Auf den Rechnungshof komme ich gleich! – Das erste Wesentliche, was wir mit dem Staatsvertrag ändern, ist die Verwendung der Gebührenanteile, die der Medienanstalt zustehen, die sie aber nicht verwendet, die sie nicht braucht. Es ist eine jahrelange Übung, dass diese Mittel am Ende des Jahres, wenn sie nicht verbraucht sind, für die genannten Aufgaben an den RBB gehen, die dieser damit erfüllt. Das ist die einzige Neuerung, die wir machen.
damit der RBB auch eine Sicherheit hat. Er will die Mittel verwenden und braucht damit nicht bis zum Ende des Jahres warten. Das ist die wesentliche Änderung dieses Staatsvertrages.
Jetzt kommen Sie aber mit der Kritik und sagen, das darf nicht für Private verwendet werden. Das sagt der Rechnungshof auch. Wir haben das geprüft, und es ist nun einmal so, dass auch mit Gebührenmitteln an bestimmten Stellen eine Förderung privater Initiativen, wie zum Beispiel Filmförderung, gemacht wird. Das führt am Ende auch dazu, dass Private die Mittel dann gebrauchen. Und wir wollen, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg sich auch an der Filmförderung beteiligt. Das kommt am Ende auch Privaten zugute. Auch das ist keine Zweckentfremdung von Gebührenmitteln.
Das ist auch der Wille des Rundfunkstaatsvertragsgebers. Auch weil im Rundfunkstaatsvertrag aller Länder dem Landesgesetzgeber genau dies ermöglicht wird, nämlich über die Verwendung dieser Mittel zu entscheiden, ist das ein rechtmäßiges Verfahren. Der Senat hat richtig verhandelt. Wir werden das als Gesetzgeber nachvollziehen, und es bewegt sich im Rahmen des § 40 des Rundfunkstaatsvertrags der Länder. Das ist das Erste. Ihre Kritik ist in diesem Punkt nicht überzeugend.
Der zweite Punkt, den Sie angeführt haben, dass die Rechtsaufsicht, also der Senat und die Landesregierung, an Sitzungen des Medienrates teilnehmen können: Das ist Usus in den meisten anderen Ländern, und das ist eine
Frage der Kommunikation zwischen Rechtsaufsicht und Medienrat. Es geht überhaupt nicht darum, den Medienrat am Gängelband zu führen, sondern wir wollen die Kommunikation verbessern. Das ist die Interessenlage des Senats.
Die Rechtsaufsicht nimmt auch an Sitzungen des Rundfunkrates des RBB teil. Das ist auch kein Systembruch.
Wir haben gesagt, wir finden es richtig, dass von Zeit zu Zeit die Rechtsaufsicht daran teilnehmen kann, wenn sie das für vernünftig hält. Auch das ist nicht etwa ein Affront gegen das Abgeordnetenhaus – weil Sie sagen, das Abgeordnetenhaus wählt den Medienrat, und dann darf der Senat nicht teilnehmen. Ich kann nicht erkennen, wo ein Affront gegenüber dem Abgeordnetenhaus liegen soll.
Nächster Punkt – das haben Sie gar nicht angesprochen, das liegt uns aber sehr am Herzen – ist die Reform oder der Relaunch des Offenen Kanals. Wir schaffen mit dem Staatsvertrag die Voraussetzung dafür, dass der Offene Kanal auch qualitativ besser, attraktiver wird und für die Zukunft gewappnet sein kann. Wir ändern etwas in der Rechtsaufsicht, damit er unabhängiger arbeiten kann. Wir wollen jedoch nicht etwa – das wurde teilweise gefürchtet – eine Privatisierung des Offenen Kanals. Da gab es einige Missverständnisse. Es wird immer eine öffentliche Aufgabe bleiben. Es wird nur eine andere Rechtsform dafür zur Verfügung stehen.
Ich möchte zum Schluss sagen, dass wir hier keine Konkurrenzen zu Brandenburg aufbauen sollten. Wenn es jetzt eine gewisse Verbesserung für das Filmorchester Babelsberg gibt und wenn dort mit Mitteln, die wir mit zu verantworten haben, etwas gebaut werden kann, dann ist dies vernünftig. Es hat keinen Sinn, die Erbsen gegeneinander aufzurechnen: Was bekomme ich, was bekommst du? Dann kommen wir mit unseren Anliegen, die wir nämlich zum Beispiel bei dem nichtkommerziellen Radio haben, ebenfalls nicht weiter. Also, lassen Sie uns nicht so kleinkrämerisch aufrechnen, was Berlin und was Brandenburg bekommt! Ich glaube, der Staatsvertrag ist für die Medienregion Berlin-Brandenburg richtig. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Zimmermann! Es wird ja nicht etwas richtig, wenn Sie das Falsche immer wieder wiederholen. Der Unterschied zwischen der Medienanstalt und dem Medienrat und
jedem anderen Rundfunkgremium wie zum Beispiel einem Rundfunkrat ist der, dass ein Rundfunkrat seine Mitglieder aus den einzelnen Verbänden entsendet bekommt. Damit haben wir als Parlament gar nichts zu tun. Aber bei dem Medienrat ist jedes einzelne der sieben Mitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit von den Parlamenten entsandt, gewählt vom Berliner Abgeordnetenhaus oder vom Brandenburger Landtag. Und die Vorsitzende ist von beiden Gremien mit Zweidrittelmehrheit gewählt worden.
