Das Land Berlin bzw. wir beteiligen uns mit einem Mitarbeiter an diesen Arbeitsgruppen. Mir ist es wichtig, für solche grundsätzlichen Fragen – wo wir also praktisch einen Widerspruch haben, weil wir einerseits gemeinnützige Unternehmen fördern wollen, indem wir ihnen im Sinne der Zusätzlichkeit im öffentlichen Interesse die Möglichkeit geben, Arbeiten durchführen zu können, und andererseits Wettbewerbsverzerrungen vermeiden wollen – eine gerechte und sehr genau definierte Lösung zu finden. Darüber hinaus liegt mir daran, dass z. B. Integrationsbetriebe für Menschen mit Behinderungen nach dem Sozialgesetzbuch zukünftig auch nicht ausgenommen werden, sondern sich an solchen Wettbewerben beteiligen können.
Meine Empfehlung ist – und so ist das in diesem Ausschuss auch besprochen worden –, dass die vor der endgültigen Beschlussfassung dieses Gremiums vorgesehene Beteiligung des Bundestages abgewartet wird. Es soll nach meiner Information am 14. Mai eine solche Debatte geben. Aus dieser Debatte heraus will man weitere politische handlungsleitende Leitsätze, Regeln und Vorschläge für eine weitere Formulierung dieser Vergabeordnung gewinnen.
Ich glaube, dass wir nach einer solchen Debatte in dem Ausschuss weitere Diskussionen führen und wir dann eine sehr viel dezidiertere, genauere Definition der Zugänglichkeit, aber auch des Ausschlusses bei solchen Vergaben haben werden. Es ist ein wenig kompliziert, was im Augenblick dort geregelt wird. Es ist aber nach meiner Einschätzung notwendig.
Da ich nach etwaigen landesgesetzlichen Regelungen gefragt habe, will ich nachfragen, wann mit dem Berliner Vergabegesetz, das ökologische und soziale Kriterien enthalten sollte und eigentlich für Ende März angekündigt worden war, zu rechnen ist.
Nach meiner Information gibt es, Frau Kollegin Pop, inzwischen einen Entwurf, der sich in der Mitzeichnung zwischen den zu beteiligenden Verwaltungen befindet.
1. Wie bewertet der Senat die vom Bundesrat und von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vorgetragene Kritik am Gesetzentwurf zur Regelung von Bürgerportalen?
2. Welche der vorgetragenen Kritikpunkte bezüglich des Datenschutzes werden auf welche Weise bei der Positionierung des Senats berücksichtigt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Jotzo! Ein Teil der Kritik an der vom Bund vorgesehenen Gesetz zur Regelung von Bürgerportalen stammt aus dem Land Berlin. Wir haben uns im Bundesratsverfahren beteiligt und haben im Bundesratsverfahren einen eigenen Antrag eingebracht, aber auch Änderungsvorschläge anderer Bundesländer unterstützt, bei denen es insbesondere um datenschutzrechtliche Aspekte ging. Das Grundziel des Bürgerportalgesetzes, eine elektronische Kommunikationsplattform im Internet zur Verfügung zu stellen, halten wir für richtig. Wir meinen aber, dass diese Dienste einen sicheren Geschäftsverkehr ermöglichen müssen.
Insofern komme ich zur Frage 2. Wir meinen, dass eine hohe Anforderung an die IT-Sicherheit gestellt sein muss. Wir haben den Antrag unterstützt, dass der akkreditierte Diensteanbieter gewährleisten muss, dass sich die Nutzer zu dem Bürgerportalkonto und den einzelnen Diensten sicher anmelden können müssen.
Der Bundesentwurf hat zurzeit einen Kompromissvorschlag erarbeitet, der vorsieht, dass es vom Grundsatz her so sein soll, wie wir das vorgeschlagen haben, wenn der Nutzer eine derartige sichere Anmeldung beim ersten Mal verlangt. Wenn das Gesetz wird, sollte man die Nutzer umfänglich darüber aufklären, damit sie diesen Weg auch wirklich beschreiten.
1. Wie bewertet der Senat die Beschlüsse der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz – GWK – zum Hochschulpakt 2020, der Exzellenzinitiative und dem Pakt für Forschung und Innovation?
