wäre nach wie vor eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung auf Bundesebene. Diesen einfachen Weg legen wir Ihnen heute zur Abstimmung vor und hoffen, dass Sie dem zustimmen. Die Regelung zum Nichtraucherschutz im Arbeitsstättengesetz wird von der Ausnahme befreit, und es gibt bundesweiten Schutz. Das wäre einfacher, klarer und effektiver.

[Beifall bei den Grünen]

Wir Grünen haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass uns schon das derzeit geltende Gesetz zu viele Ausnahmen enthält. Heute diskutieren wir weitere Ausnahmen. Zukünftig gibt es staatlich zugelassene Rauchergaststätten in Berlin. Die Koalition argumentiert dabei so, als ob es nur um einen Bestandsschutz der derzeitigen Berliner Eckkneipe geht. Sie sagen, denen geht es zukünftig wirtschaftlich schlechter, wenn sie die Raucher verlieren. Wenn dem so ist, dann hat dies zumindest die SPD vor zwei Jahren schon gewusst, denn deren gesundheitspolitische Sprecherin hat hier an dieser Stelle aufgeführt, dass Ausnahmen ungerecht sind und dass diese zu massiven wirtschaftlichen Beeinträchtigungen der kleinen Berliner Eckkneipe führen. Deswegen hat sie gegen Ausnahmen argumentiert. Damals. Hier an dieser Stelle. Warum hat dann aber dieses Gesetz so viele Ausnahmen?

Weiter gibt die Regierungskoalition an, dass ein wesentliches Anliegen für diese Novellierung die Kennzeichnungspflicht der Rauchergaststätte ist. Nichtrauchende Gäste sollen vor dem Betreten einer Gaststätte erkennen, dass ihre Gesundheit gefährdet sein kann. Aber Sie wissen auch ganz genau, dass es durch die Nebenräume, die Sie mit Ihrem Gesetz zulassen, eine Kontaminierung der Haupträume gibt. Gleich nachdem in einigen Bundesländern diese Nebenraumpolitik angefangen hat, hat das deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg Untersuchung angestellt. Die waren erschreckend. Alle Gesundheitspolitiker hier in diesem Haus haben diese Information vom deutschen Krebsforschungszentrum bekommen. Die Senatorin hat sie auch. Möglicherweise wissen auch die Juristen in Ihren Fraktionen davon. Gaststätten, die Nebenräume haben, müssen demnach wie Rauchergaststätten bewertet und somit gekennzeichnet werden. Die Gesundheit der Menschen, die sich in den Haupträumen aufhalten, ist gefährdet. Aber diese Menschen wissen es nicht. Sie werden draußen an der Tür nicht gewarnt. Sie können nicht selbst entscheiden. Das sieht das Gesetz auch nach der Novellierung nicht vor. Die Gaststätten, die Nebenräume haben, müssten genauso wie Raucherkneipen gekennzeichnet werden. Dazu hätten Sie als Gesetzgeber die Pflicht. Dass Sie dies in Ihrer Regierungsnovellierung nicht veranlassen, finde ich zumindest grob fahrlässig.

[Beifall bei den Grünen]

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk hat gefordert, dass endlich alle Kinderspielplätze rauchfrei gestellt werden. Frau Senatorin, nein, ich muss sagen, Frau Gesundheitssenatorin, lehnt dies aus rechtssystematischen Gründen ab. Das Nichtraucherschutzgesetz regele nur überdachte Räume, argumentiert sie. Und außerdem hätten, wie auch Frau Winde schon ausgeführt hat, alle Bezirke bis auf Neukölln ein Rauchverbot auf ihren Spielplätzen erlassen. – Trotzdem, Frau Gesundheitssenatorin, müssen Sie endlich zur Kenntnis nehmen, dass sich der Giftnotruf Berlin 2006 über 260 Mal mit Vergiftung von Kindern unter sechs Jahren durch das Verschlucken von Kippen befassen musste. Wir Grüne finden das zu viel und können nicht verstehen, warum hier im Nichtraucherschutzgesetz mit seinen detaillierten Ordnungswidrigkeiten kein Rauchverbot festgelegt wurde oder warum Rot-Rot nicht wenigstens dem CDU-Antrag, der gerade ausgeführt wurde, zustimmen konnte. Wir werden das tun.

