1. Wusste der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit bei der Berufung des Finanzsenators Thilo Sarrazin, dass dieser Mitte der 70er Jahre mit Gleichgesinnten den Westteil Berlins an die „sozialistischen Brüder und Schwestern“ abtreten und Berlin in der Lüneburger Heide neu aufbauen lassen wollte?
2. Falls nein – seit wann wusste der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit von den Plänen des sich stets durch besonders kreative Vorschläge hervortuenden Finanzsenators Thilo Sarrazin?
[Gelächter bei der Linksfraktion – Daniel Buchholz (SPD): Haben Sie keine anderen Sorgen, Herr Braun? – Zuruf von Frank Zimmermann (SPD)]
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Braun! Zu Frage 1: nein; zu Frage 2: aus der jüngsten Berichterstattung in der Zeitung.
Herr Regierender Bürgermeister! Bei der Berufung des Bentley-Fahrers Nußbaum haben Sie sicher mit ihm darüber gesprochen, ob er in der Vergangenheit ähnlich originelle Vorschläge hatte oder aktuelle für die Lösung der Berliner Finanzsorgen hat. Können wir bei ihm mit ähnlich klugen Vorschlägen rechnen, wie sie uns Herr Sarrazin gemacht hat?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Braun! Wir haben Herrn Finanzsenator Sarrazin eben gemeinsam würdig verabschiedet. Seine Verdienste um das Land Berlin sind groß. Sie sehen, dass sich Sichtweisen im Laufe eines Lebens auch ändern und finanzpolitische Überlegungen nicht mit politischen Überlegungen in Einklang zu bringen sind. So wollen wir das einmal betrachten. Wir wissen, auch in Ihrer Fraktion gab es Mitglieder, die für die Hauptstadt Bonn waren. Sie sind heute auch klüger geworden und freuen sich, dass die Entscheidung für Berlin ausgefallen ist.
1. In welcher Form trägt der Senat der zunehmenden Bedeutung europäischer Institutionen im Verbraucherschutz im Rahmen des Berliner Vorsitzes in der Verbraucherschutzministerkonferenz Rechnung?
2. Welche Position bezieht der Senat zur Absicht der EU-Kommission, in ihrem Richtlinienentwurf über die Rechte der Verbraucher – KOM (2008) 614 – das Ziel eines einheitlichen europäischen Verbraucherschutzniveaus über eine sogenannte Vollharmonisierung zu erreichen?
Danke schön, Frau Michels! – Die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Frau Lompscher, hat das Wort. – Bitte, Frau Lompscher!
Herr Momper! Sehr geehrte Frau Michels! Meine Damen und Herren! Auch die Verbraucherpolitik des Berliner Senats baut grundsätzlich auf der verbraucherpolitischen Strategie der EU 2007 bis 2013 auf. Das wird auch Gegenstand unserer Antwort auf den Beschluss des Abgeordnetenhauses zur verbraucherpolitischen Strategie für Berlin sein, die gegenwärtig erarbeitet wird. Aktuell bereiten wir zu den Themen „Richtlinie über die Rechte der Verbraucher“ und „Grünbuch kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher“ im Rahmen des VSMKVorsitzes des Landes Berlin eine EU-Veranstaltung am 11. Mai mit den für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister der anderen Bundesländer und Fachpublikum vor. Als wichtigste Gäste werden wir hierzu Frau Bundesministerin Aigner zu Verbraucherschutzaktivitäten des Bundes dabei haben, und Herr Bell, der Kabinettschef der EU-Kommissarin, Frau Kunewa, wird über die Politikziele der Europäischen Kommission berichten. Außerdem – das finde ich auch ganz wichtig im Rahmen der EU-Verbraucherschutzpolitik – spricht zum ersten Mal eine Vertreterin der neuen EU-Mitgliedsstaaten, Frau Kozak, ihrerseits Vizepräsidentin des Office of Competition and Comsumer Protection in Polen, auf einer solchen Veranstaltung zur Verbraucherschutzpolitik
ihres Landes. Es wird ein Ziel dieser Veranstaltung sein, die aktuellen Erwartungen an Kommission, Rat und das sich dann neu formierende EU-Parlament zu formulieren und diese auch mit Verbraucherschutzverbänden und Experten zu diskutieren.
Zu Ihrer zweiten Frage – Stichwort: Vollharmonisierung –: Wir haben da eine etwas zwiespältige Position. Der Senat sieht das Bestreben der Europäischen Kommission, für ganz Europa einheitliche Standards des Verbraucherschutzes zu setzen, grundsätzlich positiv. Er hält insbesondere die von der Kommission im Grünbuch zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes zum Verbraucherschutz vorgelegte Bestandsaufnahme für außerordentlich hilfreich. Auch die Zusammenfassung von bislang nebeneinanderstehenden Richtlinien, wie im Vorschlag der Richtlinie der Kommission beabsichtigt, trägt sicher zu Transparenz und Klarheit bei. Nach gegenwärtigem Stand sollen die sogenannte Haustürwiderrufrichtlinie, die Klauselrichtlinie, die Fernabsatzrichtlinie und die Verbrauchergüterkaufrichtlinie zusammengefasst werden. Das ist sicher ein sinnvoller erster Schritt. Wir sind aber der Meinung – und werden in der Debatte auch darauf achten –, dass der für Deutschland erreichte Standard des Verbraucherschutzes im Zuge einer Vollharmonisierung nach Möglichkeit nicht in wichtigen Teilen gemindert werden soll.