Hier setzt sich jetzt der Senat hin und sagt: Was die tun, da passen wir jetzt genau auf und schauen denen auf die Finger. – Das ist ein Unterschied zu jedem Rundfunkrat, in den Interessenverbände ihre Vertreter delegieren – eine völlig andere Struktur des Gremiums. Wir haben nur in Berlin und Brandenburg ein anderes Modell. Es ist ein kompletter Systemwechsel, den wir hier haben. Die Autonomie dieses Gremiums erteilen wir als Parlament. Das ist durch diesen Eingriff, der durch den Staatsvertrag erfolgt, jetzt unterlaufen worden. – Herr Zimmermann! Verzeihen Sie, ich finde, das schwächt uns als Parlament, es schwächt unsere Rechte. Wenn Sie das mit sich machen lassen – wir nicht!
Frau Ströver! Wenn es darum ginge, fachlich in die Arbeit des Medienrates einzuwirken oder gar irgendetwas vorzugeben, was er machen soll, wäre auch ich dagegen. Das geht ohnehin nicht. Das Einzige, was geht, ist die Rechtsaufsicht. Das steht im Vertrag. Das steht in den Grundlagen.
Deswegen kann der Senat sowieso nichts anderes machen, als zu gucken, ob der Medienrat sich im Rahmen des Staatsvertrages bewegt, nichts anderes.
Etwas anderes können wir hier auch nicht machen. Wir können doch dem Medienrat, nur weil wir ihn wählen, auch nicht sagen, welche Entscheidungen er treffen soll. Es ist gar kein Fall denkbar, in dem irgendeine Entscheidungsbefugnis des Abgeordnetenhauses dadurch weggenommen ist, dass der Senat als Rechtsaufsicht dort drinnen sitzt.
Ich kann mir keinen Fall vorstellen, deswegen sind hier die Rechte nicht verkürzt. Es geht nur darum, dass der Medienrat vielleicht ein bisschen mehr darüber erfährt, was tatsächlich in dem, was wir medienpolitisch wollen, an Vernünftigem umzusetzen ist, und da wäre ich sehr
Ich weiß, dass das Interesse beim Medienrat auch in dieser Richtung besteht, und das werden wir auch nutzen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt haben Sie so lange geklatscht, liebe Kolleginnen und Kollegen von er SPD, dass ich schon fast dachte, Sie meinten mich schon damit.
Mit diesem Staatsvertrag haben Berlin und Brandenburg die Möglichkeit, wichtige Teile der Medienpolitik unserer Region zu gestalten. Daher finde ich es schade, dass wir in der parlamentarischen Begleitung dieses Staatsvertrags als Abgeordnetenhaus erst auf der Zielgerade beteiligt worden sind. Das ist etwas, was wir überaus bedauern, zumal wir das, Herr Kollege Zimmermann, in der Regel gemeinsam kritisieren, wenn es sich um die Staatsverträge aller 16 Bundesländer handelt, die wir erst in der Schlussphase, wenn alle Messen gesungen sind, zu Gesicht bekommen und dann auch nichts mehr daran ändern können. Aber hier, wo wir gemeinsam die Möglichkeit haben, in einem nur bilateralen Staatsvertrag die Dinge, die uns wichtig sind und die uns vielleicht auch gemeinsam wichtig sind, vernünftig zu regeln, das erst Anfang Januar, kurzfristig auf die Tagesordnung des Medienausschusses zu setzen, um dann auch mitgeteilt zu bekommen, so viel sei nicht mehr zu diskutieren, das ist schade. Damit vergeben wir eine Möglichkeit der Beteiligung des Parlaments.
Ich gebe Ihnen recht, dass in diesem Staatsvertrag einige Dinge geregelt sind, die auch die CDU-Fraktion unterstützt: die Förderung der Media School, die Filmförderung, die Förderung der Rundfunkorchester und -chöre GmbH, das sind Punkte, die wir teilen und wo wir uns für die weitere Finanzierung durch diese gesetzliche Grundlage einsetzen.
Aber – da gebe ich der Kollegin Ströver recht – was hier im Umgang mit dem Medienrat gemacht wurde, das ist unhöflich und unnötig gewesen. Wir waren zum Jahreswechsel in der Situation, dass wir den Medienrat neu gewählt haben. Dass Sie genau diese Phase ausgenutzt haben, in der der alte Medienrat nicht mehr richtig arbeitsfähig und der neue noch nicht gewählt war, um uns diesen Staatsvertrag vorzulegen und durch die Parlamente
zu schieben, in dem eine Zwangsberatung, wie die Kollegin Pop eben richtig dazwischengerufen hat, eingeführt wird, das ist ein nicht schöner Vorgang, und er ist auch in der Sache nicht begründet.
Ich darf an der Stelle darauf hinweisen, dass der frühere Präsident des Medienrates, Herr Prof. Benda, sich vehement gegen solche Formen der Beteiligung gewendet hat, und jetzt einer der führenden Verfassungsrechtlerinnen in Deutschland, Frau Prof. Limbach, zu ihrem Amtsantritt ein solches „Geschenk“ zu unterbreiten, das finde ich nicht in Ordnung, und das stößt nach wie vor bei den Mitgliedern des Medienrates auf erhebliche Kritik. Das ist für uns der entscheidende Punkt, warum wir diesem Staatsvertrag so nicht zustimmen können und wollen.
Die Begründung, die Sie hier gebracht haben, kann im Kern nicht überzeugen. Frau Kollegin Ströver hat völlig recht, es ist unser Medienrat in Zusammensetzung und Arbeitsweise mit den Medienräten der anderen Bundesländer nicht vergleichbar, weil wir ein sehr kleines Fachgremium haben, das vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit gewählt wird. § 11 Abs. 1 dieses Staatsvertrags schließt aus, dass Mitglieder der Landesregierung Mitglieder des Medienrates sein können. Da hat der VPRT völlig recht: Was Sie mit der Regelung des Rechts auf Teilhabe formulieren, ist ein Umgehungstatbestand. Er hat mit der gebotenen Staatsferne der Medienanstalt Berlin-Brandenburg nichts zu tun. Deswegen ist das ein Punkt, den wir ablehnen.
Entsprechend wurde von Seiten der Staatskanzleien zurückgerudert. Man hat das versucht, so zu interpretieren, dass man höchstens in Person der zuständigen Staatssekretäre teilnimmt und dass man das restriktiv haben möchte. Man hat offensichtlich begonnen, den Fehler einzusehen. Auch die Begründung, die Sie darüber hinaus gegeben haben, das solle praktikabilitäts- und effizienzsteigernd sein, ist in der Beratung im Ausschuss nicht unterlegt worden. Das haben Sie heute auch nicht gemacht und können Sie wahrscheinlich auch gar nicht.
Wir haben die Erwartungshaltung, dass wir, was den fünften Änderungsvertrag angeht, erstens insgesamt als Parlament frühzeitig in die Beratung einbezogen werden, dass wir dann auch die Punkte gemeinsam rechtzeitig diskutieren und in den Staatsvertrag einbringen können, die wir dann möglicherweise auch gemeinsam verabschieden können. Wir haben darüber hinaus für diesen Vertrag die Erwartungshaltung, dass dieser strittige Punkt in § 12 Abs. 5 wieder geändert wird, dass nämlich der Medienrat mitentscheiden kann, ob die Vertreter der Landesregierung daran teilnehmen. Für die Übergangszeit haben wir darüber hinaus die Erwartungshaltung, dass nicht die Protokollnotiz hinsichtlich der restriktiven Anwendung dieser Regelung dadurch untergraben wird, dass die entsprechenden Medienreferenten der Staatskanzleien –
Vielen Dank, Herr Präsident! – sich sozusagen auf dem Postweg automatisch alle Unterlagen schicken lassen, um dann doch eine permanente Überwachung und Kontrolle zu haben. Ich finde, das wird Auftrag und Ansehen dieses Gremiums nicht gerecht. Deswegen können wir dem Vertrag so nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlass unserer Auseinandersetzung hier ist die vierte Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags zwischen Berlin und Brandenburg. Ich staune, dass wir an dieser Stelle so heftig streiten. Ich hätte mich gefreut, wenn wir selbiges zum zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemacht hätten, der in seiner Bedeutung viel weitreichender und bedeutsamer war. Das hat die Opposition vermieden. Das ist natürlich ein schwierigeres Thema gewesen. Heute betrifft es nur die beiden Länder Berlin und Brandenburg. Herr Goiny! Das muss ich Ihnen sagen: Ihre Partei, die CDU, ist in Brandenburg mitbeteiligt und trägt die ganze Sache mit. Also kann es so schlimm dann doch nicht sein.