Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ist wichtig, dass wir mehrfache Beteiligungen vornehmen. Auf der einen Seite ist es natürlich Aufgabe eines Vereins – hier des von uns beauftragten Vereins –, eine solche Öffentlichkeit herzustellen. Auf der anderen Seite ist es Aufgabe der Bezirke. Viele Engagierte in den Bezirken stellen von sich aus Öffentlichkeit her. Dann kann ich mir vorstellen, dass wir, wenn der Bericht vorliegt und das Abgeordnetenhaus ihn diskutiert, gemeinsam verabreden, dass wir zur Auswertung so etwas wie ein Monitoring, wie eine gemeinsame Bewertung vornehmen, und das dann öffentlich tun.
Frau Senatorin! Sie haben in Ihrer Aufstellung, wer alles zur Berichtspflicht aufgefordert wird, insbesondere die Nichtregierungsorganisationen und die Bezirke aufgeführt. Inwieweit werden auch Ihre Senatskollegen mit Ihren Senatsverwaltungen an diesem Bericht teilhaben und über ihre Anstrengungen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele hier im Land Berlin berichten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kubala! Ich bin ganz sicher, dass die Selbstverständlichkeit, dass sich die einzelnen Ressorts des Senats beteiligen und eine Berichterstattung abgeben, hier gar nicht erwähnenswert gewesen ist. Lassen Sie mich deshalb sagen, dass das im Senat State of the Art bei einer solchen Berichterstattung ist.
1. Wie bewertet der Senat die vom BBU vorgelegte detaillierte Studie über den Wohnungsleerstand in Berlin?
2. Sieht der Senat Veranlassung, in den Bezirken, in denen die Leerstandsquote unter 2 Prozent ist, die Möglichkeiten zur Begrenzung der Mieterhöhung bei Neuvermietung stadtbezirksbezogen auszunutzen, wenn nein, warum nicht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matuschek! Der Abbau des Wohnungsleerstands in Berlin ist bei den Mitgliedsunternehmen des BBU in besonderer Weise gelungen. Es haben sich vor allen Dingen die Anstrengungen der Mietgliedsunternehmen gelohnt, in den letzten Jahren einen Beitrag zur energetischen Sanierung des Wohnungsbestands zu leisten. Dies hat dazu geführt, dass in der Kombination mit der Herstellung von altengerechten, barrierefreien Wohnungen der Leerstand reduziert werden konnte. Wichtig für die Mieterinnen und Mieter ist auch, dass die Durchschnittsmiete bei den Unternehmen, die dem BBU zugehören, tatsächlich unterhalb des Durchschnitts, wenn auch nur im geringen Umfang, des Berliner Mietspiegels für das Jahr 2007 liegt. Insgesamt sind das also gute Voraussetzungen, um den Leerstand zu reduzieren.
Der reduzierte Leerstand, beziffert nach BBU auf eine Größenordnung von etwa 4,6 auf 3,8 Prozent, ist allerdings nicht überall durchgehend gleichmäßig. Deshalb lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Von Hellersdorf, Zehlendorf, Schöneberg, Reinickendorf und Wilmersdorf sind seit dem letzten Jahr auch Steigerungen des Wohnungsleerstands durch den BBU zu berichten. Immer noch sind es etwa 25 000 Wohnungen, von denen der BBU sagen muss, dass der Leerstandsabbau – ich nenne einige Bezirke – in besonderer Weise betrieben werden muss. Das sind bei den BBU-Unternehmen nach wie vor Reinickendorf, Wedding, Zehlendorf, Spandau, Marzahn und Hellersdorf. Der BBU zählt Stadtteile, deshalb nenne auch ich die Stadtteile.
Wenn wir uns anschauen, wie die Leerstandsdaten, die zu einem Stichtag erhoben worden sind – zuletzt am 1. Juli 2007 – tatsächlich aussehen, dann haben wir in Berlin an diesem Stichtag immer noch über 150 000 leerstehende Wohnungen. Und von diesen über 150 000 leerstehenden Wohnungen sind 108 000 länger als sechs Monate leer. Das ist nach wie vor eine wesentlich – auch im Vergleich zu den Vorjahren – wenig veränderte Zahl, die man weiter beobachten muss. Bei der letzten Erhebung für das ganze Land Berlin zum Stichtag 1. Juli 2007 betrug der längerfristige Leerstand von über sechs Monaten immer noch 5,7 Prozent in Berlin. Dabei sind wiederum hohe Leerstände von über 6 Prozent in Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Marzahn-Hellersdorf zu verzeichnen.
Wir haben zu Ihrer Frage 2 bereits dargelegt, dass diese BBU-Zahlen einen wichtigen, aber eben nur einen Teilausschnitt der Leerstandssituation in Berlin darstellen. Der BBU verfügt über etwa 40 Prozent des Wohnungsbestands in Berlin.