2. Welche Auswirkungen hätte die Umsetzung dieser drei Wissenschaftsprojekte für den Wissenschaftsstandort Berlin?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Oberg! Zur Frage 1: Die Beschlüsse der GWK zur Finanzierung zusätzlicher Studienplätze sowie zu Wissenschafts- und Forschungsprojekten in den Jahren 2011 bis 2018 mit einem Finanzvolumen von bundesweit insgesamt etwa 16 Milliarden Euro sind ohne Zweifel ein Segen für den Wissenschaftsstandort und damit auch für die Studierenden innerhalb von Berlin. Berlin gehört in allen drei Projekten zu den großen Gewinnern.
Mit dem Hochschulpakt 2020 soll die Aufnahme von zusätzlich 275 000 zusätzlichen Studienanfängern durch die Finanzierung des Bundes in Höhe von 3,8 Milliarden Euro unterstützt werden. Berlin hat hier genauso wie in der ersten Programmphase des Hochschulpaktes – die erste Programmphase lief von 2007 bis 2010 – überproportional profitiert. Schon für das Halten der Anfängerzahl 2005 von 20 700 Anfängern bekommen wir etwa 58 Millionen Euro. Falls Berlin die Studienanfängerzahl jedoch konstant auf dem Niveau des Jahres 2008, das heißt, des derzeitigen Ist-Standes, von 23 500 hält, erhält
Berlin insgesamt etwa 350 Millionen Euro der gesamten Hochschulpaktmittel des Bundes. Dies belegt – so hoffe ich auch, überzeugend –, wie günstig der Hochschulpakt unter den Ausgabebedingungen für Berlin ist.
Auch bei der Finanzierung der von der deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsvorhaben durch Programmpauschalen profitiert Berlin aufgrund der hervorragenden Forschungsleistungen an den Berliner Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen überdurchschnittlich und würde zusätzliche Finanzmittel in Höhe von etwa 220 Millionen Euro pro Jahr erhalten, und das ohne eine Kofinanzierung des Landes Berlin.
In der Exzellenzinitiative gehört Berlin auch zu den großen Gewinnern der erste Runde. Mit insgesamt 210 Millionen Euro erhält es einen Anteil von rund 11 Prozent der gesamten von Bund und Ländern bereitgestellten Mittel in Höhe von 1,9 Milliarden Euro. 52 Millionen Euro dieser 210 Millionen Euro sind Landesmittel. Die von der GWK verabschiedete 30prozentige Aufstockung für die Fortsetzung würde für Berlin bei gleichbleibender erfolgreicher Beteiligung, was man natürlich nicht mit Sicherheit voraussagen kann, bedeuten, das in den Jahren 2013 bis 2017 rund 280 Millionen Euro insgesamt in den Wissenschaftsstandort fließen würden, davon 210 Millionen Euro des Bundes und 70 Millionen Euro aus Mitteln des Landeshaushalts. Das bedeutet, dass Berlin bei einer zusätzlichen Summe von 18 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt über 50 Millionen Euro des Bundes zusätzlich erhält. Schneller und besser kann nach meiner festen Überzeugung Berlin kein Geld in das Land holen.
Im Pakt für Forschung und Innovation streben Bund und Länder an, die gemeinsame Zuwendung an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in den Jahren 2011 bis 2015 jährlich um 5 Prozent zu steigern. Berlin partizipiert gegenwärtig mit rund 10 Prozent an den Gesamtmitteln der Bund-Länder-Finanzierung und erhält damit doppelt so viel wie bei einer Verteilung dieser Mittel nach dem Königsteiner Schlüssel, der bekanntlicherweise in einer Größenordnung von 4,9 Prozent liegt. Aus diesem Grund ist es für Berlin ein besonderer Erfolg, wenn eine Aufstockung um jährlich 5 Prozent anstelle der bisherigen 3 Prozent beschlossen würde. Es ist davon auszugehen, dass dies noch einmal Mehreinnahmen von zusätzlich etwa 100 Millionen Euro im Zeitraum 2011 bis 2015 für Berlin bedeutet.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Umsetzung dieser drei Wissenschaftsprojekte würde den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Berlin in einem Maß stärken, wie es das Land aus eigenen Mitteln allein mit Sicherheit nicht gewährleisten könnte. Über die gesamte Laufzeit könnte Berlin mit Bundesmitteln in Höhe von einigen Hundert Millionen Euro zusätzlich rechnen. Denkbar sind realistische Mehreinnahmen in der Größenordnung von mehr als einer halben Milliarde Euro über die gesamte Laufzeit,
das heißt etwa 100 Millionen Euro pro Jahr. Dies wird aber nur eintreten, wenn sich die Wissenschaft, vor allem dort die Hochschulen des Landes, dem Wettbewerb um Forschungsmittel offensiv stellen und die Ausbildungsanstrengungen mindestens halten, möglichst sogar ausweiten.
Die finanzielle Perspektive liegt also über weite Strecken in den Händen der Betroffenen. Der größte Teil dieser mit den drei großen Projekten verbundenen Finanzmittel würde in zusätzliche hochqualifizierte Arbeitsplätze im Wissenschaftssystem fließen, das für die künftige Entwicklung Berlins von überragender Bedeutung ist und zur künftigen Einnahmeentwicklung des Landes beiträgt.
Die Beschlüsse der GWK sind also eine sehr gute Grundlage für Berlin. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise kann ich nur hoffen, dass in den weiteren Beratungen, Finanzministerkonferenz und Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin, die Realisierung dieser Beschlüsse nicht infrage gestellt wird.
Vielen Dank! – Herr Senator! Wenn ich die Systematik des Hochschulpaktes richtig verstanden habe, dann hängt die Zuweisung an das Land Berlin wesentlich von der Zahl der Studienanfängerplätze ab. Von welcher Entwicklung der Studienplätze in Berlin gehen Sie aus? Welche Annahmen legen Sie zugrunde, auch vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Hochschulvertragsverhandlungen?
Ihr Verständnis der Systematik ist richtig. Wir haben eine relativ gute Ausgangsposition, sodass wir selbst bei einem Absenken der Anzahl der Studienanfänger noch Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro bekämen. Ich habe in meiner Beantwortung darauf hingewiesen, dass das Konstanthalten der Anfängerzahl ungefähr 350 Millionen Euro bedeuten würde. Die Voraussetzung ist also, dass wir von diesen Anstrengungen des Bundes profitieren, dass zumindest die Anfängerzahl gehalten wird. Es ist meine Intention in den Gesprächen mit den Hochschulen und in der Formulierung der Hochschulverträge, diese so zu gestalten, dass ein zusätzlicher Anreiz für die Hochschulen besteht, zusätzliche Studienplätze zu etablieren und damit die Möglichkeiten einer zusätzlichen Finanzierung durch den Bund auszunutzen.
Das bedeutet, ich kann in diesem Moment nicht sagen, wovon ich ausgehe. Ich halte es für selbstverständlich, dass wir in jedem Fall dafür sorgen müssen – die Hochschulen und das Land –, dass die derzeitige Ausbildungskapazität erhöht wird. Ich meine, dass es im Sinne der Hochschulen ist, diese noch entscheidend zu erhöhen. Wir sollten als Land in den Verträgen Formulierungen finden, damit es für die Hochschulen ein Anreiz ist und es sich lohnt, die Anzahl der Studienplätze zu erhöhen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Wie bewerten Sie den Beschluss der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, das Stipendiensystem in Deutschland nicht auszubauen? Wie hat sich Berlin bei dieser Frage verhalten?
Sie sprechen auf die Initiative des Kollegen Pinkwart aus Nordrhein-Westfalen an, der im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Studiermöglichkeiten in Deutschland bei Einführung von Studiengebühren ein Interesse daran hat, ein Stipendiensystem aufzubauen, das über eine Vorlauffinanzierung der öffentlichen Hand finanziert werden soll, um damit Anreize zu schaffen, auch private Mittel zur Studienfinanzierung zu erhalten. Ich bin der Meinung, dass wir eine Umwegfinanzierung und letzten Endes einen Ausgleich und eine Problembeseitigung für diejenigen, die durch Studiengebühren möglicherweise von einem Studium abgehalten werden sollten, nicht auf diesem Wege suchen sollten. Hier sollten andere Wege gefunden werden, vor allen Dingen in der eigenständigen Verantwortung der Länder, die Studiengebühren eingeführt haben.