[Beifall bei den Grünen]

Auch wenn Sie sich als Regierungskoalition mit Ihrem Gesetz aktuell auf der sicheren Seite wähnen, indem Sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhalten, was Raumgröße und Art der Speisenzubereitung betrifft. Gesund leben liegt im Trend. Sie hätten besser die andere Variante wählen sollen, die das Bundesverfassungsgericht Ihnen extra aufgezeigt hat: den ausnahmslosen Nichtraucherschutz. Das wäre zukunftsorientiert gewesen, aber zur Zukunftsorientierung hat Rot-Rot leider nicht den Mut. – Ich danke Ihnen.

[Beifall bei den Grünen]

Vielen Dank, Frau Kosche! – Das Wort für die FDPFraktion hat der Kollege Lehmann.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, vor den Folgen des Passivrauchens an Ausbildungs- und Arbeitsstätten sowie im öffentlichen Raum ist eine herausragende Verantwortung des Gesetzgebers und der Verwaltung. Angesichts der Risiken des Passivrauchens ist es unsere Aufgabe im Parlament, die Berlinerinnen und Berliner vor einem Konflikt zwischen dem Schutz ihrer Gesundheit und der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu bewahren. Zu diesem Zweck hat die FDP-Fraktion im April 2007 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Während für Verwaltungsgebäude, Schulen, Krankenhäuser oder ähnliche Einrichtungen ein breiter Konsens für ein Rauchverbot und eine Konfliktfreiheit hinsichtlich des Zweckes dieser Einrichtung besteht, verhält es sich für getränkegeprägte Kleingastronomie grundsätzlich anders. Das Rauchverbot mit den Ausnahmeregelungen des von der Koalition 2007 beschlossenen Gesetzes bedeutet einen existenzbedrohenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die freie Berufsausübung.

Diese Kritik meiner Fraktion hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 30. Juli 2008 eindrucksvoll bestätigt. Zur Umsetzung des Gerichtsurteils hat die FDP-Fraktion mit der Ihnen vorliegenden Drucksache 16/1319 einen Antrag vorgelegt, der den umfassenden und effektiven Schutz insbesondere auch der gastronomischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet und gleichzeitig die wirtschaftliche Existenz der Kleingastronomen und ihr Recht auf freie Berufsausübung respektiert. An diesem Respekt, meine Damen und Herren von Rot-Rot, das kann ich Ihnen an dieser Stelle leider nicht ersparen, fehlt es Ihnen! Sie haben das sogar vom Bundesverfassungsgericht schwarz auf weiß bekommen. Glauben Sie mir: Die Berlinerinnen und Berliner haben das registriert!

Wer aber meinte, Sie hätten infolge der Ohrfeige aus Karlsruhe etwas dazugelernt und sich wenigstens im zweiten Versuch um Ausgewogenheit, Verhältnismäßigkeit und vor allem um Klarheit bemüht, der sieht sich mit Ihrem Änderungsentwurf wieder einmal enttäuscht.

[Beifall bei der FDP]

Vonseiten des Bundesverfassungsgerichts gibt es keinerlei Notwendigkeit, als neues Kriterium für die Genehmigung einer Rauchergaststätte den Ort der Zubereitung der Speisen einzuführen, die dort verzehrt werden können. Dieses Kriterium ist der reinste Schildbürgerstreich. Und mit so etwas wollen Sie die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt schikanieren! Ihr Entwurf ist vielfach derart unklar, dass erst interpretierende Ausführungsvorschriften

erlassen werden müssen, damit Ihr Gesetz überhaupt anwendbar wird. Auf den humoristischen Gehalt dieser Vorschriften freue ich mich jetzt schon.

Weniger freuen werden sich die betroffenen Wirte, die Gäste und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter und Gerichte. Meine Damen und Herren von der Koalition! Was glauben Sie eigentlich, was Verwaltung und Gerichte den ganzen Tag machen? Man könnte meinen, Sie gehen davon aus, dass sie den ganzen Tag Däumchen drehen und nur darauf warten, dass eine regelwütige Regierungskoalition sich absurde Detailregulationen aus den Fingern saugt, um sie zu beschäftigen. Wie gehen Sie mit den Ressourcen unserer staatlichen Organe um, wenn Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte mit Fragen beschäftigen wie etwa, ob eine in der Mikrowelle einer Kneipe aufgewärmte Bulette als vor Ort zubereitet gilt oder nicht? Sie reden vom Abbau der Verwaltung und produzieren gleichzeitig ohne Not einen Arbeitsaufwand, der niemandem dient und vielen schadet.