Soweit in anderen Ländern der Europäischen Union höhere Standards als in Deutschland bereits erreicht sind – auch das gibt es –, unterstützt der Senat deren Durchsetzung auch für andere Mitgliedsländer. Der Senat geht davon aus, dass auch die Diskussion der Verbraucherschutzkonferenz am 11. Mai, die auf der Grundlage des Grünbuchs und des zur Diskussion gestellten Entwurfs der Richtlinie stattfinden wird, dazu beitragen wird, Chancen und Risiken dieser geplanten Vollharmonisierung, insbesondere auch bei den europäischen Institutionen weiter zu verdeutlichen. Der Senat setzt sich insbesondere weiterhin dafür ein, dass im Zug einer Harmonisierung den Mitgliedsstaaten auch im Verbraucherschutz die Möglichkeit erhalten bleibt, höhere Standards als europaweit vorgegeben zu setzen, weil europäisches Recht den nationalen Fortschritt auch im Verbraucherschutz nicht ausschließen sollte. – Vielen Dank!
1. Trifft es zu, dass Verhandlungen bzw. Gespräche bezüglich der Altlastenbeseitigung am Standort Nalepastraße im Zuge einer möglichen Ansiedlung der Reederei Riedel geführt worden sind und der Senat bereits eine finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt hat?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage und in welcher Höhe sollen diese Entsorgungskosten vom Land Berlin übernommen werden, zumal der Senat gegenüber dem Abgeordnetenhaus immer dargelegt hat, dass der Käufer sich verpflichtet habe, die Länder von Ansprüchen zur Beseitigung von Altlasten freizustellen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Paus! Es trifft zu, dass es Gespräche zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz als der für den Bodenschutz zuständigen Ordnungsbehörde und der Reederei Riedel über die Beseitigung der Altlasten gegeben hat. Eine finanzielle Unterstützung ist nicht in Aussicht gestellt worden.
Damit erübrigt sich auch die Antwort auf Ihre Frage 2. Da keine finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt wurde, gibt es dafür auch keine Aussage über eine rechtliche Grundlage und eine Höhe.
Weitere Nachfragen haben wir nicht, dann ist der Kollege Weingartner von der FDP an der Reihe mit der Frage Nr. 10 über
Herzlichen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Verbände und Gremien sind an der Erarbeitung des Berichtes zur Umsetzung der Agenda 21 Berlin, möglicher Hemmnisse und der geplanten Maßnahmen beteiligt?
Warten Sie eben einen kleinen Moment! – Frau Paus! Können Sie die Unterredung mit Herrn Senator Wolf kurz unterbrechen, weil das stark die Sicht der Abgeordneten auf den Senat behindert?
Herr Abgeordneter Weingartner! Im Rahmen der Berichterstattung findet vor allen Dingen eine wesentliche Beteiligung des Vereins Berlin 21 statt. Dabei sind vor allem Mitglieder des Vereins, aber auch einzelne Projekte des Vereins einbezogen. Er wird zu dem Bericht an das Abgeordnetenhaus einen Teilbeitrag leisten. Das ist Gegenstand des Auftrags des Vereins, den wir für eine solche Tätigkeit finanzieren. Dort werden die Aktivitäten des Vereins zur Vermittlung der Lokalen Agenda an die Bürgergesellschaft, an mögliche Träger, an Interessierte dargestellt.
Es wird ebenfalls eine Präsentation von Leitprojekten im Rahmen der Lokalen Agenda geben. Wir beziehen darüber hinaus einen Vertreter der Grünen Liga, des Deutschen Instituts für Urbanistik und den Rat für nachhaltige Entwicklung in der Bundesregierung ein. Mir ist wichtig, dass wir ebenfalls die Bezirke abfragen. Sie wissen ja, dass es in den Bezirken Aktivitäten in unterschiedlicher Intensität gibt. Wir wissen, dass es einige Bezirke gibt, die ganz besonders aktiv sind. Mit denen wollen wir gesondert Interviews führen, um zu sehen, woran besonders nachhaltig und wirksam gearbeitet wurde.
Eine Nachfrage des Kollegen Weingartner ist nicht gewünscht. – Dann ist der Kollege Buchholz mit einer Nachfrage dran. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Eine Nachfrage: Wird es neben dem Verein Berlin 21 noch eine echte Öffentlichkeitsbeteiligung für diesen Zwischenbericht zur Erledigung des Agenda-21-Auftrags