Im Rahmen der Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen spielt, wie wir in den Arbeitskreisen und Ausschüssen schon miteinander diskutiert haben, § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes eine wichtige Rolle, aber natürlich auch das Strafgesetzbuch, das den Tatbestand des Mietwuchers regelt. Eine solche Voraussetzung, wie sie in den Gesetzen definiert ist, nämlich dass bei der Ausnutzung eines geringen Angebots ein vergleichbarer Leerstand dazu führen würde, dass um 20 Prozent überhöhte Mieten verlangt werden, kann für Berlin nach den Buchstaben des Wirtschaftsstrafgesetzes und vor allen Dingen nach dem Strafgesetzbuch nicht nachgewiesen werden. Das heißt, auch das, was in der gesamten Gemeinde Berlin, im Land Berlin – das Gesetzbuch spricht von einer Gemeinde – zu verzeichnen ist, ist in die Betrachtung einzubeziehen.
Wir haben also im Augenblick vor dem Hintergrund der Rechtsprechung keine Möglichkeit, so vorzugehen, wie Sie das geschildert haben, aber eben auch nicht vor dem Hintergrund des Leerstands. Wir werden deshalb in diesem Jahr wiederum zu dem Stichtag 1. Juli voraussichtlich eine weitere Leerstandsanalyse vornehmen und dabei genau sehen, wie sich der Leerstand im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt hat. Ich glaube, dass es nicht nur darauf ankommt, bestimmte Gebiete hinsichtlich der aktuellen Zahl zu beobachten, sondern dass es vor allen Dingen wie bei anderen Monitoring-Prozessen auf die jeweilige Entwicklung bezogen auf kleinräumige Bereiche ankommt. Dann werden wir Ende Juni den neuen Mietspiegel zur Verfügung haben. Ich glaube, dass beide Informationen uns einen wesentlichen Beitrag dazu leisten werden, dann das weitere Vorgehen miteinander zu erörtern und die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen.
Vielen Dank für die bisherige Beantwortung, Frau Senatorin! Aber angesichts der Tatsache, dass nicht alle von den von Ihnen genannten 108 000 leerstehenden Wohnungen auch tatsächlich zur Vermietung zur Verfügung stehen und andererseits gerade in den gefragten Stadtteilen immer mehr Wohnungen für Gewerbe oder zeitweiliges Wohnen, also für touristischen Angebote, zweckentfremdet werden: Sehen Sie Möglichkeiten, über andere Instrumente als die Begrenzung der Miethöhe über das Mietwuchergesetz den Bedarf an Wohnungen gerade in den gefragten Stadtteilen zu decken?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matuschek! Wir haben vor wenigen Jahren das Zweckentfremdungsverbotsgesetz abgeschafft, weil wir eine solche Wohnungsnotlage nicht nachweisen konnten. Deshalb ist mir wichtig, dass wir uns, bevor wir Instrumente nennen, mit der aktuellen Leerstandssituation und den Mietsteigerungen nach den Erhebungen des neuen Mietspiegels auseinandersetzen. Denken Sie daran, dass gerade die Tatsache, dass Menschen z. B. ihre Wohnung, wenn sie in Urlaub sind, weitervermieten, noch keine Zweckentfremdung von Wohnraum ist. Wenn im Land Berlin bestimmte Kontingente an Wohnungen z. B. für Ferienwohnungen genutzt werden, ist das auf der einen Seite ein Teil der Attraktivität dieser Stadt. Hier in Berlin für kurze Zeit eine Wohnung mieten zu können, macht den Aufenthalt in dieser Stadt attraktiv. Wir müssen das im Gegensatz zu einem möglichen Missbrauch, der dort vielleicht auch zu beobachten ist, sehr genau miteinander abwägen. Einen Anlass, eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung wieder einzuführen, sehe ich im Moment nicht.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin, Sie haben angesprochen, dass eine neue Leerstandsanalyse durch Ihr Haus vorgelegt werden soll. Sehen Sie denn eine echte Möglichkeit, dass das, was wir gerade diskutieren, die doch sehr unterschiedlichen Zahlen zu den Leerständen, die von den Verbänden kommuniziert werden, die von Ihrer Verwaltung kommuniziert werden, vielleicht zusammengeführt werden können, wenn man verschiedene Datengrundlagen nimmt – kiezbezogen, was bei den Stromversorgern angemeldet ist –, um dann eine einheitliche
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Buchholz! Das haben wir bereits getan. Wir haben die Verbände, und zwar die Wohnungsunternehmen und die Mieterorganisationen, an einen Tisch gebeten und haben uns die Zahlen zum Leerstand miteinander kritisch angeschaut. Wir haben vor drei Wochen miteinander festgestellt, dass die Zahlen, die erhoben worden sind, von allen Beteiligten nicht bestritten werden. Die Differenz z. B. zwischen dem Leerstand, den wir festgestellt haben, und dem Leerstand, den der BBU angibt, kommt schlicht daher, dass der BBU und seine Mitgliedsunternehmen Leerstand offensichtlich erfolgreicher bekämpft haben – 40 Prozent des Wohnungsbestandes ist dem BBU zuzurechnen – als andere private Vermieter, die dem BBU nicht angehören. Das heißt, hier gibt es bezogen auf die Eigentümerschaft unterschiedliche Leerstände.
Der Vergleich der Zahlen nach der sogenannten Stromzählermethode hat gezeigt, dass diese Zahlen, die von uns erhoben worden sind, nicht bestritten werden. Problematisch ist die Klärung der Frage, in welchem Zustand sich die Wohnungen befinden. Wir haben dabei gemeinsam festgestellt, dass im Augenblick in der Wohnungs- und Nachfragesituation in Berlin, weil es noch eine gewisse Auswahl gibt, Wohnungen an lauten Straßen schlicht nicht akzeptiert werden, und zwar völlig unabhängig von dem Zustand, in dem sie sich befinden, von dem Komfort und dem Modernisierungsgrad.
Dann gibt es darüber hinaus an den westlichen Innenstadträndern nach wie vor insbesondere in den Altbauten Wohnungen, die einen Sanierungs- und Modernisierungsgrad aufweisen, der am Markt nicht akzeptiert wird. Die Mieterinnen und Mieter, die suchen, weichen aus auf bessere, auf komfortabler ausgestattete Wohnungen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass der Mieterverein im Augenblick die Berlinerinnen und Berliner aufruft, zu sagen, wenn sie beobachten, dass eine Wohnung leer ist: Bitte teilen Sie uns mit, was glauben Sie, woran es liegt? – An den Ursachen müssen wir forschen. Die Zahlen sind zwischen uns unstrittig.
Danke schön! – Jetzt hat die Fragestunde wegen Zeitablauf ihr Ende gefunden. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Es beginnt der Kollege Buchholz von der SPD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Buchholz, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich habe eine Frage an die Umweltsenatorin. – Frau Lompscher! Wie bewerten Sie das Ergebnis der Stromausschreibung des Landes Berlin,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass nicht wenige Mitglieder der Oppositionsparteien dieses Parlaments immer bezweifelt haben, dass es tatsächlich einmal eine Ein-Drittel-Einhaltung von Umweltkriterien geben wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Buchholz! – Ich verstehe gar nicht, warum Sie sich so erregen. – Ich finde, dass man dieses Ergebnis tatsächlich noch einmal positiv würdigen sollte, denn es hat über die Grenzen Berlins hinaus eine erhebliche Bedeutung. Wenn Berlin als größter kommunaler Stromabnehmer, was einer Abnahme von ungefähr 300 000 Haushalten entspricht, eine 100-Prozent-Ökostromvergabe macht, weil vorher das Abgeordnetenhaus einen entsprechenden Hinweis auf die Ausgestaltung der Zuschlagskriterien in seiner Beschlussfassung gegeben hat, und wenn wir dann in guter Kooperation mit der zuständigen Senatsfinanzverwaltung dazu kommen, dass wir tatsächlich eine solche Vergabe hinkriegen, dann finde ich das hervorragend.
Und wenn die Frage gestellt wurde, was sind die Effekte hinsichtlich Mehrkosten und CO2 -Einsparung, dann ist es anders als in Presseberichten behauptet: Die Mehrkosten belaufen sich auf 150 000 € brutto gegenüber einer konventionellen Ausschreibung mit den bisherigen Kriterien. 150 000 Euro, das ist jetzt nicht so viel. Und die CO2Einsparung, die dadurch erreicht wird, wird mit 330 000 Tonnen pro Jahr angegeben, und das ist schon eine ganz schöne Menge, wenn man sich anschaut, worüber wir reden. Ich glaube, aus Umwelt- und Klimaschutzgründen wichtig ist tatsächlich der Ausstrahlungseffekt über die Stadt hinaus, denn man könnte sagen, das ist grün angestrichener Strom eines Unternehmens, das auch anderen Strom anbietet, aber letztlich geht es genau darum, auch hier Marktverhältnisse zu etablieren, in denen die Verbraucher mitbestimmen, welches Produkt entsteht. Wenn andere Länder und Kommunen dem Beispiel Ber
Frau Senatorin! Da Sie den extrem geringen Preisunterschied angesprochen haben – das sind nur zwei Promille, das ist praktisch gar kein Preisunterschied –: Welche Möglichkeiten gibt es denn, dass sich weitere Landesunternehmen und Beteiligungen so einem Stromvertrag anschließen und diese hervorragenden Konditionen übernehmen?
Dieser geringe Preisunterschied ist sicherlich der hervorragenden Ausschreibung der Finanzverwaltung zu verdanken. Das macht natürlich auch anderen Großabnehmern zunächst mal Mut, sich auch auf diesem Weg zu bewegen, denn es gibt ja immer große Sorgen, dass man viel mehr bezahlen müsste, und die aktuellen Ausschreibungen, z. B. bei der BSR, verlaufen dann auch anders als bisher gedacht. Auch dort wird dann der Ökostromanteil deutlich erhöht. Aber die Möglichkeit, sich an diesen Vertrag anzuschließen, ist natürlich nicht gegeben, weil der jetzt abgeschlossen ist. Aber eigene Ausschreibungen mit diesen Kriterien zu machen, steht den Unternehmen frei, und das machen sie auch.