[Beifall bei der FDP – Christian Gaebler (SPD): Wem schadet das denn?]

Gehen Sie doch mal in die Ordnungsämter! Gehen Sie doch mal in die Gerichte, und schauen Sie sich an, ob die Leute dort darauf warten, sich mit solchen Grotesken zu beschäftigen! Sie haben jetzt schon alle Hände voll zu tun und werden sich über die schikanösen Kapriolen Ihrer entmündigenden Regelwut genauso ärgern wie die Wirte, die Gäste und wir von der FDP-Fraktion.

[Beifall bei der FDP – Christian Gaebler (SPD): Sie sind doch die einzigen, die sich damit beschäftigen!]

Auch dieser neue Gesetzesentwurf, den Sie vorlegen, trägt wieder einmal die charakteristischen Merkmale Ihrer Politik. Erstens: Sie gehen vom Bild eines unmündigen Menschen aus und wollen den Leuten selbst in den Details der individuellen Lebensgestaltung keine Wahl mehr lassen. Zweitens: Sie verfehlen inhaltlich den Kern des Regelungsbedarfs in der Sache. Drittens: Sie belasten in einer völlig unökonomischen und selbstgefälligen Weise die steuerfinanzierten Ressourcen der staatlichen Organe, so, als wären sie einerseits unbegrenzt und andererseits nicht zum Nutzen der Allgemeinheit, sondern für Ihre parteiideologischen Zwecke da.

[Beifall bei der FDP]

Dass Sie beim ersten Versuch nicht auf die FDP gehört und prompt schlechte Noten aus Karlsruhe bekommen haben, ist eine Sache. Aber dass Sie nach einer Sechs Ihre Hausaufgaben immer noch nicht machen, ist ein Trauerspiel. Statt Klarheit zu schaffen, verunsichern Sie die Wirte, die Gäste und die ausführenden Organe. Den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt wird das nicht entgehen, verlassen Sie sich darauf!

Unser Antrag dagegen verwirklicht einen effizienten, konfliktfreien Nichtraucherschutz, respektiert Existenzrecht und Berufsfreiheit der Kleingastronomen und lässt den Menschen eine Wahl. Seine Regelungen sind einfach,

klar, verständlich und leicht anwendbar. Sie geben allen Beteiligten Sicherheit und schonen die Ressourcen von Verwaltung und Justiz.

[Beifall bei der FDP]

Deshalb werbe ich noch einmal eindringlich dafür, unserem Antrag zuzustimmen und Berlin vor den Schikanen und dem drohenden Regelchaos des Koalitionsentwurfs zu schützen. – Vielen Dank!

Vielen Dank! – Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung, zunächst zur Drucksache 16/1319 – Stichwort: Nichtraucherschutzgesetz –, im Fachausschuss mehrheitlich gegen FDP bei Enthaltung von CDU und Grünen abgelehnt. Wer ist dafür? – Das ist die FDPFraktion. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Dann kommen wir zur Drucksache 16/2324 – Stichwort: Änderung Nichtraucherschutzgesetz –, im Fachausschuss mehrheitlich gegen Grüne und FDP bei Enthaltung der CDU in neuer Fassung angenommen. Wer ist dafür? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktion der Grünen und die Fraktion der FDP. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der CDU. Dann ist das so beschlossen. Damit ist die Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit in der Fassung der Drucksache 16/2324 angenommen.

[Beifall bei der SPD]

Ich komme jetzt zur Abstimmung über Drucksache 16/1977 – Stichwörter: Bundesratsinitiative zum Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzgesetz. Der Antrag wurde im Fachausschuss mehrheitlich gegen die Grünen abgelehnt. Wer gleichwohl dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen und die anderen beiden Fraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Drucksache 16/1407 – Stichwort: inhabergeführte Einraumkneipen. Dieser Antrag wurde im Fachausschuss mehrheitlich gegen CDU und FDP abgelehnt. Wer gleichwohl dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FDP und CDU. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der Grünen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Schließlich stimmen wir über Drucksache 16/1611 ab – Stichwörter: Rauch- und Alkoholverbot auf Kinderspielplätzen. Dieser Antrag wurde im Ausschuss mehrheitlich gegen CDU und Grüne bei Enthaltung der FDP abgelehnt. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CDU und die Fraktion